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RRB Nr. 1214/2023

Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Entwicklung des Hochschulstandorts Wädenswil, Vorstudie, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Oktober 2023

1214. Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften,

Erwägungen

Entwicklung des Hochschulstandorts Wädenswil, Vorstudie (gebundene Ausgabe)

Ausgangslage Mit der 2005 festgelegten Standortstrategie für die Zürcher Fachhochschule (ZFH) hat der Regierungsrat beschlossen, die ZFH an drei Standorten (Zürich, Winterthur und Wädenswil) zu konzentrieren (RRB Nr. 690/ 2005). Die grösste Schule der ZFH ist die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW). Sie ist eine der führenden Hochschulen in der Schweiz. Der Standort Wädenswil umfasst die drei Areale Grüental, Reidbach und Agroscope. Das Departement Life Sciences und Facility Management besteht in seiner heutigen Form seit 2007 und umfasst Lehre und Forschung in den Bereichen Umwelt, Ernährung, Gesundheit und Gesellschaft. Insgesamt werden fünf Bachelor-, drei Masterstudiengänge sowie rund 120 Weiterbildungen angeboten. Langfristiges Wachstum Die Bevölkerung des Kantons Zürich wächst gemäss Prognose des Statistischen Amtes bis 2050 um rund 29% auf rund 2 Mio. an. Bereits in den letzten zehn Jahren gab es ein Wachstum von über 12%. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Lernenden ist in den vergangenen zehn Jahren um jährlich 1–2% angestiegen. Bis 2050 erhöht sich dieser Bestand gemäss Prognosen der Bildungsstatistik um rund 25%. Gleichzeitig steigt die Bedeutung der Fachhochschulen als zentraler Erfolgspfeiler des dualen Bildungssystems. Daraus folgt eine jährliche Zunahme der Anzahl Studierender um bis zu 2% an der ZHAW und ein laufend wachsender Bedarf an Bildungsinfrastruktur. Entwicklung Hochschulstandort Wädenswil Die der ZHAW am Standort Wädenswil zur Verfügung stehenden Flächen verteilen sich bereits heute über die drei Areale. Zur Bewältigung des prognostizierten Wachstums sind zusätzliche Flächen und Infrastrukturen sowie eine verbesserte Erschliessung unter den Arealen notwendig. Bis 2035 fehlen der ZHAW in Wädenswil rund 10 000 m² Hauptnutzfläche. Zurzeit stehen ihr rund 36 000 m² zur Verfügung, wovon rund 6000 m² abzulösende Flächen darstellen, die neu bereitgestellt werden müssen.

Insgesamt besteht somit ein zusätzlicher Flächenbedarf. Wie gross dieser zusätzliche Flächenbedarf ist und wie viel davon finanziert werden kann, wird geklärt. Die Erweiterung und Anpassung auf die künftigen Bedürfnisse der ZHAW sind von zentraler Bedeutung für den Hochschulstandort Wädenswil. Am 26. Oktober 2022 hat der Regierungsrat dem Kantonsrat die Teilrevision 2020 des kantonalen Richtplans beantragt (Vorlage 5870). Im Kapitel 6.2.8 soll die Gebietsplanung der ZHAW am Standort Wädenswil festgesetzt werden. Diese bildet die Grundlage für die Ausarbeitung der Vorstudie.

Vorstudie In einem ersten Schritt wurde der Finanzbedarf für die vorliegende Vorstudie berechnet. Im Rahmen einer Testplanung soll der künftige Flächenbedarf der ZHAW am Standort Wädenswil geplant und verortet sowie die erste bauliche Etappe ermittelt werden. Gleichzeitig ist ein abgestimmtes Verkehrserschliessungskonzept zu erarbeiten. Testplanung im Varianzverfahren In der Testplanung soll im Rahmen eines Varianzverfahrens in Form eines gemeinsamen Dialogs zwischen Bearbeitungsteam und Betroffenen eine geeignete städtebauliche Gesamtlösung für die Weiterentwicklung des Hochschulstandorts Wädenswil für die Areale Grüental, Reidbach und Agroscope erarbeitet werden. Als Grundlage dient das Raumprogramm, das Nutzungs- und Betriebskonzept der ZHAW sowie die Analyse der Bestandsgebäude. Das Ziel der Testplanung umfasst insbesondere planerische Entwürfe zu Bebauung, Freiraum und Erschliessung. Die daraus entstehende räumliche Strategie und die Empfehlungen zur Weiterentwicklung dienen als Grundlage für die nachfolgenden Planungsschritte wie Masterplan und Wettbewerb. Verkehrsplanung Ziel der Verkehrsplanung ist die Erarbeitung eines Verkehrserschliessungskonzepts für die drei Areale der ZHAW (Agroscope, Grüental, Reidbach) in Wädenswil. Das Verkehrserschliessungskonzept soll aufzeigen, wie die Standorte der ZHAW in Wädenswil heute erschlossen sind und welche Massnahmen hinsichtlich der Erschliessung ergriffen werden müssen, wenn der Hochschulstandort ausgebaut ist und das prognostizierte Studierendenwachstum eintritt.

Finanzielles/Vorstudie Die Kosten für die Test- und Verkehrsplanung belaufen sich gemäss Kostenvoranschlag vom 7. Februar 2023 auf insgesamt Fr. 1 830 000. Der vom Immobilienamt mit Verfügung vom 18. Januar 2023 bewilligte Betrag von Fr. 400 000 für die Vorbereitung sind in diesem Betrag enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Tabelle: Kosten BKP-Nr. Arbeitsgattung Themenfelder Kosten in Franken 2 Vermessung 20 000 524 Nebenkosten 100 000 590 Honorar Generalplaner/in Grundlagenerarbeitung, vier 645 000 Planerbüros Varianzverfahren, Erarbeitung Masterplan 591 Honorar Architekt/in Projektpflichtenheft 38 000 597 Honorar Begleitung durch Expertinnen 723 000 Spezialistinnen/Spezialisten und Experten Varianzverfahren, Verkehr, Kommunikation, Rochadenplanung 61 Reserven 304 000 Total (einschliesslich MWSt) 1 830 000

Die Kosten von Fr. 1 830 000 für die Test- und Verkehrsplanung in Wädenswil sind gemäss § 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) als gebundene Ausgabe durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Verwendung der finanziellen Mittel für das Entwicklungskonzept erfolgt im Hinblick auf die Nutzbarmachung der kantonalen Gebäude zu Verwaltungszwecken. Die Kosten im Umfang von Fr. 1 830 000 gehen daher zulasten der Erfolgsrechnung Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Für das Vorhaben sind im Budgetentwurf 2024 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 Fr. 930 000 eingestellt. Der Restbetrag von Fr. 900 000 wird innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, kompensiert. Gemäss Art. 54 ff. des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (SR 414.20) besteht für Vorstudien kein Anspruch auf Bundesbeiträge. Für die Umsetzung künftiger baulicher Vorhaben besteht dagegen ein Anspruch auf Bundesbeiträge.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für das Entwicklungskonzept (Test- und Verkehrsplanung) der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Wädenswil wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 830 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt.

II. Die Verfügung des Immobilienamtes vom 18. Januar 2023 für die Vorbereitungsarbeiten der Vorstudie über Fr. 400 000 wird aufgehoben.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Dispositions modifiées depuis

Cette décision interprète des dispositions dont l’acte a depuis fait l’objet d’une nouvelle consolidation. Si l’article lui-même a changé n’est pas consigné.

  • Gebührenverordnung der Zürcher Fachhochschulen (GVF) 13, Art. 54 — lu dans la version du 1 août 2022; l’acte a été consolidé à nouveau le 1 août 2024.

Cité dans