Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

RRB Nr. 808/2026

Anfrage Rosmarie Joss, Dietikon, Nicola Siegrist, Zürich, und Markus Bärtschiger, Schlieren, betreffend Schnelleres Vorwärtskommen für Velos durch Geradeaus-Signale, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 168/2026

Sitzung vom 19. August 2026

808. Anfrage (Schnelleres Vorwärtskommen für Velos durch Geradeaus-Signale) Kantonsrätin Rosmarie Joss, Dietikon, sowie die Kantonsräte Nicola Siegrist, Zürich, und Markus Bärtschiger, Schlieren, haben am 27. April 2026 folgende Anfrage eingereicht: Der motorisierte Verkehr und Velos nutzen die gleiche Verkehrsinfrastruktur. Dies führt teils zu Konflikten und eine Entflechtung ist erwünscht. Eine Möglichkeit für eine Entflechtung bietet das Rechtsabbiegen bei Rot für Velos, da die meisten rechtsabbiegenden Velos, wenn für die Autos grün wird, bereits nach rechts abgebogen sind. Als Nebeneffekt beschleunigt die Massnahme die Velofahrenden und steigert somit die Attraktivität des Velos. Eine Win-Win-Situation für alle Verkehrsteilnehmenden. Eine ähnliche Möglichkeit ist, wenn das Geradeausfahren für Velofahrende durch ein orange blinkendes Velosignal ermöglicht wird, während der motorisierte Verkehr rot hat. Es gibt verschiedene Konstellationen, in denen dies möglich ist. Beispielsweise, wenn die Autos wegen eines Trams im Mischverkehr rot haben, aber es einen Velostreifen neben der Tramspur gibt und somit kein Mischverkehr zwischen Tram und Velo existiert. Ein anderes Beispiel ist, wenn die Autos aufgrund einer von links einbiegenden Strasse rot haben und ein durchgehender Velostreifen geradeaus vorhanden ist. Die von links einbiegenden Fahrzeuge nutzen den Velostreifen nicht und es besteht kein grundsätzlicher Konflikt mit geradeausfahrenden Velofahrenden. Durch das orangeblinkende Signal ist weiter klar, dass kein Vortritt für die Velos geradeaus besteht und diese nur fahren können, wenn es tatsächlich sicher ist und die entsprechende Verantwortung bei den Velofahrenden liegt – ähnlich wie eben beim Rechtsabbiegen bei Rot für Velos. Auch die Vorteile wären ähnlich, eine Entflechtung vom Autoverkehr bei gleichzeitiger Beschleunigung des Veloverkehrs. Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Prüft der Kanton Zürich bei Ampeln, ob Velofahrenden mittels separatem Signal das Geradeausfahren erlaubt werden kann?

2. Falls ja, wie sind die Ergebnisse dieser Prüfung? Was für Massnahmen werden umgesetzt? 3. Falls nein, wieso nicht?

4. Was müssen Gemeinden unternehmen, wenn sie auf ihrem Gemeindegebiet insbesondere auf Kantonsstrassen eine Situation haben, bei der sie so den Velofahrenden das Geradeausfahren ermöglichen wollen?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Rosmarie Joss, Dietikon, Nicola Siegrist, Zürich, und Markus Bärtschiger, Schlieren, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–3: Das Rechtsabbiegen bei Rot für Velos wurde per 1. Januar 2021 vom Bund durch eine Änderung der Signalisationsverordnung (SR 741.21; Art. 69a) eingeführt. Eine vergleichbare Regelung, die Velos das Geradeausfahren bei Rot mittels entsprechender Signalisation erlaubt, ist im geltenden Bundesrecht nicht vorgesehen. Eine mögliche Umsetzung eines solchen Geradeaus-Signals kann derzeit ausschliesslich in Form eines spezifischen Velolichtsignals erfolgen. Dieses wäre von der Lichtsignalanlage anzusteuern. Bei der Erweiterung einer vorhandenen Lichtsignalanlage ist mit Kosten von rund Fr. 15 000 bis Fr. 20 000 pro Anlage zu rechnen. Bei Sanierungen, Um- oder Ausbauten usw. von Knoten wird eine Prüfung der kantonalen Lichtsignalanlagen jeweils im Rahmen der Projektentwicklung und Projektierung durchgeführt. In vielen Fällen lassen die bestehenden Fahrbahnbreiten sowie die räumlichen Verhältnisse zwischen dem motorisierten Individualverkehr (MIV) und dem Veloverkehr eine entsprechende Signalisation aus Sicherheitsgründen nicht zu. Insbesondere bei engen Fahrstreifen, unübersichtlichen Kreuzungen oder hohem Verkehrsaufkommen können Konflikte mit dem MIV entstehen. Der Kanton überprüft derzeit die Programme ausgewählter Lichtsignalanlagen mit erkanntem Optimierungspotenzial für eine bessere Berücksichtigung der Anliegen des Fuss- und des Veloverkehrs (vgl. Vor­ Zu Frage 4: Gemeinden können entsprechende Bedürfnisse im Rahmen der etablierten Kommunikationskanäle anmelden, z. B. innerhalb der regelmässig stattfindenden Gemeindegespräche mit dem Tiefbauamt der Baudirektion.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli