Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

RRB Nr. 861/2026

Anfrage Patricia Bernet, Uster, und Mitunterzeichnende betreffend Go-offline-4: Schutz und Aufklärung der Wirkung digitaler Medien im frühkindlichen Alter, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 186/2026

Sitzung vom 26. August 2026

861. Anfrage (Go-offline-4: Schutz und Aufklärung der Wirkung digitaler Medien im frühkindlichen Alter) Kantonsrätin Patricia Bernet, Uster, und Mitunterzeichnende haben am 11. Mai 2026 folgende Anfrage eingereicht: Aktuelle Studien weisen darauf hin, dass eine intensive und/oder frühe Nutzung digitaler Geräte bei jungen Kindern mit Risiken für die Sprachentwicklung, Aufmerksamkeit, Schlafqualität, soziale Entwicklung und Empathie verbunden ist. Die intensivste (Hirn-)Entwicklung findet in den ersten Lebensjahren statt. Wenn Bezugspersonen häufig durch Smartphones oder andere digitale Geräte abgelenkt sind, beeinflusst dies die Interaktion mit dem Kind, die Beziehungsqualität sowie das Sprach- und Bindungsverhalten negativ (still face, Technoferenz, Phubbing). Im Kantonsrat Zürich wurde mit der Anfrage 289/2023 sowie 2024 mit dem Postulat 297/2024 bereits die Frage aufgeworfen, wie Eltern für einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien im Vorschulalter sensibilisiert werden können. Die Kampagne «Go Offline – keine digitalen Medien bis 4» greift dieses Anliegen auf und verfolgt das Ziel, Eltern von Kindern bis zum vierten Lebensjahr für einen bewussten Verzicht beziehungsweise eine deutliche Reduktion digitaler Medien zu sensibilisieren. Wir ersuchen den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Auswirkungen der intensiven Nutzung digitaler Geräte durch Eltern im Beisein ihrer Kinder (Technoferenz, Phubbing) auf deren Entwicklung?

2. Was unternimmt der Regierungsrat, um diesen Risiken einer intensiven Mediennutzung durch die Eltern im Beisein der Kinder wie auch eine frühe und intensive Nutzung der Kinder zu begegnen?

3. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Kampagne «Go Offline – keine digitalen Medien bis 4»?

4. Kennt der Regierungsrat vergleichbare Kampagnen?

5. Ist der Regierungsrat bereit, sich an einer solchen Kampagne zu beteiligen und deren Inhalte über kantonale Stellen sowie mittels Empfehlungen über Schulen und Gemeinden zu verbreiten?

6. Ist der Regierungsrat bereit zu prüfen, ob eine (bestehende) Kampagne oder deren Kernbotschaften in kantonale Informations-, Beratungs- und Präventionsangebote für Eltern eingebunden werden kann?

7. Welche Stellen, Fachpersonen, Institutionen oder Gemeinden kämen aus Sicht des Regierungsrats für eine solche Verbreitung oder Zusammenarbeit in Frage?

8. Wie haben sich verzögerte Sprachentwicklung/ Sprachentwicklungsstörungen, tiefe Sozialkompetenz, tiefe Konzentrationsspanne und Verhaltensauffälligkeiten in den letzten Jahren entwickelt?

9. Wie hoch schätzt der Regierungsrat Folgekosten in Schulen z. B. aufgrund verzögerter Sprachentwicklung/Sprachentwicklungsstörungen, tiefer Sozialkompetenz, tiefer Konzentrationsspanne oder Verhaltensauffälligkeiten?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Patricia Bernet, Uster, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Regierungsrat hat sich im Bericht zum Postulat KR-Nr. 297/2024 betreffend Verstärkte Sensibilisierung für einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien im Vorschulalter zu dieser Frage geäussert und insbesondere dargelegt, dass die Auswirkungen elterlicher Nutzung von digitalen Geräten auf die kindliche Entwicklung noch wenig erforscht sind. Zu Frage 2: Der Regierungsrat hat im Bericht zum Postulat KR-Nr. 297/2024 sowie in der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 289/2023 betreffend Schutz der Kleinkinder vor digitalen Medien umfassend über bestehende Unterstützungs- und Informationsangebote im Zusammenhang mit der Nutzung digitaler Medien informiert. Daraus geht hervor, dass der Kanton – insbesondere die Gesundheitsdirektion und die Bildungsdirektion – verschiedene Angebote zur Information und Sensibilisierung von Eltern von Kleinkindern bereitstellt bzw. unterstützt und damit dazu beiträgt, einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien im Familienalltag zu fördern. Zu Fragen 3–5: Im Bericht zum erwähnten Postulat hat der Regierungsrat darauf hingewiesen, dass die Kampagne «Go Offline – keine digitalen Medien bis 4 Jahre» einen wertvollen Beitrag zur Elternbildung leistet. Insofern begrüsst es der Regierungsrat grundsätzlich, wenn Gemeinden, Fachorganisationen oder weitere Akteure ergänzend Sensibilisierungsarbeit leisten. Aus Sicht des Regierungsrates erscheint es insgesamt jedoch wirksamer, Sensibilisierungsarbeit im Rahmen der bestehenden Unter- stützungs- und Informationsstrukturen zu leisten und diese zu stärken und weiterzuentwickeln, um Eltern im Alltag zu begleiten und sie zu einem verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu befähigen. Zu Fragen 6 und 7: Die Inhalte der Kampagne «Go Offline – keine digitalen Medien bis 4 Jahre» werden bereits in die bestehenden Unterstützungs- und Informationsangebote integriert. Die unterschiedlichen Stellen und Fachpersonen sensibilisieren die Eltern und Erziehungsberechtigten frühzeitig für die Auswirkungen digitaler Medien auf die Gesundheit ihrer Kinder und stärken sie darin, ihre Verantwortung im Umgang mit der Thematik wahrzunehmen. Zu Frage 8: Im Vorschulbereich finanzieren der Kanton und die Gemeinden gestützt auf das Kinder- und Jugendhilfegesetz vom 14. März 2011 (LS 852.1)

sonderpädagogische Massnahmen für Kinder mit Entwicklungs- oder Spracherwerbsstörungen bzw. -verzögerungen. Dazu gehören die Massnahmen der heilpädagogischen Früherziehung und der Logopädie. Die Anzahl finanzierter Massnahmen ist bei beiden Massnahmenarten in den vergangenen fünf Jahren (2021 bis 2025) angestiegen. Bei den logopädischen Massnahmen im Vorschulbereich ist eine Zunahme von rund 14% und bei den Massnahmen der heilpädagogischen Früherziehung eine solche von rund 13% zu verzeichnen. Im Übrigen liegen dem Regierungsrat keine statistischen Auswertungen oder Studien vor, welche die Entwicklung der in der Anfrage beschriebenen Merkmale über die letzten Jahre im Kanton Zürich abbilden. Zu Frage 9: Wie bei der Beantwortung der Frage 8 ausgeführt liegen keine Zahlen zur Entwicklung der in der Anfrage beschriebenen Merkmale vor. Zudem treten diese häufig in unterschiedlichen Ausprägungen und Kombinationen mit anderen Merkmalen auf. Sie ziehen damit individuell verschiedene Unterstützungs- und Fördermassnahmen nach sich. Die Gemeinden, welche über die einzelnen Massnahmen entscheiden, weisen diese ebenfalls nicht nach einzelnen Ursachen aus. Eine Schätzung der durch diese spezifischen Merkmale verursachten Kosten ist deshalb nicht möglich.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli