08.476

Evaluation des prestations et analyse de la couverture des besoins en matière de soins

Intervention de procédure

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Schenker Silvia, Fehr Jacqueline, Gilli, Goll, Prelicz-Huber, Rechsteiner Paul, Rielle, Rossini, Weber-Gobet)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Schenker Silvia, Fehr Jacqueline, Gilli, Goll, Prelicz-Huber, Rechsteiner Paul, Rielle, Rossini, Weber-Gobet)

Donner suite à l'initiative

Heim Bea · Mit-F · Conseil national · Soleure · Groupe socialiste

Patienten und Versicherte möchten eines, das ist eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung. Und das möchten sicher auch Sie, denn das ist das, was wir per Gesetz garantieren müssen.

Nun stehen unserem Gesundheitswesen mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung tiefgreifende Veränderungen bevor. Sie wirken sich auf die Qualität und Strukturen der Versorgung aus. Sie wirken sich auf die Patientensicherheit und auf die Qualität der Behandlung aus.

Die parlamentarische Initiative fordert dazu eine Begleit- und Versorgungsforschung, ein Monitoring der Veränderungen und der Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung auf die Versorgungsqualität. Sie reiht sich damit ein in die Forderung der Patientenorganisationen, des Verbandes der Pflegenden, der verschiedenen Ärzteorganisationen und auch der Dachorganisation FMH. Sie nimmt erstens auf, was andere Länder, die mit DRG arbeiten, als unabdingbar notwendige flankierende Massnahmen für die Einführung von DRG in der Schweiz auf 2012 empfehlen. Die Initiative nimmt zweitens auf, was der Bundesrat 2006 in der Antwort auf zwei Motionen selber an Befürchtungen äusserte, nämlich dass die Versorgungs- und Behandlungsqualität durch das Abrechnungssystem mittels diagnosebezogener Fallpauschalen (DRG) verringert werden könnte. Drittens nimmt die Initiative auf, was der Bundesrat am 28. Oktober 2009 im Bericht zur Qualitätsstrategie des Bundes im Gesundheitswesen selber als zentrales Aktionsfeld beschlossen, aber immer noch nicht umgesetzt hat: die Begleit- und Versorgungsforschung.

"Swiss DRG ist ein lernendes System, und es gibt noch jede Menge offener Fragen. Diese werden nicht auf einen bestimmten Stichtag ... gelöst sein." Diese Sätze sind nicht von mir, sondern ich zitiere hier ein Mitglied des FMH-Zentralvorstandes, verantwortlich für das Ressort Swiss DRG. Es braucht also zwingend eine Begleit- und Versorgungsforschung, um zu sehen, ob sich die Qualität der Versorgung im klinischen Bereich und im Praxisalltag verändert und ob die Ergebnisqualität gehalten werden kann, sowie um allfällige problematische Entwicklungen rechtzeitig erkennen und korrigieren zu können. Die Versorgungsforschung zeigt Optimierungsmöglichkeiten in der Gesundheitsversorgung hinsichtlich Wirkung, Qualität und wirtschaftlicher Effizienz, darum wird sie auch von namhaften Gesundheitsökonomen eingefordert.

Lange hat man gehofft, der Bund greife so selbstverständliche Fragen von sich aus auf - leider nein. Mittlerweile sind FMH und H plus aktiv geworden. Nur: Ihr Augenmerk gilt verständlicherweise Themen, die für Ärzte und Spitäler von Bedeutung sind. Aber wer kümmert sich um die Patienten? Der Bund tut es bis jetzt jedenfalls nicht. Er hat eine Machbarkeitsstudie für einzelne Teilprojekte in Auftrag gegeben. Wer die Projekte kennt, weiss aber: Sie sind mit einer Ausnahme herzlich wenig patientenzentriert. Zentrale Themen werden nicht angepackt, so etwa die Angemessenheit der Versorgungsstrukturen, die Versorgungssicherheit, die Qualität der Patientenversorgung, die Verlagerung der Leistungen und Patienten, die Gewährleistung therapeutischer Behandlung nach medizinischer Notwendigkeit oder die Abdeckung der speziellen Bedürfnisse Chronischkranker, der Kinder und der Behinderten.

Ich meine, der Gesetzgeber darf nicht länger zuschauen. Es braucht eine verbindliche rechtliche Verankerung der Begleit- und Versorgungsforschung, und dies als Daueraufgabe. Es braucht die Sicherstellung der Finanzierung derselben, und es braucht die Vorausplanung möglicher Massnahmen im Fall von angekündigter Patientenselektion und -abschieberei, von Rationierungseffekten, von Qualitätsproblemen und Versorgungsproblemen. Es braucht bei einem Grossprojekt wie der Einführung der neuen Spitalfinanzierung eine Risikostrategie. Diese fehlt. Es wird sich sehr viel verändern. Wenn wir da kein Monitoring haben, befürchte ich, dass das Gesundheitswesen negative Schlagzeilen machen wird und dass das auf Kosten der Patienten gehen wird. Um das zu vermeiden, brauchen wir das Monitoring. Ich sage Ihnen: Auch in wirtschaftlicher Hinsicht werden sich die Ergebnisse dieses Monitorings bezahlt machen.

Darum bitte ich Sie: Geben Sie dieser parlamentarischen Initiative Folge.

Schenker Silvia · Mit-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Ich möchte mein Votum von letzter Woche nicht wiederholen. Dieser Vorstoss geht in die gleiche Richtung wie die parlamentarische Initiative 05.448, "Wissensbasierte Steuerung der Gesundheitspolitik". In diesem Fall jedoch fokussiert der Vorstoss auf die Frage der Versorgung.

Wir haben in diesem Rat Entscheide getroffen, die die Spitallandschaft und die Versorgung in diesem Land vermutlich sehr viel stärker umwälzen werden, als uns damals bewusst war. Wir haben einerseits die Einführung von Fallpauschalen, den sogenannten DRG, beschlossen, und andererseits haben wir entschieden, dass die Patienten in Zukunft die Wahl haben werden, in welchem Spital, in welchem Kanton sie sich behandeln lassen wollen. Mit diesen Entscheiden haben wir die Konkurrenzsituation unter den Spitälern in der Schweiz massiv verschärft. Welche Folgen die Einführung der DRG haben wird, wissen wir im Moment nicht; da müssen wir ehrlich sein. Umso wichtiger ist es, parallel zu diesen zwei wichtigen Entscheiden zu beobachten und zu erforschen, welche Folgen die neuen Bestimmungen im KVG auf die Versorgungsstruktur und auf die Qualität der Versorgung haben. Wir müssen uns auch mit der Frage beschäftigen, ob neue Versorgungsformen notwendig sind.

Die Kommission sieht, ähnlich wie bei der eben erwähnten anderen parlamentarischen Initiative, die Notwendigkeit dieser Forschung ein. Nur gibt es auch hier wieder unterschiedliche Einschätzungen über die Wege, wie wir zu diesem Resultat kommen wollen. Da sowohl bei dieser Initiative als auch bei der anderen Initiative der Grundsatz, dass wir diese Daten respektive diese Forschung brauchen, nicht umstritten war, schlug ich in der Kommission vor, eine Kommissionsmotion zu beschliessen. Leider war ich mit diesem Vorschlag nicht erfolgreich. Deshalb beantrage ich nun mit meiner Minderheit, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Ich arbeite selber in einem Spital und kenne darum die Situation des Gesundheitspersonals recht gut. Ich weiss darum auch, dass grosse Unsicherheit in Bezug auf die Einführung der Fallpauschalen herrscht. Wir können viel dazu beitragen, diese Ängste und Unsicherheit zu vermindern, wenn wir dieser Initiative zustimmen. Es gibt aber auch Sorgen der Patienten, vor allem derjenigen, welche chronische und/oder verschiedene gesundheitliche Probleme haben. Sie wissen nicht, wie sich die Einführung der Fallpauschalen auswirken wird. Sie wissen nicht, ob sie in Zukunft als Patienten für ein Spital noch attraktiv sein werden oder nicht.

Ich bitte Sie, die parlamentarische Initiative Heim zu unterstützen und damit zu helfen, dass wir wenigstens im Nachhinein wissen, was wir tun respektive was wir mit der neuen Spitalfinanzierung und der flächendeckenden Einführung der Fallpauschalen getan haben.

Humbel Ruth · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe PDC/PEV/PVL

Mit ihrer parlamentarischen Initiative vom 3. Oktober 2008 verlangt Nationalrätin Bea Heim die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, um im stationären und im ambulanten Bereich die aktuelle Situation und die Auswirkungen gesundheitspolitischer Entscheide, insbesondere der Einführung von DRG, den diagnosebezogenen Fallpauschalen, mit einer Begleit- und Versorgungsforschung zu untersuchen.

Begründet wurde die Initiative vor allem damit, dass die Versorgungsforschung die Grundlagen für die sachgerechte kantonale und überkantonale Gestaltung des stationären und ambulanten Angebotes ergäbe und eine zielorientierte, sachgerechte Steuerung der Ressourcen ermöglichen würde. Die Erfahrung in anderen Ländern zeige, dass mit der neuen Spitalfinanzierung über DRG grosse Veränderungen zu erwarten seien hinsichtlich Kooperationen, der Sicherheit der Anschlussbehandlung in nachgelagerten Heilbetrieben, der Verlagerungstendenzen vom stationären in den ambulanten und rehabilitativen Bereich sowie der Risikoselektion. Zudem bestehe ein Risiko, dass die Versorgungs- und Behandlungsqualität durch das Abrechnungssystem mittels diagnosebezogener Fallpauschalen verringert werde. Die Politik, die Kantone und die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer seien auf eine nationale Versorgungsforschung angewiesen, die Patienten auf einen gesicherten Zugang zu allen medizinisch indizierten Behandlungswegen und zu einer qualitätsgesicherten integrierten Behandlung.

Die SGK-NR hat die parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 30. Oktober 2009 ein erstes Mal behandelt und einstimmig beschlossen, die Vorprüfung zu sistieren, bis der Bundesrat seinen Bericht in Beantwortung des Postulates Goll 09.3061, "Fallkostenpauschalen. Erfahrungen und Stand der Umsetzung", vorlegt. Inzwischen haben der Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit je einen Bericht zur Einführung der diagnosebezogenen Fallpauschalen vorgelegt.

Ferner reichte die SGK-NR am 15. Oktober 2010 die Kommissionsmotion 10.3882, "Versorgungsqualität mit DRG", ein, die den Bundesrat beauftragt, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit bei der flächendeckenden Einführung von DRG die Aus- und Weiterbildung von Ärzten, Ärztinnen sowie des gesamten Gesundheitspersonals sichergestellt werden kann und die Versorgungsqualität nicht verschlechtert wird. Dieser Motion hat unser Rat am 3. März, also in dieser Session, stillschweigend zugestimmt.

Die Mehrheit der Kommission ist daher der Auffassung, dass zurzeit kein zusätzlicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Es geht also heute nicht um die Frage, ob wir eine Begleitforschung und ein Monitoring wollen oder nicht, sondern es geht heute eigentlich nur um die Frage: Wollen wir einen zusätzlichen gesetzlichen Anstoss, oder braucht es den nicht? Die Kommissionsmehrheit ist klar der Meinung, dass es nun Taten braucht und dass die vom Bundesrat in Aussicht gestellten Massnahmen rasch umgesetzt werden müssen. Im Übrigen verweise ich auf eine Medienmitteilung der FMH, der Dachorganisation der Ärzte, plus der Dachorganisation der Spitäler, welche ebenfalls eine Studie zum Fallpauschalensystem Swiss DRG ausgeschrieben haben. Es sind also sowohl Leistungserbringer wie auch das Bundesamt für Gesundheit in dieser Frage aktiv.

Eine Minderheit der Kommission sprach sich dafür aus, den Druck mittels einer Kommissionsmotion aufrechtzuerhalten. Da dieser Vorschlag innerhalb der Kommission nicht mehrheitsfähig sei, müsse nun an der parlamentarischen Initiative festgehalten werden, um sicherzustellen, dass deren Ziele erreicht würden.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, und ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Cassis Ignazio · Mit-M · Conseil national · Tessin · Groupe radical-libéral

Nous sommes quelques jours après la discussion sur le thème qui nous a préoccupés le 3 mars 2011, où nous débattions déjà dans cette salle de la motion CSSS-CN 10.3882, "Assurer la qualité des soins lors de l'introduction des DRG", déposée le 15 octobre 2010. Nous sommes face à un changement de paradigme, à un changement d'époque. Si les cantons veulent bien introduire dans leurs lois d'application la modification de la LAMal que nous avons décidée en décembre 2007, à partir du 1er janvier 2012, il y aura un changement important du système de financement des hôpitaux en Suisse, ce qui va avec un changement de la culture et du comportement des gens qui travaillent dans le monde hospitalier.

Ceci évidemment est voulu. C'est le Parlement qui l'a décidé à la suite d'un projet du Conseil fédéral datant de 2004. Nous avons voulu réaliser cette réforme et maintenant, elle est en cours. Elle soulève néanmoins quelques interrogations, et même beaucoup.

Une de ces interrogations concerne le système de facturation, celui qu'on appelle DRG, "diagnosis related group", qui n'est qu'à moitié nouveau. N'oubliez pas qu'en Suisse, la moitié des hôpitaux travaillent aujourd'hui déjà avec un système de facturation qui n'est pas identique, mais très similaire, l'APDRG. C'est un système qui a fait ses preuves dans d'autres pays à travers le monde au cours des trente dernières années. Il n'empêche qu'il y a des préoccupations quant à la qualité des soins, quant à celle de la formation des médecins, du personnel infirmier, etc., et que ces préoccupations sont légitimes.

Nous avons, par exemple, adopté le 3 mars 2011 la motion précitée de la CSSS-CN, qui charge justement le Conseil fédéral de veiller à ce que la formation ne soit pas entravée par le nouveau système de facturation. Le Conseil fédéral ne s'y est pas opposé; la motion a été acceptée, ce qui est un pas dans la bonne direction.

D'autre part, nous avons reçu de l'Office fédéral de la santé publique et du Conseil fédéral des rapports plus spécifiques qui nous ont informés sur l'état de la matière. Il y avait entre autres le rapport qui a fait suite au postulat Goll 09.3061, "Système des montants forfaitaires en fonction du diagnostic". A quelque neuf mois de l'entrée en vigueur de ce nouveau système, tout n'est pas prêt, nous le savons. Mais, en même temps, nous savons que beaucoup a été fait et que beaucoup de choses sont prêtes. Il faut considérer ce changement de paradigme comme un travail en cours et nous allons donc perfectionner le système au fur et à mesure de sa mise en oeuvre.

Aujourd'hui, vous avez devant vous une initiative parlementaire qui est le résultat de la prise en compte de soucis tout à fait légitimes. La majorité de la commission a reconnu le bien-fondé de ces préoccupations et elle a justement déposé une motion (10.3882). Elle a suivi les travaux du Conseil fédéral, en particulier de l'Office fédéral de la santé publique. Elle a sollicité des études qui ont été lancées entre-temps par la Fédération des médecins suisses, par "H plus - Les Hôpitaux de Suisse" et en partie par la société anonyme Swiss DRG elle-même. Il y a donc tout un train de mesures d'évaluation qui est en route et la commission ne voit pas la nécessité de modifier la loi en donnant suite à cette initiative parlementaire; la loi permet déjà aujourd'hui d'agir. Ce que nous pouvons faire, ce n'est pas modifier la loi, mais travailler concrètement à ces études dont le but est d'évaluer les effets de ce changement de paradigme.

La commission a pris sa décision par 15 voix contre 9 et 1 abstention. Je vous invite donc, au nom de la majorité de la commission, à ne pas donner suite à l'initiative parlementaire qui vous est soumise, non pas parce qu'elle ne soulève pas les bonnes questions, ni parce que ses buts ne sont pas louables, mais parce qu'on n'a pas besoin de légiférer davantage dans ce domaine. Ce dont on a besoin, c'est aller de l'avant avec des projets concrets.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 57 Stimmen

Dagegen ... 104 Stimmen

Schluss der Sitzung um 12.50 Uhr

La séance est levée à 12 h 50