08.3060
Légaliser le jeu de poker dans les cercles privés
Reimann Lukas · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Bei der vorliegenden Motion geht es darum, das Pokern bei privaten Spielen im Freundeskreis, also nicht bei Turnieren - es ist mir wichtig, das zu betonen -, zu legalisieren.
Ich war kürzlich, im Januar, drei Wochen im Militär, im WK. Sie wissen, dass da abends jeweils gejasst wird. Ich kann Ihnen sagen: Zu meiner Enttäuschung wurde jeden Abend nur gepokert. Was ich damit sagen will, ist Folgendes: Heute pokern in diesem Land über 200 000 Leute regelmässig. Die meisten pokern nicht irgendwo an diesen Turnieren, die man am Fernsehen sieht, sondern die meisten pokern privat - im Freundeskreis, in der Familie - um sehr geringe Geldbeträge. Das ist für viele zu einem Hobby geworden. Oft wird da um 5, 10 oder 20 Franken gespielt. Weil Pokern per Definition als Glücksspiel eingestuft wird, macht sich grundsätzlich jeder strafbar, der ein Pokerspiel organisiert; ausgenommen sind lediglich die von der Eidgenössischen Spielbankenkommission bewilligten Pokerturniere. Das Pokern hängt von vielen Geschicklichkeitsfaktoren, von mathematischen Chancenabwägungen und auch von der Psychologie ab. Es sollte deshalb ein legales Geschicklichkeitsspiel und nicht ein reines Glücksspiel sein. Diese kleinen Beträge erinnern mich oft an die Jasskasse, die vielleicht vielen hier drin besser vertraut ist, in die man dann einen Betrag hineinlegt. Das ist ja eigentlich auch legal.
Ich habe die Antwort des Bundesrates mit Interesse gelesen. Der Bundesrat schreibt, gemäss der Botschaft des Bundesrates zum Spielbankengesetz solle das gelegentliche Glücksspiel um Geld oder andere vermögenswerte Vorteile im Familien- oder Freundeskreis nicht bestraft werden. Das wirft natürlich Fragen auf. Da fragen sich viele, die oft Poker spielen, was das für die klassischen Heimspiele, die sogenannten Homegames mit Freunden, bedeutet. Sind sie erlaubt? Sind sie zumindest geduldet? Wo beginnt und wo endet der Familien- und Freundeskreis? Was heisst "gelegentlich"? Wöchentlich? Monatlich? Hat man nun etwas zu befürchten, wenn man zu Hause mit acht Freunden ein Spiel mit einem Einsatz von 50 Franken durchführt, oder hat man da nichts zu befürchten? Wie ist die Zurückhaltung zu verstehen, die der Bundesrat in seiner Antwort erwähnt, und wann hört diese Zurückhaltung auf? Es sind also sehr viele Fragen, die sich mehrere Hunderttausend Pokerspieler in der Schweiz stellen.
Es bräuchte dringend eine gesetzliche Regelung, eine klare Antwort. Deshalb bitte ich um Annahme dieser Motion. Damit erhalten wir eine klare Antwort und kriminalisieren nicht so viele Leute, die ein Geschicklichkeitsspiel um kleine Beträge spielen.
Wenn ich jetzt zusätzlich zum Jassturnier, das es im Parlament gibt, ein Pokerturnier organisieren würde, dann würden hier zwanzig Nationalräte zusammen eine Runde spielen. Käme dann die Polizei und würde uns verhaften? Oder dürften wir das Spiel in Ruhe spielen? Damit solche Fälle nicht vorkommen, bitte ich um Annahme der Motion.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons
Mit dieser Motion soll die Entkriminalisierung des privaten Pokerspiels erreicht werden, und der Bundesrat soll beauftragt werden, im Rahmen einer gesetzlichen Regelung sowohl die Veranstaltung von privaten Pokerspielen wie die Teilnahme daran im Freundeskreis zu legalisieren.
Nach Artikel 4 des Spielbankengesetzes dürfen Glücksspiele in der Schweiz nur in konzessionierten Spielbanken angeboten werden. Ansonsten gibt es Strafen. Schon in der Botschaft des Bundesrates zum Spielbankengesetz wurde ausgeführt, dass gelegentliche Glücksspiele - das sind diese Spiele um Geld im Familien- oder Freundeskreis - nicht von dieser Bestimmung erfasst werden sollen. Bei der Abklärung der Frage, ob eine strafbare Organisation vorliegt, übt die Eidgenössische Spielbankenkommission als Strafverfolgungsbehörde bei Bekanntwerden solcher Spiele deshalb die gebotene Zurückhaltung. Die blosse Teilnahme ist zudem immer erlaubt.
Eine Gesetzesänderung, wie sie nun verlangt wird, erscheint uns überhaupt nicht notwendig. Die Praxis hat den klaren Rahmen abgesteckt, und wo es kein Gesetz braucht, sollte man an sich auch keines machen.
Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 94 Stimmen
Dagegen ... 76 Stimmen