RRB Nr. 1148/2023
Prävention und Behandlung von Spielsucht, Zentrum für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte, Weiterführung, Beiträge 2024-2026, neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Oktober 2023
1148. Prävention und Behandlung von Spielsucht (Zentrum für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte; Weiterführung, Beiträge 2024–2026)
Erwägungen
A. Ausgangslage Am 12. Januar 2011 genehmigte der Regierungsrat ein von der Sicherheitsdirektion in Auftrag gegebenes Konzept des Instituts für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich (ISPM, heute: Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention [EBPI]) für den Aufbau und den Betrieb eines Zentrums für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte (RRB Nr. 36/2011). Als Trägerin des Zentrums wurde die Schweizerische Gesundheitsstiftung Radix, Zürich (Radix), verpflichtet. Radix betreibt im Kanton Zürich eine kantonsweit tätige Fachstelle für Suchtprävention. Für den Betrieb des Zentrums wurden zwischen der Sicherheitsdirektion, dem ISPM bzw. EBPI und Radix befristete Leistungsvereinbarungen geschlossen. Der Regierungsrat beschloss die Weiterführung des Zentrums letztmals mit RRB Nr. 1393/2021. Sämtliche bewilligten Gelder wurden dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Spielsucht entnommen. Die Leistungsvereinbarungen laufen Ende Dezember 2023 aus.
B. Weiterführung des Zentrums für Spielsucht Rund 3% der Menschen in der Schweiz weisen in Bezug auf die letzten zwölf Monate ein risikoreiches und pathologisches Glücksspielverhalten auf (Studie des Schweizer Instituts für Sucht- und Gesundheitsforschung «Glücksspiel: Verhalten und Problematik in der Schweiz im Jahr 2017», September 2019). Risikoreiches oder pathologisches Spielen tritt vor allem bei Männern sowie eher bei Personen mit höheren Depressivitätswerten, tieferem Bildungsniveau oder Migrationshintergrund auf. Grundsätzlich gehören jedoch Personen aus allen sozialen Schichten zu den Betroffenen. Die mit der Problematik verbundenen jährlichen gesellschaftlichen Kosten in der Schweiz belaufen sich auf rund 545 Mio. Franken (Claude Jeanrenaud et al., Le coût social du jeu excessif en Suisse, 2012). Im Kanton Zürich ist von 43 000 riskant Spielenden, von 3000 exzessiv Spielenden und von gesellschaftlichen Kosten von rund 94 Mio. Franken auszugehen. Aufgrund von erweiterten und neuen Angeboten der Onlinespielmöglichkeiten ist von einer weiteren Zunahme auszugehen. Aktuelle Erhebungen weisen ausserdem eine Zunahme des problematischen Spielens von Onlinegeldspielen aus. Spielten im Jahr 2018 noch 2,3% problematisch, erhöhte sich diese Prävalenz im Jahr 2021 auf 5,2%. Besonders gross ist dabei der Anteil bei den jungen Erwachsenen unter 30 Jahren (18,8%). Das «Zentrum für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte» führt eine Abteilung Prävention, die sich mit Sensibilisierungsarbeiten, Kampagnen, allgemeinen Anfragen zum Thema Spielsucht und Schulungen zu Prävention und Früherkennung befasst, und eine Abteilung Behandlung, die Betroffene behandelt und ihrem Umfeld beratend zur Seite steht. Die Inanspruchnahme von unterstützender Behandlung bewegt sich dank sensibilisierenden Präventionsmassnahmen und auf die Zielgruppe ausgerichtetem Behandlungsangebot auf hohem Niveau. Sie ist tendenziell zunehmend und die Mittel des Zentrums werden ausgeschöpft. Die Konzeption des Zentrums hat sich bewährt und andere Kantone interessieren sich für das Modell, mit dem die Zielgruppen dank der Niederschwelligkeit gut erreicht werden. Entsprechend dem Konzept befasst sich das Zentrum mit Spielsucht, insbesondere mit problematischen Lotteriespielen und Wetten. Mit der Swiss Casinos Zürich AG besteht eine Vereinbarung über die Koordination im Präventionsbereich sowie über die
Durchführung von Beratungen und Spielentsperrungsabklärungen von problematisch Spielenden des Casinos in Zürich. Diese Beratungen und Abklärungen werden durch die Swiss Casinos Zürich AG finanziert. Unterlagen des Zentrums liegen im Casino auf und werden durch Casinomitarbeitende nach Bedarf abgegeben. Für die Zusammenarbeit mit den Betreibenden des Casinos Winterthur, das vorbehältlich der Konzessionserteilung voraussichtlich 2025 eröffnet wird, besteht eine Absichtserklärung. Die Arbeit des Zentrums soll in einer sechsten Vertragsphase 2024–2026 wie folgt weitergeführt werden: – In der Prävention sollen, aufbauend auf den bisher bewährten Ansätzen, vier Schwerpunkte verfolgt werden: Prävention zu besonders riskanten Geldspielen, interaktive und webbasierte Angebote, Mitwirkung an nationalen Präventionsmassnahmen, Prävention bei spezifischen Risikogruppen (z. B. junge Erwachsene) und Stärkung des Schutzes der Spielenden. Problematisch Spielende und ihr Umfeld werden mittels gezielter Kampagnen auf Angebote der Prävention, Beratung und der Selbsthilfe hingewiesen und auf Risiken aufmerksam gemacht. – Die Behandlungsangebote sollen aufgrund der positiven Erfahrungen in den Vorperioden und der zunehmenden Nachfrage mit denselben Schwerpunkten weitergeführt werden, wobei die Behandlungen vermehrt auch auf das Onlinespielen ausgerichtet werden sollen. Das umfasst Informationen, Beratungen und Behandlungen für Betroffene und Angehörige im Einzel- bzw. Familiensetting, ergänzt durch Gruppenangebote. Zudem werden andere Fachpersonen und Institutionen in der Begleitung und Behandlung von Spielenden mit problematischem Verhalten unterstützt.
