Besteuerung von Ehepaaren und Familien mit Kindern ab Steuerperiode 2011
Besteuerung von Ehepaaren und Familien mit Kindern ab Steuerperiode 2011
Mit dem Kreisschreiben Nr. 30 vom 21. Dezember 2010 der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Ehepaar- und Familienbesteuerung sind die früheren Kreisschreiben und Rundschreiben zu diesem Thema ersetzt worden. Das Kreisschreiben Nr. 30 gilt ab der Steuerperiode 2011 und ist per 1. Januar 2011 in Kraft getreten (vgl. Kreisschreiben ESTV)
In diesem Kreisschreiben befinden sich die ab Steuerperiode massgebenden Detailinformationen insbesondere betreffend dem Verheiratetenabzug, Kinderabzug und Unterstützungsabzug. Zudem sind die verschiedene Fallkonstellationen betreffend der Besteuerung von unverheiratet zusammenlebenden, geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten und Eltern wiedergegeben.