Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé. Aucune des 3 décisions citantes n’a été analysée.

RRB Nr. 1572/2011

Denkmalpflegefonds, Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und Industrieanlagen im Zürcher Oberland, Staatsbeitragsberechtigung, Subvention, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Dezember 2011

1572. Denkmalpflegefonds (Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und Industrieanlagen im Zürcher Oberland, Betriebsbeitrag)

Ausgangslage Mit Schreiben vom 19. Juni 2011 und den verlangten Zusätzen vom 20. Oktober 2011 ersucht der «Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und Industrieanlagen im Zürcher Oberland (VEHI)», vertreten durch seinen Präsidenten, Rico Trümpler, Zürich, den Kanton um einen Betriebsbeitrag von Fr. 54 000 für das Jahr 2011 sowie von jährlich Fr. 105 000 für die Jahre 2012–2014, damit der VEHI seine sieben musealen Anlagen im Zürcher Oberland in den Jahren 2011–2014 weiterhin betreiben kann.

Erwägungen

1. Der VEHI Der «Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und Industrieanlagen im Zürcher Oberland» mit Sitz in Bäretswil hat rund 200 Mitglieder. Er bezweckt die Erhaltung von ausgewählten, alten gewerblichen und industriellen Betriebsanlagen und Geräten. Diese sollen als wichtige Zeugen der gewerblichen und industriellen Vergangenheit des Zürcher Oberlands in ihrem sozioökonomischen und soziokulturellen Kontext der Öffentlichkeit erhalten bleiben. Der Verein entstand am 25. Oktober 1979, um den drohenden Verlust der alten Sagi in der Stockrüti, Bäretswil, abzuwenden. Heute betreuen die verschiedenen Arbeits- und Projektgruppen des VEHI insgesamt sieben museale Anlagen. Es sind dies: – Industrielehrpfad Zürcher Oberland – Brauerei Uster – Alte Sagi Stockrüti, Bäretswil – Neuthal Industriekultur – Gruppe Industrie-Ensemble Neuthal – Museums-Spinnerei Neuthal – Rüti Webmaschinen-Sammlung Als je selbstständige Körperschaften dem VEHI angegliedert sind der Verein zur Erhaltung der Drechslerei Kleintal, Steg, und der Verein Alte Windenmacherei Brüngger, Wila.

Die Anlagen zeichnen sich dadurch aus, dass sie in einem betriebsfähigen Zustand sind. Das Bestreben des VEHI ist es, durch Eigeninitiative, Koordination und Information ein Stück Wirtschafts- und Kulturgeschichte des Zürcher Oberlands lebendig zu erhalten und dabei die Zusammenhänge zwischen Landschaft (Flusstäler), Bevölkerung (Sozialgefüge), Technik (Wasserkraft) und Wirtschaft (z. B. Textilindustrie) zu zeigen. Ziel des VEHI und der ihm angeschlossenen Arbeitsgruppen ist es, die ihnen anvertrauten Anlagen in einem einwandfreien, betriebsbereiten Zustand zu halten und diese interessierten Besucherinnen und Besuchern nicht nur zu zeigen, sondern ebenso deren Funktionsweise zu demonstrieren. Den Besucherinnen und Besuchern aus dem In- und Ausland soll ein authentisches Erlebnis geboten werden, indem die damalige Technik nicht nur bestaunt, sondern auch in ihrer Funktionsweise erlebt werden kann. Damit soll die industrielle Revolution im Zürcher Oberland im Bewusstsein der Öffentlichkeit präsent bleiben.

2. Änderung in der Vergabepraxis Anlässlich der Debatte der Vorlage 4286 im Kantonsrat (KRB vom 30. Januar 2006) stellte der Regierungsrat eine Änderung der Lotteriefonds-Richtlinien in Bezug auf Betriebsbeiträge in Aussicht, da vor allem im Kulturbereich seit 1992 eine von Ausnahmen mitgeprägte Vergabepraxis entstanden war. Mit Vorlage 4460 beschloss der Kantonsrat am 25. August 2008, dass neben den seit Langem ausgerichteten Beiträgen an Erhaltungs- und Pflegemassnahmen von kunst- und kulturhistorisch wertvollen Bauten und Anlagen sowie Zubehör neu auch Betriebsbeiträge an ausgewählte kulturhistorische Organisationen aus dem Denkmalpflegefonds ausgerichtet werden können. Der Lotteriefonds leistet dazu jährlich eine Einlage in den Denkmalpflegefonds von höchstens 8,5 Mio. Franken. Der Regierungsrat wurde ermächtigt, über die Berechtigung für die Zusicherung wiederkehrender Betriebsbeiträge zu entscheiden. Mit dieser neuen Regelung soll beitragsberechtigten Institutionen u. a. eine verbesserte Planbarkeit ermöglicht werden.

3. Der eigenfinanzierte Museumsbetrieb bis 2010 / Entwicklungsphase 2011–2014 Gemäss den Vereinsrechnungen der Jahre 2008–2010 ergab sich in diesen Jahren ein kumulierter Gesamtverlust von Fr. 52 398. Jede Arbeitsgruppe führte ein eigenes Budget, wobei es diesen ein Anliegen war, eine ausgeglichene Rechnung zu präsentieren. Fehlbeträge der einen Gruppe konnten durch Mehrerträge einer anderen aufgefangen werden. 2008 und 2009 gelang dies nicht, während 2010 die Jahresrechung annähernd ausgeglichen war. Diese negativen Ergebnisse gingen zulasten des Vereinsvermögens, das am 31. Dezember 2010 noch Fr. 212 408 betrug. Gesamtergebnisse nach Geschäftsjahren: 2008 2009 2010 total Defizite in Franken 21 764 27 290 3 344 52 398 2010 besuchten rund 6500 Personen die erwähnten musealen Anlagen. Insgesamt fanden rund 350 Führungen statt. Einen Drittel des Besucherstroms bildeten Schülerinnen und Schüler aller Stufen. Einzelpersonen steht das Angebot der Museums-Spinnerei der Webmaschinen-Sammlung an zwölf Sonntagen von jeweils Mai bis Oktober offen (Einzeleintritt Fr. 12; Jugendliche bis 16 Jahre gratis). Die Arbeitsgruppe Neuthal Industriekultur bietet ganzjährige Führungen an, wobei für eine Führung (optimale Gruppengrösse 20 Personen) zwischen Fr. 150 und Fr. 250 verlangt wird, für Schulen gilt ein ermässigter Tarif (Fr. 150 bis Fr. 200 je nach Grösse). Der VEHI verfügt weder über fest angestelltes noch über museumspädagogisch ausgebildetes Personal. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten für ihre Arbeit eine bescheidene Entschädigung (Fr. 2.50/Stunde; Fr. 20 pro Führung) und die Fahrtspesen (Fr. 0.50/km) werden vergütet. Spenden und Sponsoren unterstützen die Arbeitsgruppen. Die Standortgemeinden leisten ebenfalls Spenden oder richten Naturalleistungen aus. Mit der Ausweitung der Tätigkeiten, insbesondere mit dem Betrieb der Rüti Webmaschinen-Sammlung und der Schaffung des Brauereimuseums, entstanden und entstehen zusätzliche Kosten für die gemeinsam genutzten Einrichtungen (Reinigung von Treppenhäusern, Aufenthaltsräumen, die Schneeräumung, Umgebungsarbeiten usw.), zu Buche schlagen auch die höheren Ausgaben für Werbung und Marketing. Im Industrie-Ensemble mit den Maschinenausstellungen fallen vor allem Kosten für den Maschinenunterhalt an. Die Instandhaltung erfordert einen grossen Einsatz von Fachleuten, die mit den Maschinen vertraut

sind. In der Regel übernehmen pensionierte Personen diese Arbeiten und stellen mit Freude und Enthusiasmus ihre Kenntnisse dem Verein zur Verfügung. Es wäre problematisch, die ohnehin schon bescheidenen Entschädigungen der Mitarbeitenden zu kürzen. Der Betrieb dieser Museen ist auf das Knowhow der Mitarbeitenden angewiesen.

Bisher hat der VEHI die musealen Anlagen mit den selbst erwirtschafteten Mitteln (ordentliche Einnahmen für Führungen, Mitgliederbeiträge, Spenden) betrieben. Diese äusserst zurückhaltende Art der Geschäftsführung lässt sich für die Zukunft nicht weiterführen, da sich der VEHI dergestalt in der Museumslandschaft kaum mehr dauerhaft behaupten kann. Eine vereinsinterne Beurteilung hat ergeben, dass eine zukunftsgerichtete, öffentlichkeitswirksame Positionierung in der Museumslandschaft ein aktiveres Auftreten verlangt. Ziel des VEHI ist es, die von verschiedenen Gruppen betriebenen musealen Anlagen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Mit der bisherigen Wirtschaftsweise kann dies nicht umgesetzt werden. Allein schon der Aufwand, die alten Maschinen und Anlagen in einem betriebsfähigen Zustand zu halten, ist beträchtlich.

