04 - Berufskosten 2018(170 kB, PDF)
Berufskosten Person 1 Formular 4 Berufskosten Person 2 auf der Rückseite 2018 Person 1: Reg.-Nr.
Jahrespauschalen gemäss 1. Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte Abzüge 2018 Ziffer 3 und 5 sind nach Dauer der Steuerpflicht 1.1 Öffentliche Verkehrsmittel umzurechnen. Datum von bis Weg von nach Fr. 400
400
1.2 Fahrrad, Kleinmotorrad bis 50 cm3 (Kontrollschild mit gelbem Grund) 402
Die Kosten für Motorfahrzeuge 1.3 Motorfahrzeug können nur in begründeten Fällen geltend gemacht wer- Begründung: den. Fehlen eines öffentlichen Verkehrsmittels Einsparung über 90 Minuten/Tag durch Motorfahrzeugbenützung Ständige Benützung des Motorfahrzeugs auf Verlangen des Arbeitgebers Benützung öV wegen Krankheit oder Gebrechlichkeit unzumutbar (Arztzeugnis) Andere: km / km / Tage Total km Wird Ihnen ein GF Datum von bis Weg von nach Weg Tag Geschäftsfahrzeug für den Arbeitsweg durch den Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt, ist dies in der Spalte «GF» anzukreu- zen: Total Fahrdistanz mit Motorfahrzeug Der gesamte geldwerte Vorteil ist unter Ziffer 6.3 (übriges Total km x Fr. (Kostensatz gemäss Wegleitung) 404 Einkommen) zu deklarieren (weitere Informationen siehe Zwischentotal Ziffern 1.1 – 1.3, max. Fr. 3'860 (siehe Wegleitung) 406 Wegleitung).
2. Mehrkosten für Verpflegung
2.1 Bei auswärtiger Verpflegung, sofern die Dauer der Arbeitspause die
Heimkehr nicht ermöglicht: Pro Arbeitstag Fr. 15 / im Jahr Fr. 3'200 408
2.2 Wenn die Verpflegung durch den Arbeitgeber verbilligt wird und dem
Arbeitnehmer trotzdem Mehrkosten entstehen: Pro Arbeitstag Fr. 7.50 / im Jahr Fr. 1'600 410
2.3 Bei durchgehender, mindestens achtstündiger Schicht- / Nachtarbeit:
Pro ausgewiesenen Schichttag Fr. 15 / im Jahr Fr. 3'200 412
3. Übrige für die Berufsausübung erforderliche Kosten
3.1 Pauschalabzug: Fr. 700 zuzüglich 10% des Nettolohnes, höchstens Fr. 2'400 416
3.2 Anstelle des Pauschalabzuges: tatsächliche Berufskosten | Aufstellung | 418 |
Fahrkosten für die Heimkehr 4. Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt | ||
an den steuerlichen Wohnsitz | ||
sind unter Ziffer 1 aufzuführen. 4.1 Unterkunft: Ortsübliche Kosten für ein Zimmer | Monate à Fr. | 426 |
4.2 Verpflegung: Pro Arbeitstag Fr. 30 / im Jahr Fr. 6'400, bei Verbilligung der
Mahlzeiten durch den Arbeitgeber pro Arbeitstag Fr. 22.50 / im Jahr Fr. 4'800 428
5. Kosten bei unselbständiger Nebenerwerbstätigkeit
5.1 Pauschalabzug: 20% der Nettoeinkünfte, mindestens Fr. 800,
höchstens Fr. 2'400 432
5.2 Anstelle des Pauschalabzuges: tatsächliche Kosten Aufstellung 434
6. Total der Berufskosten 438
zu übertragen in die Steuererklärung Seite 3 Ziffer 10.1
HA (2018) 12.18 04.01
Berufskosten Person 2 Formular 4
Berufskosten Person 1 auf der Vorderseite 2018 Kanton St.Gallen
Person 2:
Jahrespauschalen gemäss 1. Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte Abzüge 2018 Ziffer 3 und 5 sind nach Dauer der Steuerpflicht 1.1 Öffentliche Verkehrsmittel umzurechnen. Datum von bis Weg von nach Fr. 450
450
1.2 Fahrrad, Kleinmotorrad bis 50 cm3 (Kontrollschild mit gelbem Grund) 452
Die Kosten für Motorfahrzeuge 1.3 Motorfahrzeug können nur in begründeten Fällen geltend gemacht wer- Begründung: den. Fehlen eines öffentlichen Verkehrsmittels Einsparung über 90 Minuten/Tag durch Motorfahrzeugbenützung Ständige Benützung des Motorfahrzeugs auf Verlangen des Arbeitgebers Benützung öV wegen Krankheit oder Gebrechlichkeit unzumutbar (Arztzeugnis) Andere: km / km / Tage Total km Wird Ihnen ein GF Datum von bis Weg von nach Weg Tag Geschäftsfahrzeug für den Arbeitsweg durch den Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt, ist dies in der Spalte «GF» anzukreu- zen: Total Fahrdistanz mit Motorfahrzeug Der gesamte geldwerte Vorteil ist unter Ziffer 6.3 (übriges Total km x Fr. (Kostensatz gemäss Wegleitung) 454 Einkommen) zu deklarieren (weitere Informationen siehe Zwischentotal Ziffern 1.1 – 1.3, max. Fr. 3'860 (siehe Wegleitung) 456 Wegleitung).
2. Mehrkosten für Verpflegung
2.1 Bei auswärtiger Verpflegung, sofern die Dauer der Arbeitspause die
Heimkehr nicht ermöglicht: Pro Arbeitstag Fr. 15 / im Jahr Fr. 3'200 458
2.2 Wenn die Verpflegung durch den Arbeitgeber verbilligt wird und dem
Arbeitnehmer trotzdem Mehrkosten entstehen: Pro Arbeitstag Fr. 7.50 / im Jahr Fr. 1'600 460
2.3 Bei durchgehender, mindestens achtstündiger Schicht- / Nachtarbeit:
Pro ausgewiesenen Schichttag Fr. 15 / im Jahr Fr. 3'200 462
3. Übrige für die Berufsausübung erforderliche Kosten
3.1 Pauschalabzug: Fr. 700 zuzüglich 10% des Nettolohnes, höchstens Fr. 2'400 466
3.2 Anstelle des Pauschalabzuges: tatsächliche Berufskosten | Aufstellung | 468 |
Fahrkosten für die Heimkehr 4. Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt | ||
an den steuerlichen Wohnsitz | ||
sind unter Ziffer 1 aufzuführen. 4.1 Unterkunft: Ortsübliche Kosten für ein Zimmer | Monate à Fr. | 476 |
4.2 Verpflegung: Pro Arbeitstag Fr. 30 / im Jahr Fr. 6'400, bei Verbilligung der
Mahlzeiten durch den Arbeitgeber pro Arbeitstag Fr. 22.50 / im Jahr Fr. 4'800 478
5. Kosten bei unselbständiger Nebenerwerbstätigkeit
5.1 Pauschalabzug: 20% der Nettoeinkünfte, mindestens Fr. 800,
höchstens Fr. 2'400 482
5.2 Anstelle des Pauschalabzuges: tatsächliche Kosten Aufstellung 484
6. Total der Berufskosten 488
zu übertragen in die Steuererklärung Seite 3 Ziffer 10.2
04.02