09.3730

Neue CO2-Gesetzesrevision zur Verhinderung einer Mehrbelastung der Bürger und der Unternehmen

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Was will die Motion? Mittels einer Revision des CO2-Gesetzes soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass in wirtschaftlich schwierigen Zeiten oder in Krisen und Notlagen die Erhebung der CO2-Abgabe vorübergehend ausser Kraft gesetzt werden kann. Während der Gesetzesrevision ist auf die weiteren Erhöhungsschritte der CO2-Abgabe bei Brennstoffen auf 24 Franken pro Tonne 2009 respektive auf 36 Franken pro Tonne CO2 im Jahr 2010 zu verzichten. Das ist die Grundforderung der Motion.

Als ich sie gelesen und zum zweiten Mal traktandiert habe, bin ich auch etwas erschrocken. Denn, wissen Sie, man könnte das Falsche daraus schliessen. Ich attestiere vorweg, dass die CO2-Abgabe keine fiskalische Schönwetterübung ist. Vielmehr ist sie das Hauptinstrument, um die CO2-Ziele im Bereich Brennstoff zu erreichen. Zudem hat sich die Schweiz auch international zur Reduktion im Rahmen des Kyoto-Protokolls verpflichtet und kämpft dort gegen eine Zielverfehlung. Das ist unbestritten, und dazu stehe ich. Nun müssen wir aber sehen, dass mit diesen Abgaben natürlich auch andere Effekte einhergehen, und diese sind auch schwerwiegend, besonders in einer wirtschaftlich schwierigen Situation, in der es eigentlich darum ginge, den Leuten das Geld zu belassen und der Wirtschaft ebenfalls die Mittel für produktive Arbeitsplätze zu belassen.

Nun argumentiert der Bundesrat, dass die Einnahmen wieder umverteilt werden: Mindestens zwei Drittel gehen an Privathaushalte, was wegen der Arbeitsplätze besonders viel Sinn macht, aber zugegebenermassen konjunkturwirksam ist. Auch Unternehmen bekommen etwas: Maximal ein Drittel wird konjunkturwirksam als Anreiz zur Sanierung von Gebäuden eingesetzt. Das finde ich als Hauseigentümer auch sehr erfreulich. Nur, wie gesagt, all diese positiven Aspekte haben eben Nebenwirkungen, und darauf möchte ich nun zu sprechen kommen.

Wenn man das Geld dort belässt, wo es ist und wo es benötigt wird, ist das für mich deutlich positiver und auch rascher wirksam. Ich mache mir keine Illusionen über den Ausgang dieser Abstimmung, denn ich weiss: Umverteilen ist in. Aber Umverteilung bleibt eben Umverteilung. Den Konsumenten das Geld in der Tasche zu belassen ist für mich der bessere Weg, als es ihnen zuerst wegzunehmen, um ihnen ein oder zwei Jahre später einen Teil davon zurückzugeben. Noch wichtiger scheint es mir bei den produzierenden Betrieben zu sein: Auch dort sollte man die Mittel belassen, da wir in einem sehr schwierigen wirtschaftlichen Umfeld sind. Man sollte ihnen die Mittel belassen können, damit die Arbeitsplätze im Land bleiben. Denn was passiert, wenn Sie den einheimischen Unternehmen diese Mittel entziehen respektive die Produktion hier verteuern? Das Unternehmen A mit einem Ausstoss an CO2 von x könnte theoretisch eine Anlage aus der Schweiz in ein Land transferieren, das wesentlich niedrigere CO2-Ziele hat respektive auf einem Wachstumspfad ist; es könnte die Anlage also in ein osteuropäisches, ein südeuropäisches oder ein asiatisches Land transferieren. Die gleiche Anlage würde dort gleich viel CO2 ausstossen, würde aber natürlich einen Gewinn generieren. Dies finanzieren wir dann über den Handel mit den CO2-Zertifikaten. Es würde sich also schon lohnen, die ganze Umverteilungsübung einmal infrage zu stellen.

Aber wie gesagt, so weit geht die Motion schon gar nicht. Sie will einfach, dass man in aussergewöhnlichen wirtschaftlichen Notsituationen das Gesetz aussetzen könnte, bis die wirtschaftliche Lage erlaubt, es wieder zu aktivieren. Die Motion will nicht mehr, aber auch nicht weniger, und ich danke Ihnen, wenn Sie zustimmen und den Leuten und den Unternehmen das Geld in der Tasche lassen, statt es ihnen wegzunehmen und es dann, teilweise mit Verzögerung, umzuverteilen.

Ich danke für die Unterstützung.

Sommaruga Simonetta · Mit-F · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Unser Rat hat letzte Woche entschieden, dass wir die CO2-Abgabe nicht nur rückwirkend, sondern auch im gleichen Jahr, wie die CO2-Abgabe erhoben wird, an die Bevölkerung und an die Wirtschaft zurückerstatten. Das werden wir nächstes Jahr so handhaben; es handelt sich - Sie erinnern sich - um rund 600 Millionen Franken. Wir haben das im Rahmen der Stabilisierungsmassnahmen beschlossen, also in der Zeit der Krise, und haben damit eigentlich bewiesen, dass wir mit dieser CO2-Abgabe auch schnell und unbürokratisch reagieren können und eben, wenn es nötig ist, in einer Krise auch die Rückerstattung vorziehen können. Was Herr Kollege Germann nun mit seiner Motion verlangt, das geht natürlich viel weiter. Er möchte die CO2-Abgabe vorübergehend völlig ausser Kraft setzen, und er möchte die Erhöhungsschritte, die wir ja beschlossen haben, auch ausser Kraft setzen.

Man kann grundsätzlich gegen die CO2-Abgabe sein und z. B. lieber eine Förderabgabe unterstützen. Aber das hat die Bevölkerung bekanntlich im Jahr 2000 abgelehnt; sie hat sich eben für diese Lenkungsabgabe entschieden, die Herr Germann jetzt so umschrieben hat: Man nimmt den Leuten das Geld weg, und dann gibt man es ihnen wieder zurück. Aber Sie wissen natürlich: Wenn die CO2-Abgabe, die Lenkungsabgabe, hoch genug ist, wirkt sie schon lenkend; aber wenn man dagegen ist, dass die CO2-Abgabe so hoch ist, dass sie lenkend wirkt, dann darf man ihr nicht zum Vorwurf machen, dass sie keine genügende Lenkungswirkung erzeugt.

Was man aber sicher nicht machen kann, ist, die CO2-Abgabe einfach temporär ausser Kraft zu setzen. Erstens entziehen wir ja mit der CO2-Abgabe keine Kaufkraft. Ich habe es bereits gesagt: Sie wird ja an die Bevölkerung und an die Wirtschaft zurückerstattet, und wenn wir in Zukunft einen Drittel für die Gebäudesanierungsprogramme zurückbehalten, lösen wir damit ein Mehrfaches an privaten Investitionen aus; das ist dann eigentlich auch wieder eine Konjunkturförderungsmassnahme.

Zweitens scheint es mir die schlechteste aller Lösungen zu sein, wenn wir in der Klimapolitik dauernd eine Stop-and-go-Politik machen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass viele energieintensive Unternehmen in den letzten Jahren ihre CO2-Emissionen deutlich reduziert haben, damit sie sich dann eben von dieser CO2-Abgabe befreien können. Die Energieagentur der Wirtschaft hat hier eine sehr wichtige Arbeit geleistet. Wir würden doch jetzt einen Teil der Wirtschaftsunternehmen völlig vor den Kopf stossen, wenn wir im entscheidenden Moment diese CO2-Abgabe einfach auflösen und ausser Kraft setzen würden, nachdem sie sich jahrelang angestrengt haben, um sich von dieser CO2-Abgabe befreien zu können. Das geht nicht. Ich glaube, da würden wir wirklich sehr viele Leute, gerade aus der Wirtschaft, völlig vor den Kopf stossen. Wir sollten nicht diejenigen bestrafen, die eben diese Anstrengungen in den letzten Jahren freiwillig gemacht haben.

Nun noch Folgendes: Der Bundesrat hat ja bekanntlich die Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes verabschiedet. Das kommt jetzt in die Räte. Dort haben Sie die Gelegenheit, Ihre Vorstellungen über die Weiterführung der CO2-Abgabe einzubringen. Herr Kollege Germann, Sie sind ja auch in der UREK, und Sie können dann dort ganz direkt sagen, wie Sie sich die Zukunft der CO2-Abgabe vorstellen. Aber ich bitte Sie, nicht jetzt diese Entscheidungen vorwegzunehmen, keine Stop-and-go-Politik zu machen, jene Unternehmen zu bestrafen, die sich in den letzten Jahren angestrengt haben.

Zum Schluss: Die Schweiz hat auch internationale Verpflichtungen. Die sind wir eingegangen, und wenn wir jetzt die CO2-Abgabe auch nur temporär ausser Kraft setzen, dann können wir diese Verpflichtungen mit Bestimmtheit nicht einhalten.

Ich bitte Sie, die Motion Germann abzulehnen.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Der Bundesrat beantragt Ablehnung der Motion und begründet das, kurz gesagt, mit folgenden Überlegungen: Erstens einmal ist das ein sehr detaillierter Mechanismus, den das Parlament in langer, langer Beratung festgelegt hat und den wir jetzt befolgen und ausführen. Nach dem ersten Jahr der CO2-Abgabe hat sich keine Notwendigkeit einer Erhöhung gezeigt. Jetzt, im zweiten Jahr, zeigt sich diese Notwendigkeit; wir würden sonst die Kyoto-Ziele nicht erreichen. Wenn wir die Kyoto-Ziele nicht erreichen, dann kostet uns das auch etwas. Eine Befreiung ist überdies ja möglich für diejenigen, die notwendigerweise viel CO2 produzieren müssen. Sie müssen sich dann einfach auf einem anderen Weg zu einer Reduktion verpflichten; sie können sich aber von der Abgabe befreien und mit uns einen Vertrag machen. Das haben etliche Branchen mit Erfolg gemacht.

Frau Sommaruga hat es gesagt: Sie haben jetzt beschlossen, die CO2-Abgabe nicht mit einer Verzögerung von zwei Jahren zurückzuerstatten, sondern sofort. Wir sind bereit dazu. Ich habe das damals schon zusammen mit der jetzigen Erhöhung angekündigt. Ich wollte diese konjunkturelle Massnahme immer auch ergreifen, gerade damit die jetzige Erhöhung abgefedert werden kann.

Im Nationalrat liegt kein Gegenantrag vor; das ganze Paket könnte zwar morgen noch Schiffbruch erleiden, es sieht aber nicht danach aus. Das heisst also, dass diese Rückerstattung kommt. Es sind immerhin etwa 80 Franken pro Kopf; für eine fünfköpfige Familie macht das etwa 400 Franken aus, die sie zurückerstattet erhält. Das hat konjunkturelle Wirkungen. Die Arbeitgeber bekommen das Geld in anderer Form auch zurückerstattet. Die Arbeitskosten für die Unternehmen reduzieren sich um insgesamt 360 Millionen Franken im nächsten Jahr. Die Gebäudesanierung haben Sie selbst erwähnt.

Noch eine Bemerkung: Auch jetzt, in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten, hat Frankreich soeben eine CO2-Abgabe eingeführt; sie ist nicht wesentlich geringer als diejenige, die wir haben. Es ist also so, dass die Besteuerung von CO2 in anderen Ländern - bei uns ist es keine Besteuerung, bei uns ist es eine reine Lenkungsabgabe - auch eingeführt wird, und es mindert ja dann die befürchtete Einbusse der Wettbewerbsfähigkeit auch, wenn andere Länder das auch machen. Sie wissen, dass die EU diesen Absenkungspfad von 20 Prozent für sich beschlossen hat.

Wir beantragen Ihnen also, die Motion abzulehnen.

Forster-Vannini Erika · 1VP-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 4 Stimmen

Dagegen ... 23 Stimmen