7.9-4
Nutzungs- und Gebührenordnung für den Teuchelweiher-, Viehmarkt- und Reitwegplatz
vom 01.02.2017 (Stand 01.07.2023)
Gestützt auf Art. 30 Abs. 4, Art. 31 Abs. 1 und Art. 31b Abs. 1 und 2 der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Winterthur (APV) vom 26. April 2004 erlässt der Stadtrat für die Nutzung der Areale Teuchelweiherplatz, Reitwegplatz und Viehmarktplatz folgende Nutzungs- und Gebührenverordnung:
1 …
Art. 1–3 …
2 …
2.1 …
Art. 4–6 …
2.2 …
Art. 7–10 …
2.3 …
Art. 11–15 …
2.4 …
Art. 16–18 …
2.5 …
Art. 19 …
2.6 …
Art. 20 …
3 Nutzungsgebühren
Art. 21 Gebühren
Für die Benutzung der Plätze werden die nachfolgenden Gebühren erhoben und vom Bereich Immobilien den Veranstalterinnen und Veranstaltern in Rechnung gestellt.
a. Zirkus Knie:
1. Fr. 10'000.– pauschal für 7 bis 8 Belegungstage (5 bis 6 Spieltage plus Auf- und Abbautage) gesamthaft für die Areale Teuchelweiherplatz, Reitwegplatz, Viehmarktplatz, Kehracker und Teilfläche Areal Mattenbach, jedoch ohne Zeughausareal (separate Verrechnung durch die Grundeigentümerin gem. Bewilligung).
2. Kosten für Instandstellungsarbeiten sowie weitere Kosten gemäss Auflagen der Bewilligung.
b. Übrige Zirkusse und ähnliche Veranstaltungen, Merlin Esstheater, Das Zelt, Chilbis und weitere Veranstaltungen gemäss Art. 12, 13 und 14:
1. Fr. 350.– pro Spieltag für den Teuchelweiherplatz;
2. Weitere Kosten: gemäss Auflagen der Bewilligung;
3. Die Gebühren für die Benützung des Reitweg- oder Viehmarktplatzes als Abstellfläche für Fahrzeuge richten sich nach lit. e. nachstehend.
c. Zigeunerkultur:
1. Fr. 75.– pro Belegungstag für die bewilligte Teilfläche des Viehmarktplatzes;
2. Weitere Kosten: gemäss Auflagen der Bewilligung.
d. Quartierveranstaltungen: Für Quartierveranstaltungen werden keine Gebühren erhoben.
e. Abstellfläche für Fahrzeuge:
1. Für Fahrzeuge der Schweizer Armee inkl. Privatfahrzeuge der Armeeangehörigen werden keine Gebühren erhoben.
2. Für die Benützung als Carparkplatz:
2.1. Teuchelweiherplatz: Fr. 20.– pro Fahrzeug und Tag
2.2. Reitwegplatz: Fr. 20.– pro Fahrzeug und Tag
3. Für Einzelfahrzeuge mit Parkkarte des Bereichs Immobilien:
3.1. Viehmarktplatz: Fr. 15.– pro Fahrzeug und Tag
3.2. Reitwegplatz: Fr. 15.– pro Fahrzeug und Tag
4. Für die Benützung des gesamten Platzes werden folgende Pauschalgebühren erhoben:
4.1. Teuchelweiherplatz: Fr. 350.– pro Tag
4.2. Viehmarktplatz: Fr. 200.– pro Tag
4.3. Reitwegplatz: Fr. 150.– pro Tag
5. Für Fahrzeuge der Märkte I wird der Gewerbepolizei folgender Pauschalbetrag in Rechnung gestellt:
5.1. Teuchelweiherplatz: Fr. 350.– pro Tag
5.2. Viehmarktplatz: Fr. 200.– pro Tag
5.3. Reitwegplatz: Fr. 150.– pro Tag
6. Für Fahrzeuge der Märkte II wird der Gewerbepolizei folgender Pauschalbetrag in Rechnung gestellt:
6.1. Viehmarktplatz: Fr. 3'000.– pro Jahr
6.2. Reitwegplatz: Fr. 2'000.– pro Jahr
Art. 22 Anpassung der Gebühren
Die Gebühren werden alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls an geänderte Marktverhältnisse angepasst.
Art. 23 Weitere Kosten
Die Koordination der Lieferung von Strom und Wasser erfolgt durch den Betrieb der Mehrzweckanlage Teuchelweiher.
Die Kosten für Elektrizität, Wasser, Abwasser, betriebliche Entsorgung etc. werden den Nutzerinnen und Nutzern nach Beendigung der Veranstaltung gemäss effektivem Verbrauch bzw. Aufwand in Rechnung gestellt.
Die Kosten für die Behebung ausserordentlicher Schäden, welche durch eine übermässige Nutzung verursacht werden, insbesondere auch Schäden ausserhalb der Plätze (Spurrinnen in Rabatten, Belagsschäden im Trottoir und in der Fahrbahn etc.) werden den Nutzerinnen und Nutzern nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
4 …
Art. 24 …
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