029-10-V2002-01.01_entfallen_01.01.2017.pdf
Weisung entfallen per 01.01.2017 Steuerverwaltung
StP 29 Nr. 10
Gewerkschaftsbeiträge Mit dem Pauschalabzug für Berufsauslagen sind grundsätzlich auch allfällige Ge- werkschaftsbeiträge abgegolten. Die effektiven Gewerkschaftsbeiträge können nur anstelle des Pauschalabzugs geltend gemacht werden. Die Gewerkschaftsbeiträge gelten auf jeden Fall nicht als freiwillige Zuwendungen und können daher auch nicht als solche in Abzug gebracht werden.
01.01.2002 - 1/1 - neu