11.3415
Efficacité énergétique de l'éclairage public
Intervention de procédure
Antrag Bigger
Ablehnung der Motion
Schriftliche Begründung
Der Grossteil der öffentlichen Beleuchtung liegt im Aufgabenbereich der Kantone und Gemeinden. Der Bund hat diesbezüglich keine Kompetenzen. Ein rascher Wechsel der Leuchtmittel könnte daher, wie der Bundesrat richtig bemerkt, wenn überhaupt, nur in Absprache mit den Kantonen erfolgen. Ein Ersatz funktionierender Leuchtmittel hätte aber auch noch einen anderen Effekt. Angesichts der Tatsache, dass in diesem Zeitraum viele Leuchtmittel nicht am Ende ihrer Lebensdauer angelangt sind, wäre ein Ersatz - auch in Bezug auf den Bund! - umweltpolitisch, aber auch finanziell klar nicht sinnvoll. Die Motion ist deshalb abzulehnen.
Proposition Bigger
Rejeter la motion
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 119 Stimmen
Dagegen ... 57 Stimmen