Ganzjährige/unterjährige Steuerpflicht im System der Postnumerandobesteuerung

Ganzjährige/unterjährige Steuerpflicht im System der Postnumerandobesteuerung

Bei ganzjähriger Steuerpflicht ist für die Berechnung des steuerbaren Einkommens das erzielte Einkommen während der Steuerperiode massgebend. Umrechnungen auf ein Jahreseinkommen werden keine vorgenommen.
Bei unterjähriger Steuerpflicht (in Fällen von Zuzug/Wegzug vom/ins Ausland sowie bei Beendigung der Steuerpflicht infolge Tod) wird ebenfalls auf das im massgebenden Zeitraum erzielte Einkommen abgestellt. Für die Satzbestimmung werden die regelmässig fliessenden Einkünfte sowie die damit zusammenhängenden Aufwendungen/Abzüge jedoch auf ein Jahreseinkommen umgerechnet.