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RRB Nr. 338/2019

PJZ Polizei- und Justizzentrum Zürich, Stellenpläne

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. April 2019

338. Polizei- und Justizzentrum Zürich (PJZ), Stellenbedarf

Erwägungen

1. Ausgangslage Das Gesetz für ein Polizei- und Justizzentrum Zürich vom 7. Juli 2003 (PJZG, LS 551.4) bildet die Grundlage für den Bau des Polizei- und Justizzentrums Zürich (PJZ) auf dem Areal des Güterbahnhofs in Zürich Aussersihl-Hard. Im neuen Gebäude werden zentrale Abteilungen der Kantonspolizei und der Strafverfolgungsbehörden, Ausbildungseinrichtungen der Polizei, das Provisorische Polizeigefängnis (ProPog) und ein weiteres Bezirksgefängnis des Bezirks Zürich zusammengeführt (§ 1 PJZG). Mit Beschluss vom 26. März 2012 bewilligte der Kantonsrat einen teuerungsberechtigten Objektkredit von 568,6 Mio. Franken (Vorlage 4855). Mit RRB Nr. 740/2016 wurde zudem eine gebundene Ausgabe von 122 Mio. Franken für Leistungen und Investitionen für die betriebliche und bauliche Infrastruktur des Forensischen Instituts, die Polizeischule, die internen Schiessanlagen, Teile der Mobiliarkosten, die Informatikinfrastruktur ICT, den Ausbau der Einsatzzentrale, die Neustartkosten für die Projektplanung sowie die Organisations- und Betriebsplanung bewilligt. Im Januar 2017 vergab der Regierungsrat die Generalunternehmerleistungen für das PJZ (RRB Nr. 64/2017) und erhöhte mit Beschluss Nr. 494/2017 die Vergabe für die Generalplanerleistungen. Der Baustart erfolgte mit der Grundsteinlegung am 22. Juni 2017. Das PJZ wird nach dessen Fertigstellung dauerhaft durch die Kantonspolizei (Kapo) und das Amt für Justizvollzug (JuV) betrieben. Gemäss den im RRB Nr. 614/2017 (Weiterentwicklung Immobilienmanagement) und RRB Nr. 596/2018 (Immobilienverordnung) definierten Kriterien ist das PJZ innerhalb des Geltungsbereichs des Mietermodells zu bewirtschaften. Das PJZ besteht aus einem Gebäudekomplex von 133 500 m² Geschossfläche, in welchem Teile der Strafverfolgung des Kantons Zürich zusammengefasst, rund 2050 Mitarbeitende zum Teil im Schichtbetrieb rund um die Uhr arbeiten und rund 280 Gefangene untergebracht sein werden. Dazu ist anzumerken, dass rund 200 Mitarbeitende mehr, als in der ursprünglichen Planung vorgesehen, im PJZ arbeiten werden. Mit dem PJZ entsteht ein Kompetenzzentrum für die Bekämpfung der Kriminalität, das heutige und künftige Anforderungen von Polizei, Staatsanwaltschaft, Zwangsmassnahmengericht, Forensischem Institut und Justizvollzug erfüllen wird. Mit der Inbetriebnahme des PJZ werden das bisher

von der Kapo geführte ProPog geschlossen und inhaftierte Personen im neuen Gefängnis untergebracht. Das Gefängnis im PJZ wird durch das JuV betrieben werden. Im Zuge der Eröffnung des neuen Gefängnisses im PJZ wird überprüft werden, ob das Bezirksgefängnis Zürich weiterhin betrieben werden muss oder zu einem Einstellbetrieb reduziert werden kann. Für den Betrieb des PJZ und des neuen, darin integrierten Gefängnisses sind bei der Kapo, beim JuV, beim Amt für Informatik (AFI) und beim Immobilienamt (IMA) zusätzliche Stellen zu schaffen. Als Hauptbetreiber des PJZ ist die Kapo zuständig für den Gesamtbetrieb des PJZ. Das JuV bzw. die Hauptabteilung Untersuchungsgefängnisse Zürich (UGZ) führt das Gefängnis im PJZ als Nebenbetreiber. Die Hauptabteilung Digital Solutions der Direktion der Justiz und des Innern (JI) stellt – in Absprache mit dem AFI – den gesicherten und unterbrechungsfreien Betrieb des Rechenzentrums so lange sicher, bis das AFI diese Aufgabe übernehmen kann. Das IMA übernimmt Aufgaben im Bereich des Portfoliomanagements sowie Facility Managements, führt das strategische Immobilienmanagement und beauftragt die Haupt- und Nebenbetreiber.

