07.5315
Incidents d'extrême droite
Blocher Christoph · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Die im erwähnten Fernsehbeitrag gezeigten Vorkommnisse im Extrazug von Basel nach Luzern können strafbare Handlungen darstellen. Infrage kommt z. B. ein Verstoss gegen Artikel 261bis des Strafgesetzbuches, welcher Rassendiskriminierung unter Strafe stellt. Verstösse gegen die Rassismusstrafnorm sind von Amtes wegen zu verfolgen. Es ist deshalb vorab Sache des zuständigen Kantons, diesbezüglich Ermittlungen zu prüfen und durchzuführen. Die Basler Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen auch bereits aufgenommen.
Um Gewalttätige von Sportveranstaltungen und deren Umgebung fernzuhalten, stehen den Sicherheitsbehörden im Übrigen durch die Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit seit Anfang 2007 neue Instrumente zur Verfügung: Rayonverbot, Ausreisebeschränkung, Meldeauflagen und ein maximal 24-stündiger Polizeigewahrsam. Gewalttäter können neu in einem nationalen elektronischen Informationssystem erfasst werden. Von der konsequenten Anwendung dieser Massnahmen darf für die Zukunft eine erhebliche Wirkung erwartet werden.
Widmer Hans · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe socialiste
Ich habe noch eine Frage betreffend die Zuständigkeit in einem Zug, der von Luzern nach Basel fährt und dabei die Kantonsgrenzen, bei Olten auch jene von Solothurn, überquert. Welche Problematik ergibt sich da? Jetzt hat man sich in Basel dieser Frage angenommen, aber man weiss ja nicht, ob nicht schon vorher etwas passiert ist. Gibt es da Lösungsansätze?
Blocher Christoph · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Es gibt den Lösungsansatz, dass man in allen Kantonen die Klage erhebt, in denen das Delikt hätte passieren können. Man weiss nicht genau, in welchem Kanton ein Delikt passiert ist, und dann erhebt man die Klage überall. Die Kantone einigen sich dann, in welchem Kanton das Verfahren schlussendlich durchgeführt wird.