04.3672
Service civil. Introduire la preuve par l'acte
Intervention de procédure
Antrag der Kommission
Zustimmung zur Änderung
Proposition de la commission
Approuver la modification
Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Sie beantragt mit 9 zu 7 Stimmen, die Motion in der vom Ständerat geänderten Fassung anzunehmen.
Schlüer Ulrich · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich fasse Ihnen kurz die Geschichte der Motion Studer Heiner zusammen. Diese trägt ursprünglich das Datum vom 14. Dezember 2004. Sie will für den Zivildienst allein den Tatbeweis zulassen, der damit gewährleistet wäre, dass der Zivildienst länger dauert als der Militärdienst. Eine Zeitangabe, um wie viel er länger sein müsste, findet sich in der ursprünglichen Motion nicht. Zentrales Anliegen der ursprünglichen Motion war: Es gäbe kein Zulassungsverfahren mehr für den Zivildienst. Wer diesen Tatbeweis, wie immer er formuliert wird, erbringen würde, würde zugelassen.
Am 14. Dezember 2005 war diese Motion vor dem Nationalrat. Der Bundesrat beantragte damals die Ablehnung der Motion; sie wurde aber mit 96 zu 77 Stimmen angenommen. Sie ging damit an den Ständerat. Die ständerätliche Kommission hat von der ihr gegebenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die ursprüngliche Motion Studer abzuändern. In dieser abgeänderten Form ist sie vom Ständerat im Plenum schliesslich dann auch angenommen worden. Diese abgeänderte Version sieht eine weitere Vereinfachung vor: Sie will auch den Tatbeweis, will aber auch jegliche Form der Gewissensprüfung abgeschafft wissen. Nur noch der Tatbeweis soll entscheidend sein.
Ein neues Element ist der Umstand, dass der Ständerat die Militärpflichtersatzabgabe als zu tief einstufte. Folglich knüpfte er diese Motion an eine deutlich höhere Militärpflichtersatzabgabe, die fortan für alle gültig sein soll, die keinen Militärdienst leisten. Das gäbe - so argumentierte der Ständerat - eine kostengünstigere und weniger aufwendige Regelung.
In dieser Form ist die Motion also vom Ständerat angenommen worden. Er hat ausgeführt, damit eine transparente, gerechte, nur noch auf den Tatbeweis ohne Gewissensprüfung gestützte Regelung vorzulegen, wobei gleichzeitig die Wehrpflichtersatzabgabe deutlich erhöht werden müsse. Einen Betrag bezüglich der vorgeschlagenen Erhöhung hat der Ständerat nicht genannt.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat sich am 5. September 2006 mit dieser abgeänderten Version befasst. Mit 9 zu 7 Stimmen hat sie für die Übernahme der Version des Ständerates gestimmt. Ich habe persönlich zwar der Minderheit angehört, bin aber trotzdem beauftragt worden, dieses Geschäft hier zu vertreten.
Wichtig ist bei der nachfolgenden Abstimmung Folgendes: Wer dieser Motion zustimmt, stimmt der geänderten ständerätlichen Fassung zu. Wer dagegen stimmt, erledigt das Geschäft. Das ist das Entscheidende, vor dem wir jetzt aufgrund der neuen Regelung, die bezüglich Motionen besteht, stehen.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral
Der Motionär hat das Wort für eine kurze persönliche Erklärung.
Studer Heiner · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe PEV/UDF
Der Grund, weshalb ich darum gebeten habe, eine persönliche Erklärung abgeben zu können, liegt in der Frage: Was geschieht, wenn die Motion angenommen wird? Der Kommissionssprecher hat die Sachlage korrekt dargelegt und klar gesagt, dass auch der Ständerat mit seinem Text die Abschaffung der Gewissensprüfung wolle. Das ist das Zentrale; da sind wir uns völlig einig. Weil das der Fall ist, ist es nur noch der Bundesrat, der beschlossen hat, diese Motion abzulehnen. Frau Bundesrätin Leuthard hat ja unserer Motion zugestimmt, und das ist ihr bewusst. So, wie ich sie kenne, wird sie, wenn der Rat diese Motion annimmt, als langjähriges gutes Ratsmitglied alles tun, damit diese Motion dann auch umgesetzt wird.
Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie
Herr Schlüer hat den Werdegang dieser Motion und auch die ständerätliche Behandlung korrekt wiedergegeben, ich brauche das nicht zu wiederholen. Nach wie vor geht es einerseits um eine Anpassung des Verfahrens zur Zulassung zum Zivildienst, sodass es künftig bestimmten Kriterien gerecht wird, und andererseits um eine Erhöhung der Wehrpflichtersatzabgabe. Die Haltung des Bundesrates ist nach wie vor jene, die Ihrem Rat schon anlässlich der erstmaligen Beratung dieser Motion präsentiert wurde. Der Bundesrat lehnt eine Vereinfachung des Zugangs zum Zivildienst und eine Tatbeweislösung nach wie vor ab - wie auch die neuformulierte Motion. Der Bundesrat ist auch skeptisch, was das Anliegen der Erhöhung der Wehrpflichtersatzabgabe zwecks Sicherung der Wehrgerechtigkeit betrifft. Er schliesst sich der Analyse des Ständerates nicht an, wonach die Wehrgerechtigkeit heute gefährdet ist. Denn rund 80 Prozent der jungen Schweizer leisten persönlich einen Dienst, in der Armee, im Bevölkerungsschutz oder im Zivildienst.
Zudem sind die Fragen rund um die Wehrgerechtigkeit und den Vollzug der allgemeinen Wehrpflicht sehr komplex. Hängt man die Diskussion darüber an zwei Detailfragen auf, an der Zulassung zum Zivildienst und an der Höhe der Wehrpflichtersatzabgabe, wird man der Komplexität dieses Themenkreises nicht gerecht. Die Motion ist nach Ansicht des Bundesrates kein geeignetes Mittel dafür.
Selbstverständlich hat das Parlament die Hoheit; und falls Sie diese Motion annehmen, ist Ihr Wunsch mir Befehl, und ich habe ihn umzusetzen.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral
Frau Bundesrätin, dann habe ich richtig gehört: Im Gegensatz zur Kommission hält der Bundesrat an der Ablehnung der Motion fest.
Herr Widmer wünscht das Wort für eine kurze persönliche Erklärung.
Widmer Hans · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe socialiste
Die Erklärung, die ich abgebe, kann ich, wegen des Reglementes, nur als persönliche Erklärung abgeben. Aber der Zufall will es, dass mich die Fraktion mit dieser persönlichen Erklärung beauftragt hat. Die Erklärung lautet dahingehend, dass wir der Ansicht sind, dass die Motion so zu interpretieren ist, dass die Gewissensprüfung wirklich abzuschaffen ist und dass die Gebührenfrage im Sinne der Motion geregelt werden muss.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral
Herr Schlüer wünscht das Wort nicht mehr. Die SVP-Fraktion teilt mit, dass sie die Motion ablehnen wird. Die FDP-Fraktion teilt mit, dass sie die Motion mehrheitlich annehmen wird.
Es liegt ein schriftlicher Bericht vor. Die Kommission beantragt, die Motion in der vom Ständerat geänderten Fassung anzunehmen. Der Bundesrat lehnt auch die geänderte Motion ab.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission .... 86 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates .... 64 Stimmen