Objet parlementaire: Actes de cruauté (07.5358)

07.5358

Actes de cruauté

Blocher Christoph · BR-M · Conseil fédéral · Zurich

Herr Waber fragt, was der Bundesrat unternehme, damit Ton- und Bildaufnahmen, Abbildungen und Vorführungen von grausamen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und Tiere, die die elementare Würde des Menschen verletzen, gemäss Artikel 135 StGB strafrechtlich verfolgt würden. Die Verfolgung von strafbaren Handlungen ist nach diesem Artikel klar gegeben, und solche Gewaltdarstellungen sind verboten. Die Verfolgung ist aber in der alleinigen Zuständigkeit der Kantone, nicht des Bundes. Es ist eine polizeiliche Kompetenz. Der Bundesrat kann aktiv nichts unternehmen; aber er macht die Kantone immer wieder darauf aufmerksam, dass die Verfolgung in ihrer Kompetenz ist und dass sie diese Verfolgung strikter handhaben sollten.

Waber Christian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Herr Bundesrat Blocher, ich bin es langsam leid, dass die Verantwortung in dieser Angelegenheit immer wieder auf die Kantone abgeschoben wird. Ich frage den Bundesrat noch einmal: Sind Sie bereit, in dieser Hinsicht so zu legiferieren, dass die Kantone gezwungen werden, gegen diese Perversitäten vorzugehen?

Blocher Christoph · BR-M · Conseil fédéral · Zurich

Herr Waber, ich muss Ihnen sagen, es wird keine Verantwortung auf die Kantone abgeschoben: Die Kantone haben sie bereits. Die Polizeikompetenz liegt bei den Kantonen. Es nützt auch nichts, erneut zu legiferieren, wenn, wie Sie geltend machen, Gesetze, die bereits bestehen, nicht angewendet werden. In einem grossen Bereich des Strafrechtes stellen wir fest, dass viele Gesetze nicht angewendet werden, dass nicht verfolgt wird - und man glaubt, durch ein neues Gesetz, das nochmals das Gleiche sagt, würde der Vollzug dann verbessert! Wenn Sie das ändern wollten, müssten Sie die Polizeikompetenz auf die Stufe des Bundes nehmen. Das ist, glaube ich, eine so grundsätzliche Frage, dass wir sie im Rahmen dieses Artikels allein natürlich nicht bewältigen können. Das hat dann andere, grosse Nachteile. Darum würde ich die Kompetenzaufteilung so belassen.