Allgemeines zu Anlagekosten und Unterhaltskosten

Allgemeines zu Anlagekosten und Unterhaltskosten

Dieser Katalog dient den Steuerpflichtigen, die den Abzug der tatsächlichen Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten für Liegenschaften geltend machen wollen, und bildet eine Ergänzung zu den Angaben in der Wegleitung zur Steuererklärung für natürliche Personen.
Der Steuerpflichtige, der den tatsächlichen Kostenabzug beantragt, hat zusammen mit der Steuererklärung eine Zusammenstellung und die entsprechenden Beweisstücke (Originalrechnungen und Originalzahlungsbelege) einzureichen. Da der Nettozahlungsbetrag massgebend ist, sind Rabatte und Skonti zu berücksichtigen.