Steuerpflicht des Fonds
Steuerpflicht des Fonds
Fondsvermögen und Ertrag aus diesem Fondsvermögen sind anteilmässig dem einzelnen Stockwerkeigentümer zu versteuern.
Die Fondsverwaltung hat jedem Stockwerkeigentümer eine Bescheinigung über die Höhe seines Anteils, sowie seines Ertrages auszuhändigen. Die entsprechenden Werte sind im Wertschriftenverzeichnis zu deklarieren.
Die Fondsverwaltung kann die Rückerstattung der Verrechnungssteuer wieder mit dem Formular R 25 geltend machen.