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Persönlichkeitsschutz im Medienrecht
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich weiss: Wenn man sich im Bereich der Medien exponiert, dies aber nicht zugunsten der Medien tut, holt man sich keine Lorbeeren. Deshalb hat es mich ganz besonders gefreut, dass nicht weniger als 23 Ratskolleginnen und -kollegen meinen Vorstoss mitunterzeichnet und damit zum Ausdruck gebracht haben, dass sie nicht länger gewillt sind, bei der heute bestehenden zahnlosen Rechtspraxis schwere Verletzungen der Persönlichkeit durch Medien hinzunehmen.
Wir haben Handlungsbedarf geortet, der vor allem die Verleger in die Pflicht nimmt, und zwar hauptsächlich im finanziellen Bereich, aber auch im Bereich von Ausbildung und Organisation. Korrekte Medien und Verlage, die den Geboten der Sorgfalt, der Ethik und entsprechend auch dem Schutz der Persönlichkeit angemessen Rechnung tragen, werden von der Umsetzung meiner Motion in keiner Weise betroffen. Deshalb ist mein Anliegen auch nicht gegen die Medien als solche gerichtet, sondern nur gegen jene, die mit Mitteln ihre Leserzahlen zu steigern versuchen, bei denen man sich um den Schutz der Persönlichkeit weitgehend foutiert. Die Palette solcher konkreter Vorfälle wird bekanntlich immer grösser und hat ihren vorläufigen und traurigen Höhepunkt im letzten Spätsommer erreicht, als selbst ein Mitglied des Bundesrates zutiefst in seiner Persönlichkeit verletzt worden ist.
Ich bin deshalb froh darüber, dass der Bundesrat im ersten Teil seiner Stellungnahme zu meinem Vorstoss diese Lagebeurteilung voll und ganz teilt. Nur bei den daraus zu ziehenden Konsequenzen beschreitet er andere Wege. Er hält den Inhalt der Motion teilweise für nicht praktikabel, insbesondere was die Berechnung des inkriminierenden Mehrerlöses betrifft, und er glaubt, mit dem heute schon bestehenden Rechtsinstrumentarium sei meinem Anliegen bereits weitgehend Rechnung getragen. Deshalb lehnt er die Motion ab.
Ich möchte deshalb den Ihnen schon zu Beginn dieser Legislatur am letzten Montag von unserem geschätzten Ratspräsidenten Carlo Schmid vorgezeichneten Weg der Konkordanz beschreiten, Konkordanz - für einmal - zwischen dem Bundesrat und unserem Rat. Ich beantrage Ihnen deshalb, meinen Vorstoss zu überweisen, aber nicht in der verbindlichen Form einer Motion, sondern in der flexibleren Form eines Postulates. Die Stossrichtung stimmt nämlich. In diesem Punkt besteht bereits Konkordanz. Falsch wäre es aber nun, völlig unverrichteter Dinge zur Tagesordnung überzugehen.
Deshalb glaube ich, mit dem Postulat den richtigen Weg gefunden zu haben, dem sich wohl auch der Bundesrat anschliessen kann.
Ich bitte Sie also, meinen Vorstoss als Postulat zu überweisen und damit auch nach aussen, an die Adresse der schwarzen Schafe unter den Medien, zu signalisieren, dass wir gewillt sind, dem Schutz der Persönlichkeit im Medienwesen auch politisch die gebotene Nachachtung zu verschaffen, und zwar in Form einer Lösung, die den Einwänden des Bundesrates angemessen Rechnung trägt. Das Medienrecht ist ja permanent in sanfter Revision. Im Nationalrat steht eine Parlamentarische Initiative der SPK zum Thema Medien und Demokratie im Raum, und ich glaube, bei dieser oder anderer Gelegenheit kann auch das vorliegende Anliegen vertieft in die Arbeit mit einbezogen werden.
Schmid-Sutter Carlo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion
Präsident (Schmid Carlo, Präsident): Herr Reimann beantragt die Umwandlung seiner Motion in ein Postulat.
Metzler Ruth · BR-F · Bundesrat · Appenzell I.-Rh.
Es ist dem Bundesrat nicht leicht gefallen, die Ablehnung der Motion Reimann zu beantragen. Zusammen mit dem Motionär verurteilt der Bundesrat Persönlichkeitsverletzungen durch Medienschaffende aufs Schärfste, und zusammen mit dem Motionär ist der Bundesrat der Meinung, dass es eine der vornehmsten und wichtigsten Aufgaben des Privatrechtes ist, hier Abhilfe zu schaffen.
Die Frage, die sich uns konkret stellt, ist nun aber die: Genügt das heutige Privatrecht, um wirksam gegen schwere Persönlichkeitsverletzungen vorzugehen, oder bedarf es dafür einer Revision des ZGB, wie dies Herr Reimann verlangt? Ich gehe nicht weiter auf die Argumente ein, die gegen eine Motion sprechen, da die Umwandlung in ein Postulat beantragt wird.
Der Bundesrat hat sich überlegt, ob man die Motion in ein Postulat umwandeln könnte. Der Bundesrat kommt aber zum Schluss, dass auch die Umwandlung in ein Postulat keine eigentliche Lösung ist. Gegen ein Postulat spricht, dass der Bundesrat selber auch nicht über ein Patentrezept verfügt, wie sich Journalisten mit privatrechtlichen Mitteln besser als heute von Verletzungen der Persönlichkeit abhalten lassen, und dass die Umwandlung der Motion in ein Postulat allenfalls auch missverstanden werden könnte.
Ich möchte aber trotzdem einige Gründe anführen, die für die Überweisung als Postulat sprechen. Mit der Umwandlung der Motion in ein Postulat und der Überweisung als Postulat setzt der Ständerat ein politisches Zeichen: Persönlichkeitsverletzungen durch Medienschaffende sind nicht hinzunehmen. Der Ständerat stellt sich damit demonstrativ vor jene Politiker, die in jüngster Vergangenheit von den Medien in persönlichkeitsverletzender Art und Weise angegriffen worden sind.
Zu den Gründen, die gegen die Umwandlung in ein Postulat sprechen: Herr Reimann schlägt konkrete Massnahmen vor; der Bundesrat erachtet aber die erste Massnahme als wenig praktikabel und die zweite als bereits erfüllt. Formal besteht damit für den Bundesrat kein Anlass, sich bereit zu erklären, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.
Der Bundesrat sieht, ungeachtet der vorgeschlagenen Massnahmen, keine Möglichkeit und keine Notwendigkeit, den Persönlichkeitsschutz im Verhältnis zu den Medien zu verstärken. Vergessen wir nicht: Der Ruf nach einem besseren Schutz vor Medienschaffenden ist heute zwar laut hörbar, die Stimmung kann aber auch wieder umschlagen - mit der Folge, dass sich die Medien darüber beklagen, wegen des Persönlichkeitsschutzes in ihrer Arbeit ungebührlich behindert zu werden.
Auch bei einer Ablehnung des Postulates bleibt das Thema Persönlichkeitsschutz und Medien auf dem Tisch des Hauses, Herr Reimann hat es angesprochen. Es wird allenfalls bei späteren oder baldigen Revisionen des Medienrechtes wieder aufgenommen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang namentlich an den Vorstoss der Staatspolitischen Kommission für einen Medienartikel in der Bundesverfassung, der eine entsprechende Ausführungsgesetzgebung nötig machen wird.
Die Umwandlung in ein Postulat könnte allenfalls auch von den Medien missverstanden werden: als Entscheid mimosenhafter Parlamentarier, die vor allem eigene Interessen verteidigen. Tatsächlich sind ja vor allem Politiker das Opfer persönlichkeitsverletzender Medienberichte geworden.
Trotzdem möchte ich festhalten: Der Bundesrat sieht die Problematik, die zur Motion Reimann geführt hat.
In diesem Sinne halte ich am Antrag des Bundesrates fest, diesen Vorstoss nicht zu überweisen, auch nicht als Postulat. Aber es gibt - wie ich festgehalten habe - verschiedene Gründe dafür, dass die Motion als Postulat überwiesen werden könnte.
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Frau Bundesrätin Metzler hat ihre Aufgabe bei diesem Vorstoss ausgezeichnet erfüllt. Sie hat durchblicken lassen, dass ihn der Bundesrat in der Form des Postulates gerne entgegennehmen würde, es aber nicht offen sagen will.
Ich bitte Sie, diesen Vorstoss als Postulat zu überweisen, und zwar aus der einfachen Überlegung heraus, dass wir - wie es auch Frau Bundesrätin Metzler gesagt hat - damit ein politisches Zeichen setzen. Wir haben in diesem Rat schon verschiedentlich über dieses Thema diskutiert, haben uns über wirklich völlig misslungene Berichterstattungen aufgeregt, welche Persönlichkeitsrechte zutiefst verletzt haben. Aber dann hat man es wieder schleifen lassen, ist zu keinen konkreten Schritten gekommen.
Nach den Vorfällen im letzten Herbst müssen wir doch einmal aus unserer Perspektive - das hat nichts mit Mimosenhaftigkeit zu tun, das möchte ich hier ganz klar festhalten - ein Zeichen setzen, dass es im Bereich der Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsschutz auf der einen Seite und dem öffentlichen Interesse an Informationen auf der anderen Seite Grenzen gibt. Wenn wir heute überhaupt nichts überweisen, dann setzen wir dieses Zeichen wiederum nicht, und dann wird es wahrscheinlich noch schlimmer werden, als es bisher gewesen ist.
Wir müssen auch ein ganz klares Zeichen setzen, dass wir bereit sind, den privatrechtlichen Schutz zu verstärken, wenn dies notwendig sein sollte, falls inskünftig durch Medienschaffende die Abwägung zwischen den persönlichen Interessen und dem Interesse an der Publikation nicht sorgfältiger vorgenommen wird. Ich persönlich bin dazu bereit, auch wenn ich diesen Vorstoss mit einem Vorbehalt unterschrieben habe, nämlich im Hinblick darauf, dass ich rechtlich gesehen gewisse Fragezeichen zu den hier vorgeschlagenen Massnahmen gesetzt habe.
In diesem Zusammenhang hätten wir dann auch die Rechtsstellung des Betroffenen zusätzlich zu schützen. Denn machen wir uns keine Illusionen: Wenn jemand einen Prozess gegen ein grosses Medienunternehmen anzustrengen hat, dann ist er in keiner einfachen Position. Auch das sollten wir zur Kenntnis nehmen. Es ist nicht so einfach für einen in seinen Persönlichkeitsrechten Verletzten, in einem privatrechtlichen Prozess seine Interessen durchzusetzen. Das ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden, dessen müssen wir uns bewusst sein.
Es gäbe hier noch weitere Ausführungen zu machen. Ich will darauf verzichten, aber ich bitte Sie - nachdem wir im letzten Herbst nun wirklich Vorfälle erlebt haben, die für uns inakzeptabel sind -, mit diesem Postulat zu zeigen, dass wir bereit sind, einen Schritt weiter zu gehen und konkret zu werden, wenn nicht Selbstbeschränkung auferlegt wird. Wenn der Bundesrat dannzumal nicht bereit wäre, allenfalls eine Vorlage zu unterbreiten, müssten wir es auf dem Weg der Parlamentarischen Initiative versuchen.
Verfahrensbeitrag
Abstimmung - Vote
Für Überweisung des Postulates .... 22 Stimmen
Dagegen .... 5 Stimmen