4. Die Besitzverhältnisse der musealen Anlagen Im Besitz des Vereins ist die alte Sagi Stockrüti, die 1979 der Auslöser zur Gründung des Vereins war. Die vom Verein benutzten Gebäude und Anlagen im Industrie-Ensemble Neuthal sind im Eigentum des Kantons und werden dem Verein vermietet. Die Spinnereimaschinen sind nach den Statuten des VEHI im Besitz der Arbeitsgruppe, sofern sie nicht als Leihgaben ausgewiesen sind. Die Webmaschinen sind im Eigentum des Kantons. Der Industrielehrpfad ist Teil des Wanderwegnetzes des Kantons Zürich. Die Informationstafeln wurden vom VEHI aufgestellt und von ihm unterhalten. Anstelle eines regelmässigen Unterhaltsbeitrages übernimmt die Stadt Uster auf ihrem Stadtgebiet den Unterhalt der Tafeln selber. Es wird angestrebt, mit den anderen Gemeinden am Industrielehrpfad ähnliche Lösungen zu finden.

5. Der Museumsbetrieb 2011–2014 / Kosten und Projekte Auf der Aufwandseite fallen bisher vor allem die gestiegenen Kosten für den Maschinenunterhalt, den Unterhalt der Informationstafeln am Industrielehrpfad, die Reinigung von Treppenhäusern und Aufenthaltsräumen, die Schneeräumung und Umgebungsarbeiten zu Buche, aber auch die höheren Ausgaben für Werbung und Marketing. Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit sollen dringend notwendige Projekte wie die Vereinheitlichung der verschiedenen Internet-Auftritte der verschiedenen Arbeitsgruppen verwirklicht werden, was die Attraktivität der Vereinsangebote sichtbar erhöht und dem VEHI in der Öffentlichkeit einen professionelleren Auftritt garantiert. Als Dachorganisation der weitgehend selbstorganisierten Arbeits- und Projektgruppen strebt der

VEHI eine behutsame organisatorische und kuratorische Professionalisierung an, um den Verein und damit auch die von ihm betriebenen Anlagen langfristig erhalten zu können. Den Mehraufwand kann der Verein aus den Einnahmen nicht selbst finanzieren. Weiter beabsichtigt der VEHI auch in den kommenden Jahren, neben der Betreuung, dem Betrieb und der Instandhaltung der bestehenden musealen Anlagen, weitere Projekte zu verwirklichen. Von der Sonderausstellung (100-Jahre-Jungfraubahn) zum Wirken des im Neuthal geborenen Fabrikanten und Eisenbahnbarons Adolf Guyer-Zeller (1839–1899) und der Einrichtung einer Handstickerei im ehemaligen Baumwollmagazin im Neuthal erwarten die Vereinsverantwortlichen einen Anstieg bei den Besucherzahlen und eine erhöhte Zahl bei den Führungen. Die Einnahmen lassen sich damit leicht verbessern. Der VEHI rechnet für das Jahr 2011 für die vier Museumsbetriebe im Neuthal bei veranschlagten Ausgaben von insgesamt Fr. 117 000 mit einer Unterdeckung von Fr. 54 000. Für die Jahre 2012–2014 betragen die vorgesehenen Ausgaben für sämtliche Anlagen, Projekte und Ausstellungen jährlich Fr. 170 500, was zu einem Fehlbetrag von Fr. 105 000 pro Jahr führt. Budgetierung: in Franken 2011 2012 2013 2014 total Einnahmen 63 000 65 500 65 500 65 500 259 500 Ausgaben 117 000 170 500 170 500 170 500 628 500 Defizit 54 000 105 000 105 000 105 000 369 000 Der VEHI ist zur Deckung der Ausgaben künftig auf Mittel angewiesen, die deutlich über die selbst erwirtschafteten Einnahmen hinausgehen. Nicht zuletzt wegen des angestrebten Konsolidierungs- und Reorganisationsprozesses sind dem VEHI genügend Mittel zuzusichern.

6. Beurteilung des Gesuchs durch die kantonale Denkmalpflege Es ist das erste Gesuch des VEHI über die Gewährung eines Betriebsbeitrags für die von ihm betriebenen und instand gehaltenen musealen Anlagen. Das Gesuch wurde durch die kantonale Denkmalpflege eingehend geprüft. Diese hält fest, dass die Aktivitäten des VEHI in seiner Art einzigartig für den Kanton Zürich sind, und erachtet daher einen Finanzbedarf von Fr. 369 000 für den Zeitraum 2011–2014 als ausgewiesen.

7. Zusicherung und Auflagen – An den Betrieb der sieben musealen Anlagen sind dem VEHI für das Jahr 2011 Fr. 54 000 und für den Zeitraum 2012–2014 ein jährlicher Beitrag von Fr. 105 000, insgesamt höchstens Fr. 369 000, zuzusichern. – Die Beitragsleistung ist jährlich abzurechnen. Der VEHI hat die Auszahlung des gewünschten Betrags bei der Baudirektion zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt, nachdem die kantonale Denkmalpflege das Budget des VEHI bzw. der verschiedenen Betreibergruppen für das entsprechende Beitragsjahr und die Rechnung des Vorjahres geprüft und genehmigt hat. – Die Auszahlung des Betrags für 2011 kann erfolgen, sobald die kantonale Denkmalpflege aufgrund der ihr vorgelegten Unterlagen ihr Einverständnis für die Auszahlung gegeben hat. – Der VEHI muss bis Ende 2014 dafür besorgt sein, dass er als Dachorganisation der verschiedenen Arbeitsgruppen auftritt und als solche von Aussenstehenden wahrgenommen wird. Bis dahin muss der vereinsinterne Prozess der weiteren Professionalisierung in organisatorischer, administrativer und kuratorischer Hinsicht abgeschlossen sein. Dieser Prozess wird von der kantonalen Denkmalpflege als Teil einer separaten Leistungsvereinbarung mit dem VEHI eng begleitet.

8. Würdigung Der VEHI hat in den vergangenen Jahren mit grossem Engagement, viel Eigeninitiative und eigenen Mitteln das industrielle Erbe des Zürcher Oberlands der breiten Öffentlichkeit in unterschiedlichen Formen auf attraktive und anschauliche Weise vermittelt. Es gilt weltweit als Seltenheit, dass der industrielle Fertigungsprozess der Spinnerei und Weberei auf historischen Maschinen direkt miterlebt werden kann, was bei den Besucherinnen und Besuchern auf entsprechend grosse Begeisterung stösst. Beim beantragten Beitrag aus dem Denkmalpflegefonds handelt es sich um eine Subvention aufgrund von § 217 Abs. 2 lit. a des Planungs- und Baugesetzes (LS 700.1) und damit um einen Staatsbeitrag gemäss § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes (LS 132.2). Folglich liegt eine gebundene Ausgabe vor. Am 25. August 2008 beschloss der Kantonsrat die jährliche Einlage in den Denkmalpflegefonds und bestimmte ihren Verwendungszweck (Vorlage 4460). Die Subvention geht zulasten des Denkmalpflegefonds (8940). Der VEHI ist für die von ihm betriebenen musealen Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 4 des Staatsbeitragsgesetzes bis 31. Dezember 2014 als staatsbeitragsberechtigt anzuerkennen. An den Museums- betrieb der verschiedenen im VEHI zusammengeschlossenen Arbeitsgruppen sind für das Jahr 2011 Fr. 54 000 und für den Zeitraum 2012–2014 ein jährlicher Beitrag von Fr. 105 000, insgesamt höchstens Fr. 369 000, zuzusichern. Dabei handelt es sich um eine einmalige Ausgabe. Die Beiträge gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8940, Denkmalpflegefonds, Konto 3636 3 00000. Im Budget 2011, im Budget 2012 und im KEF 2012–2015 sind diese Beiträge eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und Industrieanlagen im Zürcher Oberland (VEHI) wird rückwirkend auf 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2014 als staatsbeitragsberechtigt anerkannt.

II. Dem VEHI wird an die beitragsberechtigten Kosten von Fr. 628 500 (Gesamtausgaben der Jahre 2011–2014) für den Betrieb der verschiedenen musealen Anlagen und Einrichtungen eine Subvention von Fr. 54 000 für das Jahr 2011 und von je Fr. 105 000 für die Jahre 2012– 2014, insgesamt höchstens Fr. 369 000, als gebundene Ausgabe zulasten des Denkmalpflegefonds (8940), zugesichert.

III. Auszahlungsmodalitäten: a) Die Beitragsleistung ist jährlich abzurechnen. Der VEHI hat die Auszahlung des gewünschten Betrags bei der Baudirektion zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung und Genehmigung des Budgets des VEHI und seiner Arbeitsgruppen für das entsprechende Beitragsjahr und der Rechnung des Vorjahrs durch die kantonale Denkmalpflege. b) Die Auszahlung des Betrags für 2011 erfolgt, sobald die kantonale Denkmalpflege aufgrund der ihr vorgelegten Unterlagen ihr Einverständnis für die Auszahlung gegeben hat. c) Die Baudirektion wird beauftragt, für die Beiträge 2012–2014 mit dem VEHI eine Leistungsvereinbarung zur organisatorischen und kuratorischen Professionalisierung der Vereinstätigkeit zu treffen.

IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung an den Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und Industrieanlagen im Zürcher Oberland (Präsident: Rico Trümpler, Ackersteinstrasse 12, 8049 Zürich [E]) sowie an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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