10.5188
Régularisation de la famille genevoise Selimi (3)
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons
Nach den negativen Entscheiden des Bundesamtes für Migration stand den Betroffenen der Rechtsweg offen. Die negativen Entscheide des Bundesamtes für Migration hat das Bundesverwaltungsgericht in Kenntnis der gesamten Umstände mehrmals bestätigt, und es hat sich differenziert zum Sachverhalt geäussert. Nach den definitiven Entscheiden des Bundesverwaltungsgerichtes hat das Bundesamt für Migration keine Kompetenz mehr, den Aufenthalt der Familie Selimi von sich aus zu regeln.