2. Zusätzlicher Personalbedarf

2.1. Stellenbedarf Sicherheitsdirektion (Kapo, Betrieb PJZ) Aufgrund der Grösse des Betriebs, der zahlreichen darin untergebrachten unterschiedlichen Organisationseinheiten und der Konzentration einer derart exponierten Staatsaufgabe steigt das Sicherheitsbedürfnis gegenüber bisher, und es entstehen komplexe Prozesse, die zusätzliche personelle Mittel und eine zentralisierte Organisationsstruktur benötigen. Diese Aufgaben stellten sich in den bisherigen dezentralen Strukturen aufgrund der einfacheren Abläufe nicht, oder sie wurden bisher nicht mit eigenständigen betriebsinternen Lösungen (Gebäudetechnik und IT, Überwachung, Personen- und Warenverkehr, Besucherabwicklung, Personal- und Gefangenenverpflegung) verwirklicht. Insbesondere an den bisherigen Standorten der Staatsanwaltschaften wurden Sicherheitsaufgaben von Mitarbeitenden mit anderen Kernaufgaben übernommen. Auch waren diese dezentralen Standorte in sicherheitstechnischer Hinsicht nicht auf dem aktuellen Stand der Technik. Das gilt teilweise auch für Standorte der Kantonspolizei. So wurden in diesem Bereich mit Blick auf den bevorstehenden Umzug in das PJZ seit Jahren bewusst nur noch diejenigen Investitionen in die Infrastruktur getätigt, die zwingend notwendig waren. Dies führte bei der Gebäudeinfrastruktur, der Technik und bei den dafür benötigten personellen Mitteln zu einem Nachholbedarf, der auch an den bisherigen Standorten hätte gedeckt werden müssen. Dementsprechend erhöhte sich auch der in der Vorlage 4855 genannte Personalbedarf. Die bisher betriebenen Sicherheitsmassnahmen genügen für die neu an einem Ort zentralisierte und damit stark exponierte Strafverfolgung bei Weitem nicht mehr.

Für die Errechnung des Personalbedarfs wurde die pom+Consulting AG beauftragt. Diese ermittelte durch eine umfassende Analyse sowie anhand verschiedener Benchmarks bei vergleichbaren Betrieben die für jede Aufgabe nötigen personellen Mittel. Die Stellen für den Bereich IKT wurden zudem von der Primacos-IT GmbH verifiziert und als in Ordnung befunden. Gemäss dieser Berechnung erfordert der Betrieb des gesamten PJZ (ohne Gefängnisteil) brutto 166,4 Vollzeitäquivalente (VZÄ). Durch den Umzug in das PJZ werden die dezentralen Standorte der Kapo aufgehoben. Das bisher für deren Betrieb eingesetzte Personal (Gebäudeunterhalt und -pflege, Zutrittskontrolle, Kurierdienst, Personalrestaurant) von 69,9 VZÄ kann in den entsprechenden Funktionen im PJZ übernommen werden. Die frei werdenden personellen Mittel der Kapo wurden umfassend von der pom+Consulting AG überprüft und verifiziert. Unter Berücksichtigung dieser internen Stellenumlagerung ergibt sich ein zusätzlicher Personalbedarf für den Betrieb des PJZ von 96,5 VZÄ. Im Detail setzen sich die benötigten VZÄ aus den folgenden Stellen zusammen: Stellen Klasse VVO 1,0 Abteilungschef/in 20 12,0 Informatikspezialist/in 20 5,8 Informatikspezialist/in 19 1,0 Adjunkt/in 19 1,0 Sektorleiter/in 18 3,0 Adjunkt/in 18 1,0 Verwaltungsassistent/in 16 5,0 Gruppenchef/in 15 2,0 Küchenchef/in 15 0,6 Rechnungsführer/in 14 4,0 Hausmeister/in 14 2,0 Koch/Köchin mbA 14 0,5 Rechnungsführer/in 13 2,0 Koch/Köchin mbA 13 35,9 Sicherheitsassistent/in 13 1,0 Verwaltungssekretär/in 12 6,0 Hausmeister/in 12 2,0 Koch/Köchin 12 1,0 Hauswart/in 11 1,1 Verwaltungssekretär/in 10 2,0 Hilfskoch/-köchin 8 96,5 Total

