RRB Nr. 1232/2016
Lotteriefonds, Allgemeine Mittel, Beiträge 2016, 5. Serie
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Dezember 2016
1232. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2016, 5. Serie) Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allgemeinen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 20 Mio. Franken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten der Quote 2016 wurden bis anhin Beiträge im Betrag von Fr. 8 490 700 bewilligt. Somit stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2016 noch Fr. 11 509 300 zur Verfügung. Die Finanzdirektion beantragt im Einvernehmen mit den zuständigen Fachdirektionen im Rahmen einer 5. Serie 2016 die folgenden Beitragsleistungen aus dem Lotteriefonds:
Erwägungen
1. «Help-Center Hören» Bereiche Gesundheit, Soziales Gesuchstellende Verein Pro Audito Schweiz: Der Verein besteht Organisation seit 1919. Er vertritt die Interessen von Menschen mit einer Hörbehinderung und bezweckt die Gleichstellung der Betroffenen in allen Lebenslagen. Ausgangslage Beim Themenbereich Hörbeeinträchtigung, Hörprobleme und Versorgung mit Hörsystemen gibt es, trotz eines grossen Angebots von Hörsystemen, grossen Aufklärungsbedarf. Insbesondere fehlt eine unabhängige, nationale Informations- und Beratungsstelle. Projektziel Einrichten einer unabhängigen Erstberatungsstelle zum Thema Hörbeeinträchtigung. Projektbeschrieb Pro Audito Schweiz beabsichtigt, eine Beratungsstelle aufzubauen und als Pilotprojekt bis Ende 2018 zu betreiben. Zielgruppe sind Menschen mit Hörproblemen sowie deren Angehörige und deren berufliches und privates Umfeld. In einem ersten Schritt soll das Beratungsangebot für die Deutschschweiz aufgebaut werden. Es umfasst Online-Informationen, Kurzberatungen durch Fachpersonen zum Thema Hörbeeinträchtigung sowie eine Experten- sprechstunde mit der Einbindung von Ärztinnen und Ärzten (auch vom Zürcher Universitätsspital). Kosten Fr. 778 000 Gewünschter Beitrag Fr. 46 345 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 428 000. Die Leistungen von Stiftungen und Privaten sind mit Fr. 160 000 budgetiert. Von den anderen Kantonen wird ein Beitrag von Fr. 143 655 erwartet. Der Restbetrag soll durch den Kanton Zürich gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Im Kanton Zürich leben viele Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung. Der Hörversorgungsmarkt ist unübersichtlich. So ist es sinnvoll, ein niederschwelliges Angebot zu schaffen, das den Betroffenen hilft, einfach und rasch einen Überblick sowie Informationen und eine Beratung zum Thema Hörbeeinträchtigung zu erhalten. Darüber hinaus kann die Beratungsstelle mithelfen, der Vereinsamung und Depressionen von Betroffenen entgegenzuwirken. Bewilligter Beitrag Fr. 46 000 Auflage Die Auszahlung des Beitrages ist an die Auflage gebunden, dass andere Kantone sich mindestens mit Fr. 100 000 am Vorhaben beteiligen. Fällt die Leistung der anderen Kantone geringer aus, wird der Beitrag des Kantons Zürich entsprechend gekürzt.
2. Erhalt und Pflege des Kulturgutes Ufnau, Restaurierung Haus «Zu den zwei Raben» Bereiche Denkmalpflege Gesuchstellende Verein der Freunde der Insel Ufnau: Der Ver- Organisation ein besteht seit 2004. Er bezweckt die ideelle und finanzielle Unterstützung der Bestrebungen des Klosters Einsiedeln auf der Insel Ufenau. Ausgangslage Neben den beiden Sakralbauten steht auf der Insel Ufenau auch das barocke, 1681 erbaute Haus «Zu den zwei Raben», das ursprünglich für den Pächter der Insel errichtet worden war. Seit dem 19. Jahrhundert dient es der Bewir- tung von Ausflugsgästen. Es wurde mehrfach umgebaut. Nun muss das Gebäude saniert werden. Projektziel Sanierung des Hauses zwecks baulicher Sicherung, Wiederherstellung der barocken Wirkung und Verbesserung der Gastwirtschaftsinfrastruktur Projektbeschrieb Das vorliegende Projekt umfasst eine vollständige Sanierung des gesamten Gebäudes. Die Betriebs- und Sanitärräume, heute im Erdgeschoss des Altbaus, werden verlegt. Die Küche wird in den mittlerweile geschützten Anbau von 1939 verschoben. Die Kühlräume kommen in den nördlichen Stallanbau, die Toilettenanlagen in einen neuen Schopf. Die Arbeiten umfassen auch die vollständige Erneuerung der Infrastruktur für die Ver- und Entsorgung auf der Insel (Wasser, Abwasser, Strom, Kommunikation). Kosten Fr. 6 946 300 Hinweis Die Sanierung des Gebäudes ist mit rund 4,7 Mio. Franken budgetiert, rund 2,2 Mio. Franken sind für die Erschliessung und Erneuerung der Gasthausinfrastruktur veranschlagt. Gewünschter Beitrag Fr. 300 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Klosters beträgt Fr. 2 500 000. Der Standortkanton Schwyz leistet einen Beitrag von Fr. 743 400. Vom Kanton St. Gallen wird eine Leistung von Fr. 250 000 gewünscht, vom Bund ein Beitrag von Fr. 150 000. Die Korporation Pfäffikon beteiligt sich mit Fr. 500 000. Der offene Restbetrag muss durch Sponsoren und Private gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds, allerdings dürfen nur die denkmalpflegerisch bedingten Arbeiten unterstützt werden, also keine Massnahmen, die dem betrieblichen oder dem touristischen Bereich dienen. Die vorgesehenen Restaurierungsmassnahmen sind angemessen. Sie entsprechen auch den Erhaltungszielen, welche die eidgenössischen Kommissionen für Natur- und Heimatschutz bzw. für Denkmalpflege für das Haus «Zu den
zwei Raben» in ihren Gutachten formuliert haben. Aufgrund des kloster- und tourismusgeschichtlichen Bezugs von Kanton und Insel Ufenau und aufgrund des hohen Stellenwerts betreffend Erholung und Kultur, der die Ufenau bei den Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Zürich hat, ist eine Beitragsleistung gerechtfertigt. Ebenso ist eine Kürzung am nachgesuchten Beitrag angebracht, da es sich beim Vorhaben um ein ausserkantonales Projekt handelt. Bewilligter Beitrag Fr. 200 000
3. Dauerausstellung Museum für Gestaltung Bereiche Bildung/Kultur Gesuchstellende Museum für Gestaltung Zürich: Das Museum Organisation ist Teil der Zürcher Hochschule der Künste ZHdK und somit eine kantonale Institution. Als wichtigstes Haus für angewandte Kunst in der Schweiz führt das Museum eine international bedeutende Sammlung vor allem für die Bereiche Plakat, Grafik, Design und Kunstgewerbe mit rund 500 000 Objekten. Ausgangslage Mit der Eröffnung des Sammlungszentrums «Schaudepot» im Toni-Areal, dem neuen Standort der ZHdK, konnte das Museum für Gestaltung Zürich seine Sammlungsbestände an einem Standort lagern und nutzt sie dort für Lehre, Forschung und Wechselausstellungen. Vorgesehen ist auch eine Dauerausstellung mit direktem Bezug zur Hochschule. Es fehlt jedoch eine klassische Dauerausstellung, die dem Publikum zu regulären Museumsöffnungszeiten Einblick in die Sammlungsbestände gibt. An der Ausstellungsstrasse 60 sollen nun die Höhepunkte der Sammlung einem breiten und internationalen Publikum im Rahmen einer Dauerausstellung gezeigt werden. Projektziel Klassische Dauerausstellung mit den bedeutendsten Exponaten der Sammlung des Museums für Gestaltung
Projektbeschrieb Die neue Dauerausstellung umfasst insgesamt vier Teile: – Im Untergeschoss entsteht die eigentliche «Schatzkammer» des Museums, in der dem Publikum ein Querschnitt durch die Höhepunkte der Sammlungen des Museums gezeigt wird. Zu sehen sind Werkgruppen aus der Schweizer Designgeschichte, Marionettenensembles, Glaskunst, Mode und Textilien. – Im Erdgeschoss werden Interieurs (Raumeinheiten) mit Möblierung, Beleuchtung, Wandschmuck und Accessoires nachgebaut. – In der Galerie wird eine Studiensammlung mit heute noch produzierten Schweizer Designklassikern aufgebaut. Die Besucherinnen und Besucher haben die Möglichkeit, die Objekte in die Hand zu nehmen und auszuprobieren. – Im Plakatgang werden in losem Rhythmus wechselnde Ausstellungen zur Plakatgeschichte gezeigt. In allen vier Ausstellungsteilen kann das Publikum über das Smartphone in mehreren Sprachen Hintergrundinformationen zu den Exponaten abrufen. Das Museum rechnet mit rund 50 000 Besuchenden pro Jahr. Kosten Fr. 3 250 000 Gewünschter Beitrag Fr. 450 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Museums beträgt Fr. 1 950 000. Von der Stadt Zürich werden Fr. 80 000 erwartet. Die Beiträge von Stiftungen und Privaten sind mit Fr. 770 000 budgetiert. Die offenen Kosten sollen über den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Schweiz ist für ihre herausragende Grafik und als Designland bekannt. Zürich wiederum ist Standort einer der führenden Hochschulen der Künste in Europa. Entsprechend ist es ein Bedürfnis des lokalen Publikums, aber auch von Touristinnen und Tou- risten, die Bestände der Sammlungen des Museums besichtigen zu können. Ein grosser Teil der Sammlungsobjekte hat einen direkten Bezug zu Zürich. Mit der geplanten Dauerausstellung stärkt Zürich seinen Ruf als Kulturstandort und macht zudem auf sein kulturelles Erbe aufmerksam. Dem Projekt kommt insgesamt kantonale Bedeutung zu. Bewilligter Beitrag Fr. 450 000
4. Wässerwiesen im Hundig, Glattfelden Bereich Ökologie Gesuchstellende Verein Wässerwiesen im Hundig: Der Verein Organisation besteht seit 2013. Er wurde gegründet mit dem Ziel, das Vorhaben «Wässerwiesen im Hundig» (Wiederherstellung, Erhaltung, Aufwertung sowie den Betrieb von Wässerwiesen einschliesslich der dazu notwendigen traditionellen Bewässerungssysteme) zu verwirklichen. Ausgangslage Das Wässern von Wiesen war über Jahrhunderte eine der wichtigsten landwirtschaftlichen Kulturformen in Mitteleuropa. Hauptziel war damals die Steigerung des Heuertrages durch das Einschwemmen von Nährstoffen und die Bewässerung von Trockenwiesen. Seit der Verfügbarkeit von Kunstdüngern und der landwirtschaftlichen Mechanisierung verschwanden die Wässerwiesen. Die letzte grosse Wässerwiesenlandschaft im Kanton Zürich bestand entlang der Glatt zwischen Hochfelden, Bülach und Glattfelden, wo teilweise bis in die 1970er-Jahre eine Wiesenwässerung erfolgte. Im Gebiet Hundig werden ökologische Ersatzmassnahmen für Aus- und Umbauvorhaben der Flughafen Zürich AG verwirklicht. Diese Ersatzmassnahmen sind Teil eines Gesamtkonzepts zur Aufwertung der gesamten Landschaftskammer. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat das entsprechende Konzept «Umsetzung ökologischer Ersatzmassnahmen für verschiedene Bauvorhaben am Flughafen Zü- rich im Gebiet Hundig» am 6. Juni 2014 bewilligt. Der Bau eines Kanalsystems für die Bewässerung der Wässerwiesen, das für die angestrebten Ziele von grosser Bedeutung ist, wird im Rahmen der Ersatzmassnahmen durch den Flughafen jedoch nur zu einem Teil finanziert. Projektziel Wiederherstellung eines Teils der über Jahrhunderte wichtigen, ökologisch wertvollen und heute verschwundenen Bewirtschaftungsform der Wiesenwässerung und dadurch gleichzeitig Förderung von seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten Projektbeschrieb Das Gebiet Hundig weist aufgrund der besonderen Standortfaktoren (Wärme, Trockengebiet, Kiesböden, Flussraum usw.) ein Potenzial für eine besonders grosse Biodiversität auf. Im Hundig sind 8 ha Mager- und 6 ha Trockenwiesen am Entstehen. Das vorliegende Projekt des Vereins soll zusätzlich 2,8 ha der früheren gebietstypischen Wässerwiesen ermöglichen, womit auch ökologisch wertvolle Wiesenbiotope und Kleingewässer entstehen.
Das Projekt umfasst Bau, Unterhalt und Betrieb der für die Wässerwiesen notwendigen Kanäle, Gräben und Bauwerke. Die Integration der Wässerwiesen in das Mosaik dieser ökologisch wertvollen Lebensräume bewirkt einerseits die Förderung der gebietstypischen Flora und Fauna, anderseits eine Wiederbelebung und den Erhalt der kulturhistorisch und für die Region typischen, jedoch nahezu vergessenen landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsmethode Wässern von Wiesen. Es ist vorgesehen, die Besucherinnen und Besucher der Wässerwiesen (insbesondere Schulklassen) auf verschiedene Weise über die Wässerwiesen und ihre historische Bedeutung zu informieren (Info-Posten vor Ort, Internet, Lehrmittel). Der Verein Wässerwiesen im Hundig erarbeitet mit externen Fachleuten ein didaktisches Konzept.
Der Verein gründet zusammen mit dem Amt für Landschaft und Natur der Baudirektion (ALN) und der Gemeinde Glattfelden eine Betriebsgruppe (Eigentümer, Bewirtschafter, Wässermeister, Fachpersonen). Dadurch sollen Betrieb und Pflege der Wässerwiesen sowie die Informationsangebote sichergestellt werden. Kosten Fr. 3 281 040 Hinweis Die Kosten umfassen auch die Aufwendungen für den Unterhalt über rund 25 Jahre (Fr. 25 000 pro Jahr). Gewünschter Beitrag Fr. 480 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Vereins beträgt Fr. 122 980. Von der Standortgemeinde wird ein Beitrag von Fr. 176 500 erwartet. Der Bund soll sich über den Fonds Landschaft Schweiz mit Fr. 200 000 beteiligen. Von Stiftungen und Privaten werden Fr. 2 301 566 erwartet. Der offene Restbetrag soll durch den Lotteriefonds gedeckt werden. Hinweis Die Richtlinien des Lotteriefonds verlangen, damit eine Beitragsleistung grundsätzlich möglich wird, einen Leistungsausweis der gesuchstellenden Organisation von in der Regel fünf Jahren. Bei Vorhaben überregionaler Bedeutung, an deren Umsetzung der Kanton überdurchschnittlich stark interessiert ist, erlauben die Richtlinien einen Verzicht auf diesen Leistungsausweis. Das vorliegende Projekt erfüllt die Kriterien für eine Ausnahme. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. In der Baudirektion wurde in Zusammenarbeit mit der Flughafen Zürich AG ein Aufwertungskonzept erarbeitet, das allerdings nur verwirklicht werden kann, wenn auch die Umsetzung der Wässerwiesen mit den zugehörigen Zufuhrkanälen und der Wasserfassung erfolgt, die nicht über Flughafenbeiträge finanziert werden. Die Umsetzung aller Elemente des Gesamtkonzepts ist für die Landschaftskammer Hundig von besonderer ökologischer, kulturhistorischer und landschaftlicher Bedeutung. Der Hundig ist der einzige Ort im Kanton, an dem ein solches Vorhaben noch umgesetzt werden kann. Die Wiederherstellung von Wässerwiesen hat dabei Pioniercharakter für die gesamte Nordschweiz. Zudem erlauben die einmaligen Standortbedingungen und die Bewirtschaftungsgeschichte des Projektgebietes ein für die Nordschweiz einzigartiges Nebeneinander einer grossen Vielfalt landwirtschaftlich geprägter, ökologisch wertvoller Lebensräume (Trockenwiesen, Magerwiesen, Wässerwiesen, kleine Stillgewässer, Kanäle) auf kleinem Raum. Dies entspricht der traditionellen, gebietstypischen,
mosaikartigen Kulturlandschaft mit vielfältigen und ökologisch wertvollen Übergangsformen zwischen den einzelnen Lebensräumen, die ideale Voraussetzungen für eine sehr grosse Biodiversität und das Vorkommen zahlreicher seltener, zum Teil stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten schaffen. Die Umsetzung des Gesamtkonzepts entspricht dem übergeordneten, 1995 durch den Regierungsrat festgesetzten kantonalen Naturschutzkonzept. Eine möglichst baldige Umsetzung der durch den Verein geplanten Massnahmen ist dabei wichtig, da die durch den Flughafen finanzierten Massnahmen zum grössten Teil bereits umgesetzt wurden. In der Folge kann dieser neuen Kultur- und Naturlandschaft bereits in den nächsten Jahren eine ungestörte Entwicklung erlaubt werden, was insbesondere mit Blick auf die lokalen Vorkommen stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Pflanzenarten von grosser Bedeutung ist. Zudem sind einzelne für die Umsetzung des Projekts erfolgte Beitragszusicherungen zeitlich begrenzt. Die budgetierten Kosten sind hoch. Ursache dafür sind die hohen Kosten für das lange Kanalsystem der Wasserzufuhr. Die Baukosten sind realistisch geschätzt. Bewilligter Beitrag Fr. 480 000
Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Zur besseren Kontrolle der Baukosten ist eine Umsetzung in drei Etappen zu prüfen. – Für die Detailprojektierung der Wasserfassung (Zulaufbereich Schöpfrad) sind die Sektion Bau der Abteilung Wasserbau des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft sowie die Fischerei- und Jagdverwaltung des ALN eng einzubeziehen. – Die Wässerwiesen sind Bestandteil der vom Bund verfügten ökologischen Ersatzmassnahmen, die durch den Kanton langfristig mittels einer kantonalen Schutzverordnung zu schützen sind. Alle Vorhaben müssen dieser Festlegung entsprechen. – Das Informationskonzept und insbesondere die Informationsstandorte sind in Abstimmung mit einer künftigen Glattrevitalisierung mit der entsprechend angepassten Wegführung zu planen und umzusetzen. – Es ist eine Besucherlenkung und eine Besucherinformation erforderlich, die zusammen mit den geplanten Angeboten für die Erholungsnutzung durch die Fachstelle Naturschutz des ALN zu genehmigen sind. – Es ist eine Vereinbarung mit der Fachstelle Naturschutz des ALN bezüglich zielgemässer Bewirtschaftung der Kanäle und Wässerwiesen, Bewässerungsregime sowie Unterhalt und Pflege der Kanäle und Bewässerungsanlagen abzuschliessen. – Die Auflagen der Fischerei- und Jagdverwaltung vom Frühjahr 2013 müssen eingehalten werden. – Alle Massnahmen auf Waldareal sind frühzeitig mit dem kantonalen Forstdienst zu koordinieren. – Den Schulen bzw. Schulklassen ist didaktisches Material zur Verfügung zu stellen. – Im Budget des Vereins sind für die Finanzierung des Unterhalts der Gräben und Kanäle bis 2020 rund Fr. 4000 pro Jahr vorgesehen (Fr. 2.60 pro Laufmeter). Der Verein hat abzuklären, ob dieser Betrag genügt, und das ALN darüber zu informieren.
5. Erneuerung Industriepfad Zürcher Oberland Bereich Denkmalpflege Gesuchstellende Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und In- Organisation dustrieanlagen im Zürcher Oberland (VEHI). Der VEHI besteht seit 1979. Er bezweckt den Erhalt von gewerblichen und industriellen Geräten und Betriebsanlagen als Zeugen der Kultur des Zürcher Oberlandes. Er verfolgt diese Ziele in Zusammenarbeit mit den Eigentümerinnen und Eigentümern der Liegenschaften und mit der kantonalen Denkmalpflege. Neben verschiedenen historischen Museumsbetrieben wurde insbesondere das Industrieensemble im Neuthal bei Bäretswil zu einem eigentlichen Schwerpunkt der Aktivitäten des Vereins. Ausgangslage 1985 veranlasste der VEHI den «Industrielehrpfad» – heute «Industriepfad» genannt. Der Weg wurde rasch einer breiten Öffentlichkeit bekannt und ist heute fester Bestandteil der Vermittlung der industriellen Vergangenheit des Zürcher Oberlandes. Mit zahlreichen Schautafeln entlang des Weges wird auf die industriellen Anlagen aus dem 18. bis ins 20. Jahrhundert hingewiesen und werden deren Hintergründe erläutert. Das nun vorliegende Projekt betrifft die Erneuerung des Industriepfades. Projektziel Der nie systematisch erneuerte Industriepfad wird konzeptionell und gestalterisch erneuert und in eine zeitgemässe Form gebracht. Der Pfad wird durchgehend einheitlich signalisiert. Projektbeschrieb Nach rund 30 Jahren sind die heutigen Informationstafeln ausgebleicht und unansehnlich. Dies wird zum Anlass genommen, den Industriepfad konzeptionell, didaktisch und gestalterisch zu überarbeiten. Dazu ist vorgesehen, neue Stelen zu errichten und mit einer neu zu schaffenden webbasierten Anwendung zu verbinden. Damit ist es möglich, an Ort und Stelle via Internet ausführliche Hintergrundinformationen zum jeweiligen Objekt abzurufen. Das Projekt wurde in enger Zusammenarbeit zwischen VEHI und der kantonalen Denkmalpflege ausgearbeitet.
Kosten Fr. 564 179 Gewünschter Beitrag Fr. 290 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des VEHI beträgt Fr. 144 000. Von den Standortgemeinden sind bis anhin Fr. 40 000 zugesichert. Von Dritten wird ein Beitrag von Fr. 90 179 erwartet. Der offene Restbetrag soll über den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Der Industriepfad ist im Zürcher Oberland einer breiten Öffentlichkeit bekannt und ein gut akzeptiertes Mittel zur Vermittlung der industriellen Vergangenheit. Er hat seit über 30 Jahren dazu beigetragen, das Verständnis für die geschichtliche, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung der Region zu fördern. Die vorgeschlagene Erneuerung berücksichtigt die seit den 1980er-Jahren veränderten Lebensgewohnheiten. Eine webbasierte Anwendung ermöglicht zudem die Vermittlung von zusätzlichem Hintergrundwissen. Zudem lassen sich Synergien mit verwandten Projekten auf lokaler und regionaler Ebene nutzen (Projekt «Sanierung der Wasserkraftwerke am Aabach»). Die Neugestaltung der über 100 Stelen ist zwar mit grossem Aufwand und bedeutenden Kosten verbunden. Um den Aktualitätsbezug und die Akzeptanz des Industriepfades auch in Zukunft sicherzustellen, ist diese Investition jedoch sinnvoll. Der Beitrag der Gemeinden (Fr. 40 000) ist gering. Aufgrund der regionalen Bedeutung des Vorhabens ist eine grosszügige Leistung des Kantons angemessen. Allerdings führt das vergleichsweise geringe Engagement der Standortgemeinden zu einer Kürzung am nachgesuchten Beitrag. Bewilligter Beitrag Fr. 270 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Die weitere Bearbeitung des Projekts hat in enger Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege zu erfolgen. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung der Stelen sowie für die Inhalte der Stelen und der Internet- Anwendung.
– Die Finanzierung der Projektfortsetzung ist mit der Kulturkommission Zürcher Oberland zu koordinieren. Dem Lotteriefonds ist darüber spätestens bis Ende 2017 unaufgefordert Bericht zu erstatten.
6. Umzug Swissjazzorama Bereich Kultur Gesuchstellende Verein Swissjazzorama, Uster: Der Verein be- Organisation steht seit 1989. Er bezweckt das Sammeln, Bearbeiten und Verbreiten von Informationen aller Art zur Gegenwart und Geschichte des Jazz bzw. jazzverwandter Musik, namentlich in der Schweiz. Das Gesammelte soll interessierten Kreisen und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ab 1. Januar 2017 wird der Verein von der Fachstelle Kultur der Direktion der Justiz und des Innern mit einem jährlichen Betriebsbeitrag von Fr. 30 000 unterstützt. Ausgangslage Seit 1998 betreibt der Verein in Uster unter dem Namen Swissjazzorama ein Jazzmuseum und Jazzarchiv. Für seine rasch wachsende Archivsammlung (auch aus Schenkungen und Erbschaften), die bisher in verschiedenen Räumlichkeiten in der Stadt Uster gelagert sind, benötigt er einen besseren Standort. An der Ackerstrasse 45 in Uster konnte er ein geeignetes Mietobjekt finden. Projektziel Das Swissjazzorama soll durch einen Ausbau zur führenden Schweizer Dokumentationsstelle und zum internationalen Forschungsinstitut für Jazz werden. Projektbeschrieb Am neuen Standort verfügt der Verein über einen Lagerraum von rund 330 m2 und einen grosszügigen Büroraum. Der neue Standort muss eingerichtet werden, Mobiliar und Teile der Informatik müssen ergänzt werden. Vorgesehen sind Anschaffungen (Büromöbel, Scanner, Drucker, Etiketten) im Betrag von Fr. 33400. Die Kosten für bauliche Investitionen betragen Fr. 45 500. Hinzu kommen Reparaturarbeiten von Fr. 10 500, Personalkosten von Fr. 26 000 und Mietkosten von Fr. 5000.
Gleichzeitig mit dem Umzug in die neuen Archivräumlichkeiten wird das Swissjazzorama nicht mehr direkt durch den Verein geführt, sondern auf eine 50%-Geschäftsführung übertragen. Dadurch wird die Organisation stabiler. Dies steht u. a. im Zusammenhang mit möglichen Betriebsbeiträgen des Bundes, der angezeigt hat, bei der Vergabe seiner Mittel stabile Organisationen zu bevorzugen. Kosten Fr. 120 400 Gewünschter Beitrag Fr. 60 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 10 000. Von Stiftungen und Privaten wird ein Beitrag von Fr. 50 400 erwartet. Die Stadt Uster leistet keinen Beitrag an die Neueinrichtung. Die offenen Restkosten sollen über den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Allerdings leistet der Lotteriefonds keine Beiträge an Mietkosten. Der Umzug und die damit verbundene Einrichtung bzw. Ausstattung neuer Räumlichkeiten sind notwendig. Die Kosten für die Anschaffungen bzw. Investitionen scheinen angemessen. Dem Vorhaben kommt eine gewisse nationale Bedeutung zu. Aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, das Vorhaben zu unterstützen, auch wenn sich die Standortgemeinde nicht am Vorhaben beteiligt. Die ausbleibende Leistung der Stadt Uster führt jedoch zu einer Kürzung am nachgesuchten Beitrag. Bewilligter Beitrag Fr. 45 000
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Beiträge zulasten des Lotteriefonds auszurichten (Konto 3636 3 00000): in Franken 1. Verein Pro Audito Schweiz Investitionsbeitrag «Help-Center Hören» 46 000 2. Verein der Freunde der Insel Ufnau Investitionsbeitrag für denkmalpflegerische Sanierung Haus «Zu den zwei Raben», Ufenau 200 000 3. Museum für Gestaltung Zürich Investitionsbeitrag für Dauerausstellung Ausstellungsstrasse 450 000 4. Verein Wässerwiesen im Hundig Aufwertung von Wässerwiesen 480 000 5 Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und Industrieanlagen im Zürcher Oberland Investitionsbeitrag 270 000 6 Verein Swissjazzorama Investitionen 45 000 Total 1 491 000
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi