99.055

Loi sur le marché de l'électricité

Intervention de procédure

Elektrizitätsmarktgesetz

Loi sur le marché de l'électricité

Art. 25bis (Fortsetzung - Suite)

Speck Christian · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Bereits vor der Abstimmung über die Energieabgaben im September haben wir in der UREK über die Möglichkeit diskutiert, Darlehen für NAI zu gewähren. Die Anträge wurden damals mit dem Hinweis auf die Förderabgabe, in der bekanntlich ein Teil für die NAI vorgesehen war, abgelehnt. Nachdem diese Förderabgabe mit Ausnahme des Kantons Graubünden auch von sämtlichen Bergkantonen - das ist zu vermerken - abgelehnt worden ist, hat der Ständerat die Problematik richtigerweise wieder aufgenommen. Er schlägt in Artikel 25bis eine Darlehenslösung vor - befristet auf zehn Jahre -, für den Fall, dass die betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen nicht vorgenommen werden können. Damit wird das Abstimmungsergebnis zur Kenntnis genommen und auch akzeptiert.

Eine Mehrheit der UREK unseres Rates will nun auch die Erneuerung bestehender Wasserkraftwerke in diese Bestimmung aufnehmen. Dies sprengt den Rahmen der Darlehenslösung, ist praktisch nicht oder nur sehr schwer einzugrenzen, entspricht auch nicht dem Abstimmungsergebnis und ist in verfassungsmässiger Hinsicht fragwürdig. Eine zeitgemässe Erneuerung ist eine der Auflagen, die bei allen Konzessionserteilungen verlangt wird. Es besteht hier zurzeit kein Anlass, einzugreifen.

Die SVP-Fraktion bittet Sie, dem Antrag der Minderheit Fischer und dem Antrag der Kommission betreffend die Darlehen zu Vorzugszinsen und mit Rangrücktritt zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Teuscher abzulehnen.

Hess Peter · P-M · Conseil national · Zoug · Groupe démocrate-chrétien

Die liberale Fraktion lässt mitteilen, dass sie die Minderheit unterstützt.

Steiner Rudolf · Conseil national · Soleure · Groupe radical-libéral

Der von einer Mehrheit der Kommission bei Artikel 25bis eingefügte Absatz 1bis hat nach Meinung der FDP-Fraktion vor dem Hintergrund der Abstimmungsergebnisse vom 24. September 2000 über die Energieabgaben keinen Bestand. Volk und Stände haben eine Subventionierung erneuerbarer Energien inklusive der Wasserkraft klar abgelehnt.

Was nun aber der Mehrheitsantrag will, ist nichts anderes, als eine derartige Subventionierung. Es ist bezeichnend, dass dafür auf Biegen und Brechen eine Verfassungsgrundlage gesucht werden musste, die dann im Umweltschutzartikel auch gefunden wurde. Dabei geht es den Promotoren nicht oder nicht primär um den Umweltschutz, sondern ganz klar um Geld für die Erneuerung von Wasserkraftwerken. Es ist Geld, für das innert der nächsten zehn Jahre - Herr Fischer hat es bereits ausgeführt - kaum Bedarf besteht und das in Zukunft von den Werken selber wird erwirtschaftet werden können. Denn wir sind klar der Überzeugung, dass die Wasserkraft schneller als erwartet wieder konkurrenzfähig sein wird, nämlich dann, wenn die Überkapazitäten auf dem europäischen Markt abgebaut sind. Der Mehrheitsantrag ist also nicht nur rechtlich und vor allem demokratisch fragwürdig, sondern auch sachlich unnötig und falsch.

Die FDP-Fraktion beantragt Ihnen, auch den Minderheitsantrag Teuscher zu Absatz 3 abzulehnen. Die kurze Begründung lautet:

1. Es wird Sache der Verhandlungspartner sein, Vertragsbedingungen auszuarbeiten, die auch eine gewisse Sicherheit bezüglich dieser Darlehen geben. Darin besteht absolute Vertragsfreiheit, da müssen wir nichts ins Gesetz schreiben.

2. Wir müssen klar festlegen, dass Wasserkraftwerken geholfen werden soll, nichtamortisierbare Investitionen abzubauen; wir gewähren beispielsweise auch Darlehen zu Vorzugszinsen; es macht dann umgekehrt wenig Sinn, wieder hohe Barrieren bezüglich Sicherheiten zu errichten.

