1021.001

Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Instandsetzung und Erweiterung des Ausbildungszentrums Schönau auf dem GS 2257, Lorzenstrasse 4, Cham

Vom 26. Oktober 2017 (Stand 20. Januar 2018)

Der Kantonsrat des Kantons Zug,

gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1 und auf § 28 Abs. 2 Bst. b des Finanzhaushaltgesetzes vom 31. August 20062,

beschliesst:

Art. 1

Für die Realisierung der Instandsetzung und Erweiterung des Ausbildungszentrums Schönau auf dem GS 2257, Lorzenstrasse 4, Cham, für das Amt für Zivilschutz und Militär wird zu Lasten der Investitionsrechnung ein Objektkredit von 12,822 Millionen Franken (inkl. 7,7 % MWST) bewilligt (Preisbasis: Zürcher Baukostenindex 1. April 2015). Davon stammen 6 Millionen Franken aus der Spezialfinanzierung Zivilschutz.

Art. 2

Der Regierungsrat wird ermächtigt, nach der zweiten Lesung und der Schlussabstimmung im Kantonsrat die Baudirektion mit den Vorbereitungsarbeiten betreffend Ausführungsplanung und Submissionen zu beauftragen.

GS 2018/003