RRB Nr. 178/2012
Lotteriefonds, Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2012, 1. Serie
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Februar 2012
178. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2012, 1. Serie) Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allgemeinen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 10 Mio. Franken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten dieses Gesamtbetrages sind bis anhin noch keine Beiträge bewilligt worden. Da gemäss RRB Nr. 1503/2007 zugunsten der Staatskanzlei (Konto «Staatsbeiträge an Kongresse, Veranstaltungen usw.») jährlich ein Beitrag von Fr. 200 000 bewilligt wird, stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2012 insgesamt noch Fr. 9 800 000 zur Verfügung. Mehrere der im Antrag enthaltenen Geschäfte werden dem Regierungsrat mit Verzögerung vorgelegt, in einzelnen Fällen wurde das Vorhaben bereits umgesetzt. Diese Situation ist entstanden, weil die Summe von 10 Mio. Franken, die dem Regierungsrat jährlich zur Verfügung steht, im vergangenen Jahr bereits im Juli zu rund Fr. 9 100 000 ausgeschöpft war. Somit mussten mehrere Geschäfte bis zur 1. Serie 2012 zurückgestellt werden. Die Finanzdirektion beantragt im Einvernehmen mit den zuständigen Fachdirektionen im Rahmen einer 1. Serie 2012 die folgenden Beitragsleistungen aus dem Lotteriefonds:
Erwägungen
1. «Systemisches Betriebliches Gesundheitsmanagement»: Pilotvorhaben Bereich Gesundheit/Volkswirtschaft Gesuchstellende Institut für Sozial- und Präventivmedizin Organisation (ISPM) der Universität Zürich: Das Institut befasst sich unter anderem mit Gesundheitsproblemen in der Arbeitswelt sowie mit praxisorientierten Ansätzen zur Verbesserung der Gesundheitsbedingungen in Betrieben. Projektrahmen Mit RRB Nr. 1763/2005 hat der Kanton das Schwerpunktprogramm «Betriebliche Gesundheitsförderung im Kanton» mit Fr. 396 000 aus dem Lotteriefonds unterstützt und damit den Aufbau des Beratungszentrums «Betriebliches Gesundheitsmanagement» (BGM) ermöglicht.
Durch die veränderte Wirtschaftslage bzw. durch Veränderungen im Arbeitsumfeld (Beschleunigung, Wettbewerbsdruck, hohe zusätzliche psychosoziale Belastungen für Erwerbstätige) ist die Bereitschaft für das Umsetzen von BGM-Massnahmen zurückgegangen. So sind bedarfsgerechte Neu- und Weiterentwicklungen des bisherigen BGM-Ansatzes notwendig geworden. Deshalb hat das ISPM mit interessierten Vertreterinnen und Vertretern aus Betrieben ein Folgemodell entwickelt. Es soll den Betrieben mit einer verbesserten BGM-Steuerung und -Vernetzung Kostensenkungen und eine bessere Wirkung bringen und gleichzeitig Gesundheit, Motivation und Leistung der Erwerbstätigen unter den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gewährleisten. Projektinhalt Zielgruppe sind mittlere und grosse private und öffentliche Betriebe im Kanton. In mindestens fünf solcher Betriebe soll von 2012 bis 2014 das überarbeitete systemische BGM ausgetestet werden. Der vom Kanton gewünschte Beitrag ist notwendig für die Suche nach geeigneten Pilotbetrieben, zur Unterstützung der Umsetzung des BGM in den Pilotbetrieben, zur Anpassung der Informatik, zum Aufbau eines Netzwerkes sowie für administrative Begleitarbeiten. Gesamtkosten Fr. 1 209 150 Gewünschter Betrag Fr. 479 150 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des ISPM beträgt Fr. 480 000. Von Unternehmen und Ämtern werden insgesamt Fr. 250 000 erwartet. Der Restbetrag ist über Dritte zu decken. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Der betrieblichen Gesundheitsförderung kommt grosse Bedeutung zu. Es ist die Aufgabe universitärer Institutionen, entsprechende Ansätze praxisgerecht weiterzuentwickeln und Erkenntnisse aus der Forschung in den Alltag der Betriebe zu überführen. Betriebe investieren jedoch erfahrungsgemäss erst Geld, wenn erprobte Ansätze vorliegen. Da es vorab Aufgabe der privaten Unternehmen sein muss, ein modernes betriebliches Gesundheitsmanagement anzuwenden, ist es angebracht, den Betrag, der nicht durch das ISPM gedeckt wird (Fr. 729 150), zu gleichen Teilen zwischen Unternehmen und Kanton aufzuteilen. Somit ist ein Beitrag von rund Fr. 360 000 angemessen. Bewilligter Betrag Fr. 362 000
2. Theater Stadelhofen: Infrastruktur und Jubiläumsaktionen Bereich Kultur Gesuchstellende Verein Theater Stadelhofen: Der Zweck des Organisation Vereins besteht darin, das Theater (vormals Zürcher Puppentheater) zu betreiben. Direkt leistet der Verein jährlich einen Anteil von rund Fr. 20 000 an die Betriebskosten. In unregelmässigen Abständen übernimmt er zudem die Kosten für Neuanschaffungen und Investitionen. Projektrahmen 2011 feierte das Theater sein 30-jähriges Bestehen. Das Spektrum des Theaters reicht von den traditionellen Formen des klassischen Puppentheaters bis zu den modernen Spielarten des Figurentheaters. Es bietet inszenierungsabhängig Platz für 60 bis 140 Personen. Übers Jahr werden rund 220 öffentliche Veranstaltungen angeboten. Die Auslastung liegt bei rund 75%. Der Anteil der Kostendeckung des Betriebes aus Eigenmitteln (Billettverkauf, Mittel von Kunstförderern, Erträge aus Vermietungen) beläuft sich auf 45%. Das Theater ist im Gebäude Stadelhoferstrasse 12 eingemietet, das der Stadt Zürich gehört und von ihr für den Betrag von 2,3 Mio. Franken umgebaut wurde. Die Erneuerung und Ergänzung der mobilen Geräte und Einrichtungen im Rahmen des Bauetats konnte allerdings nicht mehr finanziert werden.
Projektinhalt Der Verein ersucht um einen Beitrag von Fr. 305 200 zur Erneuerung der Infrastruktur. Die Anschaffungen mit erster Priorität belaufen sich auf Fr. 241 000 und umfassen vor allem die Bereiche Ton, Licht und Video sowie die technische Ausstattung des Betriebsbüros. Zusätzlich wünscht er einen Beitrag von Fr. 160 000 für zwei Jubiläumsproduktionen und Werbemassnahmen. Gesamtkosten Fr. 465 200 Gewünschter Betrag Fr. 465 200 Übrige Finanzierung Aufgrund des grossen Beitrages der Stadt an die Sanierung des Gebäudes kann auf eine Beteiligung der Stadt an den Kosten für Infrastruktur und Jubiläumsproduktion verzichtet werden. Die durch den Lotteriefonds nicht gedeckten Kosten müssen von Dritten übernommen werden. Beurteilung Das Vorhaben entspricht grundsätzlich den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Theater ist ein wichtiger Bestandteil des kulturellen Angebotes im Kanton, weshalb eine Unterstützung des Vorhabens angezeigt ist. Die Erneuerung der Infrastruktur ist – soweit ihr
1. Priorität zukommt (Fr. 241 000) – sinnvoll und notwendig; nur so ist ein zeitgemässer Betrieb zu gewährleisten. Gemäss Richtlinien des Lotteriefonds dürfen keine Aktivitäten mitfinanziert werden, die zum normalen Betrieb der Institution gehören. Somit entfällt eine Beitragsleistung zugunsten von Werbemassnahmen. Ebenso sind Beiträge für ein Festival, das 2013 in Zürich und Luzern durchgeführt werden soll, nicht möglich. Zudem ist davon auszugehen, dass der Verein erhebliche Drittmittel beschaffen kann. Somit ist es gerechtfertigt, die Investitionen 1. Priorität im Betrag von Fr. 241 000 und die Jubiläumsproduktion im Betrag von Fr. 45 000 zu berücksichtigen. Dies ergibt einen Gesamtbetrag von Fr. 286 000. Bewilligter Betrag Fr. 286 000
3. Tössbergland: Aufwerte- und Schutzmassnahmen Bereich Naturschutz Gesuchstellende Schweizerische Stiftung für Vogelschutzgebiete: Organisation Die Stiftung arbeitet seit mehr als 30 Jahren für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Dabei kommt der Umweltbildung von Kindern und Jugendlichen ein hoher Stellenwert zu. Projektrahmen Die Kulturlandschaft Tössbergland (Hörnli– Schnebelhorn–Tössstock–Tweralpspitz) ist vom Wald geprägt. Im Rahmen eines kantonsübergreifenden Aufwerte- und Pflegeprojektes soll ein Mosaik von lichten Waldbereichen mit vielfältiger Pflanzen- und Tierwelt geschaffen werden. Besonderer Wert wird auf die Förderung von Beerenbeständen gelegt, um dadurch Lebensraum für die stark gefährdeten Hasel- und Auerhühner, für Reptilien, Lurche und andere Kleintierarten schaffen zu können. Die Massnahmen sind mit bereits laufenden Waldaufwertungsvorhaben des Kantons koordiniert. Projektinhalt Insgesamt sind 84 Holzschläge von rund je einer Hektare geplant. Diese Schläge werden bewusst auf ehemaligen Wiesen- und Weideflächen, Moorpartien und eingewachsenen Waldrandbereichen durchgeführt, da diese wertvolle und seltene Waldnutzungsformen darstellen. Dabei werden auch gut besonnte Waldpartien und Gratlagen miteinbezogen. Die Waldeigentümer halten eine Pauschalentschädigung an die Kosten der Holzschläge. Sie verpflichten sich mittels einer Vereinbarung, während 15 Jahren die vertraglichen Zielsetzungen einzuhalten und eine Nachpflege nach Weisung des Forstdienstes auszuführen. Im Kanton sind die Gemeinden Sternenberg und Fischenthal betroffen. Grosse Teile des Projektperimeters sind Waldstandorte von naturkundlicher Bedeutung gemäss dem entsprechenden kantonalen Inventar. Ausserdem liegen zahlreiche Trockenstandorte von natio- naler und regionaler Bedeutung sowie verschiedene Objekte Lichter Wald im Projektgebiet. Der Forstdienst, die Abteilung Wald und die Fachstelle Naturschutz wurden früh ins Projekt einbezogen. Gesamtkosten Fr. 1 240 000 Gewünschter Betrag Fr. 225 000 Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Es ergänzt die im Naturschutz- Gesamtkonzept des Kantons festgelegten Ziele in Bezug auf die zu fördernden Arten
und Lebensräume. Um diese Ziele zu erreichen, braucht es eine hervorragende Zusammenarbeit und Koordination zwischen den beteiligten Forstbetrieben, Gemeinden und kantonalen Behörden. Bewilligter Betrag Fr. 225 000 Auflagen Die Bewilligung des Beitrages ist mit folgenden Auflagen verknüpft: – Zur Koordination mit weiteren kantonalen Projekten (Lichter Wald, Schutzziele WNB, Waldschutzzonen usw.) ist jeweils Anfang Jahr eine Besprechung mit der Fachstelle Naturschutz des Kantons durchzuführen. – Eine zweimalige Nachpflege ist zwingend.
4. Qbus Uster: Übergangslösung für Kleinkunstbühne Bereich Kultur Gesuchstellende Stadt Uster Organisation Projektrahmen Die Kleinkunstbühne «Qbus» war bis Ende 2011 in einem alten Fabrikgebäude im Zentrum von Uster eingemietet. Da dieses Gebäude einer Überbauung weichen muss, soll «Qbus» für die nächsten fünf bis zehn Jahre im ehemaligen Kino Central an der Brauereistrasse untergebracht werden. Danach soll sie in ein städtisches Kulturzentrum eingebettet werden. «Qbus» weist regionale Bedeutung auf; pro Jahr wird das Lokal rund 200 Mal genutzt.
