11.3415

Efficacité énergétique de l'éclairage public

Intervention de procédure

Antrag Bigger

Ablehnung der Motion

Schriftliche Begründung

Der Grossteil der öffentlichen Beleuchtung liegt im Aufgabenbereich der Kantone und Gemeinden. Der Bund hat diesbezüglich keine Kompetenzen. Ein rascher Wechsel der Leuchtmittel könnte daher, wie der Bundesrat richtig bemerkt, wenn überhaupt, nur in Absprache mit den Kantonen erfolgen. Ein Ersatz funktionierender Leuchtmittel hätte aber auch noch einen anderen Effekt. Angesichts der Tatsache, dass in diesem Zeitraum viele Leuchtmittel nicht am Ende ihrer Lebensdauer angelangt sind, wäre ein Ersatz - auch in Bezug auf den Bund! - umweltpolitisch, aber auch finanziell klar nicht sinnvoll. Die Motion ist deshalb abzulehnen.

Proposition Bigger

Rejeter la motion

Vote

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 119 Stimmen

Dagegen ... 57 Stimmen