154.212
Kantonsratsbeschluss betreffend Bewilligung von Personalstellen in den Jahren 2009 – 2011
Vom 25. September 2008 (Stand 1. September 2011)
Der Kantonsrat des Kantons Zug,
gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung,
beschliesst:
Art. 1
Der kantonalen Verwaltung werden für den Zeitraum 2009 – 2011 maximal 992.05 Personalstellen bewilligt.
Zusätzlich 1 Personaleinheit für eine für 4 Jahre befristete Stelle für Statistik.
Nicht eingeschlossen sind
die richterlichen Behörden und ihr Personal;
die Lehrkräfte der kantonalen Schulen;
das Personal der selbstständigen Anstalten und Spezialverwaltungen;
die von Dritten nachweisbar voll finanzierten Personalstellen, die nicht dem Vollzug kantonaler Aufgaben dienen;
alle Personen, welche gemäss § 2 Abs. 2 des Personalgesetzes durch zivilrechtlichen Arbeitsvertrag angestellt werden (Lehrlinge, Aushilfspersonal, Hilfskräfte);
die Aspirantinnen und Aspiranten der Zuger Polizei;
das gesamte Personal der sich am Pilotprojekt zur Erprobung der Verwaltungsführung mit Leistungsauftrag und Globalbudget «Pragma» beteiligenden Ämter und Abteilungen (Stand 1. Januar 2008: 85.75 Stellen);
das Personal der Datenschutzstelle;
0.1 Personaleinheiten für den Betreuungsaufwand pro Lernende bzw. pro Lernender;
der Sozialstellenpool im Umfang von 8 Personaleinheiten für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind;
das Personal der Ombudsstelle.
Art. 2
Der Kantonsratbeschluss betreffend Bewilligung von Personalstellen in den Jahren 2005 bis 2008 vom 16. Dezember 2005 ist aufgehoben.
Art. 3
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
GS 29, 917