08.455
Reduktion bei den Zivilschutzdienstleistungen
Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Un rapport écrit de la commission vous a été remis. La commission propose, par 6 voix contre 2, de ne pas donner suite à l'initiative.
Altherr Hans · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Heer verlangt mit seiner parlamentarischen Initiative zweierlei, nämlich zum einen eine Reduktion der Grundausbildung im Bevölkerungs- und Zivilschutz von den jetzt gesetzlich vorgesehenen zwei bis drei Wochen auf zwei Wochen - für Spezialisten eine Woche länger; das ist unverändert. Bei den Wiederholungskursen fordert er zum anderen eine Änderung von Artikel 36 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und Zivilschutz, und zwar insofern, als die Schutzdienstpflichtigen nur noch bei dringlichem Bedarf zu Wiederholungskursen aufgeboten werden dürfen; diese können maximal drei Tage dauern. Heute dürfen die Kurse eine Woche dauern, und von dringlichem Bedarf ist nicht die Rede; auch hier gibt es Ausnahmen für Spezialisten.
In der Begründung dieser parlamentarischen Initiative werden im Wesentlichen zwei Gründe angeführt: Zum einen könne man damit Geld sparen und zum anderen vermeide man unnötige Einsätze. Der Nationalrat hat dieser parlamentarischen Initiative - im Wesentlichen aus diesen zwei Gründen - Folge gegeben.
Ihre SiK sieht diese Fragen etwas anders; sie setzt die Akzente anders. Sie legt zunächst einmal grossen Wert darauf, dass im Notfall keine nicht- oder schlechtausgebildeten Schutzdienstpflichtigen in den Einsatz geschickt werden. So sind z. B. Einsätze in den Berggebieten nach Naturkatastrophen einerseits wahrscheinlicher geworden, andererseits sind sie auch eher gefährlicher geworden. Es wäre unverantwortlich, die einzusetzenden Angehörigen vorgängig nicht ausreichend geschult und beübt zu haben.
Bei der Grundausbildung muss man sagen, dass die Kantone jetzt schon frei sind, zwei bis drei Wochen Grundausbildung anzubieten, und dass 24 von 26 Kantonen sich bereits für zwei Wochen entschieden haben. Insofern rennt die parlamentarische Initiative also offene Türen ein. Bei den Wiederholungskursen ist die Problematik eher die, dass man eigentlich nicht sagen kann, was "bei dringlichem Bedarf" heisst. Wiederholungskurse dienen dazu, das Erlernte aufzufrischen. Hier den dringlichen Bedarf festzustellen dürfte wohl etwas schwierig sein.
Ihre Kommission hat für die Begründung der parlamentarischen Initiative durchaus Verständnis. Die Begründung geht dahin, dass unnötige Einsätze, auch falsche Einsätze vermieden werden sollen. Dafür haben wir Verständnis. Das steht aber nicht in den verlangten Änderungen des Gesetzestextes. Da sind die Begründung und der Text der Initiative nicht kohärent.
Es gibt tatsächlich Zivilschutzeinsätze, die fragwürdig sind und möglicherweise sogar an den bestehenden gesetzlichen Grundlagen vorbei von den Kantonen und Gemeinden angeordnet werden, z. B. Einsätze an Botellones oder Ähnlichem. Hier hat die Kommission davon Kenntnis nehmen können, dass sich eine Revision des Gesetzes in Vorbereitung befindet und dass im Rahmen dieser Revision Präzisierungen zu solchen Einsätzen geplant sind. Wir möchten diese Vorlage abwarten, bevor wir dann über diese Fragen diskutieren. Wir sehen in diesem Sinne keinen Bedarf, das Anliegen der parlamentarischen Initiative aufzunehmen, sie zu unterstützen, weil der Bundesrat den Gesetzgebungsbedarf bereits erkannt hat und auf eine nach unserer Ansicht bessere Art und Weise vorgehen will.
Wir beantragen Ihnen deshalb mit 6 zu 2 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.
Freitag Pankraz · Mit-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich beantrage Ihnen wie die Kommission, der Initiative keine Folge zu geben. Um es vorwegzunehmen: Ich rede nicht Leerläufen das Wort; diese hat es wohl auch gegeben. Aber Probleme mit möglichen Leerläufen in diesem Bereich lösen wir nicht mit der vorgeschlagenen Gesetzesanpassung.
In Artikel 36, Wiederholungskurse, gemäss der Initiative wird im ersten Satz ausgeführt: "Schutzdienstpflichtige können nach Absolvierung der Grundausbildung und nur bei dringlichem Bedarf zu Wiederholungskursen von maximal drei Tagen aufgeboten werden." Bei der Umsetzung gäbe dieser Artikel gleich mehrere Probleme auf: Was heisst "dringlicher Bedarf"? Wer bestimmt das? Wie sollen Schutzdienstpflichtige einen Ernstfall, zum Beispiel eine Naturkatastrophe, bestehen, wenn sie seit Jahren nicht mehr im Einsatz waren und mit allfälligen neuen Geräten nie geübt haben? Schauen wir einen Ernstfall, zum Beispiel eine Hochwasserkatastrophe im Berggebiet, etwas genauer an. Der dringende Bedarf ist in diesem Fall sicher gegeben. Gemäss Initiative würden Pflichtige für maximal drei Tage aufgeboten, die teilweise seit Jahren keine Ausbildung mehr genossen haben. Als Erstes müsste also die Ausbildung an den Geräten aufgefrischt werden. Dann ist sicher mindestens schon ein halber Tag vorbei. Am Ende des Einsatzes muss das Material abgegeben, allenfalls auch einer nächsten Truppe weitergegeben werden; das braucht schnell zwei bis drei Stunden. Vom dreitägigen Einsatz bleibt nur der mittlere als voller Arbeitstag zur Verfügung, und das ist meiner Meinung nach weder sinnvoll noch effizient.
Es ist nicht so, dass im Zivilschutz in den letzten Jahren nichts passiert wäre. Innerhalb von sechs Jahren wurde zum Beispiel in meinem Kanton, Glarus, die Zahl der Dienstpflichtigen von damals fast 2400 auf jetzt noch 650 deutlich reduziert. Im Bereich der sogenannten Einsätze für die Gemeinschaft, also beispielsweise bei Grossanlässen, hat der Zivilschutz in jüngster Zeit auch schon gewisse Aufgaben übernehmen müssen, die früher von der Armee geleistet wurden. Ausbildung und Einsatz des Zivilschutzes - da bin ich mit den Kritikern einverstanden - sind sehr wohl im Auge zu behalten. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung, die ihre Wurzeln im Kanton Zürich hat, ist der falsche Weg, weil sie insbesondere ganz anders gelagerten Kantonen die absolut nötige Flexibilität nehmen würde.
Ich beantrage, der Initiative keine Folge zu geben.
Jenny This · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wenn ich den Nachmittag Revue passieren lasse, muss ich sagen: Wir sind schon ein wenig milde geworden. Aber ich verstehe zumindest meine Freunde auf der rechten Seite, dass sie, selbst wenn sie gleicher Meinung sind, die parlamentarische Initiative Heer nicht unterstützen wollen, wenn nicht einmal unsere eigenen Leute sie unterstützen.
Bedenken Sie, dass der Initiative vom Nationalrat immerhin mit 103 zu 56 Stimmen Folge gegeben wurde. Das ist ein Manifest, eine Kundgebung - und wir gehen praktisch wortlos, sang- und klanglos darüber hinweg, als sei nichts gewesen. Man sagt, der Katastrophenschutz brauche doch ausgebildete Leute. Unterschätzen Sie die Fachleute auf dem Bau nicht! Glauben Sie, nur weil die Leute eine drei- oder viertägige Grundausbildung oder einen Wiederholungskurs machen, beherrschten sie diese Maschinen und Geräte? Es kommt hinzu, dass ich selber Zivilschutzdienst geleistet habe und mich immer ärgere, wenn meine Mitarbeiter ebenfalls einrücken müssen. Da müssen versierte Fachleute, die tagtäglich nichts anderes tun, als mit diesen Maschinen, z. B. mit Motorsägen, zu arbeiten, sich zwei Wochen lang anhören, wie man mit diesen Vehikeln umgehen soll. Da gibt es kein Pardon. Sie können also argumentieren, wie Sie wollen. Diese Leute werden keinen Tag dispensiert, obwohl sie ein Leben lang nichts anderes gemacht haben. Da gibt es kein Pardon.
Also, diese Abstimmung ist jetzt gelaufen. Aber tun wir nicht so, als wolle jemand diesen Zivilschutzdienst abschaffen. Das ist überhaupt nicht der Fall! Es ginge um eine sinnvolle Reduktion; die Grundausbildung bliebe erhalten. Jetzt diskutiert man über die Frage, was denn sinnvoll sei, und antwortet, das müssten dann eben die Kantone beurteilen.
Hand aufs Herz: Wenn wirklich etwas passiert, muss die Privatwirtschaft auf den Plan. Ich bin mit meinen Geräten überall schneller als die Leute aus dem Zivilschutz, das ist gar keine Frage - und meine Mitbewerber auch. Es kommt die Frage hinzu, weshalb der Zivilschutz Strassen und Plätze bauen soll. Für Waldstrassen und Mauern sind wir Bauunternehmer zuständig. Schicken Sie die Dienstleistenden doch auf die Banken, dort können sie nicht so viel Blödsinn anstellen wie andere in der Vergangenheit. Aber bereiten Sie unserem Gewerbe doch nicht so viel Umtriebe. Ich war einmal in einer Exekutive tätig. Da hatten wir wirklich Mühe, sinnvolle Tätigkeiten zu finden. Wir argumentierten in Bern, wir hätten Probleme, diese Leute wirkungsvoll einzusetzen. Wissen Sie, was man uns geantwortet hat? Man sagte uns, wir sollten uns bei unseren Parlamentariern dafür einsetzen, dass die Kursdauer reduziert werde, dass die Kurse weniger Tage dauerten. Und jetzt, wo wir darüber sprechen, wird behauptet, die Kantone könnten ja selber entscheiden. Nichts können sie tun; die führen das nach Schema F durch!
Ich habe geschlossen, ich kann hier nichts machen und nichts bewegen, dessen bin ich mir bewusst; aber meinen Frust wollte ich loswerden.
Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Der Initiative wird keine Folge gegeben
Il n'est pas donné suite à l'initiative
Schluss der Sitzung um 18.40 Uhr
La séance est levée à 18 h 40