852.120

Reglement über das Inkasso und die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für unmündige Kinder

Präambel

Die Stadt Zürich leistet bezüglich Unterhaltsansprüchen von Das Jugendamt leistet Hilfe bei der Vollstreckung von Unter-

Art. 19 haltsansprüchen im Sinne von Für Abklärungen, Entsche vorschussung von Unterha Überbrückungshilfen im S gendamt zuständig. Gegen die Entscheide des

JHG. 3. Durchführung ide und Vollzug im Bereich der Beltsbeiträgen und der Gewährung von inne von § 22 und 26 JHG ist das Ju- 4. Rechtsmittel Jugendamtes der Stadt Zürich kann Sozialamtes und gegen deren Ent- bei der Vorsteherin des sprache erhoben werden. Die Einspra- scheid beim Stadtrat Ein seit Mitteilung des angefochtenen Ent- chefrist beträgt 20 Tage scheides. 5. Inkraftsetzung m 1. Januar 1993 in Kraft. Das bisheri- Dieses Reglement tritt a kasso und Bevorschussung von Un- ge Reglement über das In mündige Kinder vom 28. April 1982 2 terhaltsbeiträgen für un wird aufgehoben.

AS 41, 198.

AS 38, 78.