962.93

Grossratsbeschluss über Ausbau und Erneuerung der Strafanstalt Saxerriet

vom 28.09.1997 (Stand 29.09.1997)

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 8. Oktober 1996 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Ziff. 1

Dem Projekt für Ausbau und Erneuerung der Strafanstalt Saxerriet mit einem Kostenvoranschlag von Fr. 30 603 100.– wird zugestimmt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des Bundesbeitrags von rund 12 190 000 Franken ein Kredit von Fr. 18 413 100.– gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 1998 innert zehn Jahren abgeschrieben.

Ziff. 3

Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen, baulichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 4

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.

Ziff. 5

Dieser Beschluss untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.

nGS 33–20