07.3168
Médecines complémentaires dans l'assurance de base. Evaluation
Intervention de procédure
Antrag der Kommission
Annahme der Motion
Antrag Wasserfallen
Ablehnung der Motion
Schriftliche Begründung
Die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit sind im KVG dafür vorgesehen, um Leistungen im Grundversicherungskatalog korrekt überprüfen zu können. Das gilt auch für die Komplementärmedizin. Es ist nicht ersichtlich, wieso diese Kriterien aufgeweicht werden sollen und nicht nach naturwissenschaftlichen Erkenntnissen gearbeitet werden soll. Sollte dies mit der Annahme dieser Motion geschehen, würde der Grundversicherungskatalog für sämtliche Leistungen offenstehen, weil die Aufweichung der Kriterien als Freipass verstanden würde. Die Eidgenössische Leistungskommission steht dem Programm Evaluation Komplementärmedizin aus diesen Gründen auch zu Recht ablehnend gegenüber.
In der modernen Medizin sind für die Versicherten Leistungen in die Grundversicherung zu nehmen, die klar den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechen. Die Qualität dieser Leistungen steigt stetig an und bedarf deshalb einer genauen Prüfung. In diesem Zusammenhang mutet es seltsam an, dass in der vorliegenden Motion betreffend die Prüfung von Behandlungsmethoden Schilderungen aus den Neunzigerjahren herangezogen werden.
Die finanzielle Situation im KVG-Bereich spricht zudem klar gegen die Motion. Die ständig steigenden Prämien sind u. a. dadurch verursacht, dass der Grundversicherungskatalog sehr weitgehend ist. Sollen jetzt die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit zusätzlich abgeschwächt werden, wird mit dieser Aushebelung der Prinzipien keine kohärente Überprüfung der Grundleistungen mehr möglich sein. Dies wird zu einer unverträglichen Ausweitung des Grundkataloges und somit zu noch stärker ansteigenden Prämien führen. Um die Prämienzahler zu entlasten, ist es deshalb sinnvoller, die Komplementärmedizin in Zusatzversicherungen zu beziehen. Dies ist heute schon möglich.
Proposition de la commission
Adopter la motion
Proposition Wasserfallen
Rejeter la motion
Bruderer Wyss Pascale · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor.
Gilli Yvonne · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe des VERT-E-S
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig die Annahme dieser Motion. Im publizierten Bericht der Kommission steht, dass die Verwaltung über den Stand der Umsetzungsarbeiten informiert hat und die komplementärmedizinischen Leistungen in diesem Sinne auch anerkennt - im Sinne der Umsetzung der Volksinitiative. Mit grosser Zufriedenheit hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass die entsprechenden Arbeiten im Gang sind. Da aber das Anliegen der Volksinitiative noch nicht restlos umgesetzt sei, gelte es, die Motion gutzuheissen und damit den Druck aufrechtzuerhalten. Dass das wichtig ist, zeigt eine Medienmitteilung der Eidgenössischen Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) vom 10. September 2010. Darin wird kommuniziert, dass sie vertiefte Grundsatzdiskussionen über die Frage führen müsse, ob komplementärmedizinische Methoden in die Grundversicherung aufzunehmen seien. Diese Medienmitteilung ist widersprüchlich.
Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort auf die Motion, dass die Beurteilung nach den bewährten Beurteilungs- und Entscheidungsprozessen zu erfolgen habe, indem die ELGK die neueingereichten Anträge beurteilen und dem EDI eine Empfehlung abgeben werde. "Dabei wird sich die ELGK auf die aktualisierten Beurteilungskriterien stützen, die eine Beurteilung sowohl von hochgradig individualisierten wie von hochstandardisierten Behandlungsmethoden erlauben. Sofern die Fachgesellschaften entsprechende Anträge einreichen, ist damit das Anliegen der Motionärin materiell erfüllt."
