Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

RRB Nr. 943/2026

Beschluss des Kantonsrates über die Kenntnisnahme der Jahresberichte und den Nachweis der Einhaltung der negativen Zweckbindung der Kirchensteuern der juristischen Personen 2025 der Evangelisch-reformierten Landeskirche, der Römisch-katholischen Körperschaft und der Christkatholischen Kirchgemeinde sowie über die Kenntnisnahme der Jahresberichte 2025 der Israelitischen Cultusgemeinde und der Jüdischen Liberalen Gemeinde, Antrag an den Kantonsrat

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. September 2026

943. Jahresberichte und Nachweis der Einhaltung der negativen

Erwägungen

Zweckbindung der Kirchensteuern der juristischen Personen 2025 der Evangelisch-reformierten Landeskirche, der Römischkatholischen Körperschaft und der Christkatholischen Kirchgemeinde sowie Kenntnisnahme der Jahresberichte 2025 der Israelitischen Cultusgemeinde und der Jüdischen Liberalen Gemeinde (Kenntnisnahme) Die Direktion der Justiz und des Innern unterbreitet einen Antrag vom 10. August 2026 über die Kenntnisnahme der Jahresberichte und den Nachweis der Einhaltung der negativen Zweckbindung der Kirchensteuern der juristischen Personen 2025 der Evangelisch-reformierten Landeskirche, der Römisch-katholischen Körperschaft und der Christkatholischen Kirchgemeinde sowie über die Kenntnisnahme der Jahresberichte 2025 der Israelitischen Cultusgemeinde und der Jüdischen Liberalen Gemeinde. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und verabschiedet ihn zuhanden des Kantonsrates (siehe ABl 2026-09- 18; Vorlage 6123).

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli