06.3811

Transparenz in der Gebührenbelastung

Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Sie beantragt mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat beantragt Ablehnung der Motion.

Sommaruga Simonetta · Mit-F · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Die Kommission hat einen schriftlichen Bericht verfasst und damit das schriftliche Verfahren vorgesehen. Nachdem der Bundesrat aber an seiner Ablehnung festhält, erlaube ich mir doch noch, zwei, drei Sätze zu den Überlegungen Ihrer Kommission zu diesem Geschäft zu sagen.

Es handelt sich um eine Motion, die den Bundesrat auffordert, jährlich eine Erhebung der Gebührenbelastung vorzunehmen. Wir wissen, dass es im Bereich der Gebühren um die Transparenz schlecht bestellt ist, und wir wissen, dass die öffentliche Hand in den letzten Jahren immer mehr dazu tendierte, ihre Einnahmen eher über Gebühren als über Steuern sicherzustellen. Umso wichtiger wäre es, dass wir auch in diesem Bereich eine gewisse Transparenz haben. Ausserdem haben wir festgestellt, dass zwischen den Gebühren und den vom Staat erbrachten Leistungen ab und zu ein krasses Missverhältnis besteht. Zudem sind Gebühren auch eine Frage des Wettbewerbs. Sie wissen alle, dass man Dienstleistungen teurer oder günstiger erbringen kann. Dieser Wettbewerb muss spielen. Er kann aber nur spielen, wenn auch eine gewisse Transparenz herrscht. Schliesslich ist eine solche Erhebung der Gebühren oder mehr Transparenz bei den Gebühren auch aus sozialpolitischer Sicht gerechtfertigt, weil bei den Gebühren eben die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger nicht berücksichtigt wird.

Ihre Kommission ist sich bewusst, dass eine umfassende jährliche Erhebung der Gebührenbelastung äusserst aufwendig und letztlich nicht möglich ist, weil hierzu die Daten gar nicht vorliegen. Ihre Kommission hat aber trotzdem entschieden - und zwar mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen -, Ihnen diese Motion zur Annahme zu empfehlen. Sie wurde übrigens auch im Nationalrat angenommen, und zwar mit 171 zu 6 Stimmen. Wir sind der Meinung, dass hier ein wichtiges Geschäft vorliegt. Wir sind uns aber bewusst, dass diese Gebührenerhebung nicht umfassend gemacht werden kann, Herr Bundesrat. Der Bundesrat muss sich da beschränken auf z. B. typische Haushaltkategorien und selbstverständlich auch auf die Erhebung jener Gebühren, die wirtschaftlich ins Gewicht fallen, also auf wichtige und hohe Gebühren. In diesem Sinne soll diese Motion umgesetzt werden. Wir erwarten von Ihnen also nicht eine flächendeckende Erhebung der Gebührenbelastung. Ausserdem hat die Preisüberwachung bei der Erhebung von Gebühren grosse Erfahrungen; wir sind der Meinung, dass Sie auf diese Erfahrungen zurückgreifen können.

Ihre Kommission beantragt Ihnen, diese Motion anzunehmen, aber sie möchte auch, dass der Bundesrat diese Motion dann wirklich so umsetzen kann, dass es machbar ist und dass der Aufwand auch in einem verhältnismässigen Rahmen bleibt.

Merz Hans-Rudolf · VPBR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.

Ich ahne natürlich, was geschehen wird. Wenn ich jetzt den Widerstand des Bundesrates gegen den Antrag einer geschlossenen ständerätlichen Kommission ankündige, ist das absolut chancenlos. Ich möchte Sie aber trotzdem noch auf zwei, drei Dinge aufmerksam machen. Ich bin Frau Ständerätin Sommaruga für ihr Votum sehr dankbar, denn sie sagte, dass der Bundesrat einen solchen Auftrag nicht flächendeckend zu verstehen habe. Das ist in der Tat natürlich eine ganz wichtige Präzisierung bei der Erteilung dieses Auftrages.

Im Bereich der Steuern haben wir sehr gute Statistiken; es werden jedes Jahr Erhebungen über die Steuersubstanz, die Steuerzahlenden usw. gemacht. Das ist im ganzen Land formell harmonisiert und vergleichbar. Die Steuerstatistik ist auf gutem Niveau; da kann man jederzeit Vergleiche anstellen. Solche finden sich auch bei allen Steuerdebatten immer wieder.

Anders ist es bei den Gebühren. Eine Gebühr ist eben eigentlich keine allgemeine Abgabe an den Staat, sondern ein Preis für die Inanspruchnahme von ganz bestimmten Leistungen oder von bestimmten Mengen von Leistungen, die nicht einmal immer vom Staat erbracht werden. Manchmal werden nämlich Gebühren auch von ausgelagerten Organisationen oder von privaten Anbietern verlangt. Dazu kommt, dass die Gebühren stark von den Bedürfnissen und vom Verhalten der Bürgerinnen und Bürger abhängig sind, manchmal auch saisonal schwanken. Zudem liegen den Gebühren ganz verschiedene, sehr heterogene Rechtsvorschriften zugrunde, in der Regel nicht nur auf der Stufe von Bund oder Kantonen, sondern manchmal auch noch auf der Stufe der Gemeinden. Auch das ist von Kanton zu Kanton wieder anders. Für all die verschiedenen Fälle findet man eine ganz grosse Vielfalt von Vorschriften.

Unter diesen schwierigen Voraussetzungen ist es eben nicht möglich, flächendeckend Erhebungen zu machen, bzw. wäre es nur unter einem ganz erheblichen personellen Aufwand möglich. Deshalb bin ich um die Präzisierung von Frau Ständerätin Sommaruga froh. Wenn Sie diese Motion annehmen, müssen wir uns überlegen, wo wir ansetzen wollen, in welchen Gebieten Gebühren relevant sein könnten - aus verschiedenen Gründen, entweder vom Volumen her oder weil sie schnell wachsen oder weil sie für die Konsumenten einfach relevant sind. Weiter müssten wir uns überlegen, wo heute schon Zahlen greifbar sind. Auch hier gibt es natürlich schon Finanzstatistiken von Bund, Kantonen und Gemeinden, es gibt die Entwicklungszahlen der öffentlichen Haushalte. Auch beim Preisüberwacher sind, wie Frau Ständerätin Sommaruga sagte, natürlich schon entsprechende Materialien vorhanden.

Wenn Sie mir diese Einschränkungen bzw. diese Konzentration auf die Aufgabe konzedieren, kann der Bundesrat mit einem solchen Auftrag leben. Aber wenn das flächendeckend verstanden wird, muss ich Ihnen sagen, dass es eine "mission impossible" ist.

Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

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