512.154

Kontrollfrist bei Niederlassungsbewilligungen für Ausländer

Kontrollfrist bei Niederlassungsbewilligungen für Ausländer RRB vom 1. März 1960

1.

Die Kontrollfrist bei Niederlassungsbewilligungen für Ausländer ist auf

3.

Jahre festzusetzen.1

2. ... )

3.

Dieser Beschluss tritt am 1. April 1960 in Kraft.