Projektinhalt Die bestehenden Raumaufteilungen im ehemaligen Kino werden grösstenteils übernommen, allerdings muss der Hauptzugang gemäss den geltenden Brandschutzvorschriften neu erstellt werden. Eingebaut werden eine Liftanlage für Gehbehinderte sowie ein Behinderten-WC. Notwendig sind zudem ein Technik- und ein Lagerraum für das Mobiliar. Für den Betrieb der mobilen Bühne werden die vorhandenen Installationen soweit als möglich übernommen, Ergänzungen sind notwendig. Die Elektro-, Lüftungs- und Heizungsanlagen müssen saniert und angepasst werden, nötig sind auch Schall- und Brandschutzschutzmassnahmen. Gesamtkosten Fr. 900 000 Gewünschter Betrag Fr. 302 000 Übrige Finanzierung Die voraussichtliche Leistung der Stadt Uster beträgt Fr. 548 000. Von einer privaten Stiftung sind Fr. 50 000 zugesichert. Der offene Restbetrag ist über Dritte zu decken. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das ehemalige Kinogebäude ist für die neue Nutzung gut geeignet und kann mit moderaten Eingriffen an die Bedürfnisse von «Qbus» und die geltenden technischen Vorgaben angepasst werden. Die insgesamt veranschlagten Umbaukosten sind plausibel. Aufgrund der regionalen Bedeutung des «Qbus» ist die Übernahme von rund einem Drittel der anstehenden Kosten gerechtfertigt. Die Stadt Uster wird Qbus weiterhin mit einem Betriebsbeitrag unterstützen (voraussichtlich Fr. 70 000). Bewilligter Betrag Fr. 300 000
5. Studie: Lebensqualität und die Lebenswelten kleiner Kinder im Kanton Bereich Pädagogik, Gesundheit Gesuchstellende Marie Meierhofer Institut für das Kind: Das Organisation private Institut setzt sich für gute Entwicklungs- und Lebensbedingungen von Kindern, vorab von kleinen Kindern, ein. Besondere
Aufmerksamkeit gilt der Familie, der familienergänzenden Betreuung und dem weiteren Umfeld, in dem Kinder aufwachsen. Projektrahmen Die städte- und raumplanerischen Entwicklungen gehen zunehmend in Richtung Zersiedelung und Verdichtung von Wohnräumen, was zu einer Verinselung und Komplexität der Lebenswelten führt. Bereits kleine Kinder sind einer Beschleunigung ihrer Lebensrhythmen und einer hohen Mobilität ausgesetzt. Dabei werden die Aktions- und Bewegungsräume kleiner Kinder stark eingegrenzt, was für deren Entwicklung und Gesundheit Auswirkungen haben könnte. Mit dem Projekt wird die Lebensumwelt von Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren in ausgewählten Gemeinden erfasst und anhand von zuvor erarbeiteten Kriterien für kindsgerechte, entwicklungsfördernde Lebenswelten verglichen. Projektinhalt Das Projekt verfolgt neben der Erfassung unterschiedlicher Lebenswelten (Familie, Krippe, Gemeinde usw.) von Vorschulkindern das Ziel, sowohl aus objektiver Sicht als auch aus der Sicht der betroffenen Kinder Indikatoren für die Lebensqualität von Kindern in ihren Lebenswelten zu erarbeiten. Die Erkenntnisse und die Materialien der Untersuchung werden für Fachleute und Entscheidungsträger in den Bereichen Raumplanung, Stadt- und Quartierentwicklung, Kinder- und Familienhilfe sowie für die Ausbildung von Fachpersonen nutzbar gemacht. Damit liefert das Vorhaben auch wichtige, heute weitgehend fehlende Grundlagen für die frühe Förderung von Kindern. Gesamtkosten Fr. 941 122 Gewünschter Betrag Fr. 386 145 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Instituts beträgt Fr. 110 000. Von Stiftungen ist ein Beitrag von Fr. 444 977 zugesichert. Der Restbetrag muss über Dritte gedeckt werden.
Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds und ist Teil der laufenden und geplanten Massnahmen zur frühen Förderung von Kindern. Das Vorhaben wird einen Beitrag dazu leisten, das Bewusstsein für die Belange von kleinen Kindern und ihren Betreuungspersonen zu stärken. Bewilligter Betrag Fr. 340 000
6. Naturschutz: Schmetterlingsförderung an ausgewählten Standorten im Kanton Bereich Ökologie Gesuchstellende Verein Schmetterlingsförderung im Kanton Organisation Zürich: Der Verein setzt sich seit vielen Jahren professionell für die Erhaltung und Förderung von Schmetterlingen und ihrer Lebensräume im Kanton Zürich ein. Seit vier Jahren führt der Verein Aufwertungsmassnahmen durch und bündelt bestehende Aktivitäten im zürcherischen Schmetterlingsschutz. Projektrahmen Schmetterlinge stellen oft sehr spezifische Ansprüche an ihren Lebensraum. In der intensiv genutzten Agrarlandschaft und den heute typischen Hochwäldern finden spezialisierte Arten immer seltener die lebensnotwendigen Pflanzen und Strukturen. Letztmals erhielt der Verein mit RRB Nr. 633/2007 einen Beitrag von Fr. 210 000. Projektinhalt Bis 2014 will der Verein einige seltene Schmetterlingsarten – wie z. B. der Perlgrasfalter oder der Rundaugenmohrenfalter – mit artspezifischen Massnahmen fördern. Voraussetzung dafür ist eine Datenerhebung in einzelnen, ausgewählten Gebieten. Diese Kartierung liefert die Grundlage für das gezielte Ausarbeiten von Projekten. Da die Zielarten in den vergangenen Jahrzehnten stark unter Druck geraten sind, geht es vor allem darum, die entsprechenden Lebensräume wieder aufzuwerten. Vorgesehen sind mindestens 14 Vorhaben sowohl in neuen als auch in bisherigen Projektgebieten in den Gemeinden Bauma, Dättlikon, Eglisau, Flaach, Hüntwangen, Pfan- nenstiel, Rheinau, Schöfflisdorf, Volketswil, Weiach und Winterthur. So werden beispielsweise neue Magerwiesen angelegt, die Strukturvielfalt gefördert und ökologisch wertvolle Gebiete vernetzt. Sämtliche Aktivitäten werden von der Expertengruppe des Vereins begutachtet und begleitet. Alle Massnahmen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit der Fachstelle Naturschutz des Kantons. Zu diesen Massnahmen kommen Vorträge und Exkursionen, um die Thematik des Schmetterlingsschutzes der Bevölkerung näherzubringen. Kosten Fr. 1 873 500 Gewünschter Betrag Fr. 356 000 Übrige Finanzierung Die Fachstelle Naturschutz des Kantons Zürich wird voraussichtlich einen Beitrag von Fr. 280 000 leisten. Die Gemeinden beteiligen sich mit Fr. 50 000 an den Aktivitäten. Für den übrigen Betrag von Fr. 1 543 500 ist der Verein auf die Hilfe von Dritten angewiesen. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des
Lotteriefonds. Die Tagfalterfauna hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Mit der Kartierung erarbeitet sich der Verein ein wertvolles Instrument, um die Entwicklung der Tagfalter in den letzten 20 Jahren abzuschätzen, den Erfolg der eigenen Arbeit der letzten Jahre zu überprüfen und künftige Massnahmen wirksam zu planen. Für die Fachstelle Naturschutz liefert die Kartierung nützliche Zusatzinformationen. Die Fachstelle Naturschutz konzentriert sich im Artenschutz gestützt auf das Naturschutz-Gesamtkonzept auf ausgewählte Arten, für die der Kanton eine besondere Verantwortung trägt. Der Verein ergänzt diese staatliche Naturschutztätigkeit mit seinem breiteren Ansatz in wertvoller Weise dort, wo die Fachstelle Naturschutz aufgrund ihres eng formulierten Leistungsauftrages nicht tätig werden kann. Bewilligter Betrag Fr. 356 000
Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Die Vereinsprojekte sind auch weiterhin mit der Fachstelle Naturschutz zu koordinieren, damit Synergien genutzt und Überschneidungen vermieden werden. – Der Verein muss die Fachstelle Naturschutz regelmässig über die abgeschlossenen, laufenden und geplanten Projekte informieren und die Arbeiten koordinieren. – Die Kartierungsergebnisse sind in einer Form zu erfassen, in der sie der Fachstelle Naturschutz als ergänzende Information zur Verfügung stehen können.
7. Stiftung Zugang für alle: Informatik Bereich Soziales Gesuchstellende Stiftung Zugang für alle: Die Stiftung wurde Organisation vor über zehn Jahren gegründet. Sie fördert schweizweit die Technologieerschliessung und -nutzung durch Menschen mit Behinderung. Projektrahmen Die gegenwärtige IT-Ausrüstung der Stiftung ist veraltet und verunmöglicht eine effiziente Arbeitsweise. Damit die Stiftung ihre Tätigkeit weiterhin wahrnehmen kann, muss die IT-Infrastruktur erneuert werden. Projektinhalt Die Stiftung benötigt neue Laptops für Mitarbeitende und für Auszubildende. Zudem müssen je ein neuer Drucker, Scanner und Kopierer sowie neue Software beschafft werden. Kosten Fr. 80 653 Gewünschter Betrag Fr. 32 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 5000. Die Stadt Zürich leistet Fr. 6262. Von Stiftungen ist ein Beitrag von Fr. 21 400 zugesichert. Der Restbetrag muss über Dritte gedeckt werden. Stellungnahmen Die Stiftung Zugang für alle fördert die Technologienutzung für Behinderte mit der Entwicklung und dem Angebot von Ausbildungsmassnahmen, Trainingsmethoden und Anwenderdokumentationen. Dadurch unterstützt und fördert sie die behindertengerechte Entwicklung und Anpassung von Geräten im Bereich Beruf, Haushalt, Freizeit und Mobilität. Die finanziellen Mittel der Stiftung sind eher bescheiden; sie bestehen einzig aus dem Vermögen und Zuwendungen. Angesichts ihrer wichtigen Aufgabe im Bereich der Behindertenförderung sollte das Projekt mit einer höheren Summe unterstützt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Stiftung arbeitet schweizweit. Deshalb sind vor allem die Kantone – und nicht die Standortgemeinde Zürich – bei der Finanzierung der Stiftung gefordert. Der Kanton profitiert in verhältnismässig grossem Umfang (zu rund 40%) von der Arbeit der Stiftung. Aus diesem Grund ist – unabhängig von der Leistung der Stadt Zürich – ein Beitrag von 40% an den nun anstehenden Investitionsarbeiten gerechtfertigt. Bewilligter Betrag Fr. 32 000
8. Kleintheater LaMarotte: Jubiläum (Investitionen und Produktionen) Bereich Kultur Gesuchstellende Verein LaMarotte: Der Verein führt seit zehn Organisation Jahren in Affoltern a. A. ein Kleintheater, das Platz für 50 Zuschauerinnen und Zuschauer bietet. Jährlich werden rund 90 Veranstaltungen in den Sparten Klassik, Jazz, Weltmusik, Crossover, Neue Schweizer Volksmusik, Kleinkunst, Theater und Film durchgeführt. Projektrahmen Der Verein nimmt das Jubiläum zum Anlass, um mehrere notwendige Investitionen zu tätigen und den Kleintheaterbesucherinnen und -besuchern besondere Jubiläumsveranstaltungen anbieten zu können. Projektinhalt Mit erster Priorität sollen ein Flügel, eine neue Tonanlage sowie Tische und Stühle im Betrag von rund Fr. 185 000 angeschafft werden. In zweiter Priorität sind der Kauf eines Beamers und die Neugestaltung der Homepage geplant
(Kosten: Fr. 11 000). Mit besonderen Veranstaltungen (zwischen dem 2. September und Ende Oktober 2011) mit Kosten von Fr. 34 000 für sechs unterschiedliche Veranstaltungen (Chor- und Instrumentalkonzerte, Filmabend) wurde auch Öffentlichkeitsarbeit geleistet und neues Publikum angesprochen. Kosten Fr. 233 563 Bemerkung Da ein Vorhaben, das innerhalb des Jubiläumsfensters stattfindet, mit einem Beitrag der Fachstelle Kultur unterstützt wurde, verringern sich die anrechenbaren Kosten auf Fr. 210 000. Gewünschter Betrag Fr. 175 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Vereins besteht aus umfassender Gratisarbeit. Von der Standortgemeinde sind Fr. 27 000 zugesichert. An Einnahmen (Billette, Getränke) sind Fr. 12 500 budgetiert. Hinzu kommen Fr. 20 000 durch Stiftungen und Spender. Der Restbetrag muss über Dritte gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die mit erster Priorität vorgesehenen Anschaffungen sind unerlässlich für ein Kleintheater, das professionell betrieben werden soll. Dank der qualitativ hochstehenden Jubiläumsveranstaltungen ist zu erwarten, dass neues Publikum auf das Kleintheater LaMarotte aufmerksam wird. Dies ist in kulturpolitischer und betrieblicher Hinsicht begrüssenswert. Bewilligter Betrag Fr. 120 000
9. Miller’s Studio: Theaterjubiläum (Investitionen und Produktion) Bereich Kultur Gesuchstellende Stiftung Miller’s Studio: Der 1986 gegründete Organisation Theater- und Veranstaltungsbetrieb im Zürcher Seefeld hat sich zu einer der führenden Bühnen für Kabarett und satirisches Theater im deutschsprachigen Raum entwickelt. Pro Jahr finden rund 100 Vorstellungen statt. Die Stadt Zürich unterstützt Miller’s Studio mit einer jährlichen Subvention von Fr. 153 000 und hat der Stiftung zudem ein nachrangiges Darlehen von Fr. 200 000 gewährt. Projektrahmen Im Rahmen des 25-jährigen Jubiläums wünscht Miller’s Studio einen Beitrag von Fr. 500 000, der für bauliche Massnahmen, für technische Erneuerungen und Erweiterungen, für ein Spezialprogramm und öffentlichkeitswirksame Massnahmen eingesetzt werden soll. Projektinhalt Die Umbauten im Bereich Büro/Kasse und die Umgestaltung der Behindertentoilette sind mit Fr. 60 000 veranschlagt. Die technischen Massnahmen umfassen den Ersatz der teilweise veralteten Bühnen- und Beleuchtungstechnik (Lichtpult, Scheinwerfer, Tonausrüstung) und der Informatik für insgesamt Fr. 160 000. Das Spezialprogramm (Fr. 100 000) soll bekannten Kulturschaffenden, die zu Beginn ihrer Laufbahn regelmässig in Miller’s Studio gespielt haben, Auftritte ermöglichen. Es ist geplant, dass dieses Programm in einem Spezialzelt stattfindet. Die vorgesehenen Massnahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit (zusätzliche Stelle, Werbung, Radiospots und eine Verkaufsdokumentation) sind mit Fr. 180 000 budgetiert. Kosten Fr. 500 000 Gewünschter Betrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Aufgrund der grossen jährlichen Leistung der Stadt ist es gerechtfertigt, auf einen Beitrag der Stadt Zürich zu verzichten. Bemerkungen Es sind weiterführende Massnahmen im Bereich Werbung vorgesehen; von Stiftungen wird ein Beitrag von rund Fr. 100 000 erwartet. Die unentgeltliche Eigenleistung der Stiftung beträgt für 2011 rund Fr. 116 000. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Miller’s Studio leistet einen bedeutenden Beitrag an das kulturelle Angebot des Kantons Zürich. Die baulichen Vorhaben und die Erneuerung der Infrastruktur sind notwendig. Das Spezialprogramm ist hoch- karätig. Bei den Kosten für die Werbeaktivitäten handelt es sich mit Ausnahme der Radiospots (Fr. 30 000) um Betriebskosten, an deren Deckung sich der Fonds aufgrund der
Richtlinien nicht beteiligen kann. Somit sind Kürzungen am gewünschten Betrag gerechtfertigt. Deshalb und weil private Geldgeber um insgesamt höhere Beitragsleistungen ersucht werden sollen, ist ein Beitrag von insgesamt Fr. 270 000 angebracht. Bewilligter Betrag Fr. 270 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an die Auflage gebunden, dass die Neueinrichtung der Behindertentoilette entsprechend der geltenden Norm SIA 500 (Hindernisfreie Bauten) erfolgt.
10. MUS-E: Multikultureller sozialer Pilot-Schulunterricht Bereich Kultur/Soziales Gesuchstellende Volksschulamt des Kantons Zürich Organisation Projektrahmen MUS-E steht für «Multikulturelles soziales Schulprojekt für Europa» und ist ein Projekt der International Yehudi Menuhin Foundation, Brüssel. Die Kantone Aargau, Bern, St. Gallen und Solothurn führen bereits MUS- E-Klassen, zudem 14 europäische Länder sowie Israel und Brasilien. Projektinhalt Die jeweilige Lehrperson wählt aus den Bereichen Film, Kunst, Literatur, Musik, Tanz oder Theater eine Künstlerin oder einen Künstler aus. Diese Person arbeitet im Rahmen des Regelunterrichts während mindestens eines Quartals zwei Lektionen pro Woche mit der Klasse zusammen. Dann wird sie durch eine andere Künstlerin oder einen anderen Künstler abgelöst. Das Projekt dauert für eine Klasse mindestens zwei Jahre. Das Projekt stellt eine Ergänzung des schule&kultur-Angebots dar, das einzelne, nicht im Regelunterricht integrierte Veranstaltungen von bestimmter Dauer und Workshops um- fasst. Die MUS-E-Stunden treten an die Stelle von Unterrichtsfächern oder gehen in ihnen auf und können im Rahmen aller Unterrichtsbereiche erteilt werden. Der Nutzen für die Schulen ist vielfältig: MUS-E ermutigt zu Kreativität, sensibilisiert für die Künste, fördert neue Wege des Denkens, wirkt sozial und kulturell integrierend, erzieht zu Vielfalt und Toleranz und trägt somit auch zur Gewaltprävention an den Schulen bei. Koordiniert wird das Vorhaben gesamtschweizerisch durch den Verein MUS-E Schweiz, der die beteiligten Künstlerinnen, Künstler und Lehrpersonen betreut und berät. Der Kanton hat Einsicht in der Steuerungsgruppe des Vereins. Er hat das Vorhaben 2011 für zehn Klassen ausgeschrieben und im Schuljahr 2011/12 für zehn Klassen begonnen. Im Schuljahr 2012/13 kommen weitere zehn Klassen dazu. Die nach zwei Projektjahren ausscheidenden Klassen werden durch andere ersetzt. Die Startphase dauert von 2011 bis 2015. Kosten Fr. 515 000 Gewünschter Betrag Fr. 395 000 Übrige Finanzierung Die berücksichtigten Gemeinden beteiligen sich mit Fr. 60 000 am Vorhaben. Da der Sektor schule&kultur organisatorische Unterstützung leistet, beteiligt sich der Kanton somit durch die Übernahme der entsprechenden Lohnkosten mit ebenfalls Fr. 60 000. Der Restbetrag ist durch den Lotteriefonds zu decken.
Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Bedeutung des Projektes für die Zürcher Schulen rechtfertigt einen Beitrag an die Startphase für 30 MUS-E-Klassen und vier Schuljahre. Damit können das Vorhaben im kantonalen Schulfeld etabliert sowie Gemeinden und Stiftungen für das Projekt gewonnen werden. Bewilligter Betrag Fr. 395 000
Auflage Der Lotteriefonds darf nur Start- bzw. Pilotphasen mitfinanzieren. Eine Beitragsleistung an den regulären Betrieb ist nicht möglich. Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auflage verbunden, dass das Volksschulamt die Startphase nutzt um festzulegen, wie die Fortführung des MUS-E-Projektes finanziell sichergestellt werden kann.
11. Rahmenplan für den Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur: Übersetzungen Bereiche Pädagogik, Kultur Gesuchstellende HSK-Lehrerinnen- und -Lehrerverein des Kan- Organisation tons Zürich: Der Verein wurde 2003 gegründet. Seine Hauptaufgabe sind die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern verschiedener Trägerschaften, die Vertretung gemeinsamer Anliegen gegenüber Lehrerorganisationen und Behörden, die Weiterbildung der Mitglieder und der Informationsaustausch. Projektrahmen Der Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) ergänzt die Angebote der Volksschule. In diesem Unterricht erweitern mehrsprachige Schülerinnen und Schüler die Kompetenzen in ihrer Herkunftssprache und erwerben Kenntnisse über ihre Herkunftskultur. Im Kanton unterrichten insgesamt 240 HSK-Lehrpersonen aus 22 anerkannten Trägerschaften rund 10 000 Schülerinnen und Schüler. Ein vollständig überarbeiteter HSK-Rahmenlehrplan dient ab 2011 dazu, den HSK-Unterricht fachlich zu unterstützen und besser in den Regelbetrieb der öffentlichen Schulen zu integrieren. Der Rahmenlehrplan wurde am 28. Februar 2011 vom Bildungsrat verabschiedet. Gemäss Volksschulgesetz und Volksschulverordnung anerkennt die Bildungsdirektion HSK-Kurse von ausserschulischen Trägerschaften, wenn sie dem erlassenen HSK-Rahmenplan entsprechen.
Projektinhalt Der nur in Deutsch vorliegende Lehrplan soll zuhanden der verschiedenen Sprachgruppen übersetzt werden. Die vorgegebenen Lernziele werden so insbesondere für die Eltern der HSK-Kinder besser verständlich, denn der Fachwortschatz und die didaktischen Konzepte des Rahmenlehrplans sind zum Teil komplex. Profitieren davon werden auch die jeweiligen Trägerschaften und die eingesetzten Lehrpersonen. Kosten Fr. 129 600 Gewünschter Betrag Fr. 119 000 Übrige Finanzierung Das Volksschulamt unterstützt das Projekt durch Arbeitsleistung. Der Bund beteiligt sich mit Fr. 10 000. Der Restbetrag muss über Dritte gedeckt werden. Bemerkung Das Gesuch wurde dem Lotteriefonds rechtzeitig eingereicht, konnte allerdings aufgrund fehlender Mittel 2011 nicht mehr berücksichtigt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Durch die Übersetzung des Rahmenplans wird die Qualität der HSK- Kurse verbessert und die Identifikation mit dem Lehrplan gesteigert, wovon alle Beteiligten profitieren. Eine Beitragsleistung von Fr. 119 000 ist gerechtfertigt. Bewilligter Betrag Fr. 119 000
12. Bergwerk Käpfnach: Neubau Betriebsgebäude Bereich Industriekultur Gesuchstellende Bergwerkverein Käpfnach: Der Verein wurde Organisation 1982 gegründet mit dem Ziel, die Jahrhunderte alte Geschichte des Bergbaus in Horgen der Bevölkerung zu vermitteln und das Bergwerk als überregional bedeutendes Denkmal der Industriekultur zu erhalten. Projektrahmen Der Verein unterhält die Anlagen und Gebäude des ehemaligen Kohlebergwerks. Jährlich werden die Anlagen von rund 10 000 Personen an gegen 600 Führungen besucht. Es fehlt jedoch ein geeignetes Betriebsgebäude mit Infrastrukturräumen für Besucherinnen und Besucher und Personal. Insbesondere fehlen WC-Anlagen. Die heute noch benutzte Baracke ist in abbruchreifem Zustand. Projektinhalt Geplant ist beim Stolleneingang an der Seestrasse Horgen ein zweigeschossiger Beton- Zweckbau. Er wird im Erdgeschoss einen Mannschafts- und Technikraum, einen Geräte- und Materialraum sowie eine Werkstatt (mit Anschluss ans bestehende Schienennetz) aufweisen, im Obergeschoss Mehrzweckraum, Küche und Büro mit Archiv sowie Toilettenanlagen. Die Inneneinrichtung wird auf das Notwendige beschränkt; die Wände bleiben roh und unverputzt, im Erdgeschoss ist als Bodenbelag ein Hartbetonüberzug vorgesehen. Kosten Fr. 1 497 000 Gewünschter Betrag Fr. 400 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Vereins beträgt Fr. 476 000. Die Gemeinde Horgen wurde um einen Beitrag von Fr. 400 000 ersucht. Von Stiftungen und Privaten werden Fr. 150 000 erwartet. Der Restbetrag muss über Dritte gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Projekt ist zweckmässig. Die verhältnismässig hohen Kosten sind durch die Hanglage und die aufwendigen Altlastensanierungen zu erklären. Dem Bergwerk kommt ausserordentlich grosse historische Bedeutung zu, insbesondere dem Portal zum Bergwerkstollen. Damit das Bergwerk auch in Zukunft der Bevölkerung erhalten werden kann, bedarf es einer sicheren und praktischen Infrastruktur. Ein Beitrag von Fr. 400 000 ist angebracht. Bewilligter Betrag Fr. 400 000 Auflagen Die Gewährung des Betrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Der Betrag des Lotteriefonds richtet sich nach der Beitragshöhe der Gemeinde Horgen und wird allenfalls entsprechend gekürzt.