Wir bitten Sie also, den Minderheitsantrag Fischer zu unterstützen und den Minderheitsantrag Teuscher abzulehnen.

Lustenberger Ruedi · Conseil national · Lucerne · Groupe démocrate-chrétien

Die Diskussion zu Artikel 25bis führen wir vor allem auch vor dem Hintergrund der Abstimmungsergebnisse vom 24. September 2000. Es stellt sich nämlich in der Tat die Frage, wie weit der Gesetzgeber aus demokratiepolitischen Überlegungen heraus die bestehenden Wasserkraftwerke stützen soll.

Für die CVP-Fraktion spielen vor allem längerfristige Überlegungen mit, wenn sie sich für den Antrag der Mehrheit ausspricht. Aufgrund der sich abzeichnenden mittelfristigen Marktsituation einerseits und vor allem wegen des unbestrittenen Nachhaltigkeitscharakters der Wasserwirtschaft andererseits sind wir daran interessiert, dass bestehende Werke nicht nur amortisiert, sondern auch erneuert werden. Kommt dazu, dass nach ökonomischen Grundsätzen betrachtet Amortisation und Erneuerung zusammengehören wie Mutter und Kind. In aller Regel wird bei einer umfassenden Erneuerung eines Werkes der Wirkungsgrad gesteigert. Das führt dazu, dass ein erneuertes Werk im momentan harten Markt auch wieder konkurrenzfähiger wird.

Ich bin überzeugt, dass es uns die nachfolgende Generation danken wird, wenn wir heute mit einem massvollen Entscheid - das stellt der Antrag der Kommissionsmehrheit dar - dazu beitragen, die einheimische Wasserkraft über die Runden zu bringen. Herr Fischer hat gesagt, wir wüssten nicht, wie die Situation in 30 Jahren aussehen werde. Genau deshalb müssen wir aufpassen, dass bestehende Wasserkraftwerke jetzt nicht eingehen. Herr Fischer, Sie haben in Ihrer Argumentation den Beweis geliefert, dass die Kommissionsmehrheit Recht hat.

Namens der überwiegenden Mehrheit der CVP-Fraktion bitte ich Sie, den Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen, einen Antrag notabene, der in der Kommission nach hartem Ringen zustande gekommen ist. Er kam zustande, weil sich die Verfechter der ökologischen und der ökonomischen Seite in der Kommission ungefähr in der Mitte getroffen haben.

Ich erlaube mir noch ein kurzes Votum zum Antrag Grobet: Die CVP-Fraktion erachtet es als überflüssig, diesen Antrag anzunehmen, weil das Anliegen grundsätzlich in Artikel 25ter integriert ist.

Zum Antrag der Minderheit Teuscher stelle ich fest, dass die CVP-Fraktion diesen Antrag ablehnt.

Ich bitte Sie also im Auftrag der Mehrheit der CVP-Fraktion, bei Artikel 25bis der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

Sommaruga Simonetta · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Mit den Geldern, die wir unter Absatz 1 - also für die NAI - sprechen, tun wir etwas für die Vergangenheit, sozusagen für die verpassten Chancen. Wenn wir mit Absatz 1bis zusätzliche Darlehen vorsehen, dann tun wir etwas für die Zukunft. Es geht hier um die Erneuerung von bestehenden Wasserkraftwerken, und zwar sollen diese Darlehen nur unter ganz gewissen und strengen Bedingungen gegeben werden: erstens, wenn die Umweltqualität spürbar verbessert wird; und zweitens, wenn der Landschafts- und der Gewässerschutz nicht beeinträchtigt werden. Solche Darlehen sind angesichts dessen, dass die Wasserkraft mit der Strommarktöffnung bekanntlich unter Druck kommen wird, sicher gerechtfertigt.

Der Antrag der Mehrheit stellt aber nicht nur klare Bedingungen, um Darlehen zu geben, sondern er ist auch auf zehn Jahre befristet. Dieser Absatz kann auch später in Kraft gesetzt werden, nach dem Inkrafttreten des Gesetzes. Das ist nicht unwichtig, weil wir die Darlehen für die Erneuerung erst dann geben wollen, wenn sie notwendig sind.

Herr Steiner hat die Frage gestellt, ob es möglich sei, jetzt, nach der Abstimmung vom 24. September 2000, überhaupt noch Mittel für die Wasserkraft vorzusehen; ob es zulässig sei, hier noch Darlehen vorzusehen. Es geht wie gesagt um Darlehen, die auch mit Zinsen belegt werden. Trotzdem muss ich zugeben: Wenn wir diese Frage in einem sehr engen Rahmen stellen, dann dürften wir heute keine Gelder mehr sprechen; dann dürften wir aber auch keine Gelder für die NAI mehr sprechen. Wir sehen aber, dass es keinen Widerstand gegen diese NAI-Abgeltung gibt; schliesslich beruft man sich auf den Strukturartikel der Bundesverfassung. Wenn wir das tun, dann müssen wir uns jedoch auf den Umweltschutzartikel in der Bundesverfassung berufen und müssen diese Darlehen für die Erneuerung der Wasserkraft ebenfalls sprechen.

Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen. Ich möchte Sie aber noch auf etwas hinweisen: Absatz 1 und Absatz 1bis gehören zusammen; wir werden sie nur zusammen akzeptieren.

Die SP-Fraktion unterstützt auch die Anträge Suter und Cina. Beide Anträge dienen dazu, die erneuerbaren Energien zu stärken. Mit dem Antrag Cina tun wir zusätzlich etwas für die Holznutzung und die Biomassennutzung. Mit dem Antrag Suter haben wir einen Beitrag für die einheimischen erneuerbaren Energien. Für sie sollen endlich auch faire Wettbewerbsbedingungen herrschen.

Wir bitten Sie deshalb, den Anträgen Suter und Cina ebenfalls zuzustimmen.

Durrer Adalbert · Conseil national · Obwald · Groupe démocrate-chrétien

Ich möchte mich namens der Kommission nur noch kurz zur Darlehensproblematik äussern. Die Problematik der NAI ist ja eine Frage der Marktpreisentwicklung, die nicht vorhersehbar ist. Man kann also die NAI-Situation nicht zum Vornherein mit Sicherheit beurteilen. Umgekehrt erhöhen Darlehen lediglich die Bilanzsumme, indem sie auf der Aktivseite Cash einbringen, auf der Passivseite aber Fremdkapital sind, womit das Eigenkapital gegenüber den Wertberichtigungen nicht erhöht wird. Somit ist in der Sache mit blossen Darlehen nicht geholfen; es ist eine untaugliche Massnahme. Es ist wichtig, dass diese Darlehen auch buchhalterisch Eigenkapitalcharakter haben; deshalb brauchen wir diesen Rangrücktritt.

Zum Vorzugszins: Es ist natürlich nicht die Meinung, dass der Bund hier Geld verlieren soll, aber es ist andererseits auch nicht die Meinung, dass der Bund aus der Wasserkraft über die Zinsgestaltung noch eine Rendite erwirtschaften soll. Es geht darum, dass er die Zinsen aufgrund der Selbstkosten gestaltet.

Zur Frage des Verzichts auf die Sicherheitsstandards: Man wollte hier nicht unnötige Barrieren im Sinne von Ratings aufbauen, wie das die Banken gegenüber Kreditsuchenden machen. Vielmehr hat der Bundesrat die Möglichkeit, über die Gestaltung des Darlehens im Sinne von Prognosen nur dort Geld einzusetzen, wo die Chance besteht, am Schluss diese Darlehen wieder zurückzubekommen.

Noch ganz kurz zum wichtigen Absatz 1bis betreffend die Erneuerung: Ich bin auch der Meinung, dass demokratische Entscheide zu respektieren sind. Aber man kann nun m. E. die Abstimmungsresultate schon nicht so interpretieren, dass keine politische Hilfe zugunsten der Wasserkraftwerke mehr möglich sei. Es wurde schon gesagt: Offenbar besteht bei den NAI ein Konsens darüber, dass wir es tun wollen, und bei der Erneuerung müssen wir sehen, dass es vor allem um ein politisches Zeichen geht. Es geht um eine kurze, schwierige Phase von zehn Jahren, während welcher man helfen kann. Es werden wenige Werke sein, die diese Hilfe in Anspruch nehmen können, aber gerade das ist wichtig, damit nicht grundsätzlich alle Investitionen im Bereich der Wasserkraft zum Erliegen kommen. Es ist auch wichtig, dass man das Bekenntnis zur Wasserkraft ernst meint und nicht nur als Lippenbekenntnis versteht. Das wird auch in einem möglichen Abstimmungskampf über dieses Gesetz durchschaut werden.

Umgekehrt möchte ich noch ein Argument zu den Umweltstandards und -anforderungen beisteuern. Es geht nicht nur um die Verfassungsgrundlage; es ist auch wichtig, dass in der Anwendung - auch bei den Gerichten - die beiden Umweltvoraussetzungen, die definiert werden, nicht als Verschärfung der heutigen Rechtslage verstanden werden, sondern lediglich so, dass das moderne gesetzliche Instrumentarium in Bezug auf die Umweltstandards - Gewässerschutzgesetz, Umweltschutzgesetz usw. - eingehalten werden muss. Eine Verschärfung ist damit aber nicht gemeint; das ist sehr wichtig. Sonst schiessen wir uns nämlich, bezogen auf die Stärkung der Wasserkraft, selber ins Bein.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen und alle übrigen Anträge abzulehnen.

Leuenberger Moritz · BR-M · Conseil fédéral · Zurich

Zu Absatz 1 will ich mich nicht näher äussern. Ich will aber auch festhalten, dass die nun ausdrücklich genannten Vorzugszinsen nichts Besonderes bedeuten, denn vom Bund ein Darlehen zu erhalten, ist immer etwas Vorzügliches. Sonst müsste man ja nicht ausdrücklich hinschreiben, es handle sich um Bundesdarlehen; man könnte sie auch irgendwo anders holen.

Was Absatz 1bis angeht, hat der Bundesrat während der Abstimmungskampagne vor dem 24. September immer wieder gesagt, dass er nicht bereit ist, solche Darlehen zu geben. Konsequenterweise unterstützt er jetzt deswegen die Minderheit.

Hess Peter · P-M · Conseil national · Zoug · Groupe démocrate-chrétien

Abs. 1, 2, 4 - Al. 1, 2, 4

Angenommen - Adopté

Abs. 1bis - Al. 1bis

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 94 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 53 Stimmen

Abs. 3 - Al. 3

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit .... 80 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit .... 71 Stimmen

Art. 25bis

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe .... 151 Stimmen

Dagegen .... 2 Stimmen

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Art. 25ter

Antrag der Kommission

Mehrheit

Titel

Vergütung für die Durchleitung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien

Text

Für die Produktion aus erneuerbaren Energien bis 500 kW Leistung ist die Durchleitung während zehn Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes gebührenfrei.

Minderheit

(Speck, Brunner Toni, Durrer, Fischer, Keller, Leutenegger Hajo, Lustenberger)

Streichen

Antrag Vallender

.... Energien bis 1000 kW Leistung ....

Art. 25ter

Proposition de la commission

Majorité

Titre

Rétribution de l'acheminement d'électricité produite à partir d'énergie renouvelable

Texte

Durant dix ans à compter de l'entrée en vigueur de la loi, l'acheminement d'électricité produite à partir d'énergie renouvelable dans des centrales d'une puissance ne dépassant pas 500 kW sera gratuit.

Minorité

(Speck, Brunner Toni, Durrer, Fischer, Keller, Leutenegger Hajo, Lustenberger)

Biffer

Proposition Vallender

.... ne dépassant pas 1000 kW ....

Speck Christian · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Bekanntlich hat der Ständerat in Artikel 6 die Befreiung der erneuerbaren Energien ersatzlos gestrichen. In der Kommission des Nationalrates wurde der Gedanke wieder aufgenommen; er liegt jetzt in Artikel 25ter vor Ihnen. Dass für die Produktion aus erneuerbaren Energien bis 500 Kilowatt Leistung die Durchleitung während zehn Jahren nach Inkraftsetzung des Gesetzes gebührenfrei sein soll, widerspricht ganz eindeutig den Grundsätzen einer fairen Netzbenutzungsgebühr. Damit wird den erneuerbaren Energien eine ungerechtfertigte Vorrangstellung gewährt. Ob nun diese Marktverzerrung einen grösseren oder einen kleineren Anteil des durchgeleiteten Stromes bedeutet, ist dabei unerheblich. Begehrlichkeiten in diese Richtung haben wir schon bei den Beratungen im Nationalrat verschiedentlich abgelehnt. Herr Rechsteiner hat in der Kommission gesagt, dass der jetzt vorliegende Antrag nur ein kleines Geschenk an die kleinen Produzenten sei; eine Marktverzerrung aber bleibt es dennoch.

Die Förderung der erneuerbaren Energien, insbesondere aus Kleinkraftwerken, ist richtig. Diese Förderung wird auch praktiziert. Ich muss Sie jedoch darauf hinweisen, dass heute in Artikel 7 im Energiegesetz festgehalten ist, dass die Produktion bis zu 1000 Kilowatt, also einem Megawatt, von den örtlichen Verteilern abgenommen werden muss. Sie muss nicht nur abgenommen werden, das Bundesgericht hat auch den so genannten Rückliefertarif auf 15 bis 16 Rappen pro Kilowatt festgelegt.

Aus diesem Grund wurden in den vergangenen Jahren nicht nur Kleinkraftwerke erhalten, was richtig ist, sondern darüber hinaus, zum Beispiel in alten Fabrikwerken, gutes Geld mit solchen Werken verdient. Dazu kommt, dass auf dem Markt schon heute, ähnlich wie die Ökolabel bei der Nahrungsmittelproduktion in der Nahrungsmittelindustrie, Ökolabel auch für den Strom aus erneuerbaren Energien geschaffen wurden. Es hat sich gezeigt, dass die Konsumenten auch bereit sind, dafür einen Mehrpreis zu bezahlen. Das ist alles richtig, aber es sprengt den Rahmen, wenn wir für diese Kleinkraftwerke Möglichkeiten zur Vermarktung schaffen, ihnen gleichzeitig einen Rückliefertarif in vorgeschriebener Höhe garantieren und ihnen zusätzlich noch freie Durchleitung gewähren.

Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag abzulehnen und der Minderheit zuzustimmen.

Leutenegger Hajo · Conseil national · Zoug · Groupe radical-libéral

Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen, dem Minderheitsantrag zu folgen und den Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen. Hier wird wieder versucht, das Resultat der Abstimmungen vom 24. September 2000 umzudrehen. Wer Energie aus dem Netz bezieht, beansprucht dieses Netz und soll auch dafür bezahlen. Wer Energie aus dem Netz bezieht, will seinen Verbrauch gemessen und verrechnet haben. Soll auch dies kostenlos erfolgen? Oder sollen auch dies wieder die andern bezahlen?

Das EMG will eine diskriminierungsfreie Netzbenützung. Artikel 25ter widerspricht diesem Ziel diametral. Die Netzbenutzungskosten müssen unabhängig von der Energieherkunft bleiben. Mit der Zustimmung zu Artikel 25ter würden wir die Subventionen, die das Volk deutlich abgelehnt hat, durch die Hintertür einführen. Die erneuerbare Energie von Kleinproduzenten wird nach Artikel 7 des Energiegesetzes bereits bevorzugt entschädigt. Eine doppelte Bevorzugung ist unangemessen. Es wäre auch fragwürdig, wenn die Netzbenutzung für aus dem Ausland importierten Solar- oder Windstrom nicht bezahlt werden müsste, obwohl ja alle Netzstufen benutzt würden.

Es ist auch zu beachten, dass solcher Strom nicht je nach Verbrauch zur Verfügung steht, sondern vom Netzbetreiber bedarfsgerecht zu ergänzen ist. Solarstrom wird nicht dann produziert, wenn ihn der Käufer verbraucht, sondern dann, wenn das Wetter passt. Unser Volk ist ja diesem Irrtum - ich hätte fast gesagt, diesem solaren Irrtum - nicht erlegen. Auch das Parlament sollte diesem Irrtum nicht erliegen. Der Vollzug der in Artikel 25ter festgehaltenen Bestimmung würde einen ungeheuren administrativen Aufwand erzeugen. Der Netzbetreiber müsste Gewähr haben, dass der vom Kunden bestellte Strom tatsächlich aus einem Kleinkraftwerk stammt und dass dessen Produktion nicht bereits mehrfach verkauft worden ist; die Ergänzungsenergie wäre wieder separat zu verrechnen usw. Die Kosten und der erst noch fragliche Nutzen stünden somit in einem schlechten Verhältnis. Zu alledem soll dieser Zusatzaufwand nicht einmal entschädigt werden.

Ich bitte Sie deshalb, hier dem Minderheitsantrag zuzustimmen und auch den Antrag Vallender, der ja noch weiter geht als der Mehrheitsantrag, abzulehnen.

Vallender Dorle · Conseil national · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe radical-libéral

Für meinen Antrag sprechen mindestens zwei Gründe:

1. Im Energiegesetz, das wir erst 1998 beschlossen haben, ist in Artikel 7 zu lesen, dass im Hinblick auf die Anschlussbedingungen für unabhängige Produzenten Wasserkraftwerke mit einer Leistung bis zu 1 Megawatt zugelassen sind - Kollege Speck hat darauf hingewiesen. Auch im Energiegesetz haben wir also die Wasserkraftwerke bis zu einer Leistung von 1000 Kilowatt bevorzugt.

2. Es macht daher Sinn, hier im EMG die genau gleichen Limiten einzufügen. Der Grund, dass wir im Energiegesetz so legiferiert haben: In vielen Fällen werden bei erneuerbaren Energien erst Anlagen mit grösseren Leistungen wirtschaftlich. Dies ist speziell bei Wasserkraftwerken oder bei Biomassekraftwerken der Fall.

Eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ermöglicht es den Betreibern von Stromproduktionsanlagen aber, auf dem Markt Fuss zu fassen und während zehn Jahren einen Kundenstamm aufzubauen. Nach dieser Zeit sind sie daher ebenfalls in die Pflicht zu nehmen.

Ich fasse zusammen: Wenn Sie meinen Antrag unterstützen und die Leistungsgrenze auf 1000 Kilowatt anheben, geben Sie den erneuerbaren Energien eine echte Chance und fördern auch noch die dezentrale Energieerzeugung.

Zu diesem Ergebnis kam auch Herr Bundesrat Leuenberger bei der Beratung von Artikel 7 Energiegesetz, als er der damaligen Minderheit Speck sagte: "Sie müssen sehen, dass in Schweden, also in einem Land, in dem der Markt im Strombereich bereits eingeführt ist, ebenfalls Anlagen finanziell bevorzugt werden, wenn sie klein sind." Damals beim Energiegesetz wollte Kollege Speck die Leistungsgrenze auf nur 300 Kilowatt festlegen. Heute, beim EMG, will er die Besserstellung von Produktionsanlagen von erneuerbaren Energien sogar ganz streichen.

Ich bitte Sie um Unterstützung meines Antrages zugunsten der erneuerbaren und nachhaltigen Energien.

Decurtins Walter · Conseil national · Grisons · Groupe démocrate-chrétien

Im Namen der CVP-Fraktion empfehle ich Ihnen, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen. Er betrifft nur die Kleinstkraftwerke bis zu einer Leistung von 500 Kilowatt. An der letzten Sitzung behandelten wir einen Antrag Eberhard, der viel weiter ging. Nach meiner Ansicht geht es darum, einen Akzent zu setzen, einen Impuls zu geben für die erneuerbaren Energien. Die gebührenfreie Durchleitung dieser Energien schadet wirklich niemandem. Es ist ja weniger als ein Prozent und sollte auf die Elektrizitätswirtschaft keinen Einfluss haben.

Keller Robert · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich habe den Auftrag, im Namen der SVP-Fraktion auf folgende Punkte hinzuweisen: Wir wollen die erneuerbaren Energien fördern - das ist richtig und wichtig -, doch wir wollen das für teures Geld erstellte Netz nicht gratis zur Verfügung stellen. Warum? In Artikel 7 des Energiegesetzes steht, dass Strom von Kleinkraftwerken mit einer Leistung bis 1 Megawatt durch die örtlichen Werke abgenommen werden muss. Auch die Entschädigung ist mit 15 bis 16 Rappen pro Kilowatt festgelegt. Das sollte unserer Ansicht nach genügen. Wir wollen eine faire Netzbenutzung für alle Abnehmer. Wir wollen gleich lange Spiesse. Wir wollen keine noch grössere Marktverzerrung während zehn Jahren, weil die Energie dadurch verteuert wird und es auch ordnungspolitisch falsch ist.

Die SVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit Speck und lehnt den Antrag der Mehrheit sowie den Antrag Vallender ab.

Hess Peter · P-M · Conseil national · Zoug · Groupe démocrate-chrétien

Die liberale Fraktion teilt mit, dass sie die Minderheit unterstützt.

Rechsteiner Rudolf · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Bei den Kleinkraftwerken handelt es sich um Anlagen, die in der Regel höhere Gestehungskosten haben, als gemäss Artikel 7 des Energiegesetzes vergütet werden. Es handelt sich um kleine Wasserkraftwerke, um die Verstromung von Holzenergie und um Solarkraftwerke. Ich weise darauf hin, dass diese Kraftwerke vom Staat zum Teil sehr unfair behandelt werden. Wenn Sie heute Solarstrom über eine Solarstrombörse beziehen, zahlen Sie auf den vollen Betrag von 1 Franken pro Kilowattstunde noch zusätzlich 6 Rappen Mehrwertsteuer. Das ist eine Zusatzbelastung, die die konventionellen Kraftwerke in diesem Ausmass selbstverständlich nicht tragen.

Die kleinen Kraftwerke nehmen in der Regel nur eine geringe Durchleitung in Anspruch, weil dieser Strom zumeist in einem kleinen geographischen Umkreis konsumiert wird. Das heisst, die oberen Netze werden entlastet. Auch dies rechtfertigt es, hier ein Entgegenkommen zu signalisieren und diese Kleinstanlagen von Durchleitungsgebühren zu befreien.

Herr Keller, wir können nicht immer davon sprechen, dass wir die erneuerbaren Energien fördern wollen, und gleichzeitig nichts tun. Denken Sie auch daran: Die Kernenergie trägt ihre Kosten nicht. Wir haben keine Haftpflichtversicherung, es ist eine Hochrisikotechnologie, bei der am Schluss immer die Allgemeinheit für Schäden aufkommt, wenn es zu Zwischenfällen oder schweren Unfällen kommt.

Schliesslich bitte ich Sie in Rechnung zu stellen, dass wir hier eine befristete Lösung vorschlagen. Die Mehrheit hat von zehn Jahren gesprochen; wir wollen dann weiter sehen, welche Hilfe diese Kleinstanlagen nach Ablauf dieser Frist noch brauchen.

Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung und darum, eventualiter den Antrag Vallender zu unterstützen.

Durrer Adalbert · Conseil national · Obwald · Groupe démocrate-chrétien

Wir haben diese Diskussion damals schon im Zusammenhang mit dem Antrag Eberhard geführt, der angenommen worden ist. Wir haben sie früher bei Artikel 7 des Energiegesetzes geführt, wo es um die Abgeltung der Produktion von Kleinkraftwerken ging. Jetzt geht es auch wieder um diese "Glaubensfrage".

Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, Artikel 25ter zuzustimmen.

Leuenberger Moritz · BR-M · Conseil fédéral · Zurich

Ich verweise auf die Ausführungen des Kommissionspräsidenten. Zum Antrag Vallender ist zu sagen, dass richtig zitiert wurde, was ich damals beim Energiegesetz gesagt habe: Dass es eigentlich logisch wäre, wenn im Energiegesetz und hier dieselbe Grösse gelten würde. Allein: Mit gewissen Vollzugsproblemen wäre der Antrag Vallender, wenn er durchkommt, dann schon konfrontiert. Aber ich stelle Ihnen dies anheim.

Hess Peter · P-M · Conseil national · Zoug · Groupe démocrate-chrétien

Wir stimmen zuerst über Artikel 6 Absätze 5 und 6 ab. Der Antrag Cina ist zurückgezogen worden.

Art. 6 Abs. 5, 6 - Art. 6 al. 5, 6

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission .... 91 Stimmen

Für den Antrag Grobet .... 49 Stimmen

Art. 25ter

Abstimmung - Vote

Eventuell - A titre préliminaire

Für den Antrag Vallender .... 75 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit .... 70 Stimmen

Definitiv - Définitivement

Für den Antrag Vallender .... 92 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 53 Stimmen

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu

Schluss der Sitzung um 12.45 Uhr

La séance est levée à 12 h 45