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Accès aux canalisations de câbles pour les projets FTTH

Leuenberger Moritz · BR-M · Conseil fédéral · Zurich

Der Gesetzgeber regelte den Zugang zu den Kabelkanalisationen im Fernmeldegesetz (FMG). Der Bundesrat legte dann in seiner Verordnung über Fernmeldedienste gewisse Details zur Ausgestaltung der Mitbenutzung von Kabelkanalisationen fest. Damit sind die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass alternative Anbieterinnen bezüglich des Zugangs zu den Kabelkanalisationen investieren können. Die Frage, wann ein Rohr voll ist und wann nicht - das geht jetzt in Richtung der vorherigen Zusatzfrage -, lässt sich auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe eigentlich nicht generell-abstrakt formulieren. Das muss im konkreten Anwendungsfall geklärt werden. Die Swisscom hat festgelegt, wie sie das Reservemanagement bei ihren eigenen Ausbauvorhaben handhabt. Diese Regelung kann bei Zugangsgesuchen Dritter Einfluss darauf haben, ob hinreichend Platz da ist oder nicht. Sollte die entsprechende Praxis der Swisscom für die Nachfrager nicht akzeptabel sein, können sie bei der Comcom ein entsprechendes Zugangsgesuch stellen. Das würde ihnen dann bewilligt.

von Rotz Christoph · Mit-M · Conseil national · Obwald · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Herr Bundesrat, besten Dank. Ich bin natürlich mit dem Begriff "Drähtchen" nicht ganz einverstanden; es handelt sich um Fiber. Wie wir schon in einer früheren Frage gehört haben, geht es ja da um die Standardisierung, wie viel man davon verlegen will. Im FMG ist ganz klar nur das Kupfer geregelt. Aus diesem Grund möchte ich Sie fragen - nochmals, denn vorhin habe ich die Antwort nicht ganz erhalten -, inwiefern auch die Elektrizitätswerke Rohre zur Verfügung stellen können. Denn der Streitpunkt ist, dass derjenige, dem das Rohr gehört, ja faktisch auch das Monopol über das Rohr hat. Im FMG ist der Zugang zu diesem Rohr geregelt, und in diesem Zusammenhang stellt sich diese Frage. Denn es wird immer wieder diskutiert, und die Swisscom sagt, das Rohr sei voll; dabei ist es gar nicht voll. Wie also will der Bundesrat das regeln?

Leuenberger Moritz · BR-M · Conseil fédéral · Zurich

Ich habe es gesagt: Es ist nicht so, dass die Swisscom immer wieder sagt, das Rohr sei voll - so ist es gar nicht! Sie hat vielmehr bei 75 Prozent der laufenden Fälle einen Teil ihres Rohres zur Verfügung gestellt. Das werden in Zukunft sowohl die Swisscom als auch ihre Konkurrentinnen, beispielsweise die Elektrizitätsgesellschaften, tun müssen. Das ist der Sinn des Ganzen. Es hätte keinen Sinn, wenn sich nur die Swisscom verpflichten würde, diesen Zugang zu gewährleisten; das muss gegenseitig erfolgen.

Ich habe mich schon anerboten, hier helfend einzugreifen, aber die beiden Partizipanten haben gesagt, sie schafften das auf gütlichem Wege miteinander. Von daher habe ich bis jetzt von irgendwelchen Eingriffen von unserer Seite abgesehen.