029-11-V2002-01.01_entfallen_01.01.2017.pdf
Weisung entfallen per 01.01.2017 Steuerverwaltung
StP 29 Nr. 11
Kosten für Stellensuche Die Kosten der Stellensuche können grundsätzlich nicht vom Einkommen abgezogen werden. Dies weil sie nicht im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Erwerbsquelle stehen, sondern im Hinblick auf einen Berufswechsel bzw. die Erschliessung einer Erwerbsquelle getätigt werden. Dies gilt auch für arbeitslose Stellensuchende, die keine Arbeitslosengelder erhalten. Arbeitslose die zum Bezug der Arbeitslosengelder eine aktive Suche nach einer An- stellung nachweisen müssen, können diese Kosten hingegen abziehen. Die Kosten sind mit dem Pauschalabzug abgegolten. Die effektiven Auslagen für die Stellen- suche können nur anstelle des Pauschalabzugs geltend gemacht werden.
01.01.2002 - 1/1 - neu