10.5342
Police fédérale et critique des Etats-Unis
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons
Am 5. Januar 2010 wurde die US-amerikanische Botschaft in Bern telefonisch bedroht. Dieser Vorfall wurde, wie es bei solchen Ereignissen vorgesehen und üblich ist, durch die betroffene ausländische Botschaft dem Bundessicherheitsdienst zur Kenntnis gebracht. Dieser erstattete Meldung an die Bundesanwaltschaft. Die US-amerikanische Botschaft bestätigte den Vorfall zudem formell zuhanden der Bundesanwaltschaft.
Ende Januar 2010 eröffnete der zuständige Staatsanwalt des Bundes ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren wegen Drohung gegen die US-amerikanische Botschaft in Bern und beauftragte die Bundeskriminalpolizei mit den weiteren Ermittlungen. Der mutmassliche Täter, wohnhaft im Kanton Waadt, konnte ermittelt und befragt werden. Er hat den fraglichen Anruf wie auch weitere, vergleichbare Anrufe an andere Botschaften zugegeben. Allerdings beurteilte er sein Handeln nicht als Drohung. Die Bundeskriminalpolizei rapportierte die Ereignisse am 16. Februar 2010 zuhanden des zuständigen Staatsanwaltes des Bundes. Dieser stellte das Verfahren Anfang März ein. Am 22. April erfolgte ein Beitrag über diese Ereignisse in der lokalen Gratiszeitung "GHI.ch".
Die Bundeskriminalpolizei wurde im konkreten Fall im Rahmen eines gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens im Auftrag der Bundesanwaltschaft tätig. Das akkreditierte US-amerikanische Personal der Botschaft und ihrer Niederlassungen in der Schweiz geniesst völkerrechtlichen Schutz. Polizeiliche Abklärungen und Ermittlungen liegen gemäss Artikel 336 StGB in der Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden des Bundes.
Zisyadis Josef · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S
J'espère que la police fédérale n'intervient pas immédiatement à chaque fois qu'on critique les Etats-Unis ou qu'on téléphone à son ambassade! C'est bien le cas, n'est-ce pas?
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons
Man wird gut beurteilen müssen, ob man jedes Mal intervenieren muss, ob wirklich ein Grund besteht oder nicht.