06.5105
Instrumentalisation de la fête du 1er août au Grütli
Huber-Hotz Annemarie · BK-F · Berne
Erlauben Sie mir, dass ich zuerst eine Art historische Einführung gebe. Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) hat das Rütli im Jahre 1860 mit Unterstützung von Donatoren und der Schweizer Schuljugend gekauft und es dem Bund als unveräusserliches Nationaleigentum geschenkt. Der Bundesrat übertrug dessen Betreuung und Verwaltung gemäss Stiftungsurkunde vom 2. Juli 1860 schon im 19. Jahrhundert der SGG. Die SGG setzte daraufhin die Rütlikommission ein, die in erster Linie darüber zu wachen hat, dass das Rütli möglichst in seinem ursprünglichen Zustand bewahrt bleibe und dass angemessene Ruhe und Ordnung herrsche. So steht es in den SGG-Vorschriften für die Rütli-Besucher.
Nun zu den Fragen von Herrn Wobmann: Der Bundesrat hat das Anliegen, dass die Rütlikommission weiterhin die Bundesfeiern auf dem Rütli organisiert, letztmals am 9. Dezember 2005 bekräftigt. Damit lehnte er es implizit ab, diese Aufgabe selbst zu übernehmen. Die Rütlikommission hat die Feiern seit Ende des 19. Jahrhunderts immer selbstständig organisiert, und dazu gehört auch die Wahl der Rednerin oder des Redners. Für Festredner gilt in unserem Land von jeher Redefreiheit - nicht nur, aber vor allem auch für die Bundesfeiern. Das ist auch in Anlehnung an Artikel 16 der Bundesverfassung so. Der Bundesrat darf und will hier deshalb keine Empfehlungen abgeben.
Die Zutrittsmodalitäten und Sicherheitsmassnahmen liegen ebenfalls in der Verantwortung der Rütlikommission sowie der betroffenen Kantone Uri und Schwyz, wie das auch für andere Veranstaltungen der Fall ist, für deren Sicherheit die entsprechenden Kantone zuständig sind. Diese verlangen von allen Teilnehmern eine Erklärung zum Verzicht auf jegliche Störung der Feier. Ansonsten bestehen nach Auskunft der SGG keine weiteren Zulassungskriterien.
Wobmann Walter · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Bundeskanzlerin, besten Dank für die Antwort. Ich habe aber noch eine ganz konkrete Frage. Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Rütlikommission eigentlich eine gewisse oder, ich möchte sagen, fast absolute Narrenfreiheit bei der Organisation des ganzen Anlasses der Bundesfeier und bei der Auswahl der Redner hat?
Huber-Hotz Annemarie · BK-F · Berne
Es trifft zu, Herr Wobmann, die Rütlikommission ist völlig frei. Sie hat aber keine Narrenfreiheit, sondern sie hat vor allem die Verantwortung, dass diese Feiern ungestört und würdig über die Bühne gehen. Das steht auch so in den Vorschriften der Rütlikommission für die Besucher des Rütlis. Diese Reglemente bestehen seit eh und je. Die Rütlikommission hat deshalb vor allem eine schwierige Aufgabe und eine grosse Verantwortung.