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Kantonsratsbeschluss zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Kantonsratsbeschluss zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung1 (Vom 12. Dezember 2007) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 14 Abs. 1 des Einführungsgesetzes vom 19. September 2007 zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung2, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates, beschliesst:

Art. 13 Selbstbehalt

Der Selbstbehalt des anrechenbaren Einkommens gemäss § 6 Abs. 1 des Gesetzes beträgt 11%.

Art. 2 Aufhebung bisherigen Rechts

Der Kantonsratsbeschluss zum Gesetz über die Prämienverbilligung vom 15. Dezember 20044 wird aufgehoben.

Art. 3 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am1. Januar 2008 in Kraft.5

Er wird im Amtsblatt veröffentlicht und in die Gesetzsammlung aufgenommen.