– Die Bauarbeiten müssen in enger Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege ausgeführt werden. – Das Portal zum Bergwerkstollen muss erhalten bleiben.
13. Stiftung Praktischer Umweltschutz: Informatik Bereich Umwelt und Bildung Gesuchstellende Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz Organisation (Pusch): Die Stiftung unterstützt öffentliche und private Stellen (Schulen, Gemeinden, kantonale und eidgenössische Fachstellen, Fachleute) bei der Lösung von Umweltproblemen. Projektrahmen Unter anderem bietet die Stiftung seit 20 Jahren Umweltunterricht an Schulen. Mit zweibis dreistündigen Lektionen (jährlich rund 3000 Lektionspakete) orientiert sie pro Jahr mehr als 60 000 Schülerinnen und Schüler zu Themen wie «Abfall und Recycling», «Wasser- und Gewässerschutz» sowie «Energie und Klima». Im Kanton wird dieser Unterricht in 65 Gemeinden angeboten und von Schülerinnen, Schülern und Lehrpersonen sehr geschätzt. Projektinhalt Für die Organisation und Abwicklung der Schulbesuche wird zurzeit eine 15-jährige Software verwendet. Sie kann das stark gewachsene Volumen nicht mehr bewältigen, sodass mehrere Teilarbeiten (z. B. Zuteilung der Lehrkräfte an Schulen, Lohnauszahlungen, statistische Auswertungen) zum Teil in Handarbeit erfolgen müssen. Deshalb hat Pusch entschieden, das bisherige System abzulösen und eine bereits bestehende Standardsoftware anzuschaffen. Dabei müssen einzelne ergänzende Programmierungen vorgenommen werden. Kosten Fr. 312 500 Gewünschter Betrag Fr. 90 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 62 500. Die Kantone AI, AR, BE, LU, SG, SO und TG sind um Beiträge von insgesamt Fr. 60 000 angefragt worden. Gemäss Pusch werden die Unterrichtsgemeinden das Vorhaben mit Fr. 100 000 unterstützen. Der Restbetrag muss über Dritte gedeckt werden.
Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Der Umweltunterricht von «Pusch» wird an Zürcher Schulen sehr geschätzt. Ein Beitrag ist gerechtfertigt, da eine leistungsfähige Software zur Qualitätssicherung des Umweltunterrichtes zwingend notwendig ist. Allerdings ist ein Anteil des Kantons von Fr. 90 000 zu hoch, Fr. 60 000 sind angemessen. Bewilligter Betrag Fr. 60 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an die Auflage gebunden, dass die Stiftung eine Finanzplanung einführt, um Abschreibungen und Rückstellungen für die gesamte Büroinfrastruktur abbilden zu können. Damit kann sichergestellt werden, dass die nötigen Reserven für die künftige Beschaffung von Soft- und Hardware gebildet werden.
14. Jugendparlament: easy-vote.ch Bereiche Bildung, Politik Gesuchstellende Dachverband Schweizer Jugendparlamente Organisation (DSJ): Der DSJ vereinigt über 40 kommunale, regionale und kantonale Jugendparlamente und vertritt ihre Anliegen auf nationaler Ebene. Er koordiniert deren Aktivitäten und vermittelt Kontakte und Austauschprojekte und leistet Öffentlichkeitsarbeit. Projektrahmen Von den Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren beteiligt sich nur eine Minderheit an Wahlen und Abstimmungen. Diese Altersgruppe kommuniziert zu einem grossen Teil über elektronische Medien, erhält aber Informationen zu Wahlen und Abstimmungen grösstenteils über traditionelle Kommunikationskanäle wie Printmedien, Plakataushang und Wurfsendungen. Projektinhalt Mit der Kampagne «easy-vote.ch» will der DSJ mit Partnerorganisationen (z. B. Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Verband der Schweizer Studierendenschaften) den Wähleranteil der Schweizerinnen und Schweizer zwischen 18 und 30 von 35% auf 40% steigern. Die Kampagne umfasst unter anderem folgende Massnahmen: Über eine Internetplattform werden Wahlhilfen (politisch neutrale Information, verständlich und ansprechend aufgearbeitet) zur Verfügung gestellt, das sogenannte «Abstimmungsbüechli» wird in einer Kurzfassung aufgeschaltet. Zudem werden für lokal aktive Organisationen erprobte Konzepte von Anlässen und Aktionen aufbereitet. Mit dem Projekt werden in erster Linie Frauen und junge Berufstätige angesprochen. Kosten Fr. 210 000 Gewünschter Betrag Fr. 14 500 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beläuft sich auf Fr. 20 000. Stiftungen und Gönner unterstützen das Vorhaben mit Fr. 60 000; der Bund beteiligt sich mit Fr. 50 000. Von den Kantonen wird ein Beitrag von rund Fr. 95 000 erwartet. Der Restbetrag muss über Dritte gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Durch das Projekt können junge Wählerinnen und Wähler motiviert werden, an Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen, was in Anbetracht der niedrigen Wahlbeteiligung junger Schweizerinnen und Schweizer sinnvoll ist. So trägt das Projekt zur politischen Bildung bei. Bewilligter Betrag Fr. 14 500 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist an die Auflage gebunden, dass der DSJ, darauf hinweist,
dass die elektronische Kurzfassung des «Abstimmungsbüechlis» ein privates Produkt darstellt und nicht von Kantonen oder vom Bund genehmigt wurde.
15. Museumsgesellschaft Zürich: Rekatalogisierung Bereiche Bildung und Kultur Gesuchstellende Verein Museumsgesellschaft Zürich: Der Ver- Organisation ein besteht seit 1834. Sein Zweck besteht darin, in Zürich ein Literaturhaus mit Lesesälen und einer Bibliothek zu unterhalten. Die Gesellschaft wird von der Bildungsdirektion subventioniert.
Projektrahmen 2003 trat die Museumsgesellschaft dem Bibliotheksverbund Nebis bei. Seit damals erfasst sie ihre Neuanschaffungen im elektronischen Nebis-Bibliothekssystem, wodurch die Bücher einer breiteren Öffentlichkeit katalogmässig zugänglich sind. Die älteren Bestände der Bibliothek sind im Alphabetischen Zentralkatalog der Zentralbibliothek verzeichnet und über ein anderes elektronisches System auffindbar. Im vergangenen Jahr hat die Zentralbibliothek ein Rekatalogisierungsvorhaben begonnen mit dem Ziel, den Alphabetischen Zentralkatalog in den Nebis-Katalog zu integrieren und damit alle Titel über ein System zugänglich zu machen. Projektinhalt Im Rahmen des Rekatalogisierungsprojekts der Zentralbibliothek bietet sich dem Literaturhaus die Möglichkeit, zu besonders günstigen Bedingungen auch die älteren Titel im Nebis-Katalog zu erfassen. Damit verbunden ist eine Generalrevision und Nachbearbeitung der nicht oder falsch verzeichneten Titel. Somit würde der gesamte Bestand der Museumsgesellschaft einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich. Das Projekt wird von einer privaten Firma durchgeführt, die Gesamtprojektleitung obliegt der Zentralbibliothek. Kosten Fr. 340 000 Gewünschter Betrag Fr. 153 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beläuft sich auf Fr. 92 000. Die Stadt Zürich unterstützt das Vorhaben mit Fr. 20 000. Zwei Stiftungen beteiligen sich mit Fr. 60 000. Der Restbetrag muss über Dritte gedeckt werden. Stellungnahmen Das Projekt, ist zu unterstützen, da es in vielerlei Hinsicht dem Bildungsstandort Zürich zugutekommt. Einzige Auflage ist die Beteiligung der Stadt Zürich. Diese beteiligt sich wie ausgeführt mit Fr. 20 000. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Projekt ermöglicht es einer breiteren Öffentlichkeit, auf den gesamten
Bestand der Museumsgesellschaft zugreifen zu können. Zugleich bedeutet es eine Aufwertung des Bildungsstandortes Zürich. Es kommt hinzu, dass ohne diese Rekatalogisierung der heute noch im Alphabetischen Zentralkatalog der Zentralbibliothek aufgeführte Bestand katalogmässig nicht mehr auffindbar wäre. Bewilligter Betrag Fr. 153 000
16. Pestalozzi-Bibliothek Oerlikon: Umbau und Erweiterung Bereich Bildung Gesuchstellende Pestalozzi-Bibliothek Zürich PBZ: Die PBZ Organisation ist Trägerin der Pestalozzi-Bibliotheken. Sie wird von der Bildungsdirektion jährlich mit einer Subvention von Fr. 270 000 unterstützt. Diese Subvention ist insbesondere als eine Art Teilabgeltung für die auch zu einem beträchtlichen Teil einem auswärtigen Publikum dienenden Leistungen zu verstehen. Projektrahmen Die PBZ ist die öffentliche Stadtbibliothek von Zürich mit 16 Standorten; die PBZ erfüllt jedoch auch eine regionale Funktion. Die PBZ Oerlikon wurde 1970 im Gebäude Hofwiesenstrasse 379 am Bahnhof Oerlikon eingerichtet. Das Gebäude gehört der Stadt Zürich und ist im Inventar für schützenswerte Gebäude der Stadt aufgeführt. Der Standort ist für Pendlerinnen und Pendler ideal. 2009 zählte die Bibliothek 12 628 Benutzerinnen und Benutzer (2008: 12 307) und insgesamt 452 532 Ausleihen (2008: 445 497). Projektinhalt Der Publikumsbereich der Bibliothek soll erweitert werden, wodurch die Mietfläche von steigt. Der Bibliotheksbetrieb wird modernisiert und besser auf die Bedürfnisse des Kundenkreises ausgerichtet. Die neue Bibliothek wird 50 Arbeits- und Leseplätze und mindestens fünf EDV-/Internetarbeitsplätze mit Stehpulten aufweisen. Für Jugendliche und Kinder sind eigene Bereiche vorgesehen, die vom Rest der Bibliothek etwas abgeschirmt sind. Die Ausleihe erfolgt weitgehend an den
Selbstverbuchungsgeräten, die Rückgabe erfolgt (als Pilotversuch) erstmals automatisch. Das gesamte Umbauvorhaben ist eingebettet in die laufenden Arbeiten für die Neugestaltung des Bahnhofplatzes Oerlikon. Gesamtkosten Fr. 3 875 000 Gewünschter Betrag Fr. 450 000 Übrige Finanzierung Die Stadt Zürich leistet einen Beitrag von Fr. 2 955 000. Die restlichen Kosten von Fr. 920 000 sind durch die PBZ zu decken. Bemerkung Das Gesuch konnte aufgrund fehlender Fondsmittel 2011 nicht mehr berücksichtigt werden. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Allerdings ist der gewünschte Beitrag zu hoch, da der Kanton jährliche Subventionen zugunsten der PBZ ausrichtet und die Bibliothek Oerlikon in erster Linie eine städtische Bibliothek ist. Ein Beitrag von Fr. 350 000 ist angemessen. Bewilligter Betrag Fr. 350 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden:
