Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

RRB Nr. 843/2026

Metropolitankonferenz Zürich vom 20. August 2026, Ermächtigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. August 2026

843. Metropolitankonferenz vom 20. August 2026, Ermächtigung

Erwägungen

Die Metropolitankonferenz Zürich (MKZ) ist oberstes Organ des Vereins Metropolitanraum Zürich und tagt in der Regel einmal im Jahr. Die strategische Steuerung des Vereins obliegt dem Metropolitanrat, der sich aus acht Vertreterinnen und Vertretern der Kantonskammer und acht Vertreterinnen und Vertretern der Städte-/Gemeindekammer zusammensetzt. Der Metropolitanrat tagt in der Regel viermal jährlich. Die Volkswirtschaftsdirektorin vertritt in den genannten Gremien den Kanton Zürich. Der vorliegende Beschluss erfolgt im Hinblick auf die Sitzung der MKZ vom 20. August 2026 in Zürich. Es liegen Beschlussanträge des Metropolitanrates an die MKZ zur Rechnung 2025, zum Budget 2027 und zu einer Statutenänderung vor.

Umsetzung Strategie 2027 und Kooperationsprogramm 2025–2028 Gemäss Vision 2050 (vgl. dazu RRB Nr. 647/2022) hat die MKZ folgende thematische Schwerpunkte: Die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Metropolitanraums stärken; die Position des Metropolitanraums als einer der führenden Wirtschafts-, Bildungs- und Forschungsstandorte festigen; die Entwicklung neuer Formen des Arbeitens sowie von Mobilität, Raum- und Ressourcennutzung fördern; den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Metropolitanraum stärken. Am 15. März 2024 verabschiedete der Metropolitanrat die Strategie 2027 (vgl. dazu RRB Nr. 570/2024). Sie bildet unter anderem die Grundlage für das Kooperationsprogramm 2025–2028, mit dem die MKZ im Vierjahresrhythmus dazu aufruft, Projektideen im Sinne der Vision 2050 einzureichen. Gefördert werden in der aktuellen Förderperiode vier Projekte aus den strategischen Schwerpunktthemen «Förderung eines positiven Innovationsklimas» und «Intelligente Nutzung knapper Ressourcen für den Wohn- und Siedlungsraum» mit einer Gesamtfördersumme von Fr. 575 000. Diese werden alle in Kooperation mit dem Kanton Zürich durchgeführt, wobei je nach Projekt das Amt für Wirtschaft, das Amt für Mobilität oder das Amt für Raumentwicklung Projektpartner ist. Seit der letzten Sitzung der MKZ vom 11. September 2025 konnte zudem ein wichtiges Projekt abgeschlossen werden: Die «Innovation-Sandbox für künstliche Intelligenz» ist ein Projekt der Standortförderung des Kantons Zürich, das in zwei Phasen von 2022 bis 2026 über die MKZ mit Projektbeiträgen von insgesamt Fr. 450 000 wesentlich mitfinanziert wurde. Die Innovation-Sandbox bietet eine Testumgebung, in der Akteurinnen und Akteure aus Verwaltungen innerhalb eines klar definierten Rahmens Testvorhaben mit Künstlicher Intelligenz umsetzen können.

Jahresrechnung 2025 sowie Vereins- und Projektbudget 2027 Die Erfolgsrechnung 2025 wird wie üblich in zwei Teilen geführt: Die Rechnung des Vereins schliesst bei einem Gesamtertrag aus Mitgliederbeiträgen von Fr. 354 350 und einem Gesamtaufwand von Fr. 387 147 (ohne Projektaufwand) mit einem Verlust von Fr. 32 797 ab. Das Eigenkapital des Vereins wird entsprechend von Fr. 310 459 (2024) auf Fr. 277 662 (2025) verringert. Die Rechnung des Aktionsprogramms (Projekte) schliesst bei einem Gesamtertrag von Fr. 399 100 und einem Gesamtaufwand von Fr. 413 829 mit einem Verlust von Fr. 14 729 ab. Das Fondskapital reduzierte sich am 31. Dezember 2025 entsprechend auf Fr. 1 409 157. Die Revision der Rechnung 2025 liegt vor und stellt keine Mängel fest. Das Budget 2027 sieht für den Verein bei einem Ertrag von Fr. 357 960 und einem Gesamtaufwand von Fr. 455 000 ein Defizit von Fr. 97 040 vor. Dieses Defizit soll durch eine Entnahme aus dem Eigenkapital gedeckt werden. Das Aktionsprogramm für die Projekte 2026 sieht bei einem Ertrag von Fr. 400 000 und einem Aufwand von Fr. 660 000 eine Entnahme aus dem Fondskapital in der Grössenordnung von Fr. 260 000 vor. Den Anträgen auf Genehmigung – der Jahresrechnung 2025 und damit Entlastung der Vereinsorgane und des Vereinsbudgets 2027, mit Festsetzung des Mitgliederbeitrags von (unverändert) Fr. 360 pro Stimme, sowie – des Projektbudgets 2027 einschliesslich Kostenschlüssel kann zugestimmt werden. Der provisorische Mitgliederbeitrag 2027 beträgt für den Kanton Zürich damit Fr. 94 320. Der Projektbeitrag an das Aktionsprogramm 2027 beträgt bei gleichbleibendem Schlüssel Fr. 72 600.

Vereinspräsidium: Wahlen An der Sitzung der MKZ vom 20. August 2026 werden das Präsidium sowie das Vizepräsidium der MKZ neu gewählt. Dieter Egli, Regierungsrat des Kantons Aargau, wird für die Amtsjahre 2026–2028 als Vereinspräsident vorgeschlagen. Claudio Bernold, Stadtpräsident der Stadt Frauenfeld, Kanton Thurgau, wird für dieselbe Periode als Vereinsvizepräsident vorgeschlagen. Den Wahlvorschlägen kann zugestimmt werden.

Anpassung der Statuten Die Anpassung der Statuten des Vereins Metropolitanraum Zürich betrifft Art. 24 (Verfahren). Beantragt wird eine Präzisierung der Beschlussfassungskriterien des Metropolitanrates, die bis anhin nicht abschliessend definiert waren. Dies führte bei umstrittenen Geschäften zu Unsicherheiten, ob ein Beschluss auch mit Gegenstimmen Gültigkeit hat. Der Metropolitanrat schlägt vor, die Beschlussfassung so zu regeln, dass eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen sowohl in der Kantonskammer als auch in der Städte-/Gemeindekammer für gemeinsame politische Positionsbezüge notwendig ist (Abs. 3). Zudem wird vorgeschlagen, dass die Beschlussfassung weiterhin auch im Zirkularverfahren erfolgen kann, dass Geschäfte aber neu bereits dann an einer Sitzung behandelt werden müssen, wenn mindestens ein Mitglied des Rates dies verlangt (Abs. 4). So soll vermieden werden, dass umstrittene Geschäfte ohne Diskussion gegen den Willen einer Minderheit beschlossen werden können. Der gemeinsamen Lösungsfindung in den Gremien wird entsprechende Priorität eingeräumt. Der Anpassung der Statuten kann zugestimmt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Vertreterin des Regierungsrates wird ermächtigt, anlässlich der Metropolitankonferenz vom 20. August 2026 im Sinne der Erwägungen Stellung zu beziehen.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Metropolitankonferenz vom 20. August 2026 nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Volkswirtschaftsdirektorin, die Direktionen des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli