09.5483

Entraide judiciaire et entraide administrative en matière fiscale. Rapport

Merz Hans-Rudolf · BPR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.

In seiner Antwort auf die Motion 09.3736 der WAK-NR mit dem Titel "Konzept der Gleichbehandlung für die Doppelbesteuerungsabkommen" hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass sich eine volle Gleichbehandlung zwischen OECD-Staaten und Nichtmitgliedstaaten nicht verwirklichen lässt. Er hat aber auch betont, dass in Teilbereichen, beispielsweise in Bezug auf die Amtshilfe, eine solche Gleichbehandlung möglich ist.

Die vom Bundesrat am 13. März 2009 beschlossene Bereitschaft, beim Informationsaustausch den OECD-Standard zu übernehmen, ist nicht beschränkt auf OECD- oder G-20-Staaten. Sie gilt grundsätzlich gegenüber allen Staaten, mit denen die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat oder noch abschliessen wird. Dieser Beschluss wird nun sukzessive umgesetzt.

Weil es offensichtlich ist, dass die Schweiz nicht mit über siebzig Staaten parallel solche Revisionsverhandlungen führen kann, hat der Bundesrat aufgrund mehrerer Kriterien eine Prioritätenordnung festgelegt. Hierzu gehören insbesondere folgende fünf Kriterien:

1. das manifestierte Interesse eines Staates an der Aufnahme von Verhandlungen;

2. die wirtschaftliche Bedeutung des anderen Staates für die Schweiz;

3. dessen Gewicht in internationalen Gremien wie zum Beispiel der G-20 und dessen Fähigkeit, die Einführung von Gegenmassnahmen gegen die Schweiz zu verhindern;

4. die Aufhebung von bestehenden Diskriminierungen der Schweiz aufgrund des bisherigen eingeschränkten Informationsaustausches; und schliesslich

5. die Aussichten, die bundesrätlichen Eckwerte der neuen Amtshilfepolitik einhalten und wünschbare Verbesserungen in anderen Abkommensbereichen realisieren zu können.

Bisher hat die Schweiz ihre Abkommen mit sechzehn Staaten angepasst. Verhandlungen mit mehreren weiteren Staaten sind im Gang oder werden in den nächsten Monaten aufgenommen. Dabei sind die Eckwerte des Bundesrates zur Amtshilfe in den Verhandlungen mit allen Staaten massgeblich. Die gesamte Umsetzung braucht naturgemäss Zeit. Allerdings ist es nicht möglich, den erforderlichen Zeitrahmen abzuschätzen, weil die Umsetzung im Einzelfall auch von der Disponibilität des anderen Staates beziehungsweise dessen Verhandlungsführern abhängt.

Der Bundesrat erachtet es gegenwärtig als nicht zweckmässig, den im Postulat 08.3244 gewünschten Bericht über die Amts- und Rechtshilfe und die Gewährleistung der Gleichbehandlung vorzulegen. Denn ein solcher Bericht wäre beim jetzt sehr hohen Verhandlungsrhythmus als Momentaufnahme sehr rasch wieder überholt. Der Bericht wird daher auf Ende 2010 zu erwarten sein.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Herr Bundespräsident, verstehen Sie, dass ich das als krasse Missachtung eines bindenden parlamentarischen Auftrags verstehe?

Merz Hans-Rudolf · BPR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.

Nein!