08.5104

Prolifération des mauvaises herbes

Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie

Die Frage von Herrn Nationalrat von Siebenthal betrifft die Unkräuter, die wir zurzeit in der Schweiz feststellen.

Herr von Siebenthal, der Bundesrat hat von dieser Problematik Kenntnis genommen. Bereits im Juni 2006 hat er in der Pflanzenschutzverordnung die Rechtsgrundlage für behördliche Massnahmen zur Bekämpfung der Ambrosia bzw. des Aufrechten Traubenkrauts - so heisst die Art - geschaffen. Für den Vollzug der Massnahmen zur Bekämpfung von Traubenkraut sind die kantonalen Pflanzenschutzdienste zuständig. Bei der Bekämpfung von Ambrosia spielen zudem präventive Massnahmen eine wichtige Rolle. Eine diesbezügliche Bestimmung wurde in der Futtermittelbuch-Verordnung im Anhang 10 im Jahr 2005 eingeführt. Im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist in den letzten Jahren eine Anzahl von Produkten gegen Ambrosia und Kreuzkräuter in verschiedenen Kulturen zugelassen worden. Diese Unkräuter werden zudem im Rahmen der allgemeinen Unkrautbekämpfung in verschiedenen landwirtschaftlichen Kulturen erfasst.

von Siebenthal Erich · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Geschätzte Frau Bundesrätin, sind Sie sich bewusst, dass es auch andere Unkräuter gibt, z. B. die Blacken, die wegen zu wenig Kapazitäten auf den Höfen nicht mehr bekämpft werden können und somit für die nächste Generation eine grosse Hypothek darstellen?

Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie

Wie ich ausgeführt habe, Herr von Siebenthal, sind für die Bekämpfung, für den Vollzug selber, die kantonalen Pflanzenschutzdienste zuständig, wobei diese beim Vollzug vom Bund unterstützt werden. Wenn Sie den Vollzug ansprechen, ist aber festzuhalten, dass dieser Sache der Kantone ist. Die Pflanzenschutzmittel sind auf dem Markt; die sind vorhanden. Der Vollzug muss natürlich erfolgen. Das andere ist dann eine Sache des Zeitbedarfs, der Zeit, die die Bauern dafür aufwenden. Das können wir nicht verordnen, das können wir auch nicht verfügen.