RRB Nr. 938/2026
Teilrevision von Verordnungen des Lebensmittelrechts, Vernehmlassung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. September 2026
938. Teilrevision von Verordnungen des Lebensmittelrechts
Erwägungen
(Vernehmlassung)
I. Ausgangslage und Ziele Mit Schreiben vom 27. Mai 2026 eröffnete das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) ein Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision der Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Kontaminanten (SR 817.022.15), der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit den EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen sowie Nordirland (SR 916.443.11) sowie der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (SR 817.022.11). Die Revisionsentwürfe sehen eine Regelung von drei Jahren vor, die das Vermischen von Lebensmitteln aus Standorten mit einer hohen Kontamination mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) unter Einhaltung der gesetzlichen Höchstwerte erlauben soll. Ausserdem wird eine Aktualisierung der PFAS-Grenzwerte für Trinkwasser eingeführt. Mit der Revision wird die Motion 25.3421 «PFAS-Grenzwerte unter Berücksichtigung der Auswirkungen, insbesondere für die Landwirtschaft oder die Wasserversorger, sachgerecht festlegen und Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft einleiten» der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates umgesetzt.
II. Haltung der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat die mitbetroffenen Direktorenkonferenzen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz und Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren zum Mitbericht eingeladen und mit Beschluss vom 27. August 2026 Stellung genommen. Die GDK unterstützt die vorgeschlagene Anpassung der Höchstwerte für PFAS im Trinkwasser. Sowohl der Summengrenzwert von 0,1 μg/l für zwanzig PFAS-Verbindungen als auch der strengere Summengrenzwert von 0,02 μg/l für vier PFAS-Verbindungen entsprechen dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand, stärken den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor gesundheitlichen Risiken und führen zu einer Angleichung an die Vorgaben der Europäischen Union. Der strengere Grenzwert für vier PFAS-Verbindungen ist eine wichtige zusätzliche Massnahme zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Landwirtschaft, weil damit die landwirtschaftliche Produktion von Lebensmitteln nicht durch PFAS belastet wird, wenn Trinkwasser als Tränkewasser verwendet wird. Mit der Einführung der neuen Grenzwerte kann die Kontamination möglichst an der Quelle verhindert bzw. reduziert und damit langfristig die Belastung für Mensch und Umwelt gesenkt werden. Es sind aber weitergehende Anstrengungen zur Reduktion der PFAS-Belastung notwendig, denn die neue Schweizer Norm schützt die Verbraucherinnen und Verbraucher immer noch unzureichend, weshalb über die reine PFAS-20-Norm der EU hinauszugehen ist. Die vorgesehene Übergangsfrist von drei Jahren erachtet die GDK grundsätzlich als sachgerecht. Allerdings soll diese nicht zu einer tatenlosen Duldung von Höchstwertüberschreitungen führen und in dieser Zeit sollen betroffene Wasserversorgungen konsequent Monitoring- und Sanierungsmassnahmen vorantreiben. Die GDK stimmt der befristeten Zulassung der Vermischung von PFAS-belasteten, nichtkonformen Lebensmitteln mit konformen Lebensmitteln unter Einhaltung der gesetzlichen Höchstwerte zu. Sie hat jedoch Vorbehalte hinsichtlich der praktischen Umsetzung sowie der Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteurinnen und Akteure entlang der Lebensmittelkette. Weiter soll der Bundesrat PFAS-Höchstwerte unter Berücksichtigung der Toxizität, technisch unvermeidbaren
Konzentrationen und Verzehrsmengen insbesondere für weitere Lebensmittel selbst festlegen.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an vernehmlassungen@blv.admin.ch): Mit Schreiben vom 27. Mai 2026 haben Sie uns eingeladen, zur Teilrevision von Verordnungen des Lebensmittelrechts betreffend PFAS in Lebensmitteln und Aktualisierung der Grenzwerte für Trinkwasser Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Wir schliessen uns der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren vom 27. August 2026 an.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli