Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

RRB Nr. 883/2026

Anfrage Mandy Abou Shoak, Zürich, betreffend Lange Wartezeiten bei ordentlichen Einbürgerungen: Wo liegt das Problem?, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 281/2026

Sitzung vom 2. September 2026

883. Anfrage (Lange Wartezeiten bei ordentlichen Einbürgerungen: Wo liegt das Problem?) Kantonsrätin Mandy Abou Shoak, Zürich, hat am 6. Juli 2026 folgende Anfrage eingereicht: Ordentliche Einbürgerungen dauern gemäss Webseite des Kantons Zürich ungefähr zwei Jahre. Zwischen den Gemeinden gibt es Schwankungen in der Bearbeitungsdauer von Gesuchen zur ordentlichen Einbürgerung auf Gemeindeebene. Aus der Praxis ist jedoch bekannt, dass die Gesuche auch auf kantonaler Ebene lange hängig sind, womit die Einbürgerung von Personen, welche alle gesetzlichen Einbürgerungskriterien erfüllen, systematisch verlängert wird. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Gesuchs auf ordentliche Einbürgerung auf Kantonsebene (es interessiert einzig die Bearbeitungsdauer der Gesuche auf kantonaler Ebene, d. h. beim kantonalen Gemeindeamt)? a. Durchschnittliche Behandlungsdauer Schritt 1: Einreichung Gesuch beim Gemeindeamt bis Weiterleitung an die zuständige Gemeinde b. Durchschnittliche Behandlungsdauer Schritt 2: Zustellung Erteilung des Gemeindebürgerrecht an das Gemeindeamt bis Weiterleitung an das SEM c. Durchschnittliche Behandlungsdauer Schritt 3: Bewilligung vom SEM bis zur kantonalen Schlussverfügung. d. Zusatzfragen: Werden die Gesuchstellenden über die mögliche Bearbeitungsdauer der einzelnen Schritte jeweils informiert? Könnte die durchschnittliche Dauer der jeweiligen Schritte auch öffentlich publiziert werden, damit Gesuchsteller besser wissen, wo sie stehen?

2. Wie lassen sich die Behandlungsdauer der einzelnen Schritte erklären? Welche Abklärungen werden in den einzelnen Schritten 1, 2 und 3 vom Gemeindeamt exakt vorgenommen?

3. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beim Bund, sobald ein Gesuch aus dem Kanton Zürich dem SEM zur Zustimmung unterbreitet wird?

4. Wie lange ist die durchschnittliche Behandlungsdauer von Gesuchen auf Gemeindeebene im Kanton Zürich? (Bemerkung: Eine Studie aus dem Jahr 20251 bietet hierzu bereits wichtige Hinweise. Jedoch ersuchen wir um die Angabe des Gesamtdurchschnitts der Dauer von allen Gemeinden im Kanton Zürich, wie sie wohl beim Gemeindeamt bekannt sein dürfte).

5. Wie viele Einbürgerungsgesuche gingen in den Jahren 2005 bis 2025 im Kanton Zürich ein (bitte um Aufstellung pro Jahr)?

6. Wie viele Prozentstellen waren in den Jahren 2005 bis 2025 jeweils im kantonalen Gemeindeamt für Einbürgerungen beschäftigt (bitte um Aufstellung pro Jahr)?

7. Hat sich der Aufwand für die Bearbeitung eines Einbürgerungsgesuchs seit Inkraftsetzung des reformierten BüG im Januar 2018 vergrössert bzw. wo vergrössert und wo verringert?

8. Hat sich der Aufwand für die Bearbeitung eines Einbürgerungsgesuchs seit Inkraftsetzung KBUG 2023 vergrössert bzw. wo vergrössert und wo verringert?

9. Welche Massnahmen sind denkbar, um die Prozessschritte auf Kantonsebene zu beschleunigen?

10. Gibt es bei den drei oben genannten Prüfungsschritten des Gemeindeamts allfällige Doppelspurigkeiten, die vermieden werden könnten?

11. Welche Massnahmen oder politische Interventionen von Seiten des Kantons Zürich sind denkbar, um die Prozessschritte auf Gemeindeebene oder Bundesebene zu beschleunigen?

12. Gehen sie nach wie vor davon aus, dass Einbürgerungsgesuche von der Gesuchstellung bis zum Abschluss im Kanton Zürich ca. zwei Jahre dauern? Hat sich diese Gesamtdauer in den letzten zwei Jahren (2025 und 2024) tendenziell verlängert oder verkürzt? 1 Kommunale Einbürgerungsprozesse, Ergebnisse der Befragung 2025 in den Züricher

Gemeinden. Zugänglich unter: https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/publikationen.html

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Mandy Abou Shoak, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Tagen für die drei Schritte ist in der untenstehenden Tabelle abgebildet. Berücksichtigt sind alle ordentlichen Einbürgerungen, die 2025 und in der ersten Hälfte 2026 abgeschlossen wurden. Nach den drei Schritten differenzierte Angaben zu früheren Jahren sind aufgrund der fehlenden Datenverfügbarkeit nicht möglich. Tabelle 1: Durchschnittliche Verfahrensdauer in Tagen Jahr Schritt 1 Schritt 2 Schritt 3 2025 162 80 99 2026 (Januar–Juni) 157 101 110 Unmittelbar nachdem die Gesuchstellenden ihr Gesuch elektronisch eingereicht haben, erscheint eine Meldung im Online-Portal über die durchschnittliche Verfahrensdauer der verschiedenen Schritte. 90% aller Gesuche werden online eingereicht, d. h. die grosse Mehrheit aller Gesuchstellenden wird über diesen Weg informiert. Entsprechend würde eine öffentliche Publikation der durchschnittlichen Verfahrensdauer kaum einen Mehrwert darstellen. Ausserdem gibt das Gemeindeamt auch auf Anfrage hin Auskunft zur Verfahrensdauer. Darüber hinaus werden die Gesuchstellenden regelmässig schriftlich über den Verfahrensstand informiert. Zur Frage 2: Die konkreten Bearbeitungstätigkeiten nehmen zusammengezählt durchschnittlich nur wenige Stunden pro Gesuch in Anspruch. Der primäre Grund für die lange Verfahrensdauer ist nicht die inhaltliche Bearbeitung, sondern die rasche und stark steigende Anzahl an Gesuchen. Zusätzliche personelle Mittel und Massnahmen zur Effizienzsteigerung konnten bis dato das Fallwachstum nur teilweise kompensieren. Zur Frage 3: Für ordentliche Einbürgerungen, die 2025 abgeschlossen wurden, benötigte der Bund durchschnittlich 133 Tage. In der ersten Hälfte 2026 waren es 79 Tage. Zu Frage 4: Für ordentliche Einbürgerungen, die 2025 abgeschlossen wurden, benötigten die Gemeinden durchschnittlich 176 Tage. In der ersten Hälfte 2026 waren es 198 Tage.

Zu Fragen 5 und 6: In den nachstehenden Grafiken sind die Anzahl Gesuche um ordentliche Einbürgerung sowie die Anzahl Stellen der Abteilung Einbürgerungen pro Jahr aufgelistet. Daten liegen ab 2007 vor. Grafik 1: Anzahl Gesuche

Grafik 2: Anzahl Stellen

18,0 16,0 14,0 12,0 10,0 8,0 6,0 4,0 2,0 0,0

Bemerkung: Anzahl Stellen jeweils per 1. Januar

Zu Frage 7 und 8: Der Aufwand zur Bearbeitung eines Gesuches um ordentliche Einbürgerung hat sich über die Zeit hinweg verringert. Das hat aber nicht primär mit dem neuen Bürgerrechtsgesetz (SR 141.0) zu tun, das 2018 in Kraft trat. Vielmehr hat der Kanton verschiedene Massnahmen getroffen, um die Abläufe zu vereinfachen. Sowohl dank der Digitalisierung des Einbürgerungsprozesses als auch dem neuen Bürgerrechtsge­ setz konnten Effizienzgewinne erzielt werden. Zum Beispiel wurden die Prozesse rund um die Eingabe und Prüfung von Dokumenten wesentlichen vereinfacht. Zu Frage 9 und 10: Eine Beschleunigung der Verfahrensdauer auf Kantonsebene kann grundsätzlich mit verschiedenen Massnahmen unterstützt werden. Zu diesen gehört eine wiederkehrende Prüfung und Optimierung der internen Prozesse, was laufend erfolgt. Auch eine stetige Verbesserung der Funktionen und der Anwenderfreundlichkeit der Fachapplikation führt zu Effizienzsteigerungen. Und nicht zuletzt ist ein massvoller Ausbau der zur Verfügung stehenden personellen Mittel, wie er in den letzten Jahren erfolgt ist, eine geeignete Massnahme. Zu Frage 11: Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesstellen und den Gemeinden im Bereich Einbürgerungen ist gut. Das Gemeindeamt informiert die Gemeinden regelmässig über die Anzahl eingehender Gesuche, damit diese bei starken Veränderungen die Möglichkeit haben, rasch allfällige organisatorische Anpassungen vorzunehmen. Zudem kommuniziert das Gemeindeamt den Gemeinden eine Bearbeitungsfrist von höchstens zwölf Monaten. Diese Frist halten die Gemeinden in aller Regel ein. In diesem Kontext erscheint es fraglich, ob eine Intervention auf Ebene Bund oder Gemeinden die Verfahrensdauer grundsätzlich beschleunigen könnte. Ein massvoller Einsatz der Mittel ist auf allen Staatsebenen angezeigt. Zu Frage 12: Die gesamte Verfahrensdauer von Einreichung bis Abschluss einer ordentlichen Einbürgerung hat von 2024 (20,5 Monate) auf 2025 (22 Monate) leicht zugenommen. Die weitere Entwicklung der gesamten Verfahrensdauer ist stark von der weiteren Entwicklung der Gesuchseingänge abhängig.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli