05.3163

Imposer les revenus parlementaires

Mörgeli Christoph · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Zu meiner grenzenlosen Überraschung hat es die Staatspolitische Kommission ohne Gegenstimme bei 4 Enthaltungen gewagt, meine Motion abzulehnen, welche die volle Besteuerung unserer parlamentarischen Einkünfte verlangt.

Mir ging es bei meinem Vorstoss darum, endlich Steuergerechtigkeit zwischen uns Volksvertretern und dem uns wählenden Volk herzustellen. Heute unterstehen nur gerade die Entschädigungen für die Vorbereitung der Ratsarbeit und das Taggeld einer Besteuerung. Alle unsere restlichen Einkünfte haben wir in einem sonst in diesem Rat selten beobachteten Akt der Grosszügigkeit von jeder Steuer befreit, darunter so erkleckliche Beträge wie die Jahresentschädigung für Personal- und Sachausgaben, die gesamte persönliche Vorsorge, die Pauschalen für Reisen, Übernachtungen und Mahlzeiten. Steuerbar sind daher für ein zuverlässiges Nationalratsmitglied mit Einsitz in nur einer Kommission zirka 50 000 Franken. Dieses Mitglied findet aber auf der Jahresübersicht seiner - wohlgemerkt nebenamtlichen - Nationalratsbezüge zirka 120 000 Franken. Gegen zwei Drittel unserer Bezüge haben wir Parlamentarier also in einem Akt äusserster Kulanz kurzerhand für steuerfrei erklärt.

Wenn nun die Staatspolitische Kommission staatsmännisch erklärt, ähnliche Vorzüge würden auch die übrigen Steuerpflichtigen geniessen, muss ich Sie fragen: Kennen Sie viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, bei denen gegen zwei Drittel der Bezüge steuerfrei sind? Und wenn dieselbe Kommission noch umwerfend unbürokratisch argumentiert, man wolle mit diesen Pauschalen gegenüber uns selber den unverhältnismässig grossen administrativen Aufwand der Einzelabrechnung vermeiden, dann muss ich Sie schon fragen: Wann hat dieses Parlament bei der Besteuerung unserer Bürger, wenn es nicht um uns selber geht, jemals die geringsten Rücksichten auf einen angeblich unverhältnismässig grossen administrativen Aufwand genommen?

Ich kann es beinahe nicht fassen, dass selbst Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen zur Linken, im eigenen Fall gegen die Besteuerung unserer sämtlichen Bezüge sind. Sie sprechen doch ständig von Steuerschlupflöchern - und sich selber wollen Sie nicht nur ein Steuerschlupfloch, sondern einen wahren Steuerbefreiungs-Triumphbogen gönnen! Sie lamentieren doch ständig über angebliche Steuergeschenke an unsere Mitbürger. Sich selber aber gönnen Sie einen wahren Steuervermeidungs-Goldregen, nicht nur zu Weihnachten, sondern jahraus, jahrein. Ergreifen Sie die heutige Gelegenheit - ich bleibe bei Ihrem Wortschatz -, diese sozial ungerechten, diskriminierenden, unsolidarischen Steuerunterschiede zwischen uns steuerprivilegierten Parlamentariern und den übrigen Bürgerinnen und Bürgern abzuschaffen.

Und Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Bürgerlichen - ich bleibe auch bei Ihnen bei Ihrem Wortschatz -: Schaffen Sie Anreize für unsere Volks- und Ständevertreter, die Steuern zum Wohl von sicheren Arbeitsplätzen, wirtschaftlicher Prosperität und Wohlstand generell niedrig zu halten. Erst wenn wir Parlamentarier die vollen Auswirkungen der von uns beschlossenen Besteuerung auch am eigenen Leib erfahren, statt uns selber zu bevorzugen, sind wir auch endlich bereit, die Steuerbelastung für die Gesamtbevölkerung zu reduzieren.

Darum ersuche ich Sie eindringlich: Schaffen Sie endlich Rechtsgleichheit zwischen uns und den anderen. Stimmen Sie meiner Motion zu.

Engelberger Eduard · Mit-M · Conseil national · Nidwald · Groupe radical-libéral

Das Büro des Nationalrates war formeller Adressat dieser Motion und hat sie zur Beantwortung an die SPK delegiert, weil die Ausarbeitung parlamentsrechtlicher Erlasse in die Zuständigkeit der SPK fällt; ich bin Kommissionssprecher der SPK.

Um es vorwegzunehmen - Sie haben es von Herrn Mörgeli gehört -: Die SPK beantragt Ihnen mit 18 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, diese Motion abzulehnen. Aus diesem "zu 0" ersehen Sie, dass niemand in der Kommission an dieser Motion grossen Gefallen gefunden hat. Im Gegensatz zur Ansicht von Herrn Kollege Mörgeli hat die SPK festgestellt und ist zum Schluss gekommen, dass keine Rede von Steuerprivilegien sein kann.

Bei der im Jahre 2002 vorgenommenen Revision des Parlamentsressourcengesetzes wurde ganz klar eine Trennung zwischen steuerbarem Arbeitsentgelt der Ratsmitglieder einerseits und ihren steuerfreien Entschädigungen anderseits vorgenommen. Darüber wurde auch sehr lange diskutiert, und die ganze Angelegenheit wurde kritisch hinterfragt und abgewogen.

Die Ratsmitglieder erhalten einerseits für ihre Tätigkeit vom Bund ein Einkommen. Diese Einkünfte müssen - genau wie die Einkünfte aller anderen Steuerpflichtigen - versteuert werden. Anderseits bekommen die Ratsmitglieder einen Beitrag zur Deckung der Kosten, die ihnen entstehen. Diese müssen, wie die analogen Entschädigungen anderer Steuerpflichtiger, nicht versteuert werden. Das Gleiche gilt für die Beiträge an die persönliche Vorsorge. Sie sind ebenfalls für alle Steuerpflichtigen und nicht nur für Ratsmitglieder abzugsfähig.

Abschliessend ist die SPK zum Schluss gekommen, dass effektiv keine Steuerprivilegien und keine Rechtsungleichheiten auszumachen sind.

Deshalb beantrage ich Ihnen - das Abstimmungsergebnis in der SPK lautete 18 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen -, diese Motion abzulehnen.

Roth-Bernasconi Maria · Mit-F · Conseil national · Genève · Groupe socialiste

Par sa motion, Monsieur Mörgeli demande que tous les revenus des parlementaires fédéraux soient imposés. Actuellement, seules les indemnités annuelles de 21 000 francs versées au titre de la préparation des travaux parlementaires et l'indemnité journalière de 400 francs, en quelque sorte notre salaire, sont imposables. Monsieur Mörgeli demande donc que les autres revenus parlementaires, c'est-à-dire les contributions destinées à couvrir les frais qui résultent de l'activité parlementaire, soient imposés. Monsieur Mörgeli défend sa proposition en arguant que ce sont des privilèges fiscaux auxquels le citoyen n'a pas droit et qu'il y a donc inégalité de traitement.

La commission a quant à elle un tout autre avis, puisqu'elle a rejeté cette motion par 18 voix contre 0 et 4 abstentions. En effet, les défraiements tels que les frais de repas et de nuitée ou encore les montants pour le deuxième pilier doivent être exonérés d'impôts, comme tous les défraiements perçus par n'importe quel contribuable, défraiements qui, je vous le rappelle, sont acceptés par les autorités fiscales non seulement pour les membres d'autorités publiques, mais aussi pour le secteur privé. Une partie de cet argent, par exemple, nous permet d'engager une collaboratrice qui, elle, paie des impôts sur le salaire qu'elle reçoit. Imposer deux fois ce montant ne serait pas conforme à l'interdiction de la double imposition. Enfin, les contributions au titre de la prévoyance professionnelle sont déductibles des impôts pour tous les contribuables. Il n'y a donc pas inégalité de traitement. On ne peut donc pas affirmer que les membres de l'Assemblée fédérale bénéficient de privilèges fiscaux.

La commission vous invite dès lors à rejeter cette motion et à ne pas suivre la proposition populiste de Monsieur Mörgeli.

Walker Felix · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe démocrate-chrétien

Es ist rührend, wie Herr Mörgeli als staatsabhängiger Beamter sich für den Staat einsetzt. Ich werde ihm zustimmen, sofern er hier bestätigt, dass er die Übernachtungsentschädigung nicht beansprucht, wenn er heim nach Zürich zum Übernachten fährt. (Unruhe, teilweiser Beifall)

Janiak Claude · P-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Die Staatspolitische Kommission beantragt mit 18 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion .... 44 Stimmen

Dagegen .... 124 Stimmen