813.30

Regierungsbeschluss über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich

vom 23.05.2006 (Stand 07.06.2006)

Die Regierung des Kantons St.Gallen

erlässt

gestützt auf Art. 74 Abs. 2 Bst. a der Kantonsverfassung vom 10. Juni 20012

als Beschluss:

Ziff. 1

Der Kanton St.Gallen tritt der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich vom 24. Juni 20053 bei.

Ziff. 2

Dieser Erlass untersteht der Genehmigung des Kantonsrates.4

nGS 42–75