Es scheint aber so, dass es in Fragen ärztlicher Komplementärmedizin bis jetzt keine solchen bewährten Beurteilungs- und Entscheidungsprozesse gibt, von denen der Bundesrat in seiner Antwort schreibt. Auch entsteht aufgrund der Medienmitteilung der Eindruck, dass sich die ELGK noch nicht auf die aktualisierten Beurteilungskriterien stützen kann, sonst bedürfte es keiner erneuten Grundsatzdiskussion. Es ist aus dieser Sicht doch etwas erstaunlich, wenn sich das Expertengremium des Gesundheitsministers das Fachwissen bezüglich der Aufnahme von ärztlicher Komplementärmedizin noch aneignen und noch Grundsatzfragen klären muss, da doch genau dieses Gremium bereits im Jahr 2005 eine Entscheidung gefällt und damals keine Bedenken geäussert hat.
Wir erwarten, dass diese Kommission die bindenden Vorgaben der bundesgerichtlichen Rechtsprechung berücksichtigt. Der rechtliche Ermessensspielraum ist klein.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind also viele Fragen zur Aufnahme der Komplementärmedizin in die Grundversicherung noch offen, und es ist sinnvoll, an der Motion festzuhalten. Vergessen Sie nicht: Die Volksinitiative ist mit grossem Mehr, mit 67 Prozent der Stimmen, und von Volk und Ständen angenommen worden.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, die Motion anzunehmen, und das ist auch der explizite Wunsch der Motionärin, Frau Erika Forster.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe radical-libéral
Frau Kollegin Gilli, ebenso klar beantragt der Bundesrat in seiner Antwort, die Motion abzulehnen, und zwar aus Gründen, die Sie jetzt wiederholt haben. Es ist nicht ersichtlich, warum man die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit bei komplementärmedizinischen Behandlungsmethoden nicht entsprechend anwenden sollte. Wenn man diese Kriterien aufweicht, werden Tür und Tor dafür geöffnet, dass die Grundversicherung aufgeladen wird, und das alles zahlen dann wieder die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler. Nimmt denn die Kommission dieses Problem eigentlich nicht ernst?
Gilli Yvonne · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe des VERT-E-S
Ob die Kommission das Anliegen ernst nimmt, kann ich nicht beantworten. Ich kann Ihnen aber zur Antwort geben, dass es nicht zur Diskussion steht, die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht zu erfüllen. Selbstverständlich sind Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit für alle Methoden, die in die Grundversicherung aufgenommen werden, zu prüfen. Sie sind einfach nach geeigneten wissenschaftlichen Methoden zu prüfen. Genauso, wie Sie nicht mit der gleichen wissenschaftlichen Methode überprüfen können, wie beispielsweise das Verhalten der Jugendlichen heute in der Schweiz im Vergleich zur Untersuchung der Schadstoffbelastung in unseren Flüssen ist - beides kann wissenschaftlich untersucht werden, beides muss aber mit der geeigneten Methodik untersucht werden -, verhält es sich auch mit der Komplementär- und der Schulmedizin. Diese werden im Übrigen nicht gegeneinander ausgespielt, sondern ergänzen sich bestens.
Burkhalter Didier · BR-M · Conseil fédéral · Neuchâtel
Ce sujet occupe le Parlement depuis longtemps. La motion Forster 07.3168 est également assez ancienne: elle a été déposée à peine deux ans après la décision que les médecines complémentaires ne soient plus prises en charge par l'assurance obligatoire des soins. Elle vise à ce que les résultats du programme d'évaluation des médecines complémentaires soient réexaminés. Le Conseil fédéral avait proposé à l'époque de rejeter cette motion. Entre-temps, le peuple suisse a accepté l'article constitutionnel sur les médecines complémentaires. Les sociétés concernées ont alors déposé des demandes pour que soit à nouveau évalué le droit au remboursement des prestations selon les fameux critères d'efficacité, d'adéquation et d'économicité.
L'examen par la Commission fédérale des prestations générales et des principes des nouvelles demandes qui ont été déposées cette année est en cours. L'examen se fait, comme le prévoit la motion, selon les trois critères précités. En fonction des résultats de l'examen, nous prendrons les décisions d'admettre ou non les différentes médecines complémentaires dans le cadre de l'assurance de base.
Dans ces conditions, le Conseil fédéral constate qu'il est possible d'être favorable à la direction générale de la motion, même si elle date un peu et qu'elle a été déposée à une "autre époque". Le Conseil des Etats en a fait de même, et votre commission va dans le même sens. Donc le Conseil fédéral ne s'oppose plus à l'adoption de cette motion.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 91 Stimmen
Dagegen ... 74 Stimmen