1. Der behindertenspezifischen Einrichtungen müssen signalisiert werden.
2. Im Mietvertrag muss eine Option für die Verlängerung des Vertrages auf mindestens 20 Jahre enthalten sein.
17. Industriekulturelle Anlagen im Zürcher Oberland: Sanierung Bereich Industriearchäologie/Denkmalpflege Gesuchstellende Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und Organisation Industrieanlagen im Zürcher Oberland (VEHI): Der VEHI ist die Dachorganisation für den Industriepfad Zürcher Oberland und eine Anzahl musealer Industrie- und Handwerksanlagen im Zürcher Oberland. Projektrahmen Der Verein betreibt mehrere museale Anlagen, allesamt in historischen Baudenkmälern (z. B. im Industrie-Ensemble Neuthal). Diese Baudenkmäler gehören dem Kanton, dem VEHI selbst oder assoziierten Vereinsmitgliedern. Der Verein will, dass diese Anlagen durch die Bevölkerung nicht nur als stumme, sondern betreibbare Zeugen einer vergangenen Zeit erlebt werden können. Der Verein plant für die nächsten Jahre fünf Vorhaben. Projektinhalt Es sind dies: – Wechselausstellung zum 100-jahrigen Jubiläum der Jungfraubahn: Im Zentrum der Ausstellung steht der Zürcher Oberländer Industrielle Adolf Guyer-Zeller, der Erbauer der Bahn. Die Ausstellung soll über mehrere Jahre im Neuthal gezeigt werden und auch ausserkantonales Publikum anlocken. – Einrichtung einer Handstickerei im Neuthal: Im ehemaligen Baumwollmagazin des Industrieensembles wird eine museale Handstickerei mit Stickmaschinen eingerichtet. Dieses Handwerk ist vom Aussterben bedroht. Ziel des Vorhabens ist es, die Handstickerei beim Besuch von Gruppen betreiben zu können. – Installation einer Transmissionsanlage im Neuthal: Zum Antrieb der historischen Webstühle der Sammlung in Neuthal wird eine Transmissionsanlage installiert. Es ist beabsichtigt, die Maschinen typengerecht betreiben zu können. – Einrichtung eines Brauereimuseums in Uster: Im Keller des Sudhauses der ehemaligen Brauerei Uster soll eine Ausstellung mit Gegenständen aus der Brauereizeit entstehen. – Erneuerung der Infotafeln am Industriepfad Zürcher Oberland. Die heutigen Tafeln sind 30-jährig und müssen revidiert werden, ebenso sind ein neuer Text und eine neue Gestaltung notwendig. Der VEHI richtet seinen Mitgliedern, die an den Vorhaben beteiligt sind, eine Abgeltung von Fr. 15 pro Stunde aus. Dadurch soll gemäss VEHI den sehr beanspruchten Vereinsmitgliedern/Fachleuten eine Form von Anerkennung zukommen.
Kosten Fr. 481 000 Gewünschter Betrag Fr. 300 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des VEHI beträgt Fr. 178 000. Der Restbetrag muss über Dritte gedeckt werden. Bemerkung Die Stadt Uster hat die Finanzierung der Infotafeln zum Industrielehrpfad auf dem Stadtgebiet übernommen. Die Gemeinden Bauma und Bäretswil haben dem VEHI für weitere Vorhaben Beiträge zugesagt. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Bei den fünf Teilvorhaben handelt es sich um Vorhaben, welche die industrielle Vergangenheit des Zürcher Oberlands thematisieren. Die Projekte führen zu einer Aufwertung der vom VEHI bereits seit vielen Jahren mit viel Eigeninitiative und eigenen Mitteln betriebenen musealen Anlagen, was das kulturhistorische Angebot des Zürcher Oberlands bereichert. Bewilligter Betrag Fr. 300 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an die Auflage gebunden, dass die Denkmalpflege bei der schrittweisen Erneuerung der Infotafeln in die Herstellung (Text und Layout) miteinbezogen wird, insbesondere was die Textteile betrifft. Die Denkmalpflege behält sich zudem ein abschliessendes inhaltliches Lektorat der Texte vor.
18. Kulturama: Erweiterung Bereich Bildung Gesuchstellende Stiftung Kulturama – Museum des Menschen: Organisation Die Stiftung bezweckt den Betrieb des Schulmuseums Kulturama, das mit Ausstellungen und Workshops die Evolution von Tier und Mensch, die Humanbiologie und Gesichtspunkte der Kulturgeschichte des Menschen erläutert und dokumentiert. Projektrahmen Zwischen dem 1. Juli und dem 4. September 2011 zeigte das Kulturama die Sonderausstellung «Wie wir lernen». Diese interaktive Lernausstellung thematisiert das lebenslange
Lernen aus neurologischer und lernpsychologischer Sicht. Sie erwies sich innert kurzer Zeit als erfolgreichste Präsentation in der 33-jährigen Geschichte des Kulturama. Aufgrund der grossen Nachfrage möchte das Kulturama die Ausstellung in sein ständiges Angebot aufnehmen, dazu benötigt es aber mehr Raum. Von den Schulklassen, die das Kulturama besuchen, stammen 37% aus der Stadt Zürich, 47% aus dem übrigen Kanton. Projektinhalt Das ans Kulturama angrenzende Spielzeugmuseum wird nach Stein am Rhein verlegt, die frei werdenden Räume sollen verkauft werden. So bietet sich dem Kulturama die einmalige Gelegenheit, das Untergeschoss des ehemaligen Spielzeugmuseums und somit die notwendigen Zusatzräume (180 m2) erwerben zu können. Die entsprechenden Räume eigenen sich gut für den vorgesehenen Museumsbetrieb, auch die notwendigen Sanitärräume sind vorhanden. Kosten Fr. 871 000 Gewünschter Betrag Fr. 400 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beläuft sich auf Fr. 220 000. Stiftungen Institutionen und Vereine unterstützen das Vorhaben mit Fr. 251 000. Der Restbetrag muss über Dritte gedeckt werden. Die Stadt Zürich hat das Kulturama in den vergangenen Jahren mit hohen Beiträgen unterstützt (rund 3,4 Mio. Franken), dank denen das Kulturama baulich saniert und erweitert werden konnte. Aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, von der Stadt für die anstehende Erweiterung keinen zusätzlichen Beitrag zu erwarten. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Es ist sinnvoll, wenn die Ausstellung «Wie wir lernen» im Kulturama Teil der Dauerausstellung wird. Somit sind auch die Erweiterung des Kulturama ausgewiesen und eine grosszügige Unterstützung gerechtfertigt. Bewilligter Betrag Fr. 400 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an die Auflage gebunden, dass die Stiftung mit den Verkäufern verhandelt, ob nicht der Marktwert (anstelle des errechneten Fortführungswertes) als Grundlage für die Festlegung des Verkaufspreises gelten soll.
19. Theater am Neumarkt: Technische Investitionen und Jubiläumsproduktion Bereich Kultur Gesuchstellende Theater am Neumarkt AG: Zweck der Gesell- Organisation schaft ist der Betrieb des Theaters Neumarkt in Zürich – eines professionellen Ensembletheaters –, das mit einem modernen, gegenwartsbezogenen Programm künstlerisch hohe Ansprüche erfüllt. Projektrahmen Die Stadt Zürich ist Eigentümerin der Theaterliegenschaft und führt dort für vorgesehene Fr. 600 000 mehrere Sanierungsarbeiten durch. Bei dieser Gelegenheit beabsichtigt das Theater, eine Teilerneuerung der technischen Infrastruktur vorzunehmen. Zudem plant es zur Feier des 45-jährigen Bestehens die Aufführung einer Jubiläumsproduktion. Projektinhalt Bei den technischen Investitionen handelt es sich um die Erneuerung von veralteten und fehleranfälligen Anlagen wie Beleuchtung, Tribünenpodesterie, Regal-, Vorhang- und Schienensystem. Ebenfalls müssen Ton- und Videoeinrichtung sowie EDV ersetzt oder ergänzt werden, damit sie den gegenwärtigen Anforderungen gerecht werden. Zudem muss ein neues Fahrzeug angeschafft werden, weil die Reparaturkosten des alten Fahrzeugs stetig ansteigen. Die geplanten Investitionen betragen Fr. 999 900.20
Als Jubiläumsproduktion plant das Theater Neumarkt, «Woyzeck» mit Musik von Tom Waits zu inszenieren. Für dieses aussergewöhnliche Schauspiel- und Musikvorhaben konnte das Theater eine ganze Musikband und ein hochkarätiges Team verpflichten. Die vorgesehenen Aufwendungen betragen Fr. 220 000. Kosten Fr. 1 219 900.20 Gewünschter Betrag Fr. 499 900.20 Übrige Finanzierung Die Eigenleistungen belaufen sich auf Fr. 120 000. Die Stadt unterstützt das Vorhaben mit Fr. 600 000. Der Restbetrag muss über Dritte gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Theater Neumarkt bildet einen festen und wichtigen Bestandteil des kulturellen Angebots im Kanton. Die geplante Erneuerung der technischen Infrastruktur ist dringend, zumal der Spielplan des Theaters unter der heutigen Direktion bedeutend dichter geworden ist, was zu einer höheren Abnutzung der Einrichtung führt, aber kulturpolitisch vorteilhaft ist. Nur mit einer funktionierenden technischen Infrastruktur kann das Theater weiterhin einen professionellen und zeitgemässen Betrieb gewährleisten. Unter Berücksichtigung, dass die Standortgemeinde bauliche Massnahmen von Fr. 600 000 finanziert und die Gesuchstellerin eine Eigenleistung von Fr. 120 000 erbringt, ist ein Beitrag von Fr. 499 900.20 bzw. Fr. 500 000 gerechtfertigt. Bewilligter Betrag Fr. 500 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Das Theater weist nach, dass die Stadt Investitionen für Fr. 600 000 tätigt. – Vor einer Auszahlung des Betrages legt das Theater der Fachstelle Kultur die entsprechende Kostenaufstellung vor. Die Fachstelle weist den Lotteriefonds an, den entsprechenden Betrag auszuzahlen.