C. Finanzierung 2024–2026 Für die Finanzierung von Massnahmen zur Prävention von exzessivem Geldspiel sowie für Beratungs- und Behandlungsangebote für spielsuchtgefährdete Personen und deren Umfeld steht ein Spielsuchtfonds zur Verfügung (§ 11 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele vom 16. November 2020 [EG BGS, LS 553]). In den Spielsuchtfonds fliessen die von der Swisslos Interkantonale Landeslotterie an den Kanton zu entrichtende Präventionsabgabe (Art. 66 in Verbindung mit Art. 50 und 65 des Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordats vom 20. Mai 2019 [LS 553.2]) sowie die Abgabe aus Geschicklichkeitsspielen (§ 10 EG BGS). Über die Ausrichtung von Beiträgen aus dem Spielsuchtfonds entscheidet der Regierungsrat abschliessend (§ 12 Abs. 1 EG BGS). Bei der Bemessung der Beitragshöhe berücksichtigt er die Bedeutung des Vorhabens, die zur Verwirklichung des Vorhabens benötigten Mittel, die Eigenleistung sowie die verfügbaren Mittel des Fonds (§ 9 Kantonale Geldspielverordnung vom 27. Oktober 2021 [LS 553.1]). Der Spielsuchtfonds wies Ende 2022 einen Bestand von rund 1,8 Mio. Franken auf. Es ist mit jährlichen, jeweils im Folgejahr zu verbuchenden Erträgen aus der Spielsuchtabgabe von Swisslos sowie der Abgabe aus Geschicklichkeitsspielen im Umfang von rund 1 Mio. Franken zu rechnen. Für die Weiterführung des Zentrums für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte im Sinne des Konzepts (RRB Nr. 36/2011) ist mit folgenden Aufwendungen zu rechnen: (in Franken) 2024 2025 2026 Total Abteilung Prävention Personal/Sozialleistungen 220 000 220 000 220 000 Betriebskosten 57 000 57 000 57 000 Sach- und Projektkosten 22 000 22 000 22 000 Zwischentotal Abteilung Prävention 299 000 299 000 299 000 897 000 Abteilung Behandlung Personal/Sozialleistungen 351 000 351 000 351 000 Betriebskosten 91 000 91 000 91 000 Sach- und Projektkosten 9 000 9 000 9 000 Zwischentotal Abteilung Behandlung 451 000 451 000 451 000 1 353 000 Total Abteilungen 750 000 750 000 750 000 2 250 000 Prävention und Behandlung
Die Erhöhung des Beitrags gegenüber RRB Nr. 1393/2021 um jährlich Fr. 63 000 wird mit einer Zunahme des problematischen Spielverhaltens in der Bevölkerung begründet, was sich unter anderem im Anstieg der Behandlungsanfragen widerspiegelt. Die Kosten des Zentrums betragen demnach für die drei Jahre von Januar 2024 bis Ende 2026 Fr. 2 250 000.
Die Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung Kanton Zürich am EBPI wird für Formulierung, Begleitung und Kontrolle des Leistungsauftrages des Zentrums für diesen Zeitraum insgesamt höchstens Fr. 39 000 in Rechnung stellen. Die Gesamtkosten zur Weiterführung des Zentrums bis Ende 2026 betragen somit insgesamt Fr. 2 289 000. Die finanziellen Mittel sind im Budgetentwurf 2024 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027, Planjahre 2025 und 2026, enthalten bzw. können über Mehrerträge finanziert werden und werden der Leistungsgruppe Nr. 3920, Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Spielsucht, belastet.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Weiterführung des Zentrums für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte gemäss dem mit RRB Nr. 36/2011 genehmigten Konzept zur Prävention und Behandlung von Glücksspielsucht, insbesondere Lotteriespielsucht, im Kanton Zürich vom 10. Juni 2010 wird zugestimmt.
II. Für die Weiterführung des Zentrums für Spielsucht und andere Verhaltenssüchte bis Ende 2026 wird eine neue Ausgabe von Fr. 2 289 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3920, Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Spielsucht, bewilligt.
III. Die Sicherheitsdirektion wird beauftragt, mit Prävention und Gesundheitsförderung Kanton Zürich, Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention, Universität Zürich, eine bis 2026 befristete Leistungsvereinbarung betreffend Weiterführung des Zentrums abzuschliessen.
IV. Mitteilung an Prävention und Gesundheitsförderung Kanton Zürich, Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich, Hirschengraben 84, 8001 Zürich, sowie an die Finanzdirektion, die Gesundheitsdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli