Hinweis: Direkte Bundessteuer (ab Steuerperiode 2009)

Hinweis: Direkte Bundessteuer (ab Steuerperiode 2009)

Beteiligungen, die mindestens 10 % am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ausmachen, gelten als qualifizierte Beteiligungen und unterliegen bei der direkten Bundessteuer der Teilbesteuerung (vgl. Art. 20 Abs. 1 bis DBG). Detaillierte Angaben zur Teilbesteuerung von Einkünften aus qualifizierten Beteiligungen im Privatvermögen finden sich im Kreisschreiben Nr. 22 vom 16. Dezember 2008 (mit Wirkung ab dem 1. Januar 2009).

Übersicht: Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung bei der Einkommenssteuer
(direkte Bundessteuer, Steuerperiode 2009 - 2022)

StP 2009 - 2019

StP ab 2020

Bund

Reduktion um 40 %

(Teilbesteuerung)

Reduktion um 30 %

(Teilbesteuerung)

Art. 20 Abs. 1 bis DGB

(Beteiligung im Privatvermögen)

Art. 20 Abs. 1 bis DGB

(Beteiligung im Privatvermögen)