Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé. Aucune des 1 décisions citantes n’a été analysée.

RRB Nr. 354/2022

Verwendung der Jubiläumsdividende 2020 der Zürcher Kantonalbank, Auftrag, Freigabe Teilbetrag, Stellenplan

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. März 2022

354. Verwendung der Jubiläumsdividende 2020 der Zürcher Kantonalbank (Auftrag, Freigabe Teilbetrag, Stellenplan)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) schüttete im Rahmen ihres Jubiläums «150 Jahre Zürcher Kantonalbank» eine Jubiläumsdividende von 150 Mio. Franken aus. Davon gingen 50 Mio. Franken an die Zürcher Gemeinden und 100 Mio. Franken an den Kanton. Der Kantonsrat hat für Projekte, die der Zürcher Bevölkerung einen aussergewöhnlichen Nutzen stiften, einen Rahmenkredit von 65 Mio. Franken, abzüglich bis zu 15 Mio. Franken bewilligt (Vorlage 5694a). Gemäss Aufteilung dieses Rahmenkredits gehen 45 Mio. Franken, zuzüglich des nicht verwendeten Teils der 15 Mio. Franken, gemäss RRB Nr. 262/ 2020, Dispositiv IV, zulasten der Investitionsrechnung (Nachtragskredit 36 Mio. Franken) und der Erfolgsrechnung (Nachtragskredit 9 Mio. Franken) der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft für Projekte zur Aufwertung des Zugangs zu Fliessgewässern.

B. Vorgehen und Umsetzungsplan 1. Aufwertung des Zugangs zu Fliessgewässern Die Zürcher Bevölkerung soll dank Beiträgen aus der ZKB-Jubiläumsdividende die grösseren Fliessgewässer im Kanton besser erleben können. In diesem Sinne wurde das Vorhaben «WassErLeben» erarbeitet. Verschiedene Projekte sollen der Bevölkerung von Stadt und Land den Zugang zum Wasser erleichtern und ihr attraktive neue Erholungsräume bieten. Nach Möglichkeit werden bestehende Projektideen aufgegriffen und durch grosszügige Elemente zur Förderung des Gewässerzugangs ergänzt. Die einzelnen Objekte sollen zudem auf einer Webseite vernetzt und zusammen mit weiteren Wasserthemen der Bevölkerung unkompliziert bekannt gemacht werden. Im Zentrum von «WassErLeben» stehen Massnahmen, deren Finanzierung auf der Basis der bestehenden gesetzlichen Grundlagen (Bundesgesetz über den Wasserbau, Wasserwirtschaftsgesetz, Strassengesetz) nicht klar geregelt ist. Dies sind insbesondere Gewässerzugänge, Aufenthaltsorte, Verbesserungen des Wegnetzes entlang der Gewässer, ausserordentliche Gewässerübergänge, ergänzende Angebote der Verkehrserschliessung und Informationen zum Thema Wasser.

Aufgrund ihres fortgeschrittenen Projektstands bieten sich insbesondere zusätzliche, erholungsbezogene Aufwertungen an der Töss (z. B. Tössegg), in den Thurauen und an der Glatt beim Stadtpark Opfikon sowie in Dübendorf und Wallisellen beim Zwicky-Areal an. Doch auch an der Limmat (Infrastrukturen am Stadtrand Zürich), am Aabach in Uster, am Chimlibach, an der Eulach, an der Sihl oder am Jonenbach (Zwillikerweiher) lassen sich attraktive Erholungsräume verwirklichen. Die genaue Anzahl Vorhaben lässt sich derzeit noch nicht bestimmen. Sie ergibt sich aus der Eignung der Vorhaben und dem konkreten Mittelbedarf. Die Projektorganisation ermöglicht es, dass im zeitlichen Verlauf neue Vorhaben dazu kommen und andere abgeschlossen werden. Die für die Erstellung von Zugängen an Fliessgewässern zur Verfügung stehenden Finanzmittel belaufen sich gemäss Vorlage 5694a auf insgesamt 36 Mio. Franken (Nachtragskredit zulasten der Investitionsrechnung). Für die einzelnen Vorhaben wird in der Ausgabebewilligung zu den einzelnen Wasserbauprojekten der jeweilige Betrag aus dem Rahmenkredit freigegeben. Das Projekt «Stadtpark Glattbrugg und Revitalisierung Glatt, Stadt Opfikon» zum Beispiel sieht im Stadtpark eine Sitzstufenanlage und Flachufergestaltung zur Förderung der Zugänglichkeit an die Glatt vor. Mit Beschluss Nr. 163/2022 hat der Regierungsrat, einen Beitrag einschliesslich Reserve von Fr. 202 000 bzw. 45% der effektiven Erstellungskosten aus den Mitteln der ZKB-Jubiläumsdividende freigegeben. Das Projekt «Zwicky-Areal, Revitalisierung Glatt, Dübendorf» ist ebenfalls weit fortgeschritten. Es sieht eine Sitzstufenanlage auf dem Zwicky-Areal vor, die der Öffentlichkeit den Zugang an die Glatt gewährt und damit Funktionen einer Naherholungszone übernimmt. Es ist vorgesehen, 45% der tatsächlichen Erstellungskosten der Sitzstufenanlage aus den Mitteln der ZKB-Jubiläumsdividende zu finanzieren. 2. Vernetzungs- und Vermittlungsprojekt zum Thema Wasser Das Thema Wasser findet sich in verschiedenen Formen in praktisch allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Dabei erschliessen sich aber die Zusammenhänge zum Thema Wasser oftmals nur bestimmten Gruppen (z. B. Fachpersonen aus der Wissenschaft und Technik, Landwirtinnen und Landwirten u. a.), nicht aber der breiten Bevölkerung. Neben konkreten Massnahmen zur Förderung des Gewässerzugangs soll

«WassErLeben» daher das Thema Wasser der Bevölkerung auch über Informationen näherbringen. Im Zürcher Kantonsgebiet finden sich bereits heute viele Bezugspunkte zum Thema Wasser. Dies können Orte, Objekte oder Informationen sein. Ein weiteres Ziel ist daher, schon vorhandene Bezugspunkte mit den neuen Gewässerzugängen zu vernetzen. Auf diese Weise kann das Thema Wasser der Bevölkerung umfassend vermittelt und nähergebracht werden. Im Rahmen von «WassErLeben» ist daher ein Vernetzungs- und Vermittlungsprojekt zu entwickeln. Dabei ist eine Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen vorgesehen, die sich vertieft mit dem Thema Wasser beschäftigen (z. B. Eawag, Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, Versuchsanstalt für Wasserbau, Hydrologie und Glaziologie der ETH Zürich, Kraftwerkgesellschaften, NGO oder Wasseragenda 21). Die Finanzmittel für dieses Vernetzungsprojekt können im erforderlichen Umfang aus der Erfolgsrechnung entnommen werden. Gemäss Vorlage 5694a stehen 9 Mio. Franken zur Verfügung (Nachtragskredit zulasten der Erfolgsrechnung). Für das entsprechende Vorhaben wird eine separate Ausgabenbewilligung aus dem Rahmenkredit beantragt.

C. Personalbedarf Mit den personellen Mitteln der Stammorganisation kann der zusätzliche Aufwand für die verschiedenen Vorhaben nicht geleistet werden. Andernfalls würde die Umsetzung der gesetzlich vorgesehenen Aufgaben gefährdet. Die Abteilung Wasserbau des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) ist neben den bestehenden gesetzlichen Hochwasserschutz- und Revitalisierungsaufgaben gemäss Vorgaben des Bundes nicht in der Lage, die geplanten Gewässerzugänge innert einer nützlichen Umsetzungszeit von acht bis zehn Jahren zu planen und zu verwirklichen. Es ist deshalb unumgänglich, im AWEL für die Planung und Umsetzung dieser Vorhaben befristete Stellen zu schaffen, die aus den Mitteln der ZKB-Jubiläumsdividende finanziert werden. Mit diesen zusätzlichen personellen Mitteln kann zum einen die zusätzliche Belastung innerhalb der Abteilung Wasserbau ausgeglichen werden. Zum anderen können nur zusätzliche, auf die Projektdauer befristete Projektleitungsstellen eine zügige Umsetzung der Projekte gewährleisten, denn die Vorhaben erfordern hoheitliches Verwaltungshandeln. Zudem sind für gebaute Gewässerzugänge, wie z. B. Sitzstufenanlagen, Konzessionen auszuhandeln und zu erteilen. Auch in diesem bewilligungstechnischen Bereich ist während der Projektdauer Verstärkung notwendig. Eine weitere Stelle ist zudem notwendig, um die erforderliche administrative Unterstützung während der Projektdauer zu gewährleisten. Auch das Amt für Landschaft und Natur (ALN) wird zusätzlich belastet werden. Die Fachstelle Naturschutz sowie die Fischerei- und Jagdverwaltung werden die Wasserbauprojekte hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit dem Natur- und Heimatschutzgesetz sowie der Fischereigesetze hoheitlich beurteilen und bei der Umsetzung fachlich begleiten. Um die personelle Mehrbelastung innerhalb der beiden Abteilungen fle- xibel auszugleichen, sind zusätzliche personelle Mittel von insgesamt 40% notwendig. Das ALN wird den finanziellen Mehraufwand jährlich dem AWEL in Rechnung stellen. Das AWEL wird diesen Mehraufwand dem ALN erstatten und dem Nachtragskredit/Rahmenkredit gemäss Vorlage 5694a belasten. Zur Umsetzung der ausgewählten Projekte an kantonalen Fliessgewässern ergibt sich ab zweitem Quartal 2022 ein Stellenbedarf von insgesamt 4,3 Stellen. Davon sind im AWEL 280 Stellenprozente (aufgeteilt auf drei Stellen) für die Projektleitung zur Verstärkung und Ergänzung

der Projektorganisation vorgesehen. Weitere 50 Stellenprozente gewährleisten die Verstärkung des Teams im Bereich Bewilligungen und Konzessionen und 60 Stellenprozente werden für die administrative Umsetzung der Zusatzaufgaben innerhalb der Projektorganisation benötigt. Das ALN benötigt für seine Mehraufwendungen insgesamt 40 Stellenprozente für projektleitende wissenschaftliche Mitarbeitende, aufgeteilt auf jeweils 20 Stellenprozente für die betroffenen Fachstellen. Bei einer voraussichtlichen Projektdauer von acht bis zehn Jahren werden diese Stellen bis 31. Dezember 2030 befristet. Gemäss Vorlage 5694a stehen 9 Mio. Franken zur Verfügung (Nachtragskredit zulasten der Erfolgsrechnung 2021 mit Kreditübertragungen in die Folgejahre gemäss § 25 Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 [CRG, LS 611] und §§ 20 f. Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 [FCV, LS 611.2]). Da damit die Budgetdeckung gewährleistet ist, sind die beantragten befristeten Stellen finanziert. Sie decken die aus dem Vorhaben «WassErLeben» hervorgehenden Zusatzaufgaben ab. Die neuen Stellen sollen analog zu Stellen in der Stammorganisation mit gleicher Funktion auf den Lohnklassen 11, 18, 19 und 20 gemäss Vollzugsverordnung zum Personalgesetz vom 19. Mai 1999 (VVO, LS 177. 111) geführt werden. Die entsprechenden Finanzmittel werden der Erfolgsrechnung bzw. der jeweiligen Kreditübertragung belastet. Die benötigten Stellen setzen sich wie folgt zusammen: Stellen Funktion Richtposition Klasse VVO 1,0 Projektleiter/in Bau komplexe Ingenieur/in LK 20 Projekte 0,9 Projektleiter/in Bau komplexe Ingenieur/in LK 20 Projekte 0,4 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in LK 19 0,5 Sachbearbeiter/in Konzessionen Ingenieur/in LK 18 0,6 Administration Verwaltungssekretär/in LK 11

Aufgrund des Projektverlaufs sind diese Stellen gestaffelt mit Wirkung ab 1. April 2022 und 1. Juli 2022 sowie 1. Januar 2023 und 1. Juli 2023 zu schaffen. Im Stellenplan des AWEL und ALN bestehen bereits identische Stellen. Es handelt sich daher um ordentliche Stellenaufstockungen. Für einen effizienten Aufbau des Projektes sollen die Stellen für die Projektleitung Bau komplexe Projekte, Ingenieur/in (LK 20), ab 1. April 2022 und die Stellen im Bereich Bewilligungen und Konzessionen, Ingenieur/in (LK 18) sowie Administration (LK 11), ab 1. Juli 2022 besetzt werden. Ab 1. Januar 2023 soll auch die dritte Projektleitungsstelle Bau, Ingenieur/in (LK19), unterstützend dazukommen sowie ab 1. Juli 2023 die Stellen zur Unterstützung im ALN. Für die erforderlichen befristeten Stellen ist damit 2022 mit Fr. 323 750, 2023 mit Fr. 673 000 und ab 2024 mit jährlichen Gesamtkosten von rund Fr. 707 000 zu rechnen (Grundlohn einschliesslich 13. Monatslohn, Sozialversicherungsbeiträgen und Infrastrukturkosten). Für die geschätzte Laufzeit des Vorhabens «Wass­ ErLeben» beläuft sich der Personalaufwand somit auf Fr. 5 945 750. Die jährlich wiederkehrenden Kosten gestalten sich wie folgt (in Mio. Franken): ab ab ab ab ab ab ab ab ab 1.4.2022 1.1.2023 1.1.2024 1.1.2025 1.1.2026 1.1.2027 1.1.2028 1.1.2029 1.1.2030 AWEL 0,324 0,673 0,707 0,707 0,707 0,707 0,707 0,707 0,707 Total 5,946

Der Personalaufwand wird durch den Nachtragskredit zulasten der Erfolgsrechnung 2021 bzw. durch die jeweiligen Kreditübertragungen gemäss § 25 CRG und §§ 20 f. FCV in die Folgejahre gedeckt.

D. Finanzierung Am 15. November 2021 bewilligte der Kantonsrat den Rahmenkredit und den Nachtragskredit zur Verwendung der Jubiläumsdividende 2020 der Zürcher Kantonalbank (Vorlage 5694a). Damit wurde im Zuständigkeitsbereich der Direktionen des Regierungsrates folgende Ausgabe für die Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, rechtskräftig bewilligt: 45 Mio. Franken, zuzüglich des nicht verwendeten Teils der 15 Mio. Franken gemäss RRB Nr. 262/2020, Dispositiv IV, für Projekte zur Aufwertung des Zugangs zu Fliessgewässern (Dispositiv II lit. c). Durch Kreditübertragungen ab 2021 gemäss § 25 CRG und §§ 20 f. FCV in die jeweiligen Folgejahre wird die Budgetdeckung über die Laufzeit des Vorhabens «WassErLeben» sichergestellt. Nach Abzug der in diesem Antrag ausgewiesenen Personalkosten stehen für die Umsetzung der Gewässerzugänge noch mindestens 39,054 Mio. Franken zur Verfügung.

E. Chancen und Risiken Mit den ZKB-Jubiläumsdividenden können viele Zugänge zum Wasser geschaffen und attraktive neue Erholungsräume erschaffen werden. Die Finanzmittel allein erschaffen allerdings noch keine Gewässerzugänge. Dafür sind auf die Projektdauer befristete Stellen notwendig, um die zur Verfügung gestellten Mittel in konkrete Wasserbauprojekte umzusetzen. Die einzelnen Projekte weisen allesamt einen hohen Schwierigkeitsgrad auf, was verwaltungsinterne und externe Schnittstellen und Koordinationsumfang anbelangt. Sie sind so umfassend wie andere Wasserbauprojekte zu planen. Zudem müssen sie häufig in einer späten Projektphase in ein bestehendes Wasserbauprojekt eingegliedert werden. Dies ist ohne eine personell gut aufgestellte Projektorganisation nicht möglich. Das dabei erforderliche hoheitliche Handeln und die notwendige verwaltungsinterne Vernetzung dieser Projekte erfordert einen hohen verwaltungsinternen Aufwand, der nicht durch externe Dritte übernommen werden kann. Erst die eigentliche Projektumsetzung kann durch externe Ingenieur- und Wasserbaubüros erfolgen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Baudirektion wird beauftragt, im Rahmen von Wasserbauprojekten die Aufwertung von Zugängen zu Fliessgewässern gemäss Kantonsratsbeschluss vom 15. November 2021 (Vorlage 5694a) umzusetzen und der Bevölkerung das Thema Wasser durch das Vernetzungs- und Vermittlungsprojekt «WassErLeben» näherzubringen.

II. Aus dem Nachtragskredit/Rahmenkredit für Projekte zur Aufwertung des Zugangs zu Fliessgewässern gemäss Kantonsratsbeschluss vom 15. November 2021 (Vorlage 5694a Dispositiv II lit. c) wird für die Deckung der zusätzlich notwendigen Personalkosten ein Teilbetrag von 5,946 Mio. Franken (brutto) zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, freigegeben.

III. Im Stellenplan des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft werden folgende befristete Stellen geschaffen: mit Wirkung ab 1. April 2022 bis 31. Dezember 2030 Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Ingenieur/in LK 20 0,9 Ingenieur/in LK 20 mit Wirkung ab 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2030 Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Ingenieur/in LK 18 0,6 Verwaltungssekretär/in LK 11

mit Wirkung ab 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2030 Stellen Richtposition Klasse VVO 0,9 Ingenieur/in LK 19

IV. Im Stellenplan des Amtes für Landschaft und Natur werden mit Wirkung ab 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2030 folgende befristete Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO

V. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Dispositions modifiées depuis

Cette décision interprète des dispositions dont l’acte a depuis fait l’objet d’une nouvelle consolidation. Si l’article lui-même a changé n’est pas consigné.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 25 — lu dans la version du 1 janvier 2022; l’acte a été consolidé à nouveau le 1 juillet 2022 et 1 juillet 2022.

Cité dans