Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

RRB Nr. 933/2026

Anfrage Urs Wegmann, Neftenbach, und Mitunterzeichnende betreffend Verspätete Warnung durch Alertswiss, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 325/2026

Sitzung vom 9. September 2026

933. Anfrage (Verspätete Warnung durch Alertswiss) Kantonsrat Urs Wegmann, Neftenbach, und Mitunterzeichnende haben am 31. August 2026 folgende Anfrage eingereicht: Am vergangenen Freitag, 28. August 2026 kam es regional zu einem verheerenden Hagelsturm. Nebst zahlreichen Sachschäden wurden gemäss Medienberichten unter anderem auch ca. 40 Schülerinnen und Schüler in Winterthur und Seuzach verletzt. Um vor solchen Ereignissen zu warnen, existiert die App Alertswiss. Die Plattform Alertswiss wird vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz, BABS, zusammen mit den Schweizer Kantonen betrieben. Laut Hinweisen aus der Bevölkerung erreichte die Warnung von Alertswiss zumindest einige Bürger erst nach dem Ereignis. Eine frühere Warnung hätte sowohl Sach- als auch Personenschäden reduzieren können. Es ist unbestritten, dass solche Extremereignisse schwer vorauszusagen sind. Dieselbe Region wurde innerhalb von zwei Monaten bereits zum zweiten Mal von einer sogenannten Superzelle betroffen. Aufgrund dessen bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Kann die Regierung Angaben dazu machen, um welche Uhrzeit der Hagelsturm vom 28. August 2026 die stark betroffenen Regionen – namentlich Bülach, Embrach, Neftenbach, Seuzach und Winterthur – getroffen hat und um welche Zeit die Warnung über die App Alertswiss bei den Nutzerinnen und Nutzern in diesen Gebieten jeweils einging?

2. Wie viele Minuten im Voraus erreichen Warnmeldungen bei vergleichbaren Extremwetterereignissen die Nutzerinnen und Nutzer der App durchschnittlich?

3. Inwiefern erachtet die Regierung die App Alertswiss als taugliches Warnmittel vor solchen Extremwetterereignissen für die Bevölkerung und insbesondere für Schulen?

4. Wie und durch wen erfolgt die Auslösung der Alarme, und wie erfolgt die Abwägung zwischen möglicher Überwarnung (Warnungen, die sich nachträglich als nicht gerechtfertigt erweisen) und einem vorsorglichen Ansatz zur Erhöhung des Bevölkerungsschutzes. Und werden gegebenenfalls Anpassungen am Warnverfahren geprüft?

5. Wie erfolgt die Aufarbeitung des Hagelsturms vom 28. August 2026 in Bezug auf das Alertswiss-Warnsystem, und welche konkreten Lehren wurden beziehungsweise werden daraus für künftige Warnprozesse gezogen?

6. Es wurde innerhalb kurzer Zeit dieselbe Region zwei Mal von einer sogenannten Superzelle getroffen. Was sind die Gründe dafür und mit welcher Entwicklung ist für den Kanton Zürich zu rechnen?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Urs Wegmann, Neftenbach, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Die Gewitterzelle zog am 28. August 2026 rasch durch den Norden des Kantons Zürich und betraf den Kanton rund 30 Minuten. Sie hat den Kanton Zürich mit aussergewöhnlicher Wucht getroffen. Besonders betroffen waren Dutzende Menschen, die verletzt wurden. Die Dimension der Gebäudeschäden zeigt sich an der geschätzten Schadensumme, die sich auf rund 200 Mio. Franken beläuft. Darüber hinaus wurden landwirtschaftliche Kulturen schwer getroffen. Bei den Blaulichtorganisationen gingen mehrere Hundert Notrufe ein. Hinter all diesen Zahlen stehen Menschen, welche die Folgen des Unwetters zu spüren bekamen. Allgemeine Unwetterwarnungen für die Schweiz z. B. von Meteo- Schweiz bestanden bereits am frühen Vormittag. Präzise, lokale Akutwarnungen erfolgten in der vom Bund betriebenen MeteoSwiss-App aufgrund der hohen Dynamik erst kurz vor Eintreffen der Gewitterfront. Eine allgemeingültige Vorwarnzeit besteht bei Extremwetterereignissen nicht. Zu Fragen 3 und 4: Die für Meteorologie zuständige Fachstelle des Bundes Meteo Schweiz ist für meteorologische Warnungen verantwortlich und verbreitet diese in der Regel über die MeteoSwiss-App, das Naturgefahrenportal des Bundes (naturgefahren.ch) sowie die sozialen Medien. War�- nungen basieren auf aktuellen Wetterdaten und fachlichen Beurteilungen. MeteoSchweiz warnt grundsätzlich ab Gefahrenstufe 2. Für Schulen und andere Einrichtungen empfiehlt sich, mehrere dieser spezifischen Meteo-Warnkanäle zu berücksichtigen. Die App Alertswiss wird durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz betrieben, ergänzt die Alarmierung der Bevölkerung über Sirenen und Radio (ICARO) und dient der Verbreitung von Alarmen, War- nungen und Informationen zu länger andauernden Gefahrenlagen und -ereignissen wie beispielsweise Trinkwasserverunreinigungen, Waldbrandgefahr, Gefahren im Wald nach Wetterereignissen oder andere. Alertswiss ist gemäss deren Betreiber nicht auf Anwendungsfälle vor Wetterereignissen ausgerichtet. Zu Fragen 5 und 6: Entsprechende Warnungen bestanden. Das Ereignis zeigt jedoch die Grenzen der Vorhersagbarkeit hochdynamischer Gewitterzellen. Auch

künftig ist im Kanton Zürich mit schweren Gewittern, Hagel und Starkregen zu rechnen, deren genaue Entwicklung nur kurzfristig vorhersehbar ist. Es ist auf allen Ebenen des Bevölkerungsschutzes gängige Praxis, Prozesse laufend zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Die Kantonspolizei hat sich bei den zuständigen Stellen des Bundes umgehend eingebracht. Zur raschen Bewältigung der Schäden hat die Gebäudeversicherung Kanton Zürich die Schadenorganisation hochgefahren. Sie verfügt über genügend finanzielle Mittel, sodass die Prämie stabil gehalten werden kann.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli