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Kantonsratsbeschluss betreffend Bewilligung von Personalstellen in den Jahren 2009 – 2011

Vom 25. September 2008 (Stand 1. September 2011)

Der Kantonsrat des Kantons Zug,

gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung,

beschliesst:

Art. 1

Der kantonalen Verwaltung werden für den Zeitraum 2009 – 2011 maximal 992.05 Personalstellen bewilligt.

  1. Zusätzlich 1 Personaleinheit für eine für 4 Jahre befristete Stelle für Statistik.

Nicht eingeschlossen sind

  1. die richterlichen Behörden und ihr Personal;

  2. die Lehrkräfte der kantonalen Schulen;

  3. das Personal der selbstständigen Anstalten und Spezialverwaltungen;

  4. die von Dritten nachweisbar voll finanzierten Personalstellen, die nicht dem Vollzug kantonaler Aufgaben dienen;

  5. alle Personen, welche gemäss § 2 Abs. 2 des Personalgesetzes durch zivilrechtlichen Arbeitsvertrag angestellt werden (Lehrlinge, Aushilfspersonal, Hilfskräfte);

  6. die Aspirantinnen und Aspiranten der Zuger Polizei;

  7. das gesamte Personal der sich am Pilotprojekt zur Erprobung der Verwaltungsführung mit Leistungsauftrag und Globalbudget «Pragma» beteiligenden Ämter und Abteilungen (Stand 1. Januar 2008: 85.75 Stellen);

  8. das Personal der Datenschutzstelle;

  9. 0.1 Personaleinheiten für den Betreuungsaufwand pro Lernende bzw. pro Lernender;

  10. der Sozialstellenpool im Umfang von 8 Personaleinheiten für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind;

  11. das Personal der Ombudsstelle.

Art. 2

Der Kantonsratbeschluss betreffend Bewilligung von Personalstellen in den Jahren 2005 bis 2008 vom 16. Dezember 2005 ist aufgehoben.

Art. 3

Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

GS 29, 917