20. Raumplanung: Wanderausstellung Bereiche Raumplanung, Ökologie Gesuchstellende Projektteam «Darum Raumplanung»: Das Organisation Projektteam besteht aus Vertretungen des Schweizer Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) und des Netzwerks Stadt und Landschaft der ETH Zürich. Das Team hat sich eigens zur Erarbeitung und Durchführung der Ausstellung gebildet. Projektrahmen Die Ansprüche der einzelnen Bürgerin und des einzelnen Bürgers an den Raum hinterlassen ihre Spuren in der Lebensumwelt. Die Schweiz als Lebens-, Wirtschafts-, Erholungs- und Naturraum erfuhr in den vergangenen 100 Jahren eine riesige Veränderung. Die Schweiz mit ihren Infrastrukturen ermöglicht das tägliche Leben, Arbeiten, Einkaufen und die Freizeitgestaltung. Um auch in Zukunft eine lebenswerte und wirtschaftlich erfolgreiche Schweiz erhalten zu können, gilt es, mit den vorhandenen Mitteln und der verfügbaren Fläche haushälterisch umzugehen. Die öffentliche Debatte über das Raumkonzept Schweiz, die laufenden Arbeiten an der Revision des Raumplanungsgesetzes und die Landschaftsinitiative bringen es mit sich, dass in jüngster Zeit raumplanerische Themen wieder verstärkt in der breiten Öffentlichkeit diskutiert werden. Projektinhalt Ziel des Projektes ist, die grundlegenden Zusammenhänge zwischen Siedlungsgestaltung, Verkehrsverhalten, Infrastrukturbau und -unterhalt, Ressourcenverbrauch, Landschaftserhalt sowie Schutz des Lebensraumes vor Naturgefahren zu veranschaulichen. Das Projekt besteht einerseits aus einer Wanderausstellung, die ab April 2012 bis Ende Oktober 2012 in einem Schiffscontainer auf öffentlichen Plätzen in der ganzen Schweiz gezeigt werden soll. Die Standorte der Ausstellung hängen unter anderem davon ab, welche Kantone sich an der Finanzierung der Ausstellung beteiligen. Die Ausstellung ist in sieben Bereiche gegliedert, an denen je nach Standort wechselnde Ausstellungsinhalte auf Deutsch, Französisch und Italienisch vermittelt werden. Zudem umfasst das Projekt ein Internetportal, das es Interessierten ermöglicht, sich vertieft mit der Thematik der Raumplanung auseinanderzusetzen. Für Schulen wird didaktisches Material bereitgestellt. Kosten Fr. 1 087 500 Gewünschter Betrag Fr. 70 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistungen belaufen sich auf Fr. 360 000. Private und Stiftungen unterstützen das Vorhaben mit Fr. 212 000, der Bund
mit Fr. 30 000. Die kantonalen Raumplanungsämter und Lotteriefonds wurden um einen Beitrag von Fr. 380 000 ersucht. Der Restbetrag muss über Dritte gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Es ist zu erwarten, dass es mithilft, die Bevölkerung für raumplanerische Fragen und Probleme zu sensibilisieren. Bewilligter Betrag Fr. 70 000
21. Alfred-Escher-Stiftung: Elektronische Edition der Briefe von Escher Bereich Bildung und Kultur Gesuchstellende Alfred-Escher-Stiftung: Sie wurde 2006 er- Organisation richtet mit dem Ziel, die Persönlichkeit sowie das wirtschaftliche und staatspolitische Wirken Alfred Eschers (1819–1882) in geeigneter Form darzustellen. Die Stiftung fördert die historisch-kritische Erforschung von Eschers Schaffen und stellt die gewonnenen Erkenntnisse der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Projektrahmen Alfred Escher war eine prägende Figur seiner Zeit. Seine Korrespondenz stellt einen partei-, sozial-, mentalitäts-, wirtschafts- und wissenschaftsgeschichtlich bedeutenden Fundus dar. Die Alfred-Escher-Stiftung veröffentlicht die Briefe von und an Escher im Rahmen eines multimedialen Editionsprojekts in gedruckter und elektronischer Form (e-Edition).
Projektinhalt Während die gedruckte Edition lediglich ausgewählte Briefe berücksichtigt, hat die e-Edition das Ziel, alle Briefe von und an Escher vollständig zu veröffentlichen. Somit umfasst das digitale Projekt rund 4500 Briefe (rund 25 000 Seiten), die jeweils mit weiteren Informationen und inhaltlichen Kommentaren verknüpft sind. Die digitale Veröffentlichung ermöglicht ein bequemes Auffinden von gesuchten Inhalten. Das Staatsarchiv hat bei der Ausarbeitung des Vorhabens eng mit der Alfred-Escher-Stiftung zusammengearbeitet. Die vorgesehene Edition bildet ein gemeinsames Pilotvorhaben. Kosten Fr. 2 185 000 Gewünschter Betrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung der Stiftung beträgt Fr. 775 000. Die Stadt Zürich beteiligt sich mit Fr. 500 000. Der Restbetrag muss über Dritte gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Es ermöglicht einem breiten Kreis von Fachpersonen und interessierten Laien den Zugriff auf einen Bestand an Briefen, der für die Geschichte des Kantons für das 19. Jahrhundert von grosser Bedeutung ist. Diese Bedeutung rechtfertigt einen Beitrag von Fr. 500 000. Bewilligter Betrag Fr. 500 000
22. Schweizerschule Mexico: Erweiterung Bereich Bildung Gesuchstellende Colegio Suizo de México Organisation Projektrahmen Die Schweizerschule Mexiko ist im Sinne des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes vom Bund anerkannt. Als Schweizerschule im Ausland unterstützt sie die kulturelle Präsenz der Schweiz in Mexiko. Dank ihrer hohen pädagogischen Qualität ist sie in ihrem Gastland anerkannt und gut verankert. Die Schülerinnen und Schüler erhalten auf der Grundlage des kantonalen Lehrplans eine mehrsprachige und fundierte Ausbildung, die ihnen den Anschluss an die weiterführenden Schulen in der Schweiz ermöglicht. Seit Mitte der 70er-Jahre ist der Kanton Patronatskanton der Schweizerschule Mexiko. Zurzeit besuchen rund 1240 Schülerinnen und Schüler an drei Standorten (Hauptschule Mexiko-Stadt, Zweigschulen in Cuernavaca und Guerétaro) die Schweizerschule. Unterrichtet werden die vier Stufen Vorkindergarten/Kindergarten/Vorschule, Primarschule, Sekundarschule und Gymnasium bis zur Matur. Aus Kapazitätsgründen muss die neu gegründete Filialschule Querétaro (180 Schülerinnen und Schüler) baulich erweitert werden. Projektinhalt Anstelle von gemieteten Räumen ist für den Campus Querétaro ein Neubau auf einem im vergangenen Jahr erworbenen Grundstück vorgesehen. Geplant sind vorerst Bauten für die drei Schulbereiche Vorkindergarten/Kindergarten, Primarstufe und Sekundarstufe. In einer zweiten Phase folgen Sportanlagen. Das Gymnasium soll danach erstellt werden. Die Unterrichtsräume der Vorschul-/Kindergartenstufe sind in Pavillons mit direkten Ausgängen zur umgebenden Grünzone untergebracht. Die folgenden Schulstufen sind zweigeschossig um einen zentralen Platz vorgesehen: je sechs Klassenzimmer für die Primar- und die Sekundarstufe sowie der später anzubauende Gymnasiumstrakt. Jeder Stufe sind auch die entsprechenden Spezial- und Gruppenräume zugeordnet. Das Gesuch an den Kanton betrifft die erste Phase sowie den Bau der Sportanlagen. Hinzu kommen die Möblierung der Schulzimmer und das Beschaffen von 25 Laptops. Gesamtkosten erste Phase, Sportanlagen, Fr. 2 137 000 Mobiliar Gewünschter Betrag Fr. 500 000
Übrige Finanzierung Die Eigenleistung der Schule beträgt Fr. 1 175 350. Das Komitee für Schweizer Schulen im Ausland (Bund) leistet einen Überbrückungskredit von rund Fr. 30 000. Der offene Restbetrag muss durch Dritte gedeckt werden. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Vorhaben ist zweckmässig und gut begründet. Der Schweizerschule Mexiko kommt grosse pädagogische, aber auch kulturelle Bedeutung zu. Bewilligter Betrag Fr. 500 000 Auflagen Die Gewährung ist an folgende Auflagen gebunden: – Die Schweizerschule Mexiko hat dem Lotteriefonds bis zum Vorliegen der Bauschlussabrechnung jährlich einen Jahresbericht zuzustellen. – Die Schweizerschule hat gegenüber dem Lotteriefonds in ihrer Bauschlussabrechnung das Vorhaben auch fotografisch zu dokumentieren.
23. Waldprojektwochen: Pilotvorhaben für Schülerinnen und Schüler Bereiche Bildung, Ökologie Gesuchstellende Volksschulamt Organisation Projektrahmen Eine von der Bildungsdirektion 2009 erstellte Expertise hat ergeben, dass das Ziel, naturwissenschaftliche Vorgänge verstehbar zu machen, in der allgemeinbildenden Schule nicht genügend erreicht wird. Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Waldprojektwochen ist eine der Möglichkeiten, um Naturwissenschaften im Unterricht besser zu verankern. Dabei arbeitet das Volksschulamt mit der Bildungswerkstatt Bergwald (BWBW) zusammen, die seit vielen Jahren Waldprojektwochen für Klassen der Sekundarstufe I anbietet und als langjährige Stiftung für Jugendpädagogik im Schulfeld, in Fachkreisen und in einer breiten Öffentlichkeit einen guten Ruf geniesst.
Projektinhalt Die BWBW bietet mit ihren Bergwaldwochen Lernmöglichkeiten an, die das öffentliche Schulwesen nicht leisten kann. In diesen Arbeitswochen, die auch der Pflege des Bergwaldes dienen, werden ökologische, soziale und ökonomische Lerninhalte vermittelt. Nach dem Motto «Nur was man persönlich wirklich kennt, kann man auch schützen» erhalten Schülerinnen und Schüler durch beruflich und pädagogisch qualifizierte Kurs- und Gruppenleiterinnen und -leiter Anleitung im Anlegen und Pflegen von Wegen, in der Baumpflege usw. Seit 2003 haben insgesamt 27 Klassen der Sekundarstufe I der öffentlichen Volksschule sowie sechs Klassen von Kantonsschulen das Angebot der Stiftung BWBW genutzt. Diese Möglichkeit wird nun verbreitert, indem der Kanton im Rahmen eines vierjährigen Pilotprojektes Beiträge an den Einsatz interessierter Klassen leistet. Die Kosten für eine Arbeitswoche (für eine Klasse mit 24 Schülerinnen und Schülern) betragen Fr. 24 681. Die Stiftung BWBW übernimmt den Grossteil der Kosten, sodass noch Fr. 6720 zu decken sind. Die Auswahl der Klassen erfolgt durch die Stiftung BWBW. Gesamtkosten pro Arbeitswoche (gerundet) Fr. 24 680 Gewünschter Betrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Die Stiftung leistet pro Arbeitswoche einen Beitrag von Fr. 17 960, sodass insgesamt noch ein Beitrag von Fr. 6720 offenbleibt. Die Stiftung Umweltbildung (auf Gesuch hin) übernimmt Fr. 2000, der Kantonsbeitrag wird mit Fr. 2400 budgetiert. Von den Schulgemeinden bzw. den Klassen wird erwartet, dass sie den Restbetrag von Fr. 2320 decken. Die Stiftung stellt jeweils der Bildungsdirektion Rechnung über die Anzahl der Zürcher Schülerinnen und Schüler. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Bewilligter Betrag Fr. 500 000
Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Die Bildungsdirektion prüft stichprobenartig die Durchführung der Arbeitswochen. – Die Bildungsdirektion überprüft die insgesamt erreichten Ergebnisse der Arbeitswochen und fasst sie in einem Kurzbericht zusammen; sie kann allenfalls Änderungen am Konzept der Arbeitseinsätze verlangen. – Die Bildungsdirektion prüft im Rahmen des Pilotvorhabens, wie die Lehrplanziele erreicht werden, und leitet notwendige Korrekturen ein. Sie erarbeitet Modelle zur langfristigen Finanzierung bzw. Weiterführung der Arbeitswochen. – Nach Gewährung kann eine Tranche von Fr. 150 000 sofort an die Bildungsdirektion überwiesen werden. Die weiteren Tranchen werden aufgrund der jährlichen Abrechnung sowie einer Prognose über die Anzahl der jeweils im Folgejahr teilnehmenden Jugendlichen festgelegt.
24. Kellertheater Winterthur: Sanierung Bereich Kultur Gesuchstellende Verein für das Kellertheater «Goldige Organisation Schluuch», Winterthur: Der Verein betreibt das gleichnamige Theater, das dem zeitgenössischen Sprechtheater verpflichtet ist und jährlich fünf Eigenproduktionen zur Aufführung bringt. Die Stadt Winterthur unterstützt den Verein mit jährlich rund Fr. 178 000. Projektrahmen Das Kellertheater an der Marktgasse in Winterthur besteht seit 40 Jahren. In diesem Zeitraum verwirklichte es unzählige Ur- und Erstaufführungen von namhaften Bühnenwerken. In der Spielzeit 2011/12 hat ein neues, kompetentes Leitungsteam die Verantwortung für den Betrieb des Theaters übernommen. Das Theater ist dringend sanierungsbedürftig. Oberflächen und Möblierung sind abgenutzt, die Bühnentechnik entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Es ist deshalb vorgesehen, Raum und Infrastruktur des Theaters umfassend zu erneuern. Völlig vernachlässigt wurde in den vergangenen Jahren der Öffentlichkeitsauftritt (Internetkommunikation). Projektinhalt Im Rahmen der anstehenden Sanierung werden die Bestuhlung und die darunter befindliche Holzpodesterie ersetzt. Dadurch entsteht ein flexibel nutzbarer Raum, der auch vermietet werden kann. Gleichzeitig erfolgt eine Erneuerung der Heizung. Hinzu kommen die Erneuerungen in den Bereichen Licht, Ton und Regie. Gesamtkosten Fr. 302 865 Gewünschter Betrag Fr. 200 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Theaters beträgt Fr. 12 865. Die Stadt Winterthur hat einen Beitrag von Fr. 90 000 zugesichert. Auf Beitragsgesuche an Stiftungen wird verzichtet, weil diese Stiftungen um Mitfinanzierung einer Jubiläumsproduktion ersucht werden. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Theater leistet einen bedeutsamen Beitrag an das Theaterschaffen und trägt mit zur kulturellen Vielfalt im Raum Winterthur. Eine Etappierung der vorgesehenen Massnahmen ist nicht sinnvoll. Eine Kürzung des beantragten Betrages würde das gesamte Projekt gefährden. Bewilligter Betrag Fr. 200 000
25. Kappelerhof: Planung der Revitalisierung und Entwicklung der historischen Bausubstanz Bereiche Denkmalpflege, Kultur Gesuchstellende Verein Kappelerhof (VKH): Der Verein ist Organisation Eigentümer der Domäne Kloster Kappel. VKH- Mitglieder sind die 13 Kirchgemeinden des Bezirks Affoltern und die Ev.-ref. Landeskirche des Kantons. Der VKH setzt sich zum Ziel, die Domäne Kloster Kappel langfristig zu erhalten und nachhaltig weiterzuentwickeln.
Projektrahmen Die Domäne besteht aus Liegenschaften und rund 56 ha Land bzw. Wald. Sie bildet mit dem ehemaligen Kloster einen einzigartigen historischen Ort und ein Baudenkmal von nationaler Bedeutung. Die Klosterkirche und das Pfarrhaus sind im Besitz des Kantons (wobei geplant ist, das Pfarrhaus der Kirchgemeinde Kappel a. A. abzugeben). Klosterkirche, Pfarrhaus und mehrere weitere Gebäude der Domäne sind denkmalgeschützt. Die Landeskirche führt in der Domäne ein Seminarhotel und Bildungshaus. Der Landwirtschaftsbetrieb ist verpachtet. Andere Liegenschaften sind als Wohnungen oder als Gewerberäume vermietet. Insgesamt besteht für die Domäne ein grosser Unterhalts- und Investitionsbedarf. Projektinhalt Der VKH setzt sich mit dem Programm «Domäne Kloster Kappel: Revitalisierung und Entwicklung der historischen Bausubstanz» das Ziel, die Gesamtanlage durch zahlreiche Massnahmen (Erneuerung der Infrastruktur, Entflechtung des Landwirtschaftsbetriebs, energetische und statische Sanierung der Gebäude, bessere Nutzung vorhandener Raumreserven) aufzuwerten, dadurch bestehende Unterhalts- und Umnutzungsrückstände abzuarbeiten und damit den notwendigen Spielraum zu schaffen, um künftige Projekte weitgehend selbst bewältigen zu können. In einer ersten Phase (2012/13) will der VKH im Rahmen eines Wettbewerbverfahrens ein Gesamtprojekt erarbeiten, das folgende Themenbereiche umfasst: Erscheinungsbild und Erschliessung, Erneuerung der Infrastruktur, Ausbau des Angebotes für Besucherinnen und Besucher (einschliesslich Gäste sowie Schülerinnen und Schüler und der Infrastruktur für kulturelle Zwecke), energetische und statische Sanierung der Bauten, Ausbau von Wohnraum, Entflechtung und werterhaltender Unterhalt im Landwirtschaftsbetrieb. Für die Projektierungsphase sind Kosten von Fr. 1 007 000 budgetiert. Die Umsetzung der einzelnen Teilprojekte soll von 2015 bis 2020 erfolgen. Es ist vorgesehen, dem Lotteriefonds voraussichtlich 2013 ein Gesuch um einen Beitrag von rund 10 Mio. Franken zur Mitfinanzierung der anstehenden Massnahmen einzureichen. Gesamtkosten Fr. 1 007 000 Gewünschter Betrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des VKH beträgt Fr. 375 000, von der Ev.-ref. Landeskirche wird ein Beitrag von Fr. 32 000 gewünscht, rund Fr. 100 000 sollen Stiftungen beisteuern. Der Restbetrag muss durch Dritte gedeckt werden.
Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Klosteranlage mit ihren Gebäuden und der hochwertigen Umgebung ist ein Baudenkmal von grosser Ausstrahlung. Die angestrebte Revitalisierung ist aus baufachlicher Sicht notwendig und sinnvoll. Aufgrund der hohen Bedeutung des Bauensembles Kloster Kappel ist ein grosszügiger Beitrag zugunsten der Projektierungsphase angemessen. Eine sorgfältige Projektierung des Vorhabens ist zentral für den Erfolg der Entwicklung der Domäne. Bewilligter Betrag Fr. 500 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Das gesamte Vorhaben muss in enger Zusammenarbeit mit der Kantonalen Denkmalpflege und in Teilen mit der Direktion der Justiz und des Innern durchgeführt werden. – In der Wettbewerbsjury müssen das Kantonale Hochbauamt und die Kantonale Denkmalpflege mit Stimmrecht vertreten sein. Das Ausschreibungsverfahren für den Wettbewerb unterliegt den Vorschriften nach GATT/WTO. – Das zur Diskussion stehende Areal des ehemaligen Zisterzienserklosters umfasst die archäologische Zone Kappel am Albis AZ 5. Im Falle von Bauarbeiten ist der Bau- beginn mit der Kantonsarchäologie so früh wie möglich abzusprechen, damit vorgängig die nötigen Sondierungen und allenfalls Rettungsarbeiten durchgeführt werden können. Den Anordnungen der Kantonsarchäologie ist Folge zu leisten. – Falls in Abwesenheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kantonsarchäologie Funde zum Vorschein kommen, so darf die Fundsituation nicht verändert werden. Die Funde sind dem Gemeinderat und der Kantonsarchäologie umgehend anzuzeigen. – Bei Bauarbeiten im Bereich der Klosterkirche gehen Kosten für die Feldarbeit und das archivfähige Aufarbeiten der Dokumentation gemäss § 204 PBG zulasten des Kantons. – Bei Bauarbeiten im Bereich des Pfarrhauses gehen Kosten für die Feldarbeit und das archivfähige Aufarbeiten der Dokumentation gemäss § 204 PBG zulasten der Kirchgemeinde Kappel a. A.
26. infoSekta: Erneuerung und Verbesserung der Infrastruktur Bereiche Bildung/Soziales Gesuchstellende Fachstelle infoSekta: Die Fachstelle wurde 1991 Organisation gegründet. Sie ist die einzige konfessionell unabhängige Fachstelle zum Thema Sekten und sektenähnliche Phänomene in der Deutschschweiz. Die Stelle bietet Information, Beratung, Prävention und Fortbildung für Fachpersonen im Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich. Projektrahmen Im Betriebsjahr 2010 verzeichnete die Fachstelle insgesamt 1517 Beratungskontakte (gegenüber dem Vorjahr hat die Anzahl der Erstanfragen um 18% und die Anzahl der Beratungskontakte insgesamt um 42% zugenommen). Mehr als 40% aller Anfragen 2010 stammten aus dem Kanton. Die gegenwärtige technische Infrastruktur genügt den betrieblichen Anforderungen nicht mehr.
Projektinhalt InfoSekta muss einerseits die veraltete Telefonanlage und insbesondere die störungsanfällige Informatik ersetzen. Die derzeit separat geführten Fall- und Archivdatenbanken sollten zusammengeführt werden, um eine raschere Datenverarbeitung und einen besseren Informationszugriff zu ermöglichen. Info- Sekta beabsichtigt, das Archiv zukünftig nur noch elektronisch zu führen. Dazu ist insbesondere die Anschaffung eines leistungsfähigen Scanners notwendig. Anderseits möchte infoSekta die Dienstleistungen zugunsten der Kundinnen und Kunden verbessern und zu diesem Zweck mithilfe von Social Media wichtige Informationen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen. Hinzu kommt eine gezielte Erweiterung der Präsenzbibliothek. Gesamtkosten Fr. 118 030 Gewünschter Betrag Fr. 78 013 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung von infoSekta beträgt Fr. 5000. Fr. 5000 werden von der Stadt Zürich erwartet. Die Lotteriefonds der Kantone Aargau und Bern wurden um je Fr. 10 000 angefragt. Von Stiftungen wird insgesamt ein Beitrag von Fr. 10 000 gewünscht. Der Restbetrag muss über Dritte gedeckt werden. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Ein zuverlässiges, aktuelles Informations- und Beratungsangebot setzt eine gut organisierte, praktikable und leistungsfähige Infrastruktur voraus. Das Vorhaben ist sinnvoll und zweckmässig. Der vom Kanton gewünschte Betrag ist gegenüber dem Betrag, der von anderen Kantonen erwartet wird, hoch. Eine Kürzung am nachgesuchten Betrag ist gerechtfertigt. Um die Verwirklichung des Vorhabens jedoch nicht zu gefährden, soll sie moderat erfolgen. Bewilligter Betrag Fr. 70 000
27. 16. Eidgenössisches Akkordeon-Musikfest 2012, Winterthur Bereich Kultur Gesuchstellende Verein Eidgenössisches Harmonika- und Ak- Organisation kordeon-Musikfest 2012 (EHAMF): Der Verein ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung des gleichnamigen Musikfestes vom 9. und 10. Juni 2012 in Winterthur. Projektrahmen Seit 1951 finden die nationalen Harmonika- und Akkordeon-Musikfeste alle vier Jahre statt. Für das diesjährige Fest zeichnet die Vereinigung Winterthurer Harmonikaspieler verantwortlich. Sie hat den Verein EHAMF 2012 gegründet, der das Musikfest auf eigene Rechnung durchführt. Im Kanton verfügt der Eidgenössische Harmonika- und Akkordeon- Verband über 33 Sektionen mit rund 220 Mitgliedern. Projektinhalt Am Musikfest nehmen rund 120 Formationen mit rund 2000 Musikerinnen und Musikern aus der Deutsch- und Westschweiz teil. Der Wettbewerb ist unterteilt in die Kategorien Solisten, Duos, Trios, Gruppen, Orchester und Schwyzerörgeli-Formationen, jeweils gegliedert in verschiedene Stärkeklassen und Alterskategorien. Neben den Wettbewerben sind öffentliche Konzerte in der Winterthurer Altstadt vorgesehen. Gesamtkosten Fr. 422 631 Gewünschter Betrag Fr. 30 000 Übrige Finanzierung Die Stadt Winterthur leistet einen Beitrag von Fr. 50 000. Aus den Eintritten werden Einnahmen von Fr. 115 000 erwartet, aus der Festwirtschaft Fr. 60 000. Die Teilnehmenden leisten Fr. 10 000. Der Restbetrag muss durch Dritte gedeckt werden. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Musikfest bietet den Zürcher Sektionen die Möglichkeit, sich einer breiteren Öffentlichkeit präsentieren zu können. Bewilligter Betrag A-fonds-perdu-Beitrag Fr. 15 000 Defizitbeitrag Fr. 15 000 Total Fr. 30 000
28. 5. Welt Jugendmusik Festival 2012, Zürich Bereich Kultur Gesuchstellende Verein OK 5. Welt Jugendmusik Festival Zü- Organisation rich: Der Verein organisiert das gleichnamige Festival im Juli 2012. Projektrahmen Vom 6. bis 10. Juli 2012 findet nach 1985, 1992, 1999 und 2005 zum fünften Mal ein Welt Jugendmusik Festival in Zürich statt. Rund 80 Orchester und Gruppen mit insgesamt etwa 4000 Musikerinnen und Musikern aus aller Welt werden daran teilnehmen. Projektinhalt Das Festival umfasst verschiedene Wettbewerbe in den Kategorien Harmonie-Blasorchester, Brass-Band, Marschmusik, Musikshow usw. Während des Festivals werden die Orchester auf öffentlichen Plätzen der Stadt und in der Region auftreten. Aus dem Kanton nehmen 16 Jugendorchester teil. Gesamtkosten Fr. 1 212 470 Gewünschter Betrag Fr. 100 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Vereins beträgt Fr. 114 000 (Gewinn aus früheren Veranstaltungen). Hinzu kommt die ehrenamtliche Arbeit. Die Stadt Zürich wird den Anlass mit unentgeltlichen Sach-, Dienst- und Personalleistungen im Wert von rund Fr. 200 000 unterstützen. Hinzu kommt eine Defizitgarantie von Fr. 100 000. Von den Teilnehmenden wird ein Beitrag von insgesamt Fr. 243 000 erwartet, die budgetierten Einnahmen der Festwirtschaft betragen Fr. 359 000. Der Restbetrag muss durch Dritte gedeckt werden. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Kosten sind eher grosszügig budgetiert. Der Anlass bietet den jungen Musikerinnen und Musikern die Möglichkeit der Begegnung und des Austausches. Zudem kommt die interessierte Bevölkerung in den Genuss zahlreicher musikalischer Darbietungen. Bewilligter Betrag A-fonds-perdu Fr. 50 000 Defizitgarantie Fr. 50 000 Total Fr. 100 000
Auflagen Die Gewährung der beiden Teilbeiträge ist an folgende Auflage gebunden: Der A-fondsperdu-Beitrag wird erst ausgerichtet, wenn der gesuchstellende Verein dem Lotteriefonds eine detaillierte Aufstellung der Sach-, Dienst- und Personalleistungen der Stadt Zürich zugestellt hat.
29. Naturschutz-Kampagne: «Respektiere deine Grenzen» Bereiche Ökologie, Naturschutz Gesuchstellende Schweizer Alpen-Club (SAC) Organisation Projektrahmen Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und der SAC haben im Dezember 2009 eine nationale Kampagne eingeleitet mit dem Ziel, Natursportlerinnen und -sportler für die Belange von Wild und Natur zu sensibilisieren. In den letzen Jahren hat die Anzahl von Schneeschuhwanderern, Varianten- und Tourenskifahrerinnen und -fahrer stark zugenommen, was Wildtiere und Natur in ansonsten oft störungsarmen Landschaftsräumen immer mehr beeinträchtigt. Mit der Kampagne «Respektiere deine Grenzen» beabsichtigt der SAC eine schweizweit koordinierte und einheitliche Information und Sensibilisierung der Natursportlerinnen und -sportler, vorerst im Bereich Wintersport. 2011 gelangte der SAC an alle Kantone mit der Bitte, die Kampagne von 2011 bis 2013 zu unterstützen. Projektinhalt Die Kampagne strebt zwei Ziele an: Einerseits sollen Wildruhezonen und Wildschutzgebiete im Gelände gut erkennbar markiert werden, anderseits werden Schneeschuhläuferinnen und -läufer, Tourenfahrerinnen und -fahrer usw. sensibilisiert, sich an markierte Trails und Routen zu halten. Neben den Massnahmen im Gelände werden entsprechende Kurse für das Personal der Outdoor-Branche angeboten, Informationen breit gestreut (Leporello, Flyer, Webseiten) und Beiträge zum Thema in den Massenmedien veröffentlicht.
Gesamtkosten Fr. 1 323 000 Gewünschter Betrag Fr. 27 609 Übrige Finanzierung Vom Bund erwartet der SAC eine Beitragsleistung von Fr. 220 000. Von den Kantonen wird insgesamt ein Beitrag von Fr. 160 000 gewünscht. Zurzeit bestehen von 17 Kantonen Zusicherungen über einen Gesamtbeitrag von Fr. 72 000. Weitere grosse Kostenanteile sollen durch Tourismusorganisationen, Verbände und Stiftungen geleistet werden. Beurteilung Im Kanton ist der Konflikt zwischen Wintersport und Winternatur weniger stark ausgeprägt als in alpinen Kantonen, doch sind die negativen Auswirkungen des Natursports z. B. in Gebieten des Tössberglands auch spürbar. Die Tatsache, dass zahlreiche Zürcherinnen und Zürcher die Natursportmöglichkeiten in anderen (alpineren) Kantonen nutzen, rechtfertigt eine Beitragsleistung zugunsten der nationalen Kampagne. Bewilligter Betrag Fr. 27 500
30. Haus der Farbe: Projekt Oberflächengestaltung am Bau Bereiche Denkmalpflege/Bildung Gesuchstellende Verein Haus der Farbe: Der Verein besteht Organisation seit 1995 und ist Träger einer gleichnamigen Höheren Fachschule. Verein und Fachschule engagieren sich im Baubereich für eine am Menschen orientierte Baukultur, geprägt durch den ökologischen Umgang mit Ressourcen und hohe gestalterisch-ästhetische Qualitäten. Die Bildungsdirektion richtet dem Verein, befristet bis Ende 2012, Staatsbeiträge zugunsten der Schule aus. Der Kanton ist seit der Gründung Mitglied des Trägervereins. Projektrahmen Zu den Leitideen des Vereins zählt, dass eine sorgfältige Oberflächengestaltung wesentlich zum Wohlbefinden in der gebauten Umwelt beiträgt. Dieser Einsicht wird allerdings im Bauwesen und in der Ausbildung zu wenig
Aufmerksamkeit geschenkt. Mit dem Projekt «Oberflächengestaltung am Bau» möchte der Verein zu einem Umdenken beitragen. Projektinhalt Die für das Projekt notwendigen Anschauungsmaterialien und didaktischen Werkzeuge müssen noch entwickelt werden. Dazu zählen unter anderem eine Materialwerkstatt als Kernstück der Vermittlungsarbeit, eine didaktisch orientierte Sammlung von Oberflächenmustern (als Anschauungsmaterial für den Unterricht), eine mobile Werkstatt mit Ausstellung (welche das erarbeitete Wissen in die Öffentlichkeit, in Schulen und Institutionen trägt), ein digitales Handbuch sowie didaktische Unterlagen für den Unterricht und Unterrichtsmodule. In einem Folgeschritt erfolgt die Vermittlung des Wissens an Auszubildende, Studierende verschiedener Bildungsstufen und Berufe sowie an interessierte Laien. Das Vorhaben wird umgesetzt in Zusammenarbeit mit mehreren Ämtern, Berufsorganisationen und -schulen sowie dem Gewerbemuseum Winterthur. Gesamtkosten Fr. 1 341 608 Gewünschter Betrag Fr. 480 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistungen des Vereins betragen Fr. 306 608. Von anderen Kantonen werden Fr. 180 000, von der Stadt Zürich Fr. 20 000 erwartet. Der Restbetrag muss durch Stiftungen gedeckt werden. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. In erster Linie werden der Bildungsstandort Zürich und dessen Schulen und Institutionen gefördert. Vonseiten des Katons besteht ein grosses Interesse am Vorhaben des Vereins, weil die angestrebte Bewusstseinsbildung mittelfristig sichtbare Ergebnisse zeigen dürfte. Bewilligter Betrag Fr. 480 000
Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an die Auflage gebunden, dass in die Schulungsunterlagen und in die Baumuster Folgendes integriert wird: – ökologische Fragestellungen und Lösungen. Insbesondere sind folgende Grundlagen zu thematisieren: – KBOB Merkblatt 2008/1: «Nachhaltiges Bauen in Planer- und Werkverträgen» – ECO-BKP Merkblätter «Ökologisches Bauen» (Eco-Bau) – Wasserverdünnbare Produkte als Alternative zu lösemittelverdünnbaren Produkten – denkmalpflegerische Themen und der Umgang mit historischen und neuzeitlichen Oberflächen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Beiträge zulasten des Lotteriefonds auszurichten (Konto 3636 3 000): in Franken 1. Institut für Sozial- und Präventivmedizin (ISPM) der Universität Zürich Beitrag für Pilotprojekt 362 000 2. Verein Theater Stadelhofen Jubiläumsbeitrag 286 000 3. Schweizerische Stiftung für Vogelschutzgebiete Projektbeitrag 225 000 4. Stadt Uster Investitionsbeitrag 300 000 5. Marie Meierhofer Institut für das Kind Beitrag für Studie 340 000 6. Verein Schmetterlingsförderung im Kanton Zürich Beitrag für Aufwertevorhaben 356 000 7. Stiftung Zugang für alle Investitionsbeitrag 32 000 8. Verein LaMarotte Jubiläumsbeitrag 120 000 9. Stiftung Miller’s Studio Jubiläumsbeitrag 270 000 10. Bildungsdirektion Pilotprojekt MUS-E 395 000
11. HSK-Lehrerinnen- und -Lehrerverein Kanton Zürich Übersetzungs- und Druckkostenbeitrag 119 000 12. Bergwerkverein Käpfnach Investitionsbeitrag 400 000 13. Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz (Pusch) Investitionsbeitrag 60 000 14. Dachverband Schweizer Jugendparlamente Projektbeitrag 14 500 15. Verein Museumsgesellschaft Zürich Investitionsbeitrag 153 000 16. Pestalozzi-Bibliothek Zürich Investitionsbeitrag 350 000 17. Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und Industrieanlagen im Zürcher Oberland Investitionsbeitrag 300 000 18. Stiftung Kulturama Investitionsbeitrag 400 000 19. Theater Neumarkt AG Investitionsbeitrag 500 000 20. Projektteam «Darum Raumplanung» Ausstellungsbeitrag 70 000 21. Alfred-Escher-Stiftung Investitionsbeitrag 500 000 22. Schweizerschule Mexico Investitionsbeitrag 500 000 23. Volksschulamt der Bildungsdirektion Starthilfe-/Pilotprojektbeitrag 500 000 24. Kellertheater Winterthur Jubiläums-Investitionsbeitrag 200 000 25. Verein Kappelerhof Projektierungsbeitrag 500 000 26. Verein Infosekta Investitionsbeitrag 70 000 27. OK 16. Eidg. Akkordeon-Musikfest, Winterthur A-fonds-perdu-Beitrag 15 000 Defizitgarantie 15 000 Total 30 000 28. 5. Welt Jugendmusik Festival 2012 A-fonds-perdu-Beitrag 50 000 Defizitgarantie 50 000 Total 100 000 29. Schweizer Alpen-Club Kampagnenbeitrag 27 500 30. Verein Haus der Farbe Projektbeitrag 480 000 Total 7 960 000
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi