07.3911

Angemessene Wasserzinsen

Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ordnungsantrag Sommaruga Simonetta

Zuweisung der Motion an die UREK zur Beratung

Motion d'ordre Sommaruga Simonetta

Soumettre la motion pour examen préalable à la CEATE

Präsident (Brändli Christoffel, Präsident): Gemäss Artikel 17 Absatz 3 unseres Geschäftsreglementes hat der Rat die Möglichkeit, seiner Kommission einen Vorstoss zur Vorberatung zuzuweisen. Der Ordnungsantrag Sommaruga Simonetta ist gestützt auf diese Bestimmung eingereicht worden.

Sommaruga Simonetta · Mit-F · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Bei aller Sympathie für das Anliegen, das Kollege Inderkum in seiner Motion formuliert, habe ich mich trotzdem entschieden, Ihnen heute diesen Ordnungsantrag zu unterbreiten.

Herr Kollege Inderkum verlangt eine Erhöhung der Obergrenze des Wasserzinses, die Einführung eines Speicherzuschlages und die Indexierung der Obergrenze für Wasserzinse. Er begründet diese Forderung damit, dass der durchschnittliche Strompreis heute mehr als viermal so hoch sei wie bei der letzten Wasserzinserhöhung von 1997. Ausserdem weist Herr Kollege Inderkum zu Recht darauf hin, dass im liberalisierten Markt die Regulier- und Ausgleichsenergie eine hohe Bedeutung habe und dass daraus eigene Märkte entstanden seien. Dies erklärt die zunehmende Bedeutung von Speicherenergie. Allein in den letzen drei Jahren ist der Preis pro Megawattstunde um rund 10 bis 15 Euro gestiegen.

Diese hohe Bedeutung der Wasserkraft als Spitzen- und Regelenergie hat aber nicht nur positive Auswirkungen, nämlich höhere Preise, sondern sie hat auch negative Auswirkungen. Nicht von ungefähr schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser", dass aufgrund des heutigen Zustandes der Gewässer "ein grosser Handlungsbedarf besteht". Der Bundesrat erwähnt, dass bei 25 Prozent der Wasserkraftwerke mit einer Leistung von mindestens 300 Kilowatt schwallartige Abflussschwankungen in den darunterliegenden Gewässern erzeugt würden. Das ist dieser sogenannte Schwall und Sunk. Das hat nicht nur für den Lebensraum von Tieren und Pflanzen negative Auswirkungen, sondern führt zu einer Verdichtung des Flussbettbodens und verhindert die natürliche Versickerung. Auch der natürliche Geschiebehaushalt ist heute gemäss Bundesrat bei über 40 Prozent der untersuchten Fliessgewässer stark reduziert. Die Folgen sind unter Umständen gravierend, indem mit einer Absenkung des Grundwassers gerechnet werden muss, und wenn sich Geschiebe ansammelt, sind Überschwemmungen die Folge.

Ich möchte jetzt nicht noch mehr ins Detail gehen, aber es ist mir ein Anliegen, Ihnen aufzuzeigen, dass sich die Frage der Wassernutzung in einem hochkomplexen Zusammenhang bewegt. Es gibt eine ganze Anzahl von Zielkonflikten. Es gibt unterschiedlichste Interessen. Es geht um sehr viel Geld, und zwar wenn wir von Sanierungen sprechen, aber natürlich auch, wenn wir an die Erlöse denken, die mit der Nutzung von Wasserkraft verbunden sind.

Ihre UREK befindet sich seit einiger Zeit mitten drin in diesen Diskussionen. Wir haben ja bekanntlich entschieden, dass wir der Volksinitiative "Lebendiges Wasser" einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen wollen. Wir sind daran, Lösungen zu erarbeiten, um die Probleme mit Schwall und Sunk sowie mit dem Geschiebehaushalt in den Griff zu bekommen. Wir wollen die Revitalisierung der Gewässer vorantreiben, und wir sind selbstverständlich auch daran, Lösungen zu erarbeiten, wie diese Vorhaben zu finanzieren sind.

Es liegen bereits verschiedene Varianten auf dem Tisch. Selbstverständlich kommen nur Lösungen infrage, die mit der Bundesverfassung zu vereinbaren sind; selbstverständlich werden unsere Vorschläge dann auch den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet.

Ich bin der Meinung, dass wir deshalb die Frage des Wasserzinses in diesen grösseren Zusammenhang stellen sollten. Da Ihre Kommission ja wirklich daran ist, diese Fragen umfassend anzuschauen, beantrage ich Ihnen, diese Motion zur Prüfung Ihrer Kommission zuzuweisen. Ich kann Ihnen versichern, dass ich mit meinem Ordnungsantrag das Anliegen von Herrn Kollege Inderkum und der Gebirgskantone weder einfach verhindern noch auf die lange Bank schieben will. Ich verstehe es, wenn die Gebirgskantone jetzt einfach mal ihren Wasserzins erhöhen wollen; aber wir können es uns meines Erachtens nicht leisten, eine solche Frage unabhängig von den anderen Fragestellungen, die alle auf dem Tisch sind, heute zu beantworten. Ich müsste aus diesen Gründen die Motion Inderkum heute ablehnen, obwohl ich, wie ich zu Beginn meines Votums gesagt habe, Sympathien für seinen Vorstoss habe.

Ich bitte Sie deshalb, meinen Ordnungsantrag in diesem Sinne zu unterstützen.

Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp

En tant que président de la CEATE, je peux confirmer ce que Madame Sommaruga dit, c'est-à-dire que la question est en phase de discussion dans notre commission. Dans le cadre des travaux que nous menons pour l'élaboration d'un contre-projet indirect à l'initiative populaire "Eaux vivantes", nous nous sommes penschés sur la question des redevances hydrauliques par le biais, évidemment, de la question qui concerne cette initiative, c'est-à-dire le financement des mesures proposées.

Madame Sommaruga a raison de nous dire qu'il faut considérer la question dans l'ensemble de la discussion que nous sommes en train de mener. Je pense pouvoir indiquer, en tant que président de la commission, que celle-ci est en mesure de faire ce travail assez rapidement, puisque nous prévoyons de terminer nos travaux sur le contre-projet à la séance d'avril prochain et de vous en présenter les résultats à la session d'été 2008. Donc nous serions en mesure, éventuellement, de vous présenter aussi un avis de la commission sur la motion Inderkum à la session d'été. Je crois que ce délai n'est pas excessif pour examiner cette question, afin que nous puissions nous prononcer ensuite au conseil après avoir pris connaissance de tous les détails relatifs à la motion Inderkum.

Il faut quand même préciser que, sur la base de la prise de position de l'Office fédéral de la justice, nos travaux nous ont déjà conduits à une conclusion: le fait d'obliger les cantons, au niveau fédéral, à utiliser l'entier ou une partie de leurs redevances hydrauliques pour des buts fixés dans une loi fédérale serait anticonstitutionnel. Mais cela n'enlève rien au fait que la discussion doit être menée en tenant compte de tous les éléments que nous voulons aborder dans le cadre de la discussion sur le contre-projet.

Personnellement, je pense donc pouvoir soutenir la motion d'ordre Sommaruga Simonetta, qui vise à renvoyer la motion Inderkum à la commission.

Inderkum Hansheiri · Mit-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp

Das Parlamentsgesetz - ich habe das nochmals nachgeschaut - sieht nicht ausdrücklich vor, dass Motionen bestimmten Kommissionen zur Vorprüfung zuzuweisen sind, verbietet dies aber auch nicht. Es ist ja auch schon vorgekommen. Ich erinnere an die Session in Flims: Damals hat Kollege Stadler mit Bezug auf die Motion Fetz 06.3351 betreffend Taschenmunition den Antrag gestellt, das Geschäft der SiK zuzuweisen. Ich meine, es sollte nicht zur Regel werden, dass Motionen den zuständigen Kommissionen zugewiesen werden, aber ausnahmsweise kann das natürlich der Fall sein. Und Ausnahmefälle liegen insbesondere dann vor, wenn es um Bereiche geht, bei denen wirklich eine Gesamtschau vorgenommen werden muss. Das ist natürlich bei der Energie- und Klimapolitik grundsätzlich der Fall.

Nun ist aber der Stellenwert des Wassers im Kontext der Energie- und Klimapolitik an sich klar. Wir haben in mehreren Entscheiden klar gesagt, es gehe darum, die Wasserkraft zu fördern. Unmittelbar würde sich jetzt eigentlich nur die Frage stellen, ob das Anliegen der Motion angesichts des Stellenwerts und des Förderungsbedarfs der Wasserkraft quer in der Landschaft liegt oder nicht. Ich meine, diese Beurteilung hätte man an sich problemlos vornehmen können. Ich bin aber auch Realist und Konsenspolitiker; mir geht es um die Sache und dass wir hier zu Lösungen kommen. Daher kann ich mit dem Ordnungsantrag Sommaruga Simonetta leben.

Ich möchte allerdings klar auf zwei Punkte hinweisen, zunächst auf den Zeitfaktor. Kommissionspräsident Lombardi und Frau Sommaruga haben schon darauf hingewiesen, dass es nicht darum geht, in Verzögerung zu machen, sondern dass man rasch zu Lösungen kommen will.

Zur Renaturierungs-Initiative beziehungsweise zum indirekten Gegenvorschlag: Ich habe von allem Anfang an klar meine Bereitschaft erklärt, hier mitzumachen. Ich darf auch feststellen, dass sich die Gebirgskantone heute nicht mehr gegen einen indirekten Gegenvorschlag wehren. Sie haben einfach drei klare Bedingungen gestellt; eine davon hat Frau Kollegin Sommaruga bereits genannt, zumindest indirekt, indem sie von verfassungsmässigen Lösungen gesprochen hat. Damit hat sie wohl die von Bundesrechts wegen verordnete Teilzweckbindung der Wasserzinsen gemeint. Hier liegt seitens des Bundesamtes für Justiz bereits ein Gutachten vor, das aussagt, dass dies verfassungswidrig wäre.

Das zweite Moment sind die wohlerworbenen Rechte. Sie sind ja auch im Wasserrechtsgesetz verbrieft. Das dritte Anliegen der Gebirgskantone ist auch meines und wohl auch jenes meiner Kolleginnen und Kollegen: Das ist das, was wir im Rahmen des Stromversorgungsgesetzes ins Energiegesetz geschrieben haben, nämlich die Erhöhung der Wasserkraft. Das sind drei Elemente, die zu wahren sind.

In diesem Sinne kann ich mich mit dem Antrag Sommaruga einverstanden erklären und verzichte auf einen Antrag, es sei dieser Ordnungsantrag abzulehnen.

Imoberdorf René · Mit-M · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp

Bezüglich Wasserzinsen sind schon verschiedene Vorstösse eingereicht worden. In seinen Antworten vertröstet der Bundesrat darauf, dass er eine Strategie zur Wasserkraftnutzung erarbeite.

Meiner Meinung nach liegen alle Fakten zu einer massvollen Wasserzinserhöhung auf dem Tisch. Eine weitere Verzögerung der Behandlung dieses Geschäftes scheint mir deshalb etwas problematisch zu sein. Die Strompreise steigen und steigen, und der Wasserzins wird nicht einmal der Teuerung angepasst. In der UREK wurde im Zusammenhang mit dem Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" auch eingehend über den Wasserzins gesprochen. Es hat sich klar gezeigt, und das hat auch ein Rechtsgutachten des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes bestätigt, dass die Kantone nicht gezwungen werden können, einen Teil des Wasserzinses zweckgebunden einzusetzen, so z. B. für Renaturierungsmassnahmen. Ich bin aber trotzdem der gleichen Meinung wie meine Kollegen, dass wir dieses Geschäft noch einmal in der UREK behandeln sollten, vielleicht tauchen ja neue Fakten auf.

Ich bin also der Meinung, dass wir auf den Ordnungsantrag Sommaruga Simonetta eintreten sollten.

Freitag Pankraz · Mit-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Im Jahr 2006 hat Nationalrat Jean-Noël Rey ein Postulat mit dem Titel "Anpassung der Wasserzinsen" (06.3160) mit ähnlichen Zielsetzungen wie die Motion Inderkum Hansheiri eingereicht. Im Sommer 2006 wurde dieses Postulat auf Antrag des Bundesrates angenommen, wobei der Bundesrat darauf hingewiesen hatte, dass die Ergebnisse einer Arbeit des Bundesamtes für Energie voraussichtlich bis Ende 2006 zu erwarten seien. Heute stellen wir fest, dass nichts vorliegt, weder ein Bericht noch ein Antrag. Auf der anderen Seite steigen die Preise für Ressourcen aus dem Ausland; Öl, Gas und Uran haben in den letzten elf Jahren laufend und drastisch an Wert zugenommen, was sich im Preis niederschlägt, und die Gewinne der Stromproduzenten stiegen ebenfalls. Die Wasserzinsabgeltung für die Nutzung unserer einheimischen Ressource Wasser hat aber in dieser Zeit real mehr als 10 Prozent an Wert verloren, und die Wertabnahme geht weiter. Das Anliegen ist also dringend und erträgt keinen Aufschub mehr. Ich hätte einen direkten Auftrag an den Bundesrat vorgezogen, stelle jetzt aber keinen Antrag.

Ich möchte aber noch auf etwas hinweisen: Es ist von Frau Kollegin Sommaruga darauf hingewiesen worden, es gebe da Zielkonflikte. Damit bin ich völlig einverstanden; wir haben einen grundsätzlichen Zielkonflikt. Im Zusammenhang mit dem Thema Zukunft der Energie, Strommix und mit der Stromdebatte wird immer gesagt, wir sollten die Wasserkraft noch ausbauen, also mehr Energie durch Wasserkraft produzieren. Auf der anderen Seite kommen sofort Forderungen nach mehr Gewässerschutz, nach grösseren Restwassermengen, und dies führt ganz konkret dazu, dass wieder weniger Wasserstrom produziert wird. Diesem Zielkonflikt wird wahrscheinlich auch die Kommission nicht ausweichen können. Ich hoffe dann dort auf eine gute Lösung.

Forster-Vannini Erika · 2VP-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Auch ich möchte Sie bitten, dem Ordnungsantrag Sommaruga Simonetta zuzustimmen. Ich möchte aber hier klar und deutlich sagen, dass eine Zuweisung an die Kommission eigentlich nur bedeutet, dass wir die Anliegen in einem weiteren Zusammenhang prüfen. Die Voten meiner Vorredner haben den Anschein erweckt, als ob es völlig klar wäre, dass wir auf diese Anliegen eintreten, dass wir sie wie von der Motion gefordert aufnehmen und ihnen zustimmen werden. Ich möchte hier betonen: Ich bin bereit, diese Fragen in der Kommission zu diskutieren. Was dann aber letztlich resultiert und in welche Richtung die Antwort gegeben wird, möchte ich noch völlig offenlassen.

In diesem Sinne bin ich damit einverstanden, dass man diese Motion der UREK zuweist.

Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

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