Der höhere Bedarf an personellen Mitteln gegenüber den bisher eingesetzten ergibt sich in erster Linie bei der Sicherheit (Differenz: 40,1 VZÄ), der Informations- und Kommunikationstechnologie (17,8 VZÄ), dem technischen Gebäudebetrieb (11 VZÄ) sowie der Gastronomie (15,6 VZÄ). Aufgrund der heutigen Lage ist neu eine Sicherheitskontrolle für Zutritte externer Personen, die Überwachung des Fahrzeug- und Warenverkehrs in das Gebäude sowie die Gewährleistung rascher Interventionsmöglichkeiten durch den Betrieb einer Sicherheitszentrale und das Bereithalten eines Interventionselements unumgänglich. Das PJZ ist mit seinen rund 2050 Arbeitsplätzen nicht nur ein Gebäude, sondern ein hoch komplexes technisches System, in dem Störungen zu empfindlichen Unterbrüchen der Arbeitsabläufe führen. Der Bedarf an technischem Personal (Gebäudetechnik und IT) ist daher um ein Vielfaches grösser als bis anhin. Bei der Gastronomie steigt der Personalbedarf, da ein Grossteil des Personals der im PJZ zusammengeführten Amtsstellen sich zuvor nicht intern verpflegen konnte. Ausserdem steigt die Anzahl Haftplätze und damit die Anzahl zu verpflegender Häftlinge gegenüber derjenigen des bisherigen ProPog. Um die erfolgreiche Aufnahme des Betriebs des PJZ zu gewährleisten, müssen Stellen bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme besetzt werden, damit die neuen Mitarbeitenden auf ihre Aufgaben vorbereitet und geschult werden können. Der grössere Teil der zu schaffenden Stellen ist daher ab dem Jahr vor der Inbetriebnahme, somit ab 2021, zu besetzen. Schlüsselpersonen im Bereich Facility Management und ICT werden ab 2019 benötigt, um die im Hinblick auf die Inbetriebnahme notwendigen Projekte rechtzeitig umzusetzen. 2020 muss sodann ein Teil der Gebäudeverwaltung den Dienst aufnehmen, um den Umzug der rund 2050 Mitarbeitenden aus den verschiedenen Ämtern vorzubereiten sowie organisatorische und administrative Fragen vor der Inbetriebnahme klären zu können. Mit der Schliessung des ProPog entfällt bei der Kantonspolizei die Aufgabe der Betreuung der Gefangenen, da diese Aufgabe im neuen Gefängnis vom JuV übernommen wird. Insgesamt können mit der Inbetriebnahme des neuen Gefängnisses 56,0 VZÄ bei der Kapo aufgehoben werden. Per saldo erhöht sich der Beschäftigungsumfang der Sicherheitsdirektion um 40,5 VZÄ (166,4 – 69,9 – 56,0).

2.2. Stellenbedarf Direktion der Justiz und des Innern, JuV Der Betrieb des neuen Gefängnisses ist für die UGZ mit zahlreichen neuen Aufgaben verbunden. Zusätzlich zur Untersuchungs- und Sicherheitshaft (124 Inhaftierte) werden sämtliche Haftformen, insbesondere die Vorläufige Festnahme, abgedeckt, die bisher im ProPog angesiedelt waren (117 Inhaftierte). Die Zusammenführung der beiden Hafttypen –

Polizeihaft und Untersuchungshaft – führt zu einem Betriebskonzept mit einheitlichen Qualitätsstandards. Dieses richtet sich nach der geltenden Praxis und den Vorgaben für die Untersuchungshaft und verlangt die Ausrichtung des Betriebs am Normalisierungsprinzip für die Bereiche Wohnen, Beschäftigung, Bildung, Freizeit und Besuchswesen. Gleichzeitig müssen die Sicherheitsansprüche des Gefängnisbetriebs nach innen und gegen aussen erfüllt werden. Die zusätzliche Ausdehnung des Betriebs auf Randstunden und das Wochenende, der 24-Stunden-Eintritts-­ Betrieb, die eigene Krankenabteilung sowie der mit dem Normalisierungsprinzip erhöhte Sicherheitsbedarf erfordern mehr personelle Mittel als ein herkömmlicher Betrieb für die Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Dabei orientiert sich die Personalplanung an den Vorgaben des Bundesamtes für Justiz von 2,3 Insassen pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter (Benchmark) und gelangt unter Berücksichtigung des 24-Stunden-Betriebs zum tatsächlichen Stellenbedarf für das neue Gefängnis. Neben der grössten Haftgruppe der erwachsenen Männer werden auch Frauen und minderjährige Personen betreut werden. Bei allen Inhaftierten gilt die Unschuldsvermutung. Darauf muss das Betriebskonzept Rücksicht nehmen und der Fürsorgepflicht hohe Priorität einräumen. Menschen in Untersuchungshaft brauchen eine enge, teilweise medizinisch-­ psychiatrische Betreuung, da der abrupte Freiheitsentzug bei vielen Inhaftierten zu einem sogenannten Haftschock mit entsprechenden psychischen Belastungen führt. Eine engmaschige medizinische Betreuung brauchen in der Eintrittsphase ausserdem inhaftierte Personen, die in Beutel verpackte Betäubungsmittel entweder schlucken oder auf andere Weise in Körperöffnungen einbringen. Mit dem neuen Gefängnis wird das grösste Untersuchungsgefängnis der Schweiz eröffnet. Die Grösse und Komplexität der Aufgaben (24-Stunden-Betrieb, von der Verhaftung bis zur Krisenbetreuung) erfordert entsprechendes medizinisches und pflegerisches Fachpersonal. Der leitende und gesetzlich in Art. 75 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (SR 311.0) verankerte Grundgedanke des Schweizerischen Strafvollzugs ist das Normalisierungsprinzip. Dieses orientiert sich an der Tatsache, dass sich für über 99% aller inhaftierten Personen eines Tages die

Gefängnistür wieder öffnet und sie zu unseren Nachbarinnen und Nachbarn werden. Deshalb ist es Aufgabe der Untersuchungshaft, eine spätere Wiedereingliederung unter anderem damit zu unterstützen, indem Beschäftigungsmöglichkeiten unter arbeitsagogischen Grundsätzen sowie Bildungsangebote zur Verfügung gestellt werden. Um die Sicherheit im neuen Gefängnis vom ersten Betriebstag an gewährleisten zu können, sind bereits vor der Inbetriebnahme umfangreiche Vorarbeiten erforderlich. Ab 2019 muss das mittlere Kader rek- rutiert werden, um insbesondere die detaillierten Betriebskonzepte zu erarbeiten und diese auf diejenigen des PJZ-Gesamtbetriebs abzustimmen. Des Weiteren muss die Gefängnisleitung zusammen mit dem mittleren Kader ab 2020 das weitere Gefängnispersonal rekrutieren und umfassend ausbilden, was mehrmonatige Arbeitseinsätze in anderen Gefängnisbetrieben bedingt. Eine umfassende Ausbildung ist insofern zwingend, als der grösste Teil der Stellen mit Personen besetzt werden muss, die als Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger aus anderen Arbeitsfeldern kommen werden. Der Betrieb des Gefängnisses erfordert insgesamt 146,0 VZÄ. Mit der Aufnahme des Regelbetriebs des neuen Gefängnisses im PJZ werden die Kapazitäten im bestehenden Gefängnis Zürich (GFZ) verringert und 20,0 VZÄ vom GFZ an das neue Gefängnis im PJZ übertragen werden. Daraus ergibt sich für den Betrieb des neuen Gefängnisses ein Stellenbedarf von zusätzlichen 126,0 VZÄ beim JuV. Dieser setzt sich im Detail wie folgt zusammen: Stellen Klasse VVO 1,0 Abteilungschef/in 22 7,0 Oberarzt/Oberärztin 21 1,0 Adjunkt/in mbA 21 2,0 Abteilungschef/in 18 1,0 Pflegefachfrau/-mann FH mbA 17 4,0 Oberaufseher/in 17 3,0 Sozialarbeiter/in 16 11,0 Aufseher/in mbA 15 1,0 Arbeitsagoge/-agogin 15 6,0 Pflegefachfrau/-mann HF 15 1,0 Verwaltungsassistent/in 15 1,0 Verwaltungsassistent/in 14 2,0 Handwerkermeister/in 14 3,0 Aufseher/in mbA 14 5,0 Hausmeister/in 14 75,0 Aufseher/in 13 2,0 Verwaltungssekretär/in 12 126,0 Total

2.3. Bedarf Finanzdirektion, Amt für Informatik Das Rechenzentrum PJZ (RZ PJZ) stellt den gesicherten und unterbrechungsfreien Betrieb des Rechenzentrums sicher. Dazu werden 3,0 VZÄ benötigt, welche die in der IT-Infrastruktur des RZ PJZ untergebrachten Anlagen und Einrichtungen verwalten. Dies umfasst alle Aspekte der technischen Umgebung, wie beispielsweise Stromversorgung, Kühlung, Zugangskontrolle und Sicherheitseinrichtungen. Weiter plant, koordiniert und kontrolliert die ICT-Technikerin oder der ICT-Techniker RZ PJZ Lieferantentermine in Koordination mit der Betriebsorganisation PJZ für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten der technischen Umgebung sowie Kundentermine zur Wartung kundeneigener Server, Speicher- und Netzwerkkomponenten, die im RZ PJZ untergebracht sind. In beiden Fällen stellt das Rechenzentrum PJZ den Zugang und auch die Vor-Ort-Betreuung der Besucherinnen und Besucher sicher. Das RZ PJZ und dessen Dienstleistungen werden allen Direktionen im kantonalen RZ-Verbund zur Verfügung stehen. Das RZ wird – in Absprache mit dem AFI – vorderhand durch die Abteilung Digital Solutions der JI betrieben. Mit den zusätzlichen Stellen werden die Servicezeiten, eine Vertretung sowie Einsätze im zweiten geplanten kantonalen Rechenzentrum sichergestellt. Die für den Betrieb des RZ notwendigen Stellen werden im AFI geschaffen. Administrativ und fachlich sind sie bis zum Übertrag des Betriebs des RZ an das AFI der Abteilung Digital Solutions der JI zugeordnet. Der Betrieb des RZ PJZ erfordert insgesamt 3,0 VZÄ, die sich wie folgt zusammensetzen: Stellen Klasse VVO 3,0 Informatikspezialist/in 19 3,0 Total

2.4. Bedarf Baudirektion, Immobilienamt Das IMA ist zuständig für Aufgaben im Rahmen des Portfolio- und Facility Managements. Es führt das strategische Immobilienmanagement und ist Teil der Betriebskommission. Mit den im PJZ bereitgestellten Räumen für die Verwaltung der Polizei und der Justiz, die Polizeischule, das Forensische Institut und das Gefängnis nimmt das IMA ein zusätzliches Gebäude im Mietermodell in Betrieb. Zentrale Treiber für den zusätzlichen Personalaufwand innerhalb des IMA sind die Anzahl und Komplexität der Objekte (Immobilien), die Anzahl Verträge (Nutzungsvereinbarungen und Betreiberaufträge) sowie die Hauptnutzflächen (HNF) bzw. allgemein die Gebäudestammdaten. Durch die Inbetriebnahme des Objektes fallen insbesondere in der Abteilung Facility Management des IMA weitere Aufgaben an, die mit dem bisherigen Personalbestand nicht abgedeckt sind. Mit zusätzlichen 2,0 VZÄ werden insbesondere die Funktionen Facility Manager, Objektbuchhalter sowie Datenmanager wahrgenommen werden.

Das Immobilienmanagement des PJZ erfordert insgesamt 2,0 VZÄ, die sich wie folgt zusammensetzen: Stellen Klasse VVO 1,0 Adjunkt/in 18 1,0 Rechnungssekretär/in 15 2,0 Total Der Beschäftigungsumfang der Baudirektion erhöht sich damit um insgesamt 2,0 VZÄ.

2.5. Überprüfung Stellenbedarf Zwecks zusätzlicher Plausibilisierung des errechneten zusätzlichen Personalbedarfs drängte es sich auf, durch eine neutrale Stelle überprüfen zu lassen, ob sämtliche mit dem Umzug frei werdenden und damit zu überführenden personellen Mittel der betroffenen Direktionen berücksichtigt wurden. Mit einer entsprechenden Überprüfung wurde Mitte Februar 2019 die pom+Consulting AG betraut. Letztere erhob den aktuellen Bedarf an internen und externen Mitteln, der im direkten Zusammenhang mit dem Gebäudebetrieb (technisches und infrastrukturelles Gebäudemanagement) der frei werdenden Liegenschaften/Flächen steht. Sie kam zum Ergebnis, dass die entsprechenden Mittelverschiebungen plausibel sind. Die Einreihung der Stellen wurde vom Personalamt geprüft und genehmigt.

2.6. Kosten Abhängig von den gestaffelten Einstellungszeitpunkten und unter Berücksichtigung der internen Stellenumlagerungen wird für den Gesamtbetrieb des PJZ (einschliesslich Gefängnis, Rechenzentrum, Facility Management) in den betroffenen Direktionen ein zusätzlicher Personalaufwand von 1,2 Mio. Franken im Jahr 2019, von 5,8 Mio. Franken im Jahr 2020, von 26,4 Mio. Franken im Jahr 2021 und von 29,9 Mio. Franken im Jahr 2022 anfallen. 2019 2020 2021 2022 Kantonspolizei 0,5 0,6 11,6 11,6 Amt für Justizvollzug 0,7 4,8 14,1 17,6 Digital Solutions JI / Amt für Informatik 0,4 0,4 0,4 Immobilienamt 0,3 0,3 Zusätzlicher Personalaufwand (Mio. Franken) 1,2 5,8 26,4 29,9 Die 2019 entstehenden Mehrkosten sollten im Rahmen der Erfolgsrechnung kompensiert werden können. Die Aufwendungen in den Folgejahren sind grösstenteils in Festlegung 8 von RRB Nr. 233/2019 enthalten; einzig die Aufwendungen für Digital Solutions JI / Amt für Informatik und für das Immobilienamt sind durch die Finanzdirektion in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Verrechnete Zinsen und nicht zugeordnete Sammelpositionen, im Budget 2020 und im KEF 2020–2023 zusätzlich einzustellen.

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion, der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan der Kantonspolizei werden folgende unbefristete Stellen geschaffen: a. mit Wirkung ab 1. Mai 2019 Stellen Klasse VVO 1,0 Abteilungschef/in 20 2,0 Informatikspezialist/in 19

b. mit Wirkung ab 1. Januar 2020 Stellen Klasse VVO 1,0 Adjunkt/in 19 1,0 Sektorleiter/in 18 3,0 Adjunkt/in 18 1,0 Verwaltungsassistent/in 16 0,6 Rechnungsführer/in 14 0,6 Verwaltungssekretär/in 10

c. mit Wirkung ab 1. Januar 2021 Stellen Klasse VVO 12,0 Informatikspezialist/in 20 3,8 Informatikspezialist/in 19 5,0 Gruppenchef/in 15 1,0 Küchenchef/in 15 4,0 Hausmeister/in 14 1,0 Koch/Köchin mbA 14 0,5 Rechnungsführer/in 13 1,0 Koch/Köchin mbA 13 35,9 Sicherheitsassistent/in 13 1,0 Verwaltungssekretär/in 12 6,0 Hausmeister/in 12 1,0 Koch/Köchin 12 1,0 Hauswart/in 11 0,5 Verwaltungssekretär/in 10 1,0 Hilfskoch/-köchin 8 d. mit Wirkung ab 1. Januar 2022 Stellen Klasse VVO 1,0 Küchenchef/in 15 1,0 Koch/Köchin mbA 14 1,0 Koch/Köchin mbA 13 1,0 Koch/Köchin 12 1,0 Hilfskoch/-köchin 8

II. Im Stellenplan des Amtes für Justizvollzug werden folgende unbefristete Stellen geschaffen: a. mit Wirkung ab 1. Mai 2019 Stellen Klasse VVO 1,0 Abteilungschef/in 22 1,0 Adjunkt/in mbA 21 2,0 Abteilungschef/in 18 4,0 Oberaufseher/in 17 2,0 Aufseher/in mbA 15

b. mit Wirkung ab 1. Januar 2020 Stellen Klasse VVO 1,0 Pflegefachfrau/-mann FH mbA 17 1,0 Sozialarbeiter/in 16 8,0 Aufseher/in mbA 15 31,0 Aufseher/in 15 1,0 Arbeitsagoge/-agogin 15

c. mit Wirkung ab 1. Januar 2021 Stellen Klasse VVO 1,0 Oberarzt/Oberärztin 21 2,0 Sozialarbeiter/in 16 1,0 Aufseher/in mbA 15 6,0 Pflegefachfrau/-mann HF 15 1,0 Verwaltungsassistent/in 15 1,0 Verwaltungsassistent/in 14 3,0 Aufseher/in mbA 14 5,0 Hausmeister/in 14 44,0 Aufseher/in 13 2,0 Verwaltungssekretär/in 12

d. mit Wirkung ab 1. Januar 2022 Stellen Klasse VVO 6,0 Oberarzt/Oberärztin 21 2,0 Handwerkermeister/in 14 Mit Wirkung ab 1. Januar 2022 werden 20 Stellen mit Richtposition Aufseher/in vom Gefängnis Zürich auf das neue Gefängnis übertragen.

III. Im Stellenplan des Amtes für Informatik werden mit Wirkung ab 1. Januar 2020 folgende unbefristete Stellen geschaffen: Stellen Klasse VVO 3,0 Informatikspezialist/in 19

IV. Im Stellenplan des Immobilienamtes werden mit Wirkung ab 1. Januar 2021 folgende unbefristete Stellen geschaffen: Stellen Klasse VVO 1,0 Adjunkt/in 18 1,0 Rechnungssekretär/in 15

V. In den betroffenen Stellenplänen der Sicherheitsdirektion werden Stellen im nachstehend aufgeführten Umfang aufgehoben: Stellen Klasse VVO 1,0 Sektorleiter/in 17 4,0 Sektorleiter/in 16 51,0 Sicherheitsassistent/in 13 56,0 Total Die internen Umlagerungen werden in der Kompetenz der jeweiligen Direktion erfolgen. Die Direktionen werden beauftragt, die Stellenpläne entsprechend zu ändern. Die finanziellen Veränderungen sind gemäss Erwägungen im Budget 2020 und im KEF 2020–2023 durch die Finanzdirektion umzusetzen.

VI. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern, die Sicherheitsdirektion, die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Dispositions modifiées depuis

Cette décision interprète des dispositions dont l’acte a depuis fait l’objet d’une nouvelle consolidation. Si l’article lui-même a changé n’est pas consigné.

  • Code pénal suisse, Art. 75 — lu dans la version du 1 mars 2019; l’acte a été consolidé à nouveau le 1 juillet 2019, 1 novembre 2019, 1 février 2020, 3 mars 2020, 1 juillet 2020, 1 juillet 2021, 1 janvier 2022, 1 juin 2022, 22 novembre 2022, 1 janvier 2023, 23 janvier 2023, 1 juillet 2023, 1 août 2023, 1 septembre 2023, 6 décembre 2023, 1 janvier 2024, 1 juillet 2024, 1 janvier 2025, 1 août 2025, 1 janvier 2026 et 12 juin 2